Rechtsvergleich in Europa
Weitere Informationen zur Rechtslage in den
jeweiligen Ländern finden Sie in den Publikationen
des Rechtskomitee Lambda. |
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![]() Stand: 17.02.2011 |
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![]() Stand: 17.02.2011 |
Mindestaltersgrenzen für homosexueller Kontakte in Europa |
Antidiskriminierungs- gesetze in Europa |
Partnerschaftsgesetze in Europa |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Handlungen | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Eingetragene
Partnerschaften (geringere Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 15 Jahre
für hetero-
und homosexuelle Kontakte |
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen. Verfassungsgesetz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen. | Eingetragene Partnerschaft ((nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Handlungen | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 16 Jahre für penetrative Kontakte. Keine feste Altersgrenze für nicht-penetrative Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaft ((nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaft (geringere Rechte & Pflichten als die Ehe) |
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Totalverbot
homosexuellen Analverkehrs; 16 Jahre für alle anderen (homo- und heterosexuellen)
Kontakte. Die Internationale Lesbian and Gay Association (ILGA) berichtet, dass das Totalverbot aufgehoben und einheitliche Altersgrenzen eingeführt worden seien. Bislang konnte diese Meldung noch nicht durch offizielle Quellen bestätigt werden. |
Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Totalverbot für heterosexuellen Analverkehr; 18 Jahre für homosexuelle Kontakte (Männer); 16 Jahre für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Eingetragene Partnerschaft ((nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe) |
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Totalverbot für heterosexuellen Analverkehr; 18 Jahre für homosexuelle Beziehungen (Männer); 16 Jahre für Vaginalverkehr von Männern mit Mädchen; keine feste Altersgrenze für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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17 Jahre für homo- und
heterosexuellen Analverkehr, für heterosexuellen Vaginalverkehr, für
vaginale Penetrationen mit Gegenständen sowie für Fellatio; 15 Jahre für alle anderen sexuellen Kontakte (zB Cunnilingus, anale Penetrationen mit Gegenständen, Handverkehr, Petting etc.). |
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Totalverbot für heterosexuellen Analverkehr; 21 Jahre für homosexuellen Analverkehr; 16 Jahre für Vaginalverkehr von Männern mit Mädchen; keine feste Altersgrenze für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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14, wenn der/die PartnerIn unter 18 Jahre alt ist; 16, wenn der/die PartnerIn 18 oder älter ist. Keine feste Altersgrenze für sexuelle Kontakte, die nicht natürlichen Verkehr imitieren (wie gegenseitige Mastubation, Betastungen etc.) | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaften (geringere Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 12 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen. | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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18 Jahre für homosexuellen Analverkehr. 16 Jahre für Vaginal und Oralverkehr sowie für heterosexuellen Analverkehr. Keine feste Altersgrenze für alle anderen sexuellen Kontakte. Die Internationale Lesbian and Gay Association (Europian Region) berichtet, dass das neue Strafgesetzbuch eine einheitliche Atersgrenze von 14 Jahren festlegt. Dies konnte noch nicht durch offizielle Quellen bestätigt werden. | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
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Totalverbot von heterosexuellem Analverkehr; einheitlich 17 Jahre für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte. 12 Jahre gilt für nicht-penetrierende Kontakte, soferne der Altersunterschied nicht grösser als 4 Jahre ist; 13 für penetrative Kontakte (mit Körperteilen) soferne der Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre ist. 14 Jahre gilt für nicht-penetrative Kontakte, wenn der Altersunterschied grösser als 4 Jahre ist, für Penetration mit Körperteilen, wenn der Altersunterschied grösser als 3 Jahre ist sowie für alle Penetrationen mit Gegenständen | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Zivilehe |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auf Gesetzesebene | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Zivilehe |
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Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 13 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
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Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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18 Jahre für Vaginalverkehr sowie (hetero- und homosexuellem) Analverkehr; 15 Jahre für alle anderen Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Individuelle biologische Geschlechtsreife für alle sexuellen Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen |
Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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Einheitlich 12 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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England &
Wales: einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte Schottland: individuelle biologische Geschlechtsreife bei sexuellen Kontakten von Frauen mit Jungen; 16 Jahre für alle anderen sexuellen Kontakte |
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
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18 Jahre für homosexuellen Oral und Analverkehr (Männer). Individuelle biologische Geschlechtsreife für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
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17 Jahre für heterosexuellen Vaginal- und Analverkehr mit Mädchen sowie für homosexuellen Analverkehr ; keine feste Altersgrenze für alle anderen sexuellen Handlungen. | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |