"Die
Menschen werden geboren und bleiben |
EU-Plan:
Europaweite Kriminalisierung von Jugendsexualität bis 18.
KLICK HIER |
Vorauseilender Gehorsam von Rot und Grün? | |
Das Rechtskomitee LAMBDA zeigt
sich bestürzt über die vom Standard in seiner Wochenendausgabe
wiedergegebenen Aussagen der Zweiten Nationalratspräsidenten und
SPÖ-Frauenvorsitzenden, Dr. Barbara Prammer, und
der grünen Nationalratsabgeordneten Mag. Ulrike Lunacek.
Wie die Tageszeitung berichtet, hätten die beiden Politikerinnen
erklärt, die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sei für
ihre Parteien keine Bedingung für eine Koalition
mit der ÖVP. |
'Die neuen Antidiskriminierungsgesetze' | |
Was bringen sie für
LesBiSchwule und TransGender-BürgerInnen? Seit geraumer
Zeit sind nun sowohl im Bund als auch in Wien, zT in Umsetzung europarechtlicher
Vorgaben, Antidiskriminierungs- bzw. Gleichbehandlungsgesetze in Kraft,
die auch gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung schützen.
Da die neuen Gesetze und die auf Ihrer Grundlage eingerichteten Institutionen
in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt sind, haben sich das
Rechtskomitee LAMBDA und die Wiener
Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
zu einer Informationsveranstaltung entschlossen, die der Vorstellung der
neuen Schutzbestimmungen ebenso dienen soll wie dem Kennenlernen und dem
Gedankenaustausch zwischen den Vollzugsorganen und den potentiellen Diskriminierungsopfern. |
Iran - Gemordet und totgeschwiegen | |
Die Gleichgültigkeit der
Weltöffentlichkeit ist ein noch grösserer Skandal als die Hinrichtung
der Jugendlichen selbst. Ende Juli erschütterte eine Meldung die
LesBiSchwule Welt: am 19. Juli wurden, mit Billigung des Obersten Gerichtshofes,
im Iran zwei junge Männer gehängt, weil sie
homosexuelle Kontakte hatten. Die Bilder der Hinrichtung gingen um die
Welt, bewegt haben sie freilich nur die Homo- und Bisexuellen selbst.
Die Hetero-Welt interessiert es nicht die Bohne. Die grösste deutsche
Tageszeitung hat den Staatsmord sogar höhnisch begrüsst. |
Immer noch 1 ½ Tausend Homosexuelle als Sexualverbrecher vorgemerkt | |
Erschütternde Zahlen aus
dem Innenministerium. Aufruf an alle nach den Sondergesetzen Vorbestraften:
Plattform gegen § 209 finanziert Klagen. Wie aus der jüngsten
Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenministerin
Liese Prokop hervorgeht, sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register
immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt,
die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden
sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen §
209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind,
werden nach dem bereits 1971 beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte
(§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen
vorgemerkt. |
§209 und §207b - Anfragen an die Justizministerin und Innenministerin | |
Angesichts der jüngsten Urteile
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die SPÖ
zwei umfangreiche parlamentarische Anfragen an die Justizministerin und
eine an die Innenministerin gerichtet. Die sozialdemokratischen Abgeordneten
wollen nicht nur wissen, warum Opfer des § 209 nicht begnadigt
werden, die § 209-Urteile nicht aufgehoben und keine
Entschädigungen geleistet werden, sondern auch wie viele
§ 209-Urteile noch im Strafregister österreichweit vorgemerkt
sind, bei wie vielen § 209-Urteilen noch Probezeiten offen sind und
warum die § 209-Polizeiakten nicht vernichtet werden. Gefragt wird
auch wie die Vollzugspraxis der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b
StGB, im 2. Halbjahr 2004 ausgesehen hat. Die Ministerinnen müssen
bis Anfang August antworten. |
Verfassungsgerichtshof berät RKL-Klagsoffensive | |
Reifetest für
die Republik. Ab heute berät der Verfassungsgerichtshof
zwei Fälle aus der kürzlich gestarteten Klagsoffensive des Rechtskomitees
LAMBDA (RKL) zur Beendigung der Diskriminierung homosexueller Partnerschaften.
Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers hat sich
das RKL entschlossen, den Gerichtsweg zu beschreiten und eine Reihe von
Klagen gegen die Republik zu unterstützen. Mit der Klagsoffensive
werden die exorbitant hohen Erbschafts- und Schenkungssteuersätze
für gleichgeschlechtliche Lebenspartner ebenso bekämpft wie
der Ausschluss von der Mitversicherung in der Krankenversicherung und
von den Hinterbliebenenpensionen sowie das Adoptionsverbot und die Nichtanerkennung
von im (EU-) Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen. Ab heute
berät der VfGH nun die ersten Fälle: den Mitversicherungs- und
den Adoptionsfall. |
Menschenrechtsgerichtshof spricht § 209-Opfern Rekordentschädigung zu | |
Wieder Schlag für die Bundesregierung. Plattform gegen § 209: Jetzt muss es endlich auch die Bundesregierung verstanden haben. Wie soeben bekannt wurde, hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern in einem sensationellen Urteil (H.G. & G.B. gg. Österreich) Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und zwei Opfern des § 209 eine Rekordentschädigungssumme zugesprochen: EUR 106.532,27. Die beiden Beschwerdeführer wurden auf Grund des § 209 zu Freiheitsstrafen verurteilt. G.B. 2000 vom Landesgericht Wels zu drei Monaten bedingter Haft; H.G. 2001 vom Landesgericht Innsbruck zu 1 ½ Jahren unbedingter Haft, von der er ein Jahr auch verbüssen musste. 3.Juni 2005: News |
Gleichgeschlechtliche Familien: ÖVP gebärdet sich als Wegelagerer | |
Rechtskomitee LAMBDA: Man nimmt uns aus und hält uns rechtlos. Scharf zurückgewiesen hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, die heutigen Versuche der ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, die anhaltende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien zu rechtfertigen. Es ist lächerlich und eine Verhöhnung denkender Menschen, wenn die ÖVP uns weismachen will, dass sie die Aufhebung der von ihr bereits vor einem ¾ Jahr ganz konkret aufgelisteten diskriminierenden Bestimmungen nicht in Gesetzesform zu giessen vermag. Bereits seit Jahren liegt ein vom Rechtskomitee LAMBDA ausformulierter Gesetzentwurf zur Gleichstellung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille. 26.Mai 2005: News |
Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden | |
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof. Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden. Plattform gegen § 209: Schwerer Schlag für die Bundesregierung. In einem aufsehenerregenden Urteil (Thomas Wolfmeyer gg. Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und entschieden, dass nicht nur Verurteilte sondern auch freigesprochene Opfer des § 209 entschädigt werden müssen. 26.Mai 2005: News |
Amnesty fordert Rehabilitierung der § 209-Opfer | |
Gefangenenhilfeorganisation kritisiert
neuerlich Diskriminierung homosexueller Männer. Plattform gegen §
209: Bundesregierung macht Homosexuelle zweites Mal zu
Opfern. In ihrem heute vorgestellten Jahresbericht 2005
kritisiert Amnesty International zum fünften Mal in Folge den Umgang
der Republik mit homo- und bisexuellen Männern und fordert die Entschädigung
und Rehabilitierung der Opfer des § 209 Strafgesetzbuch. Das anti-homosexuelle
Sonderstrafgesetz wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, dennoch
erfolgte keine Entschädigung und Rehabiliterung der zahlreichen Opfer
sondern sind ihre Verurteilungen sogar nach wie vor im österreichweiten
Strafregister vorgemerkt. Begnadigungen werden beharrlich verweigert.
Aus diesem Grund wird Österreich auch weiterhin laufend durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. |
Grüne fordern Öffnung der Zivilehe | |
Rechtskomitee LAMBDA: Quantensprung
im Kampf um Gleichberechtigung. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die heute vorgestellte
Forderung der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche
Paare, und hofft auf entsprechende konkrete Initiativen im Parlament.
Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit,
auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor
kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. |
Featured Link: Geheimsache! | |
Schwule und Lesben im Wien des
20. Jahrhunderts. Das erste österreichische Ausstellungsprojekt will
das unsichtbare schwule und lesbische Leben im Wien des 20. Jahrhunderts
sichtbar machen und dem historisch-gesellschaftlichen Diskurs nachgehen.
Die Ausstellung findet in der Neustifthalle, einem ehemaligen Industrieobjekt
in der Neustiftgasse, statt. Und zwar in der Zeit: 26. Oktober 2005 bis
8. Januar 2006. Es wird ein Rahmenprogramm geben, einen umfassenden Katalog,
Museumspädagogik und eine begleitende wissenschaftliche Dokumentation
des Projekts. |
Jus Amandi - der Treffpunkt des RKL - wieder am 6. Juni | |
'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda (RKL) für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi "After work" über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda in Freizeitatmosphäre zu plaudern. Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats |
Asia-Europe Foundation | |
Im März 2005 lud die Asia-Europe
Foundation (ASEF) zur Tagung Coming out in Dialogue: Policies and
Perceptions of Sexual Minority Groups in Asia & Europe. Unter
den geladenen ExpertInnen war auch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.
Der Abschlußbericht der Tagung findet sich hier. |
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) startet Klagsoffensive | |
RKL erörtert Klagen gegen
die Republik heute mit Bundespräsident Fischer.
Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Gleichstellung
homosexueller Partnerschaften startet das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
Frauen und Männer nun eine umfassende Klagsoffensive. Das RKL wird
die Klagen gegen die Republik bei seinem heutigen Termin mit Bundespräsident
Dr. Heinz Fischer erörtern. Immer mehr Staaten heben eines der letzten
Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden,
Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika
diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung
der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig
erklärt. In Spanien und Schweden steht die Öffnung der Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare bevor. |
NÖN diskriminiert Homosexuelle | |
Opfer dank Bundesregierung
schutzlos. Rechtskomitee LAMBDA fordert ordentliches Antidiskriminierungsgesetz.
Ein eklatanter Fall von offener Homosexuellendiskriminierung wurde soeben
aus Niederösterreich bekannt. Die Zeitschrift NÖN weigert
sich brüsk, eine Kleinanzeige einer Homosexuellenvereinigung zu schalten.
Einen gesetzlichen Schutz gegen solche Diskriminierung gibt es nur bei
rassischer und ethnischer Diskriminierung. Die seit 1995 bestehende SchwuLesbische
Gruppe in Krems an der Donau wollte, so wie zahllose andere Initiativen,
mit einer Kleinanzeige in der NÖN auf ihre Existenz und ihre Treffen
hinweisen. Die Anzeigenabteilung lehnte ab: Der Text Ihres Inserates
entspricht leider nicht den Richtlinien unserer Zeitung und kann deshalb
nicht geschalten werden hieß es lapidar. |
Datenschutzkommission ordnet Löschung an | |
Plattform gegen § 209: Ein
sehr erfreulicher Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Bezirkshauptmannschaft
Kufstein hatte sich einer Weisung des Innenministers widersetzt
und sich geweigert, Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern
zu löschen. Die Datenschutzkommission hat nun die Löschung der
Daten angeordnet. Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August
2002 aufgehoben worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs
generell geweigert, die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen
Datenbanken löschen zu lassen. Sie bestanden darauf, diese Daten
zur Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, zu
benötigen. |
Österreich schon wieder wegen Homosexuellenverfolgung verurteilt | |
