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"Die
Menschen werden geboren und bleiben |
| § 209-Opfer musste in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sterben | |
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Gericht verweigerte trotz Aufhebung des §
209 die Entlassung. Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben
ist, weigerte sich das Landesgericht für Strafsachen Wien,
einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich
auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes in einer Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wurde. Das, obwohl nicht
nur der Mann sondern sogar auch die Staatsanwaltschaft Wien bereits im
August seine sofortige Freilassung beantragt hat. Nun wird der Mann die
Freiheit nie wieder sehen. Er ist in der Anstalt gestorben. 23. Dezember 2002: News |
| Menschenrechtsgerichtshof wimmelt wieder Beschwerde ab | |
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Plattform gegen § 209: "Entscheidung
in Verletzung der eigenen Judikatur". Wie soeben bekannt wurde,
hat der zuständige Dreirichterausschuss des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte neuerlich die Behandlung einer
Beschwerde eines Homosexuellen abgelehnt, der sich über eine Verletzung
seiner Grundrechte durch die Republik Österreich beschwert hat. Hoffnung
auf Gerechtigkeit bitter enttäuscht, Opfer bleibt auf Kosten sitzen. 21. Dezember 2002: News,
die Antwort
des EGMR im Wortlaut |
| § 209-Opfer muß in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleiben | |
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Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben
ist, weigert sich das Landesgericht für Strafsachen Wien,
einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich
auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes in einer Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wird. Das, obwohl nicht
nur der Mann, sondern sogar auch die Staatsanwaltschaft bereits im August
seine sofortige Freilassung beantragt hat. 13. Dezember 2002: News |
| § 209 - Grazer Polizei will Homosexuellen-Daten nicht löschen | |
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Plattform gegen § 209 fordert Innenminister zum Einschreiten auf. Trotz der Aufhebung des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB weigert sich die Bundespolizeidirektion Graz die Daten eines § 209-Opfers aus dem Polizeicomputer (EKIS) zu löschen. Die § 209-Daten würden zur Vollziehung des Ersatzparagraphen, § 207b StGB, nach wie vor benötigt. 12. Dezember 2002: News |
| Freispruch für Mann, der Burschen liebte | |
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Freispruch für einen 58-Jährigen, der
mit einem 15 Jahre alten Schüler eine sexuelle Affäre hatte.
"Dieses Verfahren hätten wir uns sparen können",
meinte der Wiener Richter Andreas Böhm am Ende des ersten Prozesses
gegen einen Schwulen nach dem Paragrafen 207b. Der Mann hat angekündigt,
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) zu erheben. Trotz des Freispruchs erhält er keine Entschädigung.
Nicht einmal seine Verteidigungskosten werden ihm ersetzt. Plattform gegen
§ 209: "Bereits die 13. Beschwerde gegen Österreich" 12. Dezember 2002: News (APA), News(Standard), News Beschwerde |
| Alles was Recht ist - Tagung Homosexualität & Recht in Linz | |
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Alles was Recht ist - Tagung Homosexualität
& Recht, in Linz. 7. und 8. Dezember 2002: Fotos der Tagung (HOSI Linz) |
| Fünf Monate nach Streichung - Urteil bestätigt | |
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Drei Monate bedingt damit rechtskräftig
- Amnesty International spricht von "archaischer Legaldiskriminierung".
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Urteil nach dem Homosexuellen-Paragraf
bestätigt. Das OLG konnte der Diversion "nichts abgewinnen",
wie die Vorsitzende des Dreier-Senats, Richterin Ingrid Jelinek,
formulierte. Der 38-Jährige habe "über zweieinhalb Jahre"
mit insgesamt vier Jugendlichen verkehrt, worin das Gericht "schwere
Schuld" zu erkennen glaubte. Die Grün-Politikerin Ulrike
Lunacek meinte: "Ein Skandal, dass nach Aufhebung des Paragrafen
209 noch ein Urteil bestätigt wird." Sie verlangte, Justizminister
Dieter Böhmdörfer (F) möge jetzt Bundespräsident Thomas
Klestil vorschlagen, sämtliche nach dieser Bestimmung verurteilten
Männer zu begnadigen und finanziell zu entschädigen: "Böhmdorfer
muss handeln." 3. Dezember 2002: News (APA) |
| Prostitution - SP-Stadträtin Brauner hält an Bestrafung der Freier fest | |
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In ihrem fünfseitigen Antwortschreiben auf
den offenen Brief des Rechtskomitees LAMBDA hält wie Wiener Stadträtin
Mag. Renate Brauner daran fest, im Wiener Prostitutionsgesetz künftig
Strafen für die Kunden illegaler Prostituierter vorzusehen.
