"Die Menschen werden geboren und bleiben
frei und gleich an Rechten"

(Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Paris 1789)

EU-Plan: Europaweite Kriminalisierung von Jugendsexualität bis 18. KLICK HIER
Treten auch Sie gegen die bislang in Europa nicht gekannte Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher auf.


SPÖ für Öffnung der Zivilehe

Rechtskomitee LAMBDA: Andere Parteien müssen diesem historischen Schritt folgen. Der kürzlich zu Ende gegangene Bundesparteitag der SPÖ hat einen sensationellen Beschluß zur Gleichstellung homosexueller Paare gefaßt. Neben der sofortigen Einführung einer eingetragenen Partnerschaft (samt Stiefkindadoption) peilen die Sozialdemokraten die anschließende völlige Öffnung des Eherechts für Homosexuelle an. Immer Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat letzten Dienstag auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Spanien und Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen.

2. Dezember 2004: News, Bundesparteitagsbeschluss


Unzucht oder Menschenrecht? (Universität Innsbruck)

Univ.-Lekt. Dr. Helmut Graupner: Unzucht oder Menschenrecht? Sexualität und Recht im dritten Jahrtausend
Universität Innsbruck, Wahlfachstudiengang Interdisziplinäre Sexualwissenschaft (Koordinator: Ao. Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner).
05.11/06.11.2004 und 26./27.11.2004, jeweils 10.00-17.00 (Lv.Nr.:603202)

Inhalt: In den Augen des Rechts ist Sexualität traditionell etwas zu Bändigendes, vor dem die Rechtsunterworfenen geschützt werden müssen. Wenn auch heute niemand mehr für "widernatürliche Unzucht" verbrannt oder für Selbstbefriedigung in die Verbannung geschickt wird, so ist die negative Grundeinstellung des Gesetzgebers zu Sexualität und geschlechtlicher Lust in unserer Rechtsordnung doch immer noch allgegenwärtig. Einseitig wird nur die Freiheit vor Sexualität geschützt. Erst in jüngster Zeit entwickelt sich die Überzeugung, daß auch die Freiheit zu Sexualität ein schützenswertes (Grund)Recht ist. Dieses neu erkannte Menschenrecht ist aber von einer konsequenten und umfassenden Umsetzung und Respektierung noch weit entfernt. In Form von theoretischen Erklärungen und illustrativen Fallbeispielen soll deshalb der gegenwärtige Umgang unserer Rechtsordnung mit Sexualität in all seiner Widersprüchlichkeit dargestellt und künftige Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden.

25. Oktober 2004: Link


Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich neuerlich

Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitationsgesetz ein. Mit einem gestern bekannt gegebenen Urteil (Woditschka & Wilfling gegen Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten nach wie vor Opfer sind. Die Republik Österreich muß den Beschwerdeführern EUR 61.000,-- Schadenersatz zahlen.

22. Oktober 2004: News


 

Wir trauern um unseren lieben Freund und juristischen Begleiter, Herrn RA. Dr. Otto Dietrich, der uns am 21. August nach langer und mit bewundernswert großer Würde ertragener Krankheit im 71. Lebensjahr für immer verlassen hat. Dr. Otto Dietrich war einer der großen juristischen Vorkämpfer auf der Seite der LesBiSchwulen Community: Als Anwalt der Homosexuellen Initiative HOSI Wien vertrat er den von dieser lancierten und getragenen rechtlichen Kampf gegen den Diskriminierungsparagraphen 209 StGB bis vor den Verfassungsgerichtshof und darüber hinaus.

26. September 2004: Nachruf


§ 209-Opfer erhält Entschädigung

Landesgericht für Strafsachen Wien. Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Zwei Jahre nach Aufhebung des anti-homosexuellen § 209 stand heute wieder ein Mann wegen dieses Sonderstrafgesetzes vor dem Richter. Vor sieben Jahren war der damals 29jährige Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, weil er mit einem 15jährigen jungen Mann im beiderseitigen Einverständnis Sex hatte. Er erhob Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm am 9. Jänner des Vorjahres Recht gegeben und die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlungen verurteilt hat (L. & V. vs. Austria).

21. September 2004: News


§ 207b: Justiz verfolgt nahezu ausschließlich Homosexuelle

Plattform gegen § 209: „Die Rechnung der Regierung ist voll aufgegangen“. Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung von Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 2020/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, immer noch nahezu ausschließlich gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Mehr als drei Viertel (78%) der im ersten Halbjahr 2004 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren erfolgten wegen männlich-homosexueller Beziehungen. Inhaftiert wurden nach dem § 209-Ersatzgesetz ausschließlich homosexuelle Männer.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch

16.September 2004: News, die Anfrage und die Beantwortung im Wortlaut


Gleichstellung für Miklautsch „keine justizpolitische Frage“

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In ihrer soeben eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage lehnt es Justizministerin Mag. Karin Miklautsch dezidiert ab, Schritte zur Einführung einer registrierten Partnerschaft oder einer Ehe gleichgeschlechtlicher PartnerInnen in die Wege zu leiten. Es handle sich dabei um keine justizpolitische Frage. Für das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, hat Miklautsch mit dieser Aussage als Justizministerin abgedankt. Wenn die familienrechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare keine eminent justizpolitische Angelegenheit ist, dann ist nichts mehr eine justizpolitische Frage.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch

13.September 2004: News, die Anfrage und die Beantwortung im Wortlaut


Homosexuelle in Wien reihenweise erpresst

Opfer sollen sich melden.
Aufruf der Wiener Polizei und des Rechtskomitees LAMBDA.

Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und die Wiener Polizei haben in vorbildlicher Zusammenarbeit einer Erpresserbande das Handwerk gelegt, die seit Monaten zum Nachteil homo- und bisexueller Männer in Wien ihr Unwesen getrieben hat. Der Erpresser wurde in allen Fällen gleich beschrieben. Südländischer Typ. Vom Eindruck her etwa 18-20 Jahre alt. Meist mit Kappe und/oder Seeräubertuch, Trainingshose und Trägerleibchen bekleidet. Gab als Name mitunter „Giovanni“ an.
Polizei und RKL rufen nun weitere Opfer dazu auf, sich zu melden.
Rechtskomitee LAMBDA: 0676/30947 37 (Dr. Graupner)      Wiener Polizei: 01/31310/36150 (Hr. Pripfl)

24.August 2004: News


ÖVP soll nicht über sondern mit uns diskutieren

Gleichgeschlechtliche Familien. Rechtskomitee LAMBDA fordert Einbeziehung homosexueller Frauen und Männer in die geplante VP-Arbeitsgruppe. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüßt die Ankündigung der ÖVP, eine Arbeitsgruppe zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Familien einzusetzen und ruft die Kanzlerpartei auf, nicht nur über sondern auch mit homo- und bisexuellen Frauen und Männern reden. Die geplante Arbeitsgruppe sollte daher auch die Interessenverbände gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer hören, und es müssen, will die Arbeitsgruppe ernsthaft arbeiten, homo- und bisexuelle Frauen und Männer in ihr angemessen vertreten sein. „Heterosexuelle würden es nicht gerne sehen, würden ausschließlich Homosexuelle ihr Familienrecht gestalten“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA, „Ebensowenig werden die homo- und bisexuellen BürgerInnen unseres Landes Entscheidungen über ihre Lebensmodelle akzeptieren, die gönnerhaft ausschließlich von Heterosexuellen gefällt werden".

16.August 2004


„ZIP“ ersetzt nicht gleiche Rechte

Rechtskomitee LAMBDA kritisiert grüne Forderung. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA lehnt den heute in der aktuellen Debatte präsentierten Vorschlag der Grünen für einen „Zivilpakt“ („ZIP“) ab und erneuert ihre Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.

16.August 2004: News


Rechtskomitee LAMBDA kritisiert SPÖ-Vorschlag

Kinder in Regenbogenfamilien haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Enttäuscht zeigt sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, über die heute präsentierten Vorschläge der großen Oppositionspartei zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Nach den präsentierten Vorstellungen der SPÖ soll das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufrecht bleiben. Stattdessen soll eine eingetragene Partnerschaft Gleichstellung im Wohn-, Erb-, Steuer- und Sozialrecht bringen, nicht aber für Kinder in Regenbogenfamilien.

13.August 2004: News


Justizministerin Miklautsch stellt ExpertInnenarbeitsgruppe in Aussicht

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In einem Gespräch mit VertreterInnen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) hat Justizministerin Mag. Karin Miklautsch gestern die Einrichtung einer interministeriellen ExpertInnenarbeitsgruppe zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Aussicht gestellt. Die RKL-VertreterInnen haben diese Arbeitsgruppe vorgeschlagen, um die derzeitige öffentliche Diskussion in eine fundierte fachliche Prüfung münden zu lassen, welche Partnerschaftsmodelle in Österreich sinnvoll und möglich sind. Die Ministerin hat die Anregung des RKL wohlwollend aufgenommen und wird in diesem Sinne nun ihre Regierungskollegen von FPÖ und ÖVP kontaktieren.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch

12.August 2004: News


ÖGS fordert Ende der homophoben Treibjagd

St. Pöltner Priesterseminar: „Kein Sex- sondern Heuchlerskandal!“ Mit scharfen Worten verurteilt die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) die mediale Berichterstattung über sexuelle Kontakte zwischen Angehörigen des St. Pöltner Priesterseminars. Die dabei an den Tag gelegte Heuchelei liberaler Medien sei ebenso unerträglich wie die Scheinheiligkeit der konservativen Geistlichkeit. „Nicht die sexuellen Beziehungen sind der Skandal, sondern die Heuchelei der katholischen Kirchenmänner, die exzessiv betreiben, was sie nach außen verdammen“, sagt der Wiener Psychotherapeut und Vorsitzende der ÖGS, Mag. Johannes Wahala, vor einigen Jahren selbst von Erzbischof Schönborn wegen seines Eintretens für die Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen seiner Pfarren enthoben.

