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"Die
Menschen werden geboren und bleiben |
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EU-Plan:
Europaweite Kriminalisierung von Jugendsexualität bis 18.
KLICK HIER |
| SPÖ für Öffnung der Zivilehe | |
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Rechtskomitee LAMBDA: Andere Parteien
müssen diesem historischen Schritt folgen. Der kürzlich
zu Ende gegangene Bundesparteitag der SPÖ hat einen sensationellen
Beschluß zur Gleichstellung homosexueller Paare gefaßt.
Neben der sofortigen Einführung einer eingetragenen Partnerschaft
(samt Stiefkindadoption) peilen die Sozialdemokraten die anschließende
völlige Öffnung des Eherechts für Homosexuelle an. Immer
Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit,
auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat letzten
Dienstag auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der
Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche
Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Spanien und Schweden
steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor,
und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der
Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung
sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen. |
| Unzucht oder Menschenrecht? (Universität Innsbruck) | |
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Univ.-Lekt. Dr. Helmut
Graupner: Unzucht oder Menschenrecht? Sexualität und Recht im dritten
Jahrtausend Inhalt: In den Augen des Rechts
ist Sexualität traditionell etwas zu Bändigendes, vor dem die
Rechtsunterworfenen geschützt werden müssen. Wenn auch heute
niemand mehr für "widernatürliche Unzucht" verbrannt
oder für Selbstbefriedigung in die Verbannung geschickt wird, so
ist die negative Grundeinstellung des Gesetzgebers zu Sexualität
und geschlechtlicher Lust in unserer Rechtsordnung doch immer noch allgegenwärtig.
Einseitig wird nur die Freiheit vor Sexualität geschützt. Erst
in jüngster Zeit entwickelt sich die Überzeugung, daß
auch die Freiheit zu Sexualität ein schützenswertes (Grund)Recht
ist. Dieses neu erkannte Menschenrecht ist aber von einer konsequenten
und umfassenden Umsetzung und Respektierung noch weit entfernt. In Form
von theoretischen Erklärungen und illustrativen Fallbeispielen soll
deshalb der gegenwärtige Umgang unserer Rechtsordnung mit Sexualität
in all seiner Widersprüchlichkeit dargestellt und künftige Entwicklungsmöglichkeiten
diskutiert werden. |
| Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich neuerlich | |
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Plattform gegen § 209 fordert
Rehabilitationsgesetz ein. Mit einem gestern bekannt gegebenen Urteil
(Woditschka & Wilfling gegen Österreich) hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich
wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller
Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts
daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten
nach wie vor Opfer sind. Die Republik Österreich muß den Beschwerdeführern
EUR 61.000,-- Schadenersatz zahlen. |
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Wir trauern um unseren lieben
Freund und juristischen Begleiter, Herrn RA. Dr. Otto Dietrich,
der uns am 21. August nach langer und mit bewundernswert großer
Würde ertragener Krankheit im 71. Lebensjahr für immer verlassen
hat. Dr. Otto Dietrich war einer der großen juristischen
Vorkämpfer auf der Seite der LesBiSchwulen Community: Als Anwalt
der Homosexuellen Initiative HOSI Wien vertrat er den von dieser lancierten
und getragenen rechtlichen Kampf gegen den Diskriminierungsparagraphen
209 StGB bis vor den Verfassungsgerichtshof und darüber hinaus. |
| § 209-Opfer erhält Entschädigung | |
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Landesgericht für Strafsachen
Wien. Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung
aller Opfer. Zwei Jahre nach Aufhebung des anti-homosexuellen
§ 209 stand heute wieder ein Mann wegen dieses Sonderstrafgesetzes
vor dem Richter. Vor sieben Jahren war der damals 29jährige Mann
zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, weil
er mit einem 15jährigen jungen Mann im beiderseitigen Einverständnis
Sex hatte. Er erhob Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte, der ihm am 9. Jänner des Vorjahres
Recht gegeben und die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlungen
verurteilt hat (L. & V. vs. Austria). |
| § 207b: Justiz verfolgt nahezu ausschließlich Homosexuelle | |
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Plattform gegen § 209: Die
Rechnung der Regierung ist voll aufgegangen. Wie aus der
jüngsten Anfragebeantwortung von Justizministerin Mag. Karin Miklautsch
(XXII. GP 2020/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte
Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz §
209 StGB, immer noch nahezu ausschließlich gegen gleichgeschlechtliche
Kontakte angewandt. Mehr als drei Viertel (78%) der im ersten Halbjahr
2004 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren erfolgten wegen männlich-homosexueller
Beziehungen. Inhaftiert wurden nach dem § 209-Ersatzgesetz ausschließlich
homosexuelle Männer. |
| Gleichstellung für Miklautsch keine justizpolitische Frage | |
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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften:
In ihrer soeben eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage
lehnt es Justizministerin Mag. Karin Miklautsch dezidiert ab, Schritte
zur Einführung einer registrierten Partnerschaft oder einer Ehe gleichgeschlechtlicher
PartnerInnen in die Wege zu leiten. Es handle sich dabei um keine justizpolitische
Frage. Für das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und
Männer, hat Miklautsch mit dieser Aussage als Justizministerin
abgedankt. Wenn die familienrechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher
Paare keine eminent justizpolitische Angelegenheit ist, dann ist nichts
mehr eine justizpolitische Frage. |
| Homosexuelle in Wien reihenweise erpresst | |
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Opfer sollen sich melden.
