 |

Nach Erhebung einer vom
RKL unterstützten Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte hat der Nationalrat im Oktober 2011 die Erweiterung des
gesetzlichen Schutzes gegen Verhetzung (§ 283 Strafgesetzbuch) auf
sexuelle Orientierung beschlossen.
Im September 2011 stellt
die Stadt Wien Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von
der Innenministerin vorgeschrieben (der zur Zeit der Eheschließung männliche
Partner stets an erster Stelle) und beendet damit das Zwangsouting
transsexueller Menschen.
Am 22. September 2011 hat
der Verfassungsgerichtshof die unterschiedliche Ausgestaltung von
Doppelnamen bei Ehe
und EP (mit bzw.
ohne Bindestrich) als
verfassungswidrig erklärt (B 518/11). In diesem
Erkenntnis hielt er zudem fest, dass auch gleichgeschlechtliche Paare
den verfassungsgesetzlichen Schutz der
Familie genießen.
Die Stadt Wien hat im
Ausland geschlossenen Ehen die Anerkennung verweigert und von
gleichgeschlechtlichen EhepartnerInnen, die einen Aufenthaltstitel auf Basis
der Partnerschaft beantragten, verlangt, dass sie (zusätzlich zu ihrer Ehe)
eine österreichische Partnerschaft schließen. Nach öffentlichem Protest des
RKL hat die Stadt Wien im Juni 2011 erklärt, künftig im Ausland geschlossene
Ehen anzuerkennen und keine zusätzliche EP-Schließung in Österreich mehr zu
verlangen.
Am 10.05.2011 erficht
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ein weiteres historisches Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union. In der Sache Jürgen Römer vs. Stadt
Hamburg bestätigt das höchste Gericht der EU gegen Widerstände deutscher
Höchstgerichte sein Urtel idS Maruko (2008) und entscheidet, dass (deutsche)
eingetragene Lebenspartner von Arbeitgebern auch bei der Höhe der
Alterspension Ehepartnern gleichzustellen sind und das der grundgesetzliche
Schutz der Ehe daran nichts ändert. |
 |

Im November 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof gegen das Zwangsouting
transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden entschieden. Die von der
Innenministerin vorgegebenen Formulare, die die Ehepartner als „Mann“ und
„Frau“ ausweisen, sind gesetzwidrig und nicht zu verwenden (VwGH 29.11.2010,
2010/17/0042).
Im Juni 2010 hat der
Wiener Landtag gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich als Familie
anerkannt und den Bund zur Aufhebung des Eheverbotes für
gleichgeschlechtliche Paare aufgefordert.
Am 17. Februar 2010 hat
der Verwaltungsgerichtshof in
einer sensationell blitzartigen Entscheidung den Bescheid des
Innenministeriums aufgehoben, mit dem – trotz der gegenteiligen
höchstgerichtlichen Erkenntnisse aus 2009 - von einer transsexuellen Frau
die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das
Innenministerium hat daraufhin
nachgegegeben und verlangt
seither für die Anerkennung im neuen Geschlecht
keine genitalverändernde Operation mehr
(VwGH 17.02.2010, 2009/17/0263). |
 |

Am 10. Dezember 2009 beschloss der Nationalrat das Gesetz über die
Eingetragene Partnerschaft. Während des herbstlichen Gesetzgebungsprozesses
konnte das RKL in intensivem Lobbying die Unterschiede zum Eherecht um mehr
als ein Drittel (von über 70 auf zuletzt 45) reduzieren. Seit 1. Jänner 2010 können
gleichgeschlechtliche Paare eine eheäquivalente Partnerschaft schliessen.

Am 27. Juni 2009 wurde RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im Zuge der
Abschlusskundgebung des CSD-Berlin an der Siegessäule vor über einer halben
Million TeilnehmerInnen, gemeinsam mit der dt. Justizministerin Brigitte
Zypries, der Zivilcouragepreis 2009 für seine Erfolge vor nationalen und
europäischen Höchstgerichten und für seine Verdienste für LGBT-Rechte in
ganz Europa verliehen.

