Verfassungsgerichtshof: Adoption jetzt wirklich für Alle
06.07.2022
> 2014 hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Gleichgeschlechtliche Adoptiveltern mussten jedoch, anders als verschiedengeschlechtliche, die richtige Staatsbürgerschaft dafür haben. Dem hat der Verfassungsgerichtshof jetzt ein Ende gesetzt. Kein Paar darf wegen Gleichgeschlechtlichkeit von Adoptionen ausgeschlossen werden, gleich welche Staatsbürgerschaft es hat (VfGH 18.06.2022, G 30/2021).
IUS AMANDI 1/2022 erschienen
11.05.2022
Verfassungsgerichtshof prüft: Adoption doch nicht für Alle
Verfassungsgerichtshof: Adoption auch durch unverheiratete Paare
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IUS AMANDI 1/2022 erschienen (2)
11.05.2022
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