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Wahlfakten: das machten die Parteien wirklich

04.10.2017

Fakten opt

Pfeil G4 Nationalratswahl 2017

Für die Entscheidung am 15. Oktober mag es nicht nur interessieren, was die Parteien für die Zukunft versprechen (siehe dazu unser großes Wahlspecial) sondern auch, wie sie sich bisher tatsächlich verhalten haben.

Totalverbot homosexueller Kontakte (Frauen und Männer) (1-5 Jahre schwerer Kerker): SPÖ und FPÖ setzten sich für die Entkriminalisierung ein, was die ÖVP jahrzehntelang verhindert hatte. Die ÖVP-Alleinregierung (1966-1970) lehnte die Straffreiheit dezidiert ab, mit der ausdrücklichen Begründung, dass die Juristen gegen die Aufhebung seien, die Ärzte dafür, diese es aber nicht geschafft hätten, Homosexuelle von ihrer Veranlagung zu heilen. Deshalb sei den Juristen zu folgen. Erst 1970 – nach dem Wahlsieg Kreiskys - vermochten es SPÖ und FPÖ, die Aufhebung durchzusetzen. Homosexuelle Kontakte wurden aber nicht, wie in anderen Ländern, strafrechtlich gleichbehandelt sondern das Totalverbot durch vier neue Sonderstrafgesetze ersetzt.

Verbot männlich-homosexueller Prostitution (§ 210 StGB): 1989 als Maßnahme zur Aids-Bekämpfung, auf Empfehlung aller neun Landessanitätsdirektoren, von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen aufgehoben, jedoch stimmten vier vorarlbergische ÖVP-Abgeordnete dagegen.

Verbot von Vereinigungen zur „Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ (§ 221 StGB): 1996 stimmten SPÖ, FPÖ, Grüne und LIF für die Aufhebung. Die ÖVP dagegen.

Verbot der öffentlichen Gutheißung von „Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts“ (§ 220 StGB): 1996 stimmten SPÖ, Grüne und LIF für die Aufhebung, ÖVP und FPÖ dagegen. Da nicht alle FPÖ-Abgeordnete bei der Abstimmung im Saal waren und der ehemalige FPÖ-Justizminister Harald Ofner für die Aufhebung votierte, fiel das Verbot mit einer Stimme Mehrheit (90:89).

Sondermindestalter 18 Jahre für schwule Beziehungen (zusätzlich zur allgemeinen Grenze von 14 Jahren) (§ 209 StGB): 1996 stimmten SPÖ, Grüne und LIF für die Aufhebung. ÖVP und FPÖ verhinderten sie. Von jeder der beiden Parteien stimmte jeweils nur ein einziger Abgeordneter für die Aufhebung (der spätere ÖVP-Staatssekretär Franz Morak und der ehemalige FPÖ-Justizminister Harald Ofner), weshalb die Abstimmung exakt 91:91 ausgegangen ist. Denn alle anderen ÖVP-Mandatare, die zuvor zugesagt hatten, für die Aufhebung zu stimmen oder sich zumindest zu enthalten, (wie beispielsweise Werner Amon, Gertrude Brinek und Riedi Steibl) vortierten (auf Geheiß des damaligen ÖVP-Klubobmanns Andreas Khol) geschlossen dagegen. 2002 hat dann der Verfassungsgerichtshof § 209 aufgehoben. ÖVP und FPÖ führten daraufhin, gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen, eine (geschlechtsneutrale) Ersatzbestimmung (§ 207b StGB) ein.

Diskriminierungsschutz: 2004 setzten ÖVP und FPÖ, gegen SPÖ und Grüne, durch, dass nur das verpflichtende Minimum der Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU umgesetzt wurde (am Arbeitsplatz). Seither haben alle neun Bundesländer (in ihren Zuständgkeitsbereichen) Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung auch ausserhalb des Arbeitsplatzes verboten. Auf Bundesebene haben das ÖVP und FPÖ bis heute erfolgreich verhindert, sodass beispielsweise Hotels Personen Zimmer verweigern, Wirte sie aus dem Lokal werfen und Taxifahrer Personen aus dem Auto werfen dürfen, von denen sie glauben, dass sie homo- oder bisexuell sind.