Am 27.02.2009 hebt der Verwaltungsgerichtshof in einem von RKL-Präsident Dr.
Graupner vertretenen Verfahren den Operationszwang für Transsexuelle auf
(VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054). |
 |

Am 01.04.2008 erficht RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ein historisches
Urteil des Europäischen Gerichtshofs. In der Sache Tadao Maruko vs. VddB
entscheidet das höchste Gericht der EU, dass (deutsche) eingetragene
Lebenspartner von Arbeitgebern bei der Hinterbliebenenpension Ehepartnern
gleichzustellen sind.
Im
September 2008 zeigt das RKL auf, dass Finanzminister Molterer in einem
rechtswidrigen Erlass die Zollbehörden angewiesen hat, gleichgeschlechtliche
Pornographie zu beschlagnahmen. Der Finanzminister hebt daraufhin einige
Wochen später den Erlass auf. |
 |

Im Juni 2007 kündigt Gesundheitsministerin Kdolsky an, den
Ausschluss homo- und bisexueller Männer vom Blutspenden zu beenden.
Nach einem Referat von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in der zuständigen
Gruppe der ÖVP-Perspektivendiskussion schlägt diese intern die Öffnung der
Zivilehe (ohne Adoptionsrecht) vor. Im Ergebnis des ÖVP-Reformprozesses vom
Oktober 2007 wird dann die Forderung nach einer eingetragenen Partnerschaft nach
Schweizer Vorbild erhoben.
|
 |

Am 2. Oktober 2006 begeht das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sein 15 Jahre Jubiläum auf Einladung der Präsidentin des Nationalrates, Dr. Barbara Prammer, mit einem weltweit historisch einzigartigen Festakt im Nationalratssitzungssal des Parlamentes in Wien.
 Im September 2006 gibt Justizministerin Mag. Karin Gastinger bekannt, dass nunmehr auf ihren Vorschlag Bundespräsident Dr. Heinz Fischer einen grossen Teil der nach § 209 StGB verurteilten Personen (wenn auch nicht alle) begnadigt habe (im Sinne einer gnadenweisen Tilgung der Verurteilung aus dem Strafregister; die Verurteilung selbst bleibt aufrecht).
Am 8. Juni 2006 hebt der Verfassungsgerichtshof den Transsexuellenerlass des Innenministeriums auf wegen des darin enthaltenen Scheidungszwanges für (nach geschlechtsanpassender Operation) gleichgeschlechtliche Ehepaare (VfGH 08.06.2006, V 4/06).

