Unterstützen Sie
uns bitte in unserer
Arbeit für die Menschenrechte!
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Das Rechtskomitee LAMBDA arbeitet seit 1991 für die Menschenrechte und Grundfreiheiten
von gleichgeschlechtlich l(i)ebenden Frauen und Männern. Trotz der erzielten Erfolge (Unsere grössten
Erfolge) werden homo- und bisexuelle Frauen und Männer in der österreichischen
Rechtsordnung immer noch massiv benachteiligt (siehe Die Situation). Durch eine Mitgliedschaft werden Sie laufend über aktuelle
rechtliche Fragen, Angelegenheiten und Entwicklungen informiert. Sie erhalten unsere
Zeitschrift Ius Amandi kostenlos frei
Haus und können an der RKL-E-Mail-Liste teilnehmen. Darüberhinaus unterstützen Sie
durch Ihren Mitgliedsbeitrag unsere wichtige Arbeit für unsere Rechte.
Beitrittsformular (Apr 2006) mit Statuten herunterladen und an
folgende Adresse senden:
Rechtskomitee Lambda, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien
Statuten separat zum Download (Fassung 2004)
Ganz besonders freuen würden wir uns, wenn Sie bei uns
auch mitarbeiten wollen. Rufen Sie uns diesfalls an (Tel. 01/876 30 61) oder senden Sie
uns eine E-Mail.
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Mitgliedschaften |
Das Rechtskomitee LAMBDA kennt fünf
Mitgliedschaftsarten. Stammitglieder können physische
Personen werden, die sich zu den Vereinszielen bekennen und sich zumindest bereits sechs
Monate als ordentliches Mitglied kontinuierlich an der Vereinsarbeit beteiligt haben. Sie
werden vom Vorstand auf Antrag und durch Beschluß ohne Gegenstimme aufgenommen.
Ordentliche Mitglieder können physische Personen werden, die sich zu den Zielen des
Vereins bekennen und an deren Verwirklichung mitarbeiten wollen. Sie werden auf Vorschlag
von zwei ordentlichen und/oder Stammitgliedern durch Vorstandsbeschluß aufgenommen.
Außerordentliche Mitglieder können physische Personen sein, die
sich zu den Vereinszielen bekennen und den Verein durch gelegentliche Mitarbeit
unterstützen wollen. Sie können von jedem ordentlichen oder Stammitglied aufgenommen,
wozu die Zustimmung von zwei weiteren ordentlichen und/oder Stammitgliedern erforderlich
ist. Die Aufnahme außerordentlicher Mitglieder ist dem Vorstand anzuzeigen und wird mit
dieser Anzeige wirksam.
Fördernde Mitglieder können physische und juristische Personen
werden, die die Vereinstätigkeit durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag zu fördern
wünschen. Ihre Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
Ehrenmitglied: Die Ernennung zum erfolgt durch die Hauptversammlung
mit 4/5 Mehrheit.
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Mitgliedsbeitrag |
Der Mitgliedsbeitrag wird von der HV festgelegt und beträgt derzeit 72 pro Jahr;
bei Bezahlung im ersten Quartal eines Kalenderjahres im Voraus 66. Beitritte ab
01.11. eines Jahres sind für das laufende Kalenderjahr gratis und zählen erst ab dem
folgenden 01.01. Fördernde Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von zumindest
150.RKL-Bankverbindung: Erste Bank, BLZ
20111, Kontonummer 28019653400.
Das Rechtskomitee
Lambda finanziert sich nahezu
ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden!

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