"Die Menschen werden geboren und bleiben
frei und gleich an Rechten"

(Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Paris 1789)

EU-Plan: Europaweite Kriminalisierung von Jugendsexualität bis 18. KLICK HIER
Treten auch Sie gegen die bislang in Europa nicht gekannte Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher auf.


Vorauseilender Gehorsam von Rot und Grün?

Das Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich bestürzt über die vom Standard in seiner Wochenendausgabe wiedergegebenen Aussagen der Zweiten Nationalratspräsidenten und SPÖ-Frauenvorsitzenden, Dr. Barbara Prammer, und der grünen Nationalratsabgeordneten Mag. Ulrike Lunacek. Wie die Tageszeitung berichtet, hätten die beiden Politikerinnen erklärt, die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sei für ihre Parteien keine Bedingung für eine Koalition mit der ÖVP.

12.September 2005: News, Reaktionen von Rot und Grün


'Die neuen Antidiskriminierungsgesetze'

Was bringen sie für LesBiSchwule und TransGender-BürgerInnen? Seit geraumer Zeit sind nun sowohl im Bund als auch in Wien, zT in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, Antidiskriminierungs- bzw. Gleichbehandlungsgesetze in Kraft, die auch gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung schützen. Da die neuen Gesetze und die auf Ihrer Grundlage eingerichteten Institutionen in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt sind, haben sich das Rechtskomitee LAMBDA und die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu einer Informationsveranstaltung entschlossen, die der Vorstellung der neuen Schutzbestimmungen ebenso dienen soll wie dem Kennenlernen und dem Gedankenaustausch zwischen den Vollzugsorganen und den potentiellen Diskriminierungsopfern.

Veranstaltung am 1.September 2005, 19 Uhr, Rathaus Wien - Details in der Ankündigung


Iran - Gemordet und totgeschwiegen

Die Gleichgültigkeit der Weltöffentlichkeit ist ein noch grösserer Skandal als die Hinrichtung der Jugendlichen selbst. Ende Juli erschütterte eine Meldung die LesBiSchwule Welt: am 19. Juli wurden, mit Billigung des Obersten Gerichtshofes, im Iran zwei junge Männer gehängt, weil sie homosexuelle Kontakte hatten. Die Bilder der Hinrichtung gingen um die Welt, bewegt haben sie freilich nur die Homo- und Bisexuellen selbst. Die Hetero-Welt interessiert es nicht die Bohne. Die grösste deutsche Tageszeitung hat den Staatsmord sogar höhnisch begrüsst.

16.August 2005: News


Immer noch 1 ½ Tausend Homosexuelle als Sexualverbrecher vorgemerkt

Erschütternde Zahlen aus dem Innenministerium. Aufruf an alle nach den Sondergesetzen Vorbestraften: Plattform gegen § 209 finanziert Klagen. Wie aus der jüngsten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenministerin Liese Prokop hervorgeht, sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.

Bild: Bundesministerin für Inneres, Liese Prokop (ÖVP)

03.August 2005: News, Anfrage, Beantwortung der Anfrage


§209 und §207b - Anfragen an die Justizministerin und Innenministerin

Angesichts der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die SPÖ zwei umfangreiche parlamentarische Anfragen an die Justizministerin und eine an die Innenministerin gerichtet. Die sozialdemokratischen Abgeordneten wollen nicht nur wissen, warum Opfer des § 209 nicht begnadigt werden, die § 209-Urteile nicht aufgehoben und keine Entschädigungen geleistet werden, sondern auch wie viele § 209-Urteile noch im Strafregister österreichweit vorgemerkt sind, bei wie vielen § 209-Urteilen noch Probezeiten offen sind und warum die § 209-Polizeiakten nicht vernichtet werden. Gefragt wird auch wie die Vollzugspraxis der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, im 2. Halbjahr 2004 ausgesehen hat. Die Ministerinnen müssen bis Anfang August antworten.