Am 19.
Jänner 2006 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich
wegen des § 209 StGB neuerlich in einem vom RKL unterstützten Fall (R.H. vs. Austria). Die Aufhebung änderte
an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Gerichtshof, weil die
Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine
Entschädigung geleistet hat. Insgesamt musste die Republik an die bislang erfolgreichen
zehn, vom RKL unterstützten, § 209-Beschwerdeführer nahezu EUR 350.000,
Schadenersatz leisten.
|
 |
Der Verfassungsgerichtshof
leitet das Prüfungsverfahren wegen Bedenken gegen die Verfassungsmässigkeit des Transsexuellenerlasses
ein im Hinblick auf den Scheidungszwanges für (nach geschlechtsanpassender Operation)
gleichgeschlechtliche Ehepaare (VfGH 02.12.2005, B 947/05).
Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof ordnen die Löschung
sämtlicher Vormerkungen nach § 209 auch in den auf Papier geführten
Polizeidateien an (VfGH 30.11.2005, B 1158/03; VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).
Der Verfassungsgerichtshof erklärt den Ausschluss gleichgeschlechtlicher
Paare von der Mitversicherung in der Krankenversicherung für verfassungswidrig
(VfGH 10.10.2005, G 87-88/05, V 65-66/05).
Am 19. Oktober 2005 bringen die Grünen im Nationalrat einen Initiativantrag auf
Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare ein (715/A XXII. GP).
Am 28.09.2005 hat die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits im
Nationalrat den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines "Amnestie-,
Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes" (AREG) für die Opfer der
Homosexuellenverfolgung eingebracht (707/A XXII. GP).
 Im September 2005
mahnt Bundespräsident Fischer nach einer Aussprache mit VertreterInnen des RKL die
ausstehende Begnadigung der Opfer der antihomosexuellen Sonderstrafgesetze ein.
Am 01. September 2005 bringt das RKL in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der
Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Wiener
Rathaus die massgeblichen Entscheidungsträger im Bereich der Bundes- und der
Wiener Landesgleichbehandlungsgesetzgebung (Gleichbehandlungskommissionen,
-anwaltschaften -beauftragten, Richterschaft, Arbeitnehmervertretungen etc.) zu einem
Gedankenaustausch mit der LesBiSchwulen Community zusammen.
Am 16.08.2005 entscheidet der Unabhängige Finanzsenat in einem vom RKL
unterstützten Fall, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der Erbschafts- und
Schenkungssteuer nicht anders behandelt werden dürfen als verschiedengeschlechtliche (UFS
Aussenstelle Salzburg 16.08.2005, RV/0248-S/04).
Im Frühjahr 2005 gründen sich mit Unterstützung des RKL die Gay Cops
Austria, Lesben und Schwule in der Polizei, (www.gaycopsaustria.at). Im Sommer 2005 erreicht das RKL für die Gay Cops grundsätzliche
Uniformtrageerlaubnis bei LesBiSchwulen (Polizei)Veranstaltungen.
Am 02. Juni 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich
wegen des § 209 StGB neuerlich in zwei vom RKL unterstützten Fällen, darunter
der berüchtigte Welser Erpressungsfall (H.G.
& G.B. vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft der
Beschwerdeführer nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen
Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat.
H.G., der ein Jahr inhaftiert war, sprach der Gerichtshof hiefür EUR 75.000, an
Entschädigung zu.
Am 26. Mai 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Österreich wegen des § 209 StGB wieder in einem vom RKL unterstützten Fall (Thomas Wolfmeyer vs. Austria). Thomas
Wolfmeyer, Obmann der Homosexuellen Aktion Vorarlberg, stand wegen § 209 vor Gericht. In
seinem Verfahren beantragte das Oberlandesgericht Innsbruck auf seine Anregung hin beim
