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Auch Karmasin nicht gegen freie Abstimmung

  27.06.2014 | Eheverbot

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Nach Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (von der ÖVP nominiert) und Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat nun auch Familienministerin Dr. Sophie Karmasin (von der ÖVP nominiert) die Forderung des RKL nach einer freien Abstimmung über das Ehe- und das Adoptionsverbot nicht abgelehnt und die Entscheidung dem ÖVP-Klub überlassen.

Heute Nachmittag hat Familienministerin Dr. Sophie Karmasin (von der ÖVP nominiert) eine gemeinsame Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, und von Familien Andersrum Österreich (FAMOS), der Interessenvertretung der österreichischen Regenbogenfamilien, empfangen und mit dieser die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, die Aufhebung des Eheverbots sowie das Adoptionsverbot in offener und freundschaftlicher Atmosphäre ausführlich erörtert.

Wie letzten Dienstag Innenministerin Mikl-Leitner informierte sie, dass die 40-Punkteliste der Diskriminierungen der EP gegenüber der Ehe (www.rklambda.at) derzeit unter Federführung des Justizministers abgearbeitet werden und das entsprechende Gesetz für Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt wird. Auch sie habe bei keinem der 40 Punkte einen grundsätzlichen Einwand gegen die Gleichstellung mit der Ehe, mit Ausnahme der Adoption. Auch gegenüber der Aufhebung des Verbots der Zivilehe habe sie noch Bedenken. Die Forderung des RKL nach einer diesbezüglichen freien Abstimmung lehnte sie, wie zuvor Brandstetter und Mikl-Leitner, nicht ab. Diese Frage müsse der ÖVP-Klub im Nationalrat entscheiden.


Bei einer Veranstaltung der Wiener US-Botschaft zur Umsetzung der Rechte von homo-, bi und transsexuellen Menschen in Österreich und Europa hat sich auch der SPÖ-Abgeordfnete Troch, Mitglied des Justizausschusses, für eine Freigabe der Abstimmung zu Zivilehe und Adoption ausgesprochen.

„Eine freie Abstimmung der Abgeordneten ist diese Woche etwas näher gerückt“, freut sich der Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner, „Nicht Parteizwänge sollten über diese Grundsatzfrage entscheiden sondern das freie Gewissen der Abgeordneten“.

karmasin k

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