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"Die
Menschen werden geboren und bleiben |
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EU-Plan:
Europaweite Kriminalisierung von Jugendsexualität bis 18.
KLICK
HIER |
| § 209-Polizeidaten -
Auch VfGH ordnet Vernichtung manueller Dateien an |
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Plattform gegen § 209:
Rehabilitierungsgesetz endlich behandeln! |
| Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren | |
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Rechtskomitee
LAMBDA: Unerträglich Bild: Sozialministerin, Ursula Haubner / Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger (BZÖ) 19.Jänner 2006: News,
Anfragen an Justizministerin Sozialministerin, Antworten von Justizministerin Sozialministerin |
| Wieder Schlag für die Bundesregierung - Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall | |
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Plattform
gegen § 209:
Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden |
| § 209-Polizeidaten -
Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an |
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Plattform gegen § 209:
Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer |
| Scheidungszwang - VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein | |
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Rechtskomitee
LAMBDA:
Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören |
| RKL-Klagsoffensive geht weiter: Bezirksgericht Neusiedl gegen Stiefkind-Adoption | |
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RKL:
Nun ist das
Landesgericht Eisenstadt am Wort |
| Spendenaufruf - RKL | |
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Dieser
Tage stehen wieder die
alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei
auch an das RKL, das für seine Arbeit keine
öffentliche
Unterstützung erhält. Um in den nächsten
Jahren ebenso
erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit
kämpfen
zu können wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL
ausschliesslich
auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mit Deiner
Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und anderen
sondern vor allem auch Dir selbst. |
| Ius Amandi, Ausgabe 4/2005 *NEU* | |
| Offener Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes | |
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"Sehr
geehrter Herr Präsident, im
gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die
Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei
festgehalten
wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung
wäre. Ich
bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen,
insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres
Gerichtshofes
zu äußern...." |
| VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig | |
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Riesenerfolg
der
RKL-Klagsoffensive:
Regierung manövriert sich in
ausweglose Situation Wie soeben bekannt wurde, hat der
Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die
Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der
Krankenversicherung
aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese
Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die
Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen
in der Krankenversicherung
seines Partners/ihrer Partnerin
anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch
ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten
verschiedengeschlechtlich sein müssen. |
| Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus | |
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Am 1. Juli 2005
ist
das Anerkennungsgesetz
2005 in Kraft getreten, mit
dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die
auf
typisch nationalsozialistischem Unrecht beruhen. Desweiteren wurde
sexuelle Orientierung als Anspruchsgrund in das
Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach
wie vor nicht
enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer
des
Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und
KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die
grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a
Terezija Stoisits, hat
daher Anfragen an Justizministerin und
Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob
Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als
typisch nationalsozialistisches Unrecht angesehen werden und warum
homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die
Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder nicht aufgenommen wurden.
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| Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe | |
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Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL)
begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat
eingebrachten Antrag der Grünen nach Öffnung der
Zivilehe
für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen Parteien
auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer
mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der
Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden,
Belgien,
Spanien, Kanada und Teilen der USA
hat vor kurzem auch die Republik
Südafrika diesen
Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof
des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf
verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig
erklärt. In Schweden
steht die Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste
Gerichtshof Luxemburgs
wiederum hat die Pläne
der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert;
Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der
Eheschliessung
zu erreichen. |
| Sieg für homosexuelle Paare vor dem Unabhängigen Finanzsenat | |
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Gleichgeschlechtlicher
Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für
Aufenthaltsbewilligung
zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von
Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt
Salzburg geliefert. Ein
homosexueller Student hat eine
Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte
für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte
das
Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,-
Schenkungssteuer. Der Unabhängige
Finanzsenat hat den
Bescheid nun aufgehoben und
dabei ausgesprochen, dass
homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als
heterosexuelle. |
| Halbherziges Einlenken der Justizministerin | |
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Plattform
gegen § 209 dankt
Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209
zeigt sich
sehr erfreut darüber, dass Justizministerin
Gastinger
sich schlussendlich der moralischen Autorität des Herrn
Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern der
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die
Plattform weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse
der Ministerin zu kurz greifen
und nicht alle Opfer erfassen. |
| Grüne: Antrag auf volle Rehabilitierung | |
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Die
grüne Justizsprecherin
Mag. Terezija Stoisits hat
am 20.09.2005 im Justizausschuss
des Nationalrates den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner
verfassten Entwurf eines Amnestie-, Rehabilitierungs- und
Entschädigungsgesetzes (AREG) für die Opfer der
Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und
BZÖ/FPÖ
stimmten den Antrag nieder. Stoisits wird das AREG nun als
Initiativantrag im Parlament einbringen. |
| Nicht einmal Österreichs erster Gewissensgefangener wurde begnadigt | |
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Plattform
gegen § 209: Bundespräsident
Fischer hat völlig recht.