VfGH erfolgreich die Aufhebung des § 209. Diese Aufhebung und der folgende Freispruch
änderten an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte, weil die Republik die begangenen
Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und mit dem gesetzlichen Pauschalkostenbeitrag
(§ 393a StPO) nur eine lächerlich geringe Entschädigung geleistet hat.
 In seinem
Jahresbericht fordert Amnesty International die Entschädigung und Rehabilitierung
der Opfer der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzgebung.
Am 06. April 2005 bringt die SPÖ im Nationalrat einen, von RKL-Präsidenten Dr.
Helmut Graupner massgeblich mitverfassten, Initiativantrag für eine Eingetragene
Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein (582/A XXII. GP).
Am 03. Februar 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in dem vom RKL
unterstützten Fall des von Amnesty International adoptierten § 209-Gewissensgefangenen (F.L. vs. Austria). Die Aufhebung änderte
an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Gerichtshof, weil die
Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine
Entschädigung geleistet hat.
Der im Jänner 2005 vorgestellte Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents.
Dr. Franz Fiedler beinhaltet ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung auf Grund
sexueller Orientierung (Art. 34 Abs. 2). Vor dem Österreich-Konvent sprach auch
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.
|
 |
Im
Sommer 2004 gelingt es dem RKL in vorbildlicher Kooperation mit der Wiener Polizei
eine Bande von Jugendlichen dingfest zu machen, die sich darauf spezialisiert haben,
homosexuelle Männer zu erpressen und auszurauben.
 Im November 2004 verabschiedet der SPÖ-Bundesparteitag
die Forderung nach umfassender Gleichstellung homosexueller Frauen und Männer und
verlangt die Prüfung der Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.
Am 21. Oktober 2004 verurteilt der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in zwei vom RKL
unterstützten Fällen, dem Fall jenes 19jährigen, der wegen Kontakten mit einem
16jährigen verurteilt wurde, und dem berüchtigten Liebesbrieffall (Michael Woditschka & Wolfgang Wilfling vs.
Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft der Beschwerdeführer
nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen
nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat.
Im Juli 2004 erlässt der Bund, in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien,
das Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Die
Länder folgen (2004 und 2005) mit Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetzen
in ihrem Kompetenzbereich. Sechs der neun Bundesländer (Burgenland, Oberösterreich,
Steiermark, Kärnten, Tirol, Wien) schützen, anders als der Bund, auch ausserhalb der
Arbeitswelt gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung.
Am 18. März 2004 hört der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats 20
ExpertInnen zu den Regierungsvorlagen für die Gleichbehandlungsgesetze gehört, darunter
auch den Präsidenten des Rechtskomitees LAMBDA und Österreichs Mitglied in der
EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung, Dr.
Helmut Graupner. Die meisten ExpertInnen (darunter alle VertreterInnen von NGOs) übten,
zT heftige, Kritik an den Regierungsplänen und plädierten für ein umfassendes
Anti-Diskriminierungsgesetz mit einheitlichem Schutzniveau statt des verfassungs- und
europarechtswidrigen Regierungsentwurfs, der 4 Klassen von Diskriminierungsopfern schafft.
 Im Februar 2004 nimmt der Generaldirektor
für öffentliche Sicherheit, Dr. Erik Buxbaum, am RKL-Seminar "Alles was Recht
ist, Homosexualität und Recht" in Salzburg teil und tritt vehement für
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung ein, insb. auch in der und durch die Polizei.
|

|
Am 11.11.2003 folgt der Oberste
Gerichtshof der Rechtsansicht des Präsidenten des RKL, RA Dr. Helmut Graupner, und
entscheidet, entgegen dem Antrag der Generalprokuratur, dass § 207b StGB auch bei
männlich-homosexuellen Kontakten nicht auf Taten vor dem 14.08.2002 zurückwirken darf
(OGH 11.11.2003, 11 Os 101/03; bestätigt in OGH 26.07.2005, 11 Os 101/03; OGH 03.11.2005,
15 Os 109/05a).
Der Innenminister hat 2003 zum einen
per Erlaß die Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 im
österreichweiten Polizeicomputer EKIS angeordnet (Erlaß der Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit vom 10.04.2003, 8181/421-II/BK/1/03) und zum anderen mit
Verordnung sämtliche erkennungsdienstlichen Daten (Fingerabdrücke, Fotos, Gendaten etc.)
der § 209-Opfer vernichten lassen (VO vom 12.08.2003, BGBl II 361/2003).
Das Oberlandesgericht Graz hat im
März 2003 im Wiederaufnahmsverfahren das Kärntner Oralsex-Urteil aufgehoben
und festgestellt, daß Oralsex ohne Ejakulation in den Mund den Safer Sex Regeln
entspricht und daher nicht den Tatbestand der "Gefährdung von Menschen durch
übertragbare Krankheiten" (§§ 178, 179 StGB) erfüllt.
Im März 2003 hat die Wiener
Stadtregierung die Pläne zur massiven Verschärfung des Wiener
Prostitutionsgesetzes durch Kriminalisierung der Kunden illegal arbeitender Prostituierter
wieder fallengelassen.
 Am
9. Jänner 2003 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei vom
Rechtskomitee LAMBDA unterstützten Verfahren Österreich wegen der Verfolgung
homosexueller Männer auf Grund des § 209 StGB verurteilt und festgestellt, daß das Mindestalter
von 18 Jahren für schwule Beziehungen sowohl die Menschenrechte der erwachsenen
Partner als auch jene der Jugendlichen verletzt hat. Der Gerichtshof verurteilte die
Republik Österreich auch zum Schadenersatz an die Betroffenen (Fälle L. & V. vs.
Austria und S.L. vs. Austria; ECHR).
|
 |
Am 7. November 2002 stellt die SPÖ-Wien das Wiener
Gleichstellungspaket für gleichgeschlechtliche PartnerInnen vor, mit dem im Wiener
Landesrecht formlose gleichgeschlechtliche mit formlosen verschiedengeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften umfassend gleichgestellt werden. Am 10.07.2002 beschließt der Nationalrat
einstimmig, § 209 StGB bereits vorzeitig aufzuheben. Die Aufhebung tritt am
14.08.2002 in Kraft (Art. I Z. 19b, IX BGBl I 134/2002).
Am 21.06.2002 hebt der Verfassungsgerichtshof
in dem vom Rechtskomitee LAMBDA unterstützten Verfahren G 6/02 den
anti-homosexuellen § 209 StGB (per 28.02.2003) ersatzlos auf.
Im Juni 2002 weist Justizminister
Böhmdorfer die Staatsanwaltschaft Klagenfurt an, die Wiederaufnahme des Verfahrens
im "Kärntner Oralsex-Fall" zu beantragen, in dem ein Hiv-positiver verurteilt
wurde, weil er einen hiv-negativen Mann oral befriedigt hatte (siehe ausführlich in den
news).
 Im
Februar 2002 beschließt der Wiener Landtag das Wr. Jugendschutzgesetz 2002, das
die erste gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung Österreichs enthält, die
ausdrücklich auch vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung schützt (§ 10
Abs. 1 Z. 2 WrJschG 2002). Das Gesetz ist am 17.05. 2002 in Kraft getreten (LGBl 17/002).
Im Frühjahr 2002 leitet der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) über zwei Beschwerden von nach § 209 StGB
Verurteilten sogar das Eilverfahren ein (Fall Wolfgang Wilfling gg. Österreich,
6306/02; Fall H.G. gg. Österreich, 11084/02).
|