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| ÖVP soll nicht über sondern mit uns diskutieren | |
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Gleichgeschlechtliche Familien.
Rechtskomitee LAMBDA fordert Einbeziehung homosexueller Frauen
und Männer in die geplante VP-Arbeitsgruppe. Das Rechtskomitee
LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüßt die Ankündigung
der ÖVP, eine Arbeitsgruppe zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher
Familien einzusetzen und ruft die Kanzlerpartei auf, nicht nur über
sondern auch mit homo- und bisexuellen Frauen und Männern reden.
Die geplante Arbeitsgruppe sollte daher auch die Interessenverbände
gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer hören, und
es müssen, will die Arbeitsgruppe ernsthaft arbeiten, homo- und bisexuelle
Frauen und Männer in ihr angemessen vertreten sein. Heterosexuelle
würden es nicht gerne sehen, würden ausschließlich Homosexuelle
ihr Familienrecht gestalten, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut
Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation
Rechtskomitee LAMBDA, Ebensowenig werden die homo- und bisexuellen
BürgerInnen unseres Landes Entscheidungen über ihre Lebensmodelle
akzeptieren, die gönnerhaft ausschließlich von Heterosexuellen
gefällt werden". |
| ZIP ersetzt nicht gleiche Rechte | |
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Rechtskomitee LAMBDA kritisiert
grüne Forderung. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation
Rechtskomitee LAMBDA lehnt den heute in der aktuellen Debatte präsentierten
Vorschlag der Grünen für einen Zivilpakt
(ZIP) ab und erneuert ihre Forderung nach Gleichberechtigung
homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen
Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen
können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts
an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. |
| Rechtskomitee LAMBDA kritisiert SPÖ-Vorschlag | |
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Kinder in Regenbogenfamilien
haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Enttäuscht zeigt sich
das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation
für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, über die heute
präsentierten Vorschläge der großen Oppositionspartei
zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Nach
den präsentierten Vorstellungen der SPÖ soll das Eheverbot für
gleichgeschlechtliche Paare aufrecht bleiben. Stattdessen soll eine eingetragene
Partnerschaft Gleichstellung im Wohn-, Erb-, Steuer- und Sozialrecht bringen,
nicht aber für Kinder in Regenbogenfamilien. |
| Justizministerin Miklautsch stellt ExpertInnenarbeitsgruppe in Aussicht | |
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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften:
In einem Gespräch mit VertreterInnen des Rechtskomitees LAMBDA
(RKL) hat Justizministerin Mag. Karin Miklautsch gestern die
Einrichtung einer interministeriellen ExpertInnenarbeitsgruppe
zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in
Aussicht gestellt. Die RKL-VertreterInnen haben diese Arbeitsgruppe vorgeschlagen,
um die derzeitige öffentliche Diskussion in eine fundierte fachliche
Prüfung münden zu lassen, welche Partnerschaftsmodelle in Österreich
sinnvoll und möglich sind. Die Ministerin hat die Anregung des RKL
wohlwollend aufgenommen und wird in diesem Sinne nun ihre Regierungskollegen
von FPÖ und ÖVP kontaktieren. |
| ÖGS fordert Ende der homophoben Treibjagd | |
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St. Pöltner Priesterseminar: Kein Sex- sondern Heuchlerskandal! Mit scharfen Worten verurteilt die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) die mediale Berichterstattung über sexuelle Kontakte zwischen Angehörigen des St. Pöltner Priesterseminars. Die dabei an den Tag gelegte Heuchelei liberaler Medien sei ebenso unerträglich wie die Scheinheiligkeit der konservativen Geistlichkeit. Nicht die sexuellen Beziehungen sind der Skandal, sondern die Heuchelei der katholischen Kirchenmänner, die exzessiv betreiben, was sie nach außen verdammen, sagt der Wiener Psychotherapeut und Vorsitzende der ÖGS, Mag. Johannes Wahala, vor einigen Jahren selbst von Erzbischof Schönborn wegen seines Eintretens für die Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen seiner Pfarren enthoben. Bild:
St.Pöltner Diözesanbischof Kurt Krenn |
| Weiter diskriminierende Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung | |
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§207b: Wie aus der jüngsten
Anfragebeantwortung der neuen Justizministerin Mag. Karin Miklautsch
(XXII. GP 1696/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte
Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz §
209 StGB, nach wie vor unverhältnismäßig oft gegen gleichgeschlechtliche