Gastinger hat sich gestern
gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung
der
Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren
Rechtfertigungsversuchen den Eindruck erweckt, dass es sich bei den
Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich mit dem
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen
verurteilt worden seien. Die Plattform
gegen § 209 stellt
in aller Deutlichkeit klar: Das ist unrichtig. |
| Bundespräsident mahnt Begnadigung von Homosexuellen ein | |
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Plattform
gegen § 209: Die
Stigmatisierung muss ein Ende haben. Bundespräsident
Dr.
Heinz Fischer hat
Justizministerin Mag. Karin Gastinger
ersucht, das Gnadenrecht
bei Verurteilten nach den
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen
grosszügiger zu
handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen
§ 209 in einem Schreiben mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind
im
österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer
noch 1.434
(!) Männer und Frauen vorgemerkt,
die nach den
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind.
Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen
§ 209
Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind,
werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller
Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558
Männer und Frauen vorgemerkt. |
| Sexuelles Selbstbestimmungsrecht ab 14 | |
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Plattform
gegen § 209 zeigt sich
erfreut. Justizministerin
Mag. Karin Gastinger hat in
ihrer jüngsten Anfragebeantwortung
zu § 207b StGB,
der 2002 eingeführten Ersatzbestimmung für das
anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB,
bekräftigt,
dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die freie selbstbestimmte Wahl
ihrer SexualpartnerInnen haben. Aus den früheren
Anfragebeantwortungen Gastingers und ihres Vorgängers
Böhmdorfer zu § 207b ging hervor, dass
Gerichtsverfahren
immer wieder eingeleitet werden, ohne dass ein Anfangsverdacht auf eine
verbotene Beziehung, also auf Erfüllung der
Tatbestandsmerkmale
des § 207b StGB, vorliegt. Immer wieder reichten
Staatsanwaltschaften sexuelle Kontakte mit 14- bis 18jährigen
alleine (ohne weitere Umstände) bereits zur Einleitung
gerichtlicher Untersuchungen, ob vielleicht einer der Fälle
des
§ 207b erfüllt sein könnte. Geradezu so, als
würde
man wegen jeden sexuellen Kontaktes gerichtliche Untersuchungen
einleiten, ob nicht vielleicht eine Vergewaltigung vorliegt. |
| Homoehe-light ersetzt nicht gleiche Rechte | |
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Das
Rechtskomitee LAMBDA lehnt das
heute von Justizministerin
Mag. Karin Gastinger
präsentierte Modell für eine Homoehe-light ab und
erneuert
seine Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist
zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute
erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen
können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert
aber
nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.
Während Homosexuelle derzeit eine (formlose
Lebensgemeinschaft)
und Heterosexuelle zwei Wahlmöglichkeiten haben (formlose
Lebensgemeinschaft Ehe), werden ihnen nach dem jetzt
angekündigten Modell des BZÖ zwei (formlose
Lebensgemeinschaft Homoehe-light), Heterosexuellen dann aber drei
(formlose Lebensgemeinschaft Homoehe-light Ehe) offen stehen. Die
Wahlfreiheit steigt, die Ungleichheit aber bleibt. |
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bereitgestellt
von www.RKLambda.at
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