|
Am 22.11.2001 erklärt der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerden zweier nach § 209 Verurteilter
sowie die Beschwerde eines 17jährigen Jugendlichen für zulässig, der sich über die Einschränkung
in seiner freien Partnerwahl durch § 209 beschwerte (G.L. & A.V. gg. Österreich;
S.L. gg. Österreich). Im
November 2001 entschied die Steiermärkische Landesregierung in einem vom RKL und den Rosa
Lila PantherInnen betreuten Fall, daß Safer-Sex-Broschüren für Schwule dem Jugendschutz
entsprechen. Mit ihrem Bescheid stellte die Landesregierung sicher, dass das in
Österreich übliche schwulenspezifische HIV-Präventionsmaterial jugendschutzkonform ist
und 14 bis 17jährigen (zumindest in der Steiermark) zugänglich gemacht werden kann, ja
zugänglich sein soll. Ausdrücklich stellte die Landesregierung nach Einholung eine
kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens fest, daß die sexuelle Orientierung
(spätestens) ab dem 14. Lebensjahr festgelegt und eine Verführung zur Homo- oder
Heterosexualität nicht möglich ist. (siehe ausführlich in den News)

Im November 2001 erkennt das Bezirksgericht Donaustadt die Lebensgefährtin
einer Mutter als Stief- und Pflegemutter des mit ihnen lebenden Kindes an. Der Oberste
Gerichtshof tritt dieser Anerkennung im September 2002 ausdrücklich nicht entgegen.
(siehe ausführlich in den News)
Im Oktober 2001 erhielt RKL-Präsident
Dr. Helmut Graupner den Gay and Lesbian Award (G.A.L.A.)
In seinem Ende Mai 2001 präsentierten
Jahresbericht für 2000 hat Amnesty International erstmals § 209 StGB
erwähnt und seiner Sorge Ausdruck verliehen, daß Männer auf Grund des
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes inhaftiert werden. Dr. Heinz Patzelt,
Generalsekretär von ai-Österreich, verurteilte § 209 als verabscheuungswürdige
archaiische Legaldiskriminierung und forderte die sofortige Freilassung aller danach
inhaftierten (Gewissens)Gefangenen.
Im Februar 2001 wurde in Wien ein
37jähriger Mann ausschließlich auf Grund § 209 StGB in Untersuchungshaft
genommen. Alle Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Kontakte über 14 Jahre alt. In allen
bis auf einen Fall erschöpften sich die sexuellen Kontakte in (gegenseitiger)
Masturbation. In nur einem einzigen Fall hat der Mann einen Jugendlichen oral befriedigt.
Der Mann war unbescholten und in leitender Position in einem großen Unternehmen tätig.
Auf Grund der Haft musste er auch um seinen Arbeitsplatz fürchten. Wir informierten
Amnesty International, die den Mann umgehend als Gewissengefangenen adoptierten und
seine sofortige Freilassung forderten. Der Generalsekretär von Amnesty-Österreich, Mag.
Heinz Patzelt, hat die Haftverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien als
Vertrauensperson des Inhaftierten besucht, in der die Staatsanwaltschaft auf der
Fortsetzung der Haft bestand. Die Untersuchungsrichterin folgte allerdings den Argumenten
der Verteidigung, erfüllte die Forderung von Amnesty und entließ den Mann aus der
Haft. Die Haft dauerte insgesamt 13 Tage.
Im Jänner 2001 wurde in Österreichs
bislang krassesten § 209-Fall jener Mann aus der Haft entlassen, der im Frühjahr
1999 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und (potentiell lebenslänglich) in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war, weil er das Geschlechtsteil
eines Jugendlichen gestreichelt hatte (sic). Der Mann hatte sich im Frühjahr 2000 an die
HOSI-Wien gewandt, die den Fall an das Rechtskomitee LAMBDA weitergeleitet hat. Durch
intensive Bemühungen und gegen große Widerstände ist es schließlich gelungen, dass der
Mann, wenn auch nur gegen eine Probezeit und gegen Auflagen, aus der Anstalt entlassen
worden ist.
|

|
 Am 24. November 2000 hat
das Oberlandesgericht Graz in einem von den Rosa Lila PantherInnen Graz und dem
Rechtskomitee LAMBDA betreuten Fall ein richtungsweisendes Urteil gefällt, wonach
homosexuelle Pornographie (als solche) nicht mehr der harten Pornographie zuzurechnen ist
und unter denselben Umständen vertrieben werden darf wie heterosexuelle Pornographie (OLG
Graz 24.11.2000, 9 Bs 304/00). Im
Sommer 2000 ist in Wien ein 18jähriger Jugendlicher festgenommen und 15 Stunden auf einem
nö Gendarmerieposten in Haft gehalten, weil er seinem 16jährigen Freund helfen wollte,
der in einem Verfahren nach § 209 StGB aussagen sollte. Das Oberlandesgericht Wien hat in
dem vom Rechtskomitee LAMBDA betreuten Fall dann im Herbst die Haft für absolut
rechtswidrig erklärt.
Im Frühjahr 2000 meldete sich beim
Rechtskomitee LAMBDA ein Studentenpaar, das einen Jungfamilien-Zuschlag zur Wohnbeihilfe
nach dem Wiener Wohnbauförderungsgesetz beantragt, jedoch nicht erhalten hatte. Das RKL
nahm sich des Falles an und betreute die Berufung gegen den ablehnenden Bescheid. Der
Bescheid wurde zwar aus einem anderen (formellen) Grund aufgehoben, der "Testfall"
veranlasste aber Wohnbaustadtrat Fayman zur Erklärung, dass fortan gleichgeschlechtliche
Paare bei der Wohnbauförderung völlig gleich behandelt werden, sohin - wie
verschiedengeschlechtliche unverheiratete Paare - auch als Jungfamilie gelten.
|