Brauner unterstreicht ihre Ansicht, daß "Prostitution kein
Gewerbe wie jedes andere" sei und "daß es in der Regel
von Frauen ausgeübt wird, die unter Zwang ..., durch Drogenkankheit,
Täuschungen und Drohungen dazu gebracht werden". Hinsichtlich
der Besonderheiten der homosexuellen Prostitution verweist Brauner darauf,
daß es "eine Sonderregelung für eine Gruppe" nicht
geben werde. Bisher sei ihr Projekt der Freierpönalisierung "am
Widerstand der ÖVP" gescheitert. Nach der Gemeinderatswahl 2001
könne sie das Projekt aber nun angehen, wobei die Arbeiten hiefür
nach der Nationalratswahl im Jänner 2003 wieder aufgenommen werden. 15. November 2002: Antwort |
| Oberster Gerichtshof - Keine gemeinsame Obsorge für Frauenpaar | |
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Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin
als Stiefmutter bleibt jedoch. In einer soeben bekannt gewordenen Entscheidung
hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass eine gemeinsame Obsorge
der Mutter eines Kindes und ihrer Lebensgefährtin nicht möglich
sei. Der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin als
Stief- und Pflegemutter des mit ihnen lebenden Kindes ist das Höchstgericht
allerdings ausdrücklich nicht entgegengetreten. 11. November 2002: News |
| Rechtskomitee LAMBDA begrüßt Wiener Gleichstellungspaket | |
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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Graupner:
"Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit". Als historischen
Schritt begrüßt die Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) das heute von der SPÖ-Wien
vorgestellte Wiener Gleichstellungspaket für gleichgeschlechtliche
PartnerInnen. 7. November 2002: News |
| §209 - Kontroverse Wien - Innsbruck um Strafmilderung | |
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Plattform gegen § 209 kritisiert zweierlei
Recht. Nachdem sich das Oberlandesgericht Wien im September trotz Aufhebung
des § 209 StGB geweigert hat, die über einen homosexuellen
Mann verhängte Freiheitsstrafe nachträglich mildern, hat das
Oberlandesgericht Innsbruck nun ausdrücklich gegenteilig entschieden.
Der im nun entschiedenen Verfahren betroffene Mann wurde 2001 wegen 25
Sexualstraftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt.
16 dieser 25 Delikte waren solche nach § 209. 5. November 2002: News |
| EU-Kommission - ExpertInnengruppe gegen Homosexuellen-Diskriminierung eingesetzt | |
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Helmut Graupner Vertreter Österreichs.
Wie soeben bekannt wurde hat die Europäische Kommission vor einigen
Tagen eine europaweite ExpertInnengruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung
auf Grund sexueller Orientierung eingesetzt. Der Auftrag zur Koordinierung
dieser Gruppe erging an die Universität Leiden in den Niederlanden.