Bild: St.Pöltner Diözesanbischof Kurt Krenn

12.Juli 2004: News (ÖGS)


Weiter diskriminierende Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung

§207b: Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung der neuen Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 1696/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, nach wie vor unverhältnismäßig oft gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Einem Drittel der im zweiten Halbjahr 2003 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren lagen homo- oder bisexuelle Sachverhalte zu Grunde. Und während die Hälfte der Freiheitsstrafen wegen homosexueller Beziehungen verhängt wurden, betrafen die Freisprüche ausschließlich heterosexuelle Kontakte. Ein Mann wurde gar verurteilt, obwohl dem Gericht nichts über die Kontakte zu seinen Partnern bekannt war; das Gericht kannte nicht einmal deren Identität oder ihr Alter (!).

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch

10.Juli 2004: News


Grasser gegen Gleichstellung von Lebensgemeinschaften

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Finanzminister Grasser hat in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage die Gleichstellung von Lebensgefährten mit Ehepartnern bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgelehnt. Es sei in Österreich zwar ein gesellschaftlicher Umdenkprozess im Gange, aber das Steuerrecht könne nicht vorangehen. Zuerst müsse das Zivilrecht eine Gleichstellung vornehmen, so Grasser. Nach geltender Rechtslage zahlen Lebensgefährten, die vor dem Gesetz als Fremde gelten, bis zu sieben Mal mehr Erbschafts- und Schenkungssteuer als Ehepartner.

Bild: Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser


10.Juli 2004: News


Diskriminierungsschutz auf Bundesebene

Österreich hat seine erste gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung für sexuelle Orientierung auf Bundesebene. Das EU-Justizzusammenarbeitsgesetz vom 30.04.2004 (BGBl I 36/2004, http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/), mit dem der Europäische Haftbefehl umgesetzt wird, verpflichtet zur Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, wenn "objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Haftbefehl zum Zweck der Verfolgung oder Bestrafung der betroffenen Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen worden ist" (§ 19).
Bisher waren Antidiskriminierungsbestimmungen lediglich auf Verordnungsebene (RichtlinienVO zum Sicherheitspolizeigesetz), in Erläuternden Bemerkungen (AsylG) oder auf Landesebene (Wiener JugendschutzG 2002) zu finden.

24.Juni 2004


Diskriminierungsschutz - Homosexuelle in Wien nun BürgerInnen 1. Klasse

Rechtskomitee LAMBDA: Dank SoHo ist SPÖ nun echte Alternative für LesBiSchwule WählerInnen. Im Gegensatz zum Bund, dessen Gleichbehandlungsgesetze gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen zu Opfern 4 Klasse degradieren, hat Wien heute ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, das allen Opfergruppen gleich hohen Schutz angedeihen lässt. Das Rechtskomitee LAMBDA, Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, dankt der Sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo, deren innerparteilicher Einsatz diesen Erfolg möglich gemacht hat.

14.Juni 2004: News


Gleichgeschlechtliche Partnerschaften - „ZIP“ ersetzt nicht gleiche Rechte

Rechtskomitee LAMBDA fordert die Öffnung der Ehe. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA begrüßt die heute präsentierte Forderung der Grünen nach einer eingetragenen Partnerschaft (Zivilpakt, „ZIP“), erneuert aber ihre Forderung nach voller Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare, die nur durch die Öffnung der Zivilehe erreichbar ist.

02.Juni 2004: News


Finanzamt Salzburg - EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung

Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte soll EUR 12.000,-- für Aufenthaltsbewilligung zahlen.
Rechtskomitee LAMBDA: „Es wird Zeit, dass gleichgeschlechtliche Partner endlich gleichgestellt werden und ihnen die Eheschließung ermöglicht wird“. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung liefert das Finanzamt Salzburg. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Nun will das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,-- Schenkungssteuer; zahlbar binnen 14 Tagen.

19.April 2004: News


Anti-Diskriminierungsgesetz - ExpertInnen gegen Regierungsentwurf

Am 18. März 2004 hat der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats 20 ExpertInnen zu den Regierungsvorlagen für die Gleichbehandlungsgesetze gehört, darunter auch den Präsidenten des Rechtskomitees LAMBDA und Österreichs Mitglied in der EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung, Dr. Helmut Graupner. Mit den Gleichbehandlungsgesetzen (Gleichbehandlungsgesetz, GlBG, und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, B-GBG) sollen die EG-Anti-Diskriminierungsrichtlinien umgesetzt werden. Die Frist für deren Umsetzung ist bereits im Vorjahr abgelaufen. Die meisten ExpertInnen (darunter alle VertreterInnen von NGOs) übten, zT heftige, Kritik an den Regierungsplänen und plädierten für ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz mit einheitlichem Schutzniveau statt des verfassungs- und europarechtswidrigen Regierungsentwurfs, der 4 Klassen von Diskriminierungsopfern schafft.

18.März 2004: Punktation der Expertise von Dr. Helmut Graupner


Alles, was Recht ist ... Tagung Homosexualität und Recht 2004, Salzburg

Ehrenschutz:
Dr. Franz Schausberger,
Landeshauptmann von Salzburg
Dr. Heinz Schaden,
Bürgermeister der Stadt Salzburg
u.a.

6. und 7. Februar 2004: Flyer, Infos und Anmeldung


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