|
Am 17. Juli 1998 beschloß der Nationalrat, nach jahrelangem
Lobbying des Rechtskomitee LAMBDA und anderer Lesben- und Schwulenorganisationen, die Angehörigendefinition
im Strafrecht (§ 72 StGB) auf gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen auszudehnen.
Seither werden gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Straf- und
Strafprozessrecht völlig gleich behandelt. Die Reform trat mit 1. Oktober 1998 in Kraft
(BGBl I 1998/153). Am
17. Juli 1998 beschloß der Nationalrat das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 (BGBl I
1998/153), mit dem die Verjährungsvorschriften insofern geändert wurden, als bei
Sexualdelikten gegen Minderjährige (§§ 201, 202, 205, 206, 207, 212, 213 StGB) die Verjährungsfrist
erst mit Erreichen der Volljährigkeit beginnt (§ 58 Abs. 3 Z. 3 StGB). Ursprünglich
war geplant, dies auch für Verstöße gegen § 209 StGB vorzusehen. Das Rechtskomitee
LAMBDA und die Plattform gegen § 209 konnten dies jedoch bereits zu Beginn des
legislativen Prozesses verhindern.
|

|
 Am 08.
Oktober 1997 hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für Wien, in einem vom
Rechtskomitee LAMBDA betreuten Fall, erstmals (und bislang das einzige Mal) das Verbot
der Diskriminierung auf Grund "sexueller Orientierung" in der
Richtlinienverordnung (§ 5 RLV) zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) angewendet. Er
erkannte die Äußerung eines Wiener Sicherheitswachebeamten als rechtswidrige
Diskriminierung, der einen homosexuellen Mann im Zuge einer Amtshandlung gefragt hat, ob
er schon einmal daran gedacht, sich wegen seiner Neigung in Behandlung zu begeben.
Näheres in IA
5/97 (1). Im Frühjahr 1997 erreichte das Rechtskomitee LAMBDA in der Klappenaffäre
Alte Donau für sämtliche Beschuldigte Freisprüche. Weil sich mehrere
Geschädigte beim RKL gemeldet hatten und dieses daher die jeweiligen Anzeigen der
Polizeibeamten miteinander vergleichen konnte, war es möglich, nachzuweisen, dass die
Polizeibeamten homosexuelle Besucher der WC-Anlage Alte Donau bewusst falsch wegen "öffentlichen
unzüchtigen Handlungen" (§ 218 StGB) zur Anzeige gebracht und dabei sogar
vorgefertigte Computer-Textbausteine verwendet hatten. Die Beamten hatten die
homosexuellen Männer teilweise auch misshandelt, beschimpft und erniedrigt. Näheres in IA 2/97 (1), IA 5/96 (3), IA 4/96
(2).
Am 27. Februar 1997 verurteilte das
Landesgericht für Strafsachen Wien, in einem vom Rechtskomitee LAMBDA betreuten Prozeß, vier
Journalisten der Neue Kronen Zeitung wegen übler Nachrede, weil sie in einem Artikel
über die neue Welle von Linksterrorismus nach dem Ebergassing-Attentat die Rosa Lila
Villa der linksterroristischen Szene zuordneten. Den Vorstandsmitgliedern der RLV wurden
insgesamt öS 180.000, Entschädigung zugesprochen. Die Journalisten beriefen gegen
das Urteil. Das Berufungsgericht erhöhte die Strafen jedoch sogar noch, zT auf das vier-
bis fünffache. Näheres IA 2/97 (4), IA 2/98
(3).
|