Die Hauptaufgabe der Gruppe wird es sein, die EU-Kommission im Kampf gegen
Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen umfassend zu beraten
und sie dabei vor allem über die Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie
2000/78/EG in den Mitgliedstaaten zu informieren. Zu diesem Zweck wird
die ExpertInnengruppe u.a. jährlich einen rechtsvergleichenden Bericht
erarbeiten. 4. November 2002: News |
| § 209 - Auch oberösterreichische Polizei löscht Daten | |
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Nach der Sicherheitsdirektion Wien hat nun auch
die Sicherheitsdirektion Oberösterreich die erkennungsdienstlichen
Daten eines § 209-Opfers gelöscht. Der Mann war im Frühjahr
2001 durch das Landesgericht Wels ausschließlich wegen Versuchs
nach § 209 zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Linz hatte das Urteil bestätigt und dabei bedauert,
daß es die Strafe, mangels Berufung auch des Staatsanwalts, nicht
erhöhen konnte. 2. November 2002: News |
| Erstmals Strafe gemildert | |
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Plattform gegen § 209 begrüßt Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck. Nach einer Reihe gegenteiliger Entscheidungen hat nun erstmals ein österreichisches Strafgericht eine nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB verhängte Strafe wegen dessen Aufhebung gemildert. Der betroffene Mann wurde im Dezember 2001 vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des § 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. 28. Oktober 2002: News |
| Prostitution - Offener Brief des RKL and Stadträtin Renate Brauner | |
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Wegen ihres Vorstoßes zur Bestrafung der
Kunden "illegaler" Prostituierter hat das Rechtskomitee LAMBDA
in einem offenen Brief an die Wiener Stadträtin Renate Brauner klar
Position bezogen. Die vorgeschlagene Maßnahme würde die homosexuelle
Prostitution nahezu vollständig rekriminalisieren und birgt die Gefahr
regelmäßiger Polizeirazzien in den Szenelokalen wie zuletzt
in der Verbotszeit vor 1971. 19. Oktober 2002: Offener Brief, Stellungnahme LENA |
| Klappensex - Innenministerium ordnet Datenlöschung an | |
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Das Innenministerium hat kürzlich dem Antrag
eines Mannes auf Löschung seiner erkennungsdienstlichen Daten
stattgegeben, der von Polizeibeamten beim Sex in einer öffentlichen
WC-Anlage betreten worden ist. Im Jänner nahm der Mann in der WC-Anlage
der Wiener U-Bahnstation Vorgartenstraße im Bereich des Pissoirs
mit einem anderen Mann sexuelle Handlungen vor, als plötzlich eine
Polizeibeamtin in Zivil eintrat und die beiden Männer und andere
dort befindliche Paare zum Verlassen der Anlage aufforderte. 19. Oktober 2002: News |
| Haftstrafe für Oralsex (VIII) - Leere Versprechungen Böhmdorfers | |
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Kärntner Oralsex-Urteil: Justizminister
Böhmdorfer hat sein vor vier Monaten gegebenes Versprechen, im
Kärntner Oralsex-Fall die Wiederaufnahme des Verfahrens einleiten
zu lassen, nicht wahr gemacht. Gesundheitsminister Haupt wiederum
ließ wissen, daß man Oralverkehr auch ohne Kondom haben kann,
ohne mit den Verhaltensregeln seines Ministeriums in Konflikt zu kommen. 7. Oktober 2002: News, Anfrage, Antwort Haupt |
| § 209-Ersatzparagraph: Gusenbauer und Van der Bellen versprechen die Aufhebung | |
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Plattform gegen § 209 hocherfreut. Die Spitzenkandidaten
von SPÖ und Grünen, Dr. Alfred Gusenbauer und Dr. Alexander
van der Bellen, haben soeben schriftlich versichert, daß
sie § 207b StGB, die Ersatzbestimmung für das vom Verfassungsgerichtshof
aufgehobene anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, wieder
beseitigen werden. 4. Oktober 2002: News,
Brief
und Antwort
Gusenbauer, Brief
und Antwort
Van der Bellen |
| § 209 Liebesbrief-Fall: Nur teilweise Begnadigung | |
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Plattform gegen § 209 fordert vollständige
Tilgung und angemessene Entschädigung. Im berüchtigten §
209-Liebesbrief-Fall, in dem im Vorjahr ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung
mit einem 16jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon
fünf Monate ohne Bewährung, verurteilt worden ist, hat
Bundespräsident Klestil mit Entschließung 23. September nun
den Vollzug der Strafe erlassen. Eine vollständige Begnadigung hat
Justizminister Böhmdorfer abgelehnt. 30. September 2002: News |
| Trotz Aufhebung: § 209-Opfer muß Strafe bis zur bitteren Neige absitzen | |