Plattform gegen § 209: Republik bisher zu fast EUR 200.000,-- Schadenersatz verurteilt. Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten wurde von höchster Stelle rehabilitiert. Mit seinem gestern bekannt gegebenen Urteil im Fall F.L. gegen Österreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten nach wie vor Opfer sind. Die Republik Österreich muß dem 2001 inhaftierten Gewissensgefangenen, dessen Verurteilung noch Monate nach der Aufhebung des § 209 bestätigt wurde und dessen Begnadigung beharrlich verweigert wurde, nun EUR 30.500,-- Schadenersatz zahlen. 4.Februar 2005: News |
Gewalt gegen Homosexuelle ein Kavaliersdelikt? | |
Nur 2 Wochen auf Bewährung für vorbestraften Gewalttäter. Rechtskomitee LAMBDA: Geradezu eine Einladung zu weiteren Übergriffen. Nicht einmal zwei Wochen nach dem Abschluß des Wiener Erpressungsfalles, in dem Polizei und Gericht vorbildhaft gegen Gewalt an Homosexuellen aufgetreten sind, erschüttert nun ein ganz gegenteiliger Fall das Vertrauen homo- und bisexueller Frauen und Männer in den Schutz durch den Rechtsstaat. In Wien wurde gestern ein junger Mann, der einen Homosexuellen niedergeschlagen hatte, zu nur zwei Wochen Haft verurteilt. Diese exorbitant geringe Freiheitsstrafe wurde auch noch zur Bewährung ausgesetzt, obwohl der Täter vorbestraft war und beharrlich die angeordnete Bewährungshilfe verweigert hat. Seine beiden Mittäter wurden erst gar nicht angeklagt. 1.Februar 2005: News |
Auch unter Bundespräsident Fischer keine Begnadigung von Homosexuellen | |
Bisexueller Mann nur probeweise aus Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen. Plattform gegen § 209: Eine Schande. Zerschlagen haben sich die Hoffnungen, dass die Opfer des 2002 aufgehobenen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 unter dem neuen Bundespräsidenten Gnade finden werden. Ein bisexueller Mann, der 1999 ausschließlich auf Grund des § 209 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und 2001 aus dieser Anstalt nur auf Bewährung entlassen wurde, wird nicht begnadigt, weil sich Justizministerin Miklautsch weigert, dem Bundespräsidenten eine solche Begnadigung vorzuschlagen. 20. Jänner 2005: News |
Hauptverhandlung im Wr. Erpressungsfall | |
Im grossen Wiener Erpressungsfall
vom letzten Sommer findet die Hauptverhandlung gegen die jugendliche
Erpresserbande vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien
statt am: Mittwoch, 19. Jänner 2005 (09.00-12.00), Wien 8, Wickenburggasse
22, Saal 106 (1. Stock). Die Verhandlung und das Urteil dürfen mit
Spannung erwartet werden. Die Verhandlung ist öffentlich.
Jede/r, der/die mindestens 14 Jahre alt und unbewaffnet ist, hat Zutritt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß jede Veröffentlichung,
die Rückschlüsse auf die Identität der Opfer zuläßt,
verboten ist. |
Österreich-Konvent: Fiedler-Entwurf diskriminiert Homosexuelle | |
RKL kritisiert den heute vorgelegten
Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Dr.
Franz Fiedler schlägt darin zwar ein grundsätzliches
Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung vor, diskriminiert
dann aber an anderer Stelle des Entwurf selbst wieder homo- und bisexuelle
Frauen und Männer. Art. 34 Absatz 2 des Fiedler-Entwurfs verbietet
ausdrücklich Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Dies
steht im Einklang mit der europäischen Rechtsentwicklung und ist
nachdrücklich zu begrüßen. Im Gegensatz dazu beschränkt
jedoch Art. 59 des Entwurfs das Recht, eine Ehe einzugehen, ausdrücklich
auf Mann und Frau (Abs. 1). Verschärft wird
diese Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare dabei noch
dadurch, dass solche verschiedengeschlechtlichen Ehen auch noch unter
den besonderen Schutz des Staates gestellt werden (Abs. 2). Damit wird
gleichsam das in Österreich immer noch bestehende Eheverbot für
gleichgeschlechtliche Paare in die Verfassung gehoben. |
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