"Die Menschen werden geboren und bleiben
frei und gleich an Rechten"

(Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Paris 1789)

EU-Plan: Europaweite Kriminalisierung von Jugendsexualität bis 18. KLICK HIER
Treten auch Sie gegen die bislang in Europa nicht gekannte Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher auf.


§ 209-Polizeidaten - Auch VfGH ordnet Vernichtung manueller Dateien an
Innenministerium

Plattform gegen § 209: Rehabilitierungsgesetz endlich behandeln!
Die Plattform gegen § 209 zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten, wie bereits der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140), nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VfGH 15.12.2005, B 1590/03). 

25.Jänner 2006: News, Erkenntnis des VfGH im Wortlaut


Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren
Gastinger-Haubner

Rechtskomitee LAMBDA: „Unerträglich“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme: homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!

Bild: Sozialministerin, Ursula Haubner / Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger (BZÖ)

19.Jänner 2006: News, Anfragen an Justizministerin Sozialministerin, Antworten von Justizministerin Sozialministerin


Wieder Schlag für die Bundesregierung - Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall
209

Plattform gegen § 209: „Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden“
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik muss nun EUR 44.000,-- Schadenersatz bezahlen.

19.Jänner 2006: News


§ 209-Polizeidaten - Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an
Innenministerium

Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer
Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).


13.Jänner 2006: News, Erkenntnis des VwGH im Wortlaut


Scheidungszwang - VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein

Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem  die Verfassungsrichter Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).


12.Jänner 2006: News, Beschluss des VfGH im Wortlaut


RKL-Klagsoffensive geht weiter: Bezirksgericht Neusiedl gegen Stiefkind-Adoption

RKL: „Nun ist das Landesgericht Eisenstadt am Wort“
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung  geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nun hat das Landesgericht Eisenstadt über den Fall zu entscheiden.


9. Jänner 2006: News


Spendenaufruf - RKL

Dieser Tage stehen wieder die alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei auch an das RKL, das für seine Arbeit keine öffentliche Unterstützung erhält. Um in den nächsten Jahren ebenso erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit kämpfen zu können wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL ausschliesslich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mit Deiner Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und anderen sondern vor allem auch Dir selbst.

Weihnachtsspendenkonto des RKL: Erste Bank 28019653400 (BLZ 20111)

Bild: Dr.Helmut Graupner (Präsident des RKL)

15.Dezember 2005: Erfolgsstory RKL


Ius Amandi, Ausgabe 4/2005 *NEU*



Ius Amandi


Offener Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes

"Sehr geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu äußern...."

Bild: P.Poppmeier (Fotograf: Rolf Bock)

22.November 2005: Offener Brief


VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig

Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.

10.November 2005: News, Erkenntnis des VfGH im Wortlaut


Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

Am 1. Juli 2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf „typisch nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Desweiteren wurde „sexuelle Orientierung“ als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits, hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder nicht aufgenommen wurden.

Bild: Mag. Terezija Stoisits (Die Grünen)

21.Oktober 2005: Anfragen an Justizministerin, Sozialministerin


Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat eingebrachten Antrag der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen Parteien auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen.

20.Oktober 2005: News


Sieg für homosexuelle Paare vor dem Unabhängigen Finanzsenat

Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,- Schenkungssteuer. Der Unabhängige Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle.

3.Oktober 2005: News


Halbherziges Einlenken der Justizministerin

Plattform gegen § 209 dankt Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209 zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Justizministerin Gastinger sich schlussendlich der moralischen Autorität des Herrn Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die Plattform weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse der Ministerin zu kurz greifen und nicht alle Opfer erfassen.

Bild: Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger (BZÖ)

28.September 2005: News


Grüne: Antrag auf volle Rehabilitierung

Die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits hat am 20.09.2005 im Justizausschuss des Nationalrates den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines „Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes“ (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und BZÖ/FPÖ stimmten den Antrag nieder. Stoisits wird das AREG nun als Initiativantrag im Parlament einbringen.

Bild: Mag. Terezija Stoisits (Die Grünen)

20.September 2005: Der Antrag im Wortlaut


Nicht einmal Österreichs erster Gewissensgefangener wurde begnadigt

Plattform gegen § 209: „Bundespräsident Fischer hat völlig recht“. Gastinger hat sich gestern gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren Rechtfertigungsversuchen den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich mit dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen verurteilt worden seien. Die Plattform gegen § 209 stellt in aller Deutlichkeit klar: Das ist unrichtig.

Bild: Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger (BZÖ)

20.September 2005: News


Bundespräsident mahnt Begnadigung von Homosexuellen ein

Plattform gegen § 209: „Die Stigmatisierung muss ein Ende haben“. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger ersucht, das Gnadenrecht bei Verurteilten nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen grosszügiger zu handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen § 209 in einem Schreiben mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.

Bild: Bundespräsident, Dr. Heinz Fischer (SPÖ)

15.September 2005: News


Sexuelles Selbstbestimmungsrecht ab 14

Plattform gegen § 209 zeigt sich erfreut. Justizministerin Mag. Karin Gastinger hat in ihrer jüngsten Anfragebeantwortung zu § 207b StGB, der 2002 eingeführten Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, bekräftigt, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die freie selbstbestimmte Wahl ihrer SexualpartnerInnen haben. Aus den früheren Anfragebeantwortungen Gastingers und ihres Vorgängers Böhmdorfer zu § 207b ging hervor, dass Gerichtsverfahren immer wieder eingeleitet werden, ohne dass ein Anfangsverdacht auf eine verbotene Beziehung, also auf Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 207b StGB, vorliegt. Immer wieder reichten Staatsanwaltschaften sexuelle Kontakte mit 14- bis 18jährigen alleine (ohne weitere Umstände) bereits zur Einleitung gerichtlicher Untersuchungen, ob vielleicht einer der Fälle des § 207b erfüllt sein könnte. Geradezu so, als würde man wegen jeden sexuellen Kontaktes gerichtliche Untersuchungen einleiten, ob nicht vielleicht eine Vergewaltigung vorliegt.

Bild: Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger (BZÖ)

14.September 2005: News


„Homoehe-light“ ersetzt nicht gleiche Rechte

Das Rechtskomitee LAMBDA lehnt das heute von Justizministerin Mag. Karin Gastinger präsentierte Modell für eine „Homoehe-light“ ab und erneuert seine Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Während Homosexuelle derzeit eine (formlose Lebensgemeinschaft) und Heterosexuelle zwei Wahlmöglichkeiten haben (formlose Lebensgemeinschaft – Ehe), werden ihnen nach dem jetzt angekündigten Modell des BZÖ zwei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“), Heterosexuellen dann aber drei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“ – Ehe) offen stehen. Die Wahlfreiheit steigt, die Ungleichheit aber bleibt.

Bild: Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger (BZÖ)

13.September 2005: News


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