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Plattform gegen § 209: Schlimmste Befürchtungen in bezug auf § 207b bestätigt. Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben ist weigerte sich das Landesgericht Korneuburg im August, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz hinter Gittern schmachtet. In seiner Begründung bezieht es sich unter anderem darauf, daß der seinerzeitige jugendliche Partner des Mannes "dümmer" gewesen sei als andere Jugendliche, ergo sei die Tat immer noch, nun nach dem neuen § 207b strafbar. Das Oberlandesgericht Wien hat diese Entscheidung nun vollinhaltlich bestätigt. 28. September 2002: News |
| Trotz Aufhebung: Auch Landesgericht Feldkirch verweigert Strafmilderung | |
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Nach den Landesgerichten Korneuburg und Innsbruck hat sich nun auch das Landesgericht Feldkirch, trotz Aufhebung des § 209 StGB geweigert, die über einen homosexuellen Mann verhängte Freiheitsstrafe nachträglich mildern. Der Mann wurde 2001 wegen 25 Sexualstraftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 16 dieser 25 Delikte waren solche nach § 209. Seit 1997 sieht das Gesetz (§ 31a StGB) die Möglichkeit vor, eine Strafe nachträglich zu mildern, wenn Umstände eintreten, die eine mildere Behandlung des Täters herbeiführen können. Das Landesgericht Feldkirch hat das nun abgelehnt. 23. September 2002: News |
| Trotz Aufhebung: Böhmdorfer verweigert Begnadigung | |
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Trotz Aufhebung des § 209 hat sich
Justizminister Böhmdorfer geweigert, einen homosexuellen Mann zu
begnadigen, der auf Grund des § 209 zu einer Gefängnisstrafe
verurteilt worden ist. Der Mann wurde im Dezember letzten Jahres vom Landesgericht
Innsbruck ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen §
209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt.
Nach der Aufhebung des § 209 im August hat der Verurteilte den Bundespräsidenten
um Begnadigung ersucht, der allerdings nur auf Vorschlag des Justizministers
tätig werden kann. Und das hat Böhmdorfer nun verweigert. 23. September 2002: News |
| Wiener Polizei löscht Daten | |
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Plattform gegen § 209: "Ein erster
sehr erfreulicher Schritt". Nach der Aufhebung des antihomosexuellen
Sonderstrafgesetzes § 209 StGB hat die Sicherheitsdirektion Wien
nun dem Antrag eines homosexuellen Mannes stattgegeben und seine erkennungsdienstlichen
Daten (Fingerabdrücke, Fotos etc.) aus der "Verbrecherkartei"
gelöscht. |
| "Love, Sex und so " - ausgezeichnete Aufklärungsbroschüre für Jugendliche | |
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Die Österreichische Gesellschaft für
Sexualforschung (ÖGS) "begrüßt" die "fachlich
fundierte und äußerst jugendgerechte Aufklärungs-Broschüre"
des BMSG "Love, Sex und so ...", wie der dritte Vorsitzende,
der bekannte katholische Theologe und Psychotherapeut Mag. Johannes
Wahala betont: "Die massive Kritik und Hetze gegen die Broschüre
seitens der Bischöfe Küng und Laun sowie dem Institut
für Ehe und Familie' der Österreichischen Bischofskonferenz
ist von einer fundamentalistischen katholischen Sexualmoral her verständlich,
nicht aber von Seiten einer seriösen Sexualforschung." 28. August 2002: Presseaussendung |
| Trotz Aufhebung: Auch Landesgericht Innsbruck verweigert Strafmilderung | |
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Nach dem Landesgericht Korneuburg hat sich nun
auch das Landesgericht Innsbruck, trotz Aufhebung des §
209 StGB geweigert, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer
noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz
hinter Gittern schmachtet. Der Mann wurde im Dezember letzten Jahres vom
Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen
§ 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten
verurteilt. Auf Anraten seines damaligen Verfahrenshilfeverteidigers verzichtete
der Mann auf Berufung gegen das Urteil. Im Frühjahr dieses Jahres
hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof über die Beschwerde
des Gewissensgefangenen das Eilverfahren eingeleitet (Fall H.G. gg. Österreich,
11084/02) 28. August 2002: News |
| Trotz Aufhebung: § 209-Opfer wird nicht enthaftet | |
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Plattform gegen § 209: Schlimmste Befürchtungen
in bezug auf § 207b bestätigt. Obwohl § 209 StGB seit
dem 14. August aufgehoben ist, weigert sich das Landesgericht Korneuburg,
einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich
auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz hinter Gittern schmachtet.