Kontakte angewandt. Einem Drittel der im zweiten Halbjahr 2003 bei Gericht
eingeleiteten Strafverfahren lagen homo- oder bisexuelle Sachverhalte
zu Grunde. Und während die Hälfte der Freiheitsstrafen wegen
homosexueller Beziehungen verhängt wurden, betrafen die Freisprüche
ausschließlich heterosexuelle Kontakte. Ein Mann wurde
gar verurteilt, obwohl dem Gericht nichts über die Kontakte zu seinen
Partnern bekannt war; das Gericht kannte nicht einmal deren Identität
oder ihr Alter (!). |
| Grasser gegen Gleichstellung von Lebensgemeinschaften | |
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Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Finanzminister Grasser hat in Beantwortung einer parlamentarischen
Anfrage die Gleichstellung von Lebensgefährten mit Ehepartnern bei
der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgelehnt. Es sei in Österreich
zwar ein gesellschaftlicher Umdenkprozess im Gange, aber das Steuerrecht
könne nicht vorangehen. Zuerst müsse das Zivilrecht eine Gleichstellung
vornehmen, so Grasser. Nach geltender Rechtslage zahlen Lebensgefährten,
die vor dem Gesetz als Fremde gelten, bis zu sieben Mal mehr
Erbschafts- und Schenkungssteuer als Ehepartner. |
| Diskriminierungsschutz auf Bundesebene | |
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Österreich hat seine erste
gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung für sexuelle
Orientierung auf Bundesebene. Das EU-Justizzusammenarbeitsgesetz
vom 30.04.2004 (BGBl I 36/2004, http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/),
mit dem der Europäische Haftbefehl umgesetzt wird, verpflichtet zur
Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, wenn
"objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Haftbefehl
zum Zweck der Verfolgung oder Bestrafung der betroffenen Person aus Gründen
ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit,
Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen
worden ist" (§ 19). 24.Juni 2004 |
| Diskriminierungsschutz - Homosexuelle in Wien nun BürgerInnen 1. Klasse | |
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Rechtskomitee LAMBDA: Dank SoHo ist SPÖ nun echte Alternative für LesBiSchwule WählerInnen. Im Gegensatz zum Bund, dessen Gleichbehandlungsgesetze gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen zu Opfern 4 Klasse degradieren, hat Wien heute ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, das allen Opfergruppen gleich hohen Schutz angedeihen lässt. Das Rechtskomitee LAMBDA, Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, dankt der Sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo, deren innerparteilicher Einsatz diesen Erfolg möglich gemacht hat. 14.Juni 2004: News |
| Gleichgeschlechtliche Partnerschaften - ZIP ersetzt nicht gleiche Rechte | |
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Rechtskomitee LAMBDA fordert die
Öffnung der Ehe. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation
Rechtskomitee LAMBDA begrüßt die heute präsentierte Forderung
der Grünen nach einer eingetragenen Partnerschaft (Zivilpakt,
ZIP), erneuert aber ihre Forderung nach voller Gleichberechtigung
gleichgeschlechtlicher Paare, die nur durch die Öffnung der Zivilehe
erreichbar ist. |
| Finanzamt Salzburg - EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung | |
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Gleichgeschlechtlicher
Lebensgefährte soll EUR 12.000,-- für Aufenthaltsbewilligung
zahlen. |
| Anti-Diskriminierungsgesetz - ExpertInnen gegen Regierungsentwurf | |
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Am 18. März 2004 hat der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats 20 ExpertInnen zu den Regierungsvorlagen für die Gleichbehandlungsgesetze gehört, darunter auch den Präsidenten des Rechtskomitees LAMBDA und Österreichs Mitglied in der EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung, Dr. Helmut Graupner. Mit den Gleichbehandlungsgesetzen (Gleichbehandlungsgesetz, GlBG, und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, B-GBG) sollen die EG-Anti-Diskriminierungsrichtlinien umgesetzt werden. Die Frist für deren Umsetzung ist bereits im Vorjahr abgelaufen. Die meisten ExpertInnen (darunter alle VertreterInnen von NGOs) übten, zT heftige, Kritik an den Regierungsplänen und plädierten für ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz mit einheitlichem Schutzniveau statt des verfassungs- und europarechtswidrigen Regierungsentwurfs, der 4 Klassen von Diskriminierungsopfern schafft. 18.März 2004: Punktation der Expertise von Dr. Helmut Graupner |
| Alles, was Recht ist ... Tagung Homosexualität und Recht 2004, Salzburg | |
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Ehrenschutz:
6. und 7. Februar 2004: Flyer, Infos und
Anmeldung |
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News bereitgestellt von www.RKLambda.at
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