Rehabilitierung der Opfer der Sonderstrafgesetze: 2013 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich, weil die Verurteilungen nach den homophoben Sonderstrafgesetzen nicht aus dem Strafregister gelöscht worden waren (E.B. et al v A). Zwei Jahre lang (!) verhinderte die ÖVP die Umsetzung dieses Urteils. Erst 2015 wurde die Löschung der Vorstrafen beschlossen. Die Aufhebung der Urteile, eine Bedauernserklärung (wie vom deutschen Bundestag bereits 2000 einstimmig abgegeben) und eine Entschädigung (wie in Deutschland 2017 beschlossen) haben ÖVP und FPÖ bis heute hartnäckig verweigert.

Eingetragene Partnerschaft: Nach einer Ladung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die ÖVP, nach jahrelangem Hinhalten, der SPÖ nachgegeben und mit ihr eine EP eingeführt, es dabei jedoch zur Bedingung gemacht, dass diese EP mit rund 70 boshaften Diskriminierungen gespickt wurde (darunter das Standesamtsverbot, das Familiennamensverbot, das Bindestrichverbot bei Doppelnamen und der Amtsraumzwang). Die FPÖ lehnte die EP ganz grundsätzlich und rundweg ab (und hat das in der Folge sogar in ihr Parteiprogramm aufgenommen). Das BZÖ hatte die Abstimmung freigegeben und mehrheitlich dagegen gestimmt. Die Grünen protestierten gegen die zahlreichen Diskriminierungen symbolisch dadurch, dass sie mehrheitlich gegen das Gesetz stimmten.

Stiefkindadoption: Nach der Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die ÖVP ihren Widerstand aufgegeben und mit SPÖ, Grünen und TS die Stiefkindadoption ermöglicht; gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ, die die Umsetzung des Urteils des Menschenrechtsgerichthofs verweigern wollten.

Künstliche Befruchtung (Samenspende) für lesbische Paare & automatische Elternschaft: 2013 hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der künstlichen Befruchtung bei Frauenpaaren aufgehoben. SPÖ und ÖVP haben daraufhin 2015 die automatische Elternschaft (analog zur Vaterschaftsvermutung des Ehemannes) und das Mutterschaftsanerkenntnis (analog zum Vaterschaftsanerkenntnis) für solche Kinder eingeführt. Die Grünen und die NEOS stimmten dafür, die FPÖ und vier ÖVP-Abgeordnete dagegen.

Gemeinsame Adoption: 2014 hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Seit 1. Jänner 2016 dürfen daher gleichgeschlechtliche Paare, trotz der jahrelangen hartnäckigen politischen Blockade von ÖVP, FPÖ und TS - genauso wie verschiedengeschlechtliche Paare - Kinder adoptieren.

Zivilehe: ÖVP, FPÖ und TS haben die Aufhebung des Eheverbots bis heute verhindert. Obwohl Österreich das einzige Land der Welt ist, das homosexuellen Paaren die gleichen Rechte gewährt, eine Familie zu gründen, die Eltern dieser Kinder aber nicht heiraten lässt. Und obwohl seit 2015 mit „Ehe Gleich!“ eine der erfolgreichsten Bürgerinitiativen in der Geschichte Österreichs im Parlament liegt, die bereits über 50.000 Wählerinnen und Wähler unterstützen.

Dieser Beitrag von RKL-Präsident Dr. Helmut GRAUPNRER erschien auch in der Reihe aufRecht in XTRA!, Österreichs größtem Gaymagazin (Ausgabe 337). 

 

 

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