In seiner Begründung bezieht es sich unter anderem darauf, daß
der seinerzeitige jugendliche Partner des Mannes "dümmer"
gewesen sei als andere Jugendliche, ergo sei die Tat immer noch, nun nach
dem neuen § 207b strafbar. 23. August 2002: News |
| Es ist soweit! § 209 tritt am 13. August 2002 (24:00) außer Kraft | |
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Das Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄG)
2002 wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 134/2002,
S. 1407). Gem. Art. I Z. 19b des StRÄG (S. 1410) wird § 209
StGB aufgehoben. Gem. Art. IX StRÄG 2002 (S. 1421) (iVm Art.
49 Abs. 1 B-VG) tritt § 209 StGB mit Ablauf des heutigen Tages außer
Kraft. Die Übergangsbestimmungen finden sich in Art. X StRÄG
(S. 1422); demgemäß ist § 209 StGB (wie eh und eh) in
allen Verfahren anzuwenden, in denen am 14.08.2002 (0.00) das Urteil erster
Instanz bereits gefällt sein wird. 13. August 2002: Volltext des StRAG auf www.bgbl.at |
| § 209 Liebesbrief-Fall: Klestil hemmt Strafvollzug | |
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Plattform gegen § 209 fordert vollständige Tilgung und angemessene Entschädigung. Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem im Vorjahr ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 16jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon fünf Monate ohne Bewährung, verurteilt worden ist, hat Bundespräsident Klestil mit Entschließung vom 31. Juli die Hemmung des restlichen Strafvollzugs angeordnet. 12. August 2002: News |
| Kein Schutz für misshandelten Jugendlichen | |
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Wie soeben bekannt wurde hat es der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt, die Beschwerde eines
16jährigen homosexuellen Jugendlichen zu behandeln, bei dem eine
Schädelprellung festgestellt worden war, nachdem er sich bei einer
Einvernahme durch Wiener Kriminalbeamte geweigert hatte, seine Sexualpartner
bekannt zu geben. Auch der Umstand, daß in Österreich über
die Beschwerde gegen die Bundespolizeidirektion Wien lediglich
ein von dieser abhängiger Polizeibeamter entschieden hat, ist für
die Straßburger Richter kein Problem. |
| § 209-Gefangener immer noch in 'Irrenanstalt' | |
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Justizminister Böhmdorfer hat
auf Anfrage von RKL-Kuratoriumsmitglied und grünen Justizsprecherin
Mag. Terezija Stoisits genaue Daten zur § 209-Verurteiltenstatistik
2001 und zu den gegenwärtig immer noch nach § 209 Gefangenen
bekannt gegeben. Erschütterndster Fall: ein Mann wurde im
Vorjahr vom Landesgericht Korneuburg nur wegen § 209 in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er war unbescholten
(!) und wird nach wie vor angehalten. |
| RKL leitet Abberufungsverfahren ein | |
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§ 209neu inakzeptabel. Die Vorgänge
rund um die panikartige Schaffung eines Ersatzes für den verfassungswidrigen
§ 209 StGB soll nun Vizekanzlerin Riess-Passer die Mitgliedschaft
im Kuratorium des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) kosten. Wie die Bürgerrechtsorganisation
heute mitteilte, sei es inakzeptabel, der Verfolgung, Willkür, Diskriminierung
und Erpressung weiterhin Tür und Tor offen zu halten. Eine Ersatzregelung
für Unrecht ist ebenfalls Unrecht und verletzt daher die fundamentalen
Ziele und Grundsätze der 1991 gegründeten Vereinigung. Ohne
Zustimmung der Obfrau ist die diesbezügliche Initiative der FPÖ
nicht denkbar. 10. Juli 2002: News |
| Versprecht uns die Aufhebung! | |
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Plattform gegen § 209 an SPÖ und Grüne:
die heutige Debatte wird genau verfolgt werden. § 209 neu ist, wie
es scheint, nicht mehr zu verhindern. Die Plattform gegen § 209
richtet daher an SPÖ und Grüne den flammenden Appell, in die
Hand zu versprechen, daß sie, sobald sie die Möglichkeit dazu
haben, die neue Unrechtsbestimmung wieder beseitigen werden. 10. Juli 2002: News,
Brief-SPÖ,
Brief-Grüne |
| Haftstrafe für Oralsex (VII) - Neuerliche Anfrage | |
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Neuerliche Anfrage der Abg. Terezija Stoisits
an Gesundheitsminister Haupt. Auszug, Zitat: "Warum verlangen die
Gesundheitsbehörden in ihren Verhaltensregeln in bezug auf Hiv (Safer
Sex Regeln) nach wie vor generell und ohne Differenzierung die Verwendung
eines Kondoms beim Oralverkehr, obwohl, wie Sie selbst mitgeteilt haben,
mittlerweile erkannt wurde, dass bei Oralverkehr einer Hiv-positiven Person
an einer Hiv-negativen Person grundsätzlich kein Infektionsrisiko
besteht ... ?" 2. Juli 2002: News |