|
Im Dezember 1996 wird
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in die Sexualstrafrechtsreform-Arbeitsgruppe des
Justizministers berufen, die bis 1999 Vorschläge für ein neues Sexualstrafrecht
ausarbeitet. Am 16. Dezember
1996 erklärte die Stadt Wien gegenüber dem Rechtskomitee LAMBDA, dass sie fortan auch
gleichgeschlechtlichen LebensgefährtInnen verstorbener MieterInnen generell ein Eintrittsrecht
in den Mietvertrag gewährt. Näheres IA 1/97
(4), 1/98 (1).
Am 27. November 1996 beschloß der
Nationalrat, nach jahrelangem Lobbying des Rechtskomitee LAMBDA und anderer Lesben- und
Schwulenorganisationen, die Aufhebung der anti-homosexuellen §§ 220 und 221 StGB,
die das öffentliche Gutheißen von "Unzucht mit Personen des gleichen
Geschlechts" (§ 220) sowie "Verbindungen zur Begünstigung
gleichgeschlechtlicher Unzucht" (§ 221) unter Strafe gestellt hatten. Die
Aufhebung trat mit 1. März 1997 in Kraft (Art. I BGBl 1996/762). Näheres IA 7/96 (1).
Am 12. August 1996 hat Bundespräsident
Dr. Thomas Klestil einen Mann begnadigt, der zu 6 Monaten (unbedingter)
Freiheitsstrafe verurteilt worden war, weil er mit dem Auto seines Lebensgefährten
gefahren ist, ohne diesen um Erlaubnis zu fragen (§ 136 StGB). Ein "Delikt",
das innerhalb einer verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft gar nicht strafbar ist
(bis zum 01.10.1998 jedoch sehr wohl in einer gleichgeschlechtlichen). Das
Berufungsgericht hat diese Strafe auf 2 Monate unbedingter Freiheitsstrafe reduziert.
Über Ersuchen des Rechtskomitee LAMBDA hat der Herr Bundespräsident die Strafe dann in
eine Geldstrafe umgewandelt. Es war dies das erste (und bislang das einzige) Mal, dass ein
österreichischer Bundespräsident ein homosexuellendiskriminierendes Urteil korrigiert
hat. Näheres in IA
5/96 (1), 4/96 (3).
Im April 1996 hat Justizminister
Dr. Nikolaus Michalek nach (trotz Kritik auch von seiten des Bundespräsidenten)
langem Widerstreben der langjährigen Forderung des Rechtskomitee LAMBDA und der Plattform
gegen § 209 Rechnung getragen und seine Praxis aufgegeben, auf Grund der
anti-homosexuellen §§ 209, 220 und 221 StGB Verurteilte von vorneherein und generell von
der Weihnachtsgnadenaktion auszuschließen (im Gegensatz zu Mördern, Totschlägern,
Räubern, Körperverletzern, wegen Wiederbetätigung verurteilten Neonazis etc.). Näheres
in IA 3/96 (2).
 Im März 1996 richtete die "Initiative
zur Ergänzung des § 64 StGB" eine Petition an den Nationalrat, in der sie die
Abgeordneten aufforderte, sexuelle Kontakte mit Kindern im Ausland auch dann unter Strafe
zu stellen, wenn Tat im betreffenden Land nicht strafbar ist ("Weltrechtsprinzip").
Nach dieser Petition, die mehr als vierzig Organisationen unterstützt hatten, sollten
selbst Verstöße gegen § 209 StGB in die Strafbarkeit einbezogen
werden. Das hätte bedeutet, dass Österreicher - unabhängig von den Gesetzen des
Auslands - in aller Welt an den diskriminierenden § 209 StGB gebunden gewesen wären, und
bei Verstößen vor österreichische Gerichte gestellt hätten werden können, obwohl die
Beziehung im Ausland völlig legal ist. Das Rechtskomitee LAMBDA konnte erreichen, dass
das Weltrechtsprinzip schließlich nur für sexuelle Kontakte mit Kindern
(unter 14 Jahren; §§ 206, 207 StGB) eingeführt wurde, nicht aber für § 209 (BGBl
1996/762). Näheres in IA 3/96 (3).
|
 |
Am 10.
Oktober 1995 hört der Justizausschuss des Nationalrates 13 ExpertInnen zu den
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen (§§ 209, 220, 221 StGB), darunter RKL-Präsident
Dr. Helmut Graupner. Die ExpertInnen votieren eindeutig für die Aufhebung der
Sonderbestimmungen. |
 |
In § 5 der Richtlinien-Verordnung
(RLV) zum neuen Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verbietet der Innenminister
PolizeibeamtInnen, auch nur den Eindruck von Voreingenommenheit oder von Diskriminierung
auf Grund sexueller Orientierung zu erwecken.
Nähere Informationen zu den angeführten Erfolgen finden sich in den
jeweils zeitlich entsprechenden Ausgaben unserer Zeitschrift Jus Amandi.

|