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Justizminister Brandstetter zur Ehe-Gleichheit: "Ich bin noch nicht so weit!"

09.09.2015

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Brandstetter Ehe Gleich RKL Graupner HomosexuellePfeil G4 RKL-Besuch bringt Zusagen betreffend Opfer-Rehabilitierung und fairen Umgang mit Bürger_inneninitiative "Ehe gleich!"

Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat gestern das Rechtskomitee Lambda (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, empfangen. Themen waren u.a. die Rehabilitierung der Opfer der früheren homophoben Sonderstrafgesetze sowie das Eherecht. Anwesend waren auch der für Familienrecht zuständige Sektionschef Dr. Georg Kathrein sowie die für Zivil- und Strafrecht zuständigen Mitarbeiterinnnen des Ministerkabinetts.

 "Ich bin noch nicht so weit!" war die offenherzige Reaktion Brandstetters zur aktuell laufenden Bürger_inneninitiative "Ehe Gleich!" für die Aufhebung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare, die nach wenigen Wochen bereits von rund 41.000 Österreicher_innen unterstützt wird, damit schon jetzt eine erfolgreichsten Bürgerinitiativen überhaupt ist, und weiterhin auf der Parlamentshomepage gezeichnet werden kann. Siehe: www.ehe-gleich.at

Partnerschaften und Ehe Gleich!

Mit Interesse hat der Minister die Umsetzung der Ehegleichheit in nahezu der gesamten westlichen Welt und insbesondere die aktuelle Entwicklung in den Nachbarländern Schweiz und Slowenien wahrgenommen, wo entsprechende Gesetze bereits vom Parlament (Slowenien) bzw. den zuständigen Parlamentsausschüssen (Schweiz) verabschiedet worden sind.


Für sein Ministerium sagte der Minister eine faire Prüfung der Anliegen im Rahmen der Stellungnahmen an den Bürgerinitiativenausschuss des Nationalrates zu. Auf die Frage, was sich für ihn persönlich durch Ehegleichheit ändern würde, antwortete Brandstetter: "Für mich? Nichts."

Betreffend der, bis zur Verwirklichung der Ehegleichheit noch relevanten, zahlreichen Ungleichbehandlungen der EP gegenüber der Zivilehe (beispielsweise das Standesamtsverbot) erklärte der Justizminister, dass die Beseitigung der Ungleichbehandlungen, die in sein Ressort fallen (die übergroße Mehrheit der aktuell noch 33 Unterschiede), keinerlei Problem darstelle. Für die übrigen (wie das Standesamtsverbot) müssten aber andere Ministerien mitwirken, etwa das Innenministerium.

Rehabilitierung

Zur Rehabilitierung der Opfer früherer homophober Sonderstrafgesetze (wie § 209