| Österreich ist (bald) frei! - Verfassungsgerichtshof hebt §209 auf | |
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Plattform gegen § 209 fordert die sofortige
Freilassung aller Gewissensgefangenen und die Entschädigung aller
Opfer des Schandparagraphen. Die heute bekannt gewordene Aufhebung
des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB durch den
Verfassungsgerichtshof ist für die Plattform gegen § 209 Grund
zur Freude, aber nicht zum Jubel. Von einem wirklichen Anschluß
an Europa kann auch jetzt noch keine Rede sein. Dazu müssten Schutzbestimmungen
gegen Diskriminierungen erlassen sowie gleichgeschlechtliche Partnerschaften
und Familien rechtlich anerkannt werden. |
| Haftstrafe für Oralsex (VI) - Böhmdorfer ordnet Wiederaufnahme an | |
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Überraschende Wende im Fall des "Kärntner
Oralsex-Urteils": Justizminister Böhmdorfer hat nun die Staatsanwaltschaft
Klagenfurt beauftragt, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten. 24. Juni 2002: News |
| Jus Amandi - der neue Treffpunkt des RKL - ab 6. Mai | |
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'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit ab sofort die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi 'After work' über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristinnen und Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda zu plaudern. Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats |
| Menschenrechtsgerichtshof greift neuerlich zu Eilverfahren | |
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In Sachen § 209 macht der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte nun immer stärkeren Druck. Bereits
zum zweiten Mal hat er zu außergewöhnlichen Mitteln
gegriffen und das Eilverfahren eingeleitet. In Anwendung der Regel 41
seiner Verfahrensordnung hat er der Beschwerde eines Mannes Priorität
zuerkannt, der letzten Dezember vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich
auf Grund des anti-homosexuellen § 209 StGB zu 1 1/2 Jahren unbedingter
Haft verurteilt worden ist. Grundlage der Verurteilung waren intime Kontakte
mit drei männlichen Jugendlichen; Kontakte, die im heterosexuellen
und lesbischen Bereich völlig legal sind. 14. Mai 2002: News |
| Drei Jahre Haft für §209 - Böhmdorfer gibt zu: derzeit fünf Gewissensgefangene | |
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Im vergangenen Jahr hat das Landesgericht
Wiener Neustadt, vor dem auch der berüchtigte "Liebesbrief-Fall"
verhandelt worden ist, einen unbescholtenen Mann zu drei Jahren
Gefängnis verurteilt. Sein "Verbrechen" lag darin, daß
er einverständliche sexuelle Kontakte mit 15 bis 17jährigen
jungen Männern hatte und dadurch das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz
§ 209 StGB übertrat. Dies gab Justizminister Böhmdorfer
in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin
Terezija Stoisits bekannt. Dabei enthüllte er weitere drei Fälle,
in denen über unbescholtene "Ersttäter" Freiheitsstrafen
in der Höhe von 1 ¼ bis 1 ½ Jahren verhängt wurden. |
| Kriminalstatistik 2000 - Anfrage an den Justizminister - Antwort | |
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Die Kriminalstatistik 2000 weist zwei
Verurteilungen nach den anti-homosexuellen §§ 220, 221 StGB
aus, obwohl die beiden Bestimmungen bereits am 1. März 1997 gestrichen
wurden. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied Terezija
Stoisits verlangte Aufklärung. Die Antwort Böhmdorfers: Schlamperei
bei der Erstellung der Kriminalstatistik. Es gab angeblich gar keine
solchen Verurteilungen. |
| Haftstrafe für Oralsex (V) - Haupt widerspricht neuerlich Böhmdorfer | |
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Gesundheitsminister Haupt hat im Fall des "Kärntner Oralsex-Urteils" neuerlich Justizminister Böhmdorfer widersprochen, der in der Verurteilung eines Hiv-positiven Mannes für die Befolgung der staatlich propagierten Safer-Sex-Regeln nichts Bedenkliches fand. 15. April 2002: News, dazu die Anfrage, die Beantwortung |
| § 209: Wieder hartes Urteil gegen Homosexuellen | ||||||||||
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Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien am Montag neuerlich ein hartes Urteil gegen einen Homosexuellen gefällt. Es erhöhte die vom Erstrichter auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB verhängte Strafe von 6 Monaten Gefängnis auf 9 Monate und ordnete sogar an, daß der in jeder Hinsicht unbescholtene Angeklagte ein Drittel davon ohne Bewährung zu verbüßen hat. Zur Begründung meinte der Vorsitzende: "Die Österreicher wollen das so".