Bild: Abg.z.NR, Mag. Gisela Wurm (SPÖ)

8.Juni 2005: Anfrage 1 (JM)    Anfrage 2 (JM)    Anfrage 3 (BMI)


Verfassungsgerichtshof berät RKL-Klagsoffensive

„Reifetest für die Republik“. Ab heute berät der Verfassungsgerichtshof zwei Fälle aus der kürzlich gestarteten Klagsoffensive des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zur Beendigung der Diskriminierung homosexueller Partnerschaften. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers hat sich das RKL entschlossen, den Gerichtsweg zu beschreiten und eine Reihe von Klagen gegen die Republik zu unterstützen. Mit der Klagsoffensive werden die exorbitant hohen Erbschafts- und Schenkungssteuersätze für gleichgeschlechtliche Lebenspartner ebenso bekämpft wie der Ausschluss von der Mitversicherung in der Krankenversicherung und von den Hinterbliebenenpensionen sowie das Adoptionsverbot und die Nichtanerkennung von im (EU-) Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen. Ab heute berät der VfGH nun die ersten Fälle: den Mitversicherungs- und den Adoptionsfall.

6.Juni 2005: News


Menschenrechtsgerichtshof spricht § 209-Opfern Rekordentschädigung zu

Wieder Schlag für die Bundesregierung. Plattform gegen § 209: „Jetzt muss es endlich auch die Bundesregierung verstanden haben“. Wie soeben bekannt wurde, hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern in einem sensationellen Urteil (H.G. & G.B. gg. Österreich) Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und zwei Opfern des § 209 eine Rekordentschädigungssumme zugesprochen: EUR 106.532,27. Die beiden Beschwerdeführer wurden auf Grund des § 209 zu Freiheitsstrafen verurteilt. G.B. 2000 vom Landesgericht Wels zu drei Monaten bedingter Haft; H.G. 2001 vom Landesgericht Innsbruck zu 1 ½ Jahren unbedingter Haft, von der er ein Jahr auch verbüssen musste.

3.Juni 2005: News


Gleichgeschlechtliche Familien: ÖVP gebärdet sich als Wegelagerer

Rechtskomitee LAMBDA: „Man nimmt uns aus und hält uns rechtlos“. Scharf zurückgewiesen hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, die heutigen Versuche der ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, die anhaltende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien zu rechtfertigen. Es ist lächerlich und eine Verhöhnung denkender Menschen, wenn die ÖVP uns weismachen will, dass sie die Aufhebung der von ihr bereits vor einem ¾ Jahr ganz konkret aufgelisteten diskriminierenden Bestimmungen nicht in Gesetzesform zu giessen vermag. Bereits seit Jahren liegt ein vom Rechtskomitee LAMBDA ausformulierter Gesetzentwurf zur Gleichstellung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille.

26.Mai 2005: News


Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof. Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden. Plattform gegen § 209: „Schwerer Schlag für die Bundesregierung“. In einem aufsehenerregenden Urteil (Thomas Wolfmeyer gg. Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und entschieden, dass nicht nur Verurteilte sondern auch freigesprochene Opfer des § 209 entschädigt werden müssen.

26.Mai 2005: News


Amnesty fordert Rehabilitierung der § 209-Opfer

Gefangenenhilfeorganisation kritisiert neuerlich Diskriminierung homosexueller Männer. Plattform gegen § 209: „Bundesregierung macht Homosexuelle zweites Mal zu Opfern“. In ihrem heute vorgestellten Jahresbericht 2005 kritisiert Amnesty International zum fünften Mal in Folge den Umgang der Republik mit homo- und bisexuellen Männern und fordert die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer des § 209 Strafgesetzbuch. Das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, dennoch erfolgte keine Entschädigung und Rehabiliterung der zahlreichen Opfer sondern sind ihre Verurteilungen sogar nach wie vor im österreichweiten Strafregister vorgemerkt. Begnadigungen werden beharrlich verweigert. Aus diesem Grund wird Österreich auch weiterhin laufend durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

25. Mai 2005: News


Grüne fordern Öffnung der Zivilehe

Rechtskomitee LAMBDA: Quantensprung im Kampf um Gleichberechtigung. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die heute vorgestellte Forderung der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und hofft auf entsprechende konkrete Initiativen im Parlament. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt.