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| § 209-Diversionsfall: Staatsanwalt will harte Strafe für Gewissensgefangenen | |
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Freiwilligkeit der "Unzuchtsopfer"
habe "keine Bedeutung". Der erste offiziell von Amnesty
International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten
soll, geht es nach der Staatsanwaltschaft Wien, hart bestraft werden.
Die drei Monate Haft, die der unbescholtene Mann in erster Instanz
erhielt, seien zuwenig. Selbst ein halbes Jahr Gefängnis wären
dem Staatsanwalt noch zu milde, wie er in seiner eben bekannt gewordenen
Berufung ausführt. 4. April 2002: News |
| § 209 Liebesbrief-Fall: Menschengerichtshof macht Druck | |
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Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem
letzten Oktober ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 17jährigen
zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden ist,
geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit außergewöhnlicher
Schnelligkeit vor (Wilfling gg. Österreich, Appl. 6306/02). 28. März 2002: News |
| § 209 Liebesbrief-Fall: Menschengerichtshof greift zu Eilverfahren | |
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Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall,
in dem letzten Oktober ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem
17jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt
worden ist, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun
entschieden, das Eilverfahren anzuwenden (Wilfling gg. Österreich,
Appl. 6306/02). "Die Entscheidung des Gerichtshof ist äußerst
erfreulich", kommentiert Dr. Helmut Graupner, Sprecher der Plattform
gegen § 209 und Vertreter des Beschwerdeführers, "Es zeigt,
wie ernst er die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer
in Österreich nimmt". 28. Februar 2002: News |
| Neuer Höhepunkt der Verfolgung nach § 209 StGB | |
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Erschreckend! Jeder zweite Ersttäter
muß sofort ins Gefängnis. Aus der vor kurzem veröffentlichten
Verurteiltenstatistik 2000 geht hervor, daß - trotz des historischen
Tiefstands der Verurteilungen an sich (10) - in diesem Jahr jeder zweite
(!!) (in jeder Hinsicht) unbescholtene Ersttäter nach §
209 StGB zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe
verurteilt worden ist. Das ist der höchste jemals erreichte Wert. 20. Februar 2002: News . Detaillierte Kriminalstatistik (auf S. 18ff) |
| Österreichs erstes Schutzgesetz gegen Diskriminierung von Homosexuellen | |
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Zumindest in Wien - Endlich Anschluß
an Europa! 15. Februar 2002: News . Der Antrag im Wortlaut |
| Zur Verurteilung gezwungen: Drei Monate Haft für Gewissensgefangenen | |
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Richter weigert sich, jugendliche Partner als "Opfer" zu bezeichnen. Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten wurde heute Vormittag am Landesgericht für Strafsachen Wien zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Gegen den Willen des Richters, der letzten Sommer das Verfahren nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB gegen Zahlung einer Geldbuße ("Diversion") erledigt hatte. Das Oberlandesgericht Wien hob seine Entscheidung im Dezember auf. 15. Januar 2002: News |
| Verfahren wird fortgesetzt: Gewissensgefangener muß bestraft werden | |
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Oberlandesgericht Wien hebt Diversionsentscheidung vom Sommer auf. Verfahren nach § 209 StGB wird nächsten Dienstag fortgesetzt. Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien vor kurzem jene aufsehenerregende Entscheidung aufgehoben, mit der letzten Sommer erstmals ein Verfahren nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB gegen Zahlung einer Geldbuße ("Diversion") erledigt worden ist. 9. Januar 2002: News |
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