24. Mai 2005: News


Featured Link: Geheimsache!

Schwule und Lesben im Wien des 20. Jahrhunderts. Das erste österreichische Ausstellungsprojekt will das unsichtbare schwule und lesbische Leben im Wien des 20. Jahrhunderts sichtbar machen und dem historisch-gesellschaftlichen Diskurs nachgehen. Die Ausstellung findet in der Neustifthalle, einem ehemaligen Industrieobjekt in der Neustiftgasse, statt. Und zwar in der Zeit: 26. Oktober 2005 bis 8. Januar 2006. Es wird ein Rahmenprogramm geben, einen umfassenden Katalog, Museumspädagogik und eine begleitende wissenschaftliche Dokumentation des Projekts.

Wir brauchen Eure Mithilfe rund um Privatobjekte bzw. Gegenstände, die thematisch in die Ausstellung passen bzw. wir suchen auch noch Interview- und GesprächspartnerInnen.

18. Mai 2005: Link


Jus Amandi - der Treffpunkt des RKL - wieder am 6. Juni

'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda (RKL) für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi "After work" über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda in Freizeitatmosphäre zu plaudern.

Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats
ab 19 Uhr im Café X-Bar (Wien 6., Mariahilfer Straße 45, im Hof, Raimundpassage 2)


Asia-Europe Foundation

Im März 2005 lud die Asia-Europe Foundation (ASEF) zur Tagung Coming out in Dialogue: Policies and Perceptions of Sexual Minority Groups in Asia & Europe. Unter den geladenen ExpertInnen war auch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner. Der Abschlußbericht der Tagung findet sich hier.

28. April 2005: News


Rechtskomitee LAMBDA (RKL) startet Klagsoffensive

RKL erörtert Klagen gegen die Republik heute mit Bundespräsident Fischer. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften startet das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer nun eine umfassende Klagsoffensive. Das RKL wird die Klagen gegen die Republik bei seinem heutigen Termin mit Bundespräsident Dr. Heinz Fischer erörtern. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Spanien und Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor.

15.Februar 2005: News


NÖN diskriminiert Homosexuelle

Opfer dank Bundesregierung schutzlos. Rechtskomitee LAMBDA fordert ordentliches Antidiskriminierungsgesetz. Ein eklatanter Fall von offener Homosexuellendiskriminierung wurde soeben aus Niederösterreich bekannt. Die Zeitschrift NÖN weigert sich brüsk, eine Kleinanzeige einer Homosexuellenvereinigung zu schalten. Einen gesetzlichen Schutz gegen solche Diskriminierung gibt es nur bei rassischer und ethnischer Diskriminierung. Die seit 1995 bestehende SchwuLesbische Gruppe in Krems an der Donau wollte, so wie zahllose andere Initiativen, mit einer Kleinanzeige in der NÖN auf ihre Existenz und ihre Treffen hinweisen. Die Anzeigenabteilung lehnte ab: „Der Text Ihres Inserates entspricht leider nicht den Richtlinien unserer Zeitung und kann deshalb nicht geschalten werden“ hieß es lapidar.

14.Februar 2005: News


Datenschutzkommission ordnet Löschung an

Plattform gegen § 209: Ein sehr erfreulicher Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hatte sich einer Weisung des Innenministers widersetzt und sich geweigert, Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern zu löschen. Die Datenschutzkommission hat nun die Löschung der Daten angeordnet. Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August 2002 aufgehoben worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs generell geweigert, die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen Datenbanken löschen zu lassen. Sie bestanden darauf, diese Daten zur Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, zu benötigen.

11.Februar 2005: News


Österreich schon wieder wegen Homosexuellenverfolgung verurteilt

Plattform gegen § 209: „Republik bisher zu fast EUR 200.000,-- Schadenersatz verurteilt“. Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten wurde von höchster Stelle rehabilitiert. Mit seinem gestern bekannt gegebenen Urteil im Fall F.L. gegen Österreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten nach wie vor Opfer sind. Die Republik Österreich muß dem 2001 inhaftierten Gewissensgefangenen, dessen Verurteilung noch Monate nach der Aufhebung des § 209 bestätigt wurde und dessen Begnadigung beharrlich verweigert wurde, nun EUR 30.500,-- Schadenersatz zahlen.

4.Februar 2005: News


Gewalt gegen Homosexuelle ein Kavaliersdelikt?

Nur 2 Wochen auf Bewährung für vorbestraften Gewalttäter. Rechtskomitee LAMBDA: „Geradezu eine Einladung zu weiteren Übergriffen“. Nicht einmal zwei Wochen nach dem Abschluß des Wiener Erpressungsfalles, in dem Polizei und Gericht vorbildhaft gegen Gewalt an Homosexuellen aufgetreten sind, erschüttert nun ein ganz gegenteiliger Fall das Vertrauen homo- und bisexueller Frauen und Männer in den Schutz durch den Rechtsstaat. In Wien wurde gestern ein junger Mann, der einen Homosexuellen niedergeschlagen hatte, zu nur zwei Wochen Haft verurteilt. Diese exorbitant geringe Freiheitsstrafe wurde auch noch zur Bewährung ausgesetzt, obwohl der Täter vorbestraft war und beharrlich die angeordnete Bewährungshilfe verweigert hat. Seine beiden Mittäter wurden erst gar nicht angeklagt.

1.Februar 2005: News


Auch unter Bundespräsident Fischer keine Begnadigung von Homosexuellen

Bisexueller Mann nur probeweise aus Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen. Plattform gegen § 209: „Eine Schande“. Zerschlagen haben sich die Hoffnungen, dass die Opfer des 2002 aufgehobenen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 unter dem neuen Bundespräsidenten Gnade finden werden. Ein bisexueller Mann, der 1999 ausschließlich auf Grund des § 209 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und 2001 aus dieser Anstalt nur auf Bewährung entlassen wurde, wird nicht begnadigt, weil sich Justizministerin Miklautsch weigert, dem Bundespräsidenten eine solche Begnadigung vorzuschlagen.

20. Jänner 2005: News


Hauptverhandlung im Wr. Erpressungsfall

Im grossen Wiener Erpressungsfall vom letzten Sommer findet die Hauptverhandlung gegen die jugendliche Erpresserbande vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien statt am: Mittwoch, 19. Jänner 2005 (09.00-12.00), Wien 8, Wickenburggasse 22, Saal 106 (1. Stock). Die Verhandlung und das Urteil dürfen mit Spannung erwartet werden. Die Verhandlung ist öffentlich. Jede/r, der/die mindestens 14 Jahre alt und unbewaffnet ist, hat Zutritt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß jede Veröffentlichung, die Rückschlüsse auf die Identität der Opfer zuläßt, verboten ist.

14.Jänner 2005: dazu News vom August 2004


Österreich-Konvent: Fiedler-Entwurf diskriminiert Homosexuelle

RKL kritisiert den heute vorgelegten Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Dr. Franz Fiedler schlägt darin zwar ein grundsätzliches Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung vor, diskriminiert dann aber an anderer Stelle des Entwurf selbst wieder homo- und bisexuelle Frauen und Männer. Art. 34 Absatz 2 des Fiedler-Entwurfs verbietet ausdrücklich Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Dies steht im Einklang mit der europäischen Rechtsentwicklung und ist nachdrücklich zu begrüßen. Im Gegensatz dazu beschränkt jedoch Art. 59 des Entwurfs das Recht, eine Ehe einzugehen, ausdrücklich auf „Mann und Frau“ (Abs. 1). Verschärft wird diese Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare dabei noch dadurch, dass solche verschiedengeschlechtlichen Ehen auch noch unter den besonderen Schutz des Staates gestellt werden (Abs. 2). Damit wird gleichsam das in Österreich immer noch bestehende Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in die Verfassung gehoben.

Bild: Vorsitzender des Österreich-Konvents, Dr. Franz Fiedler

12. Jänner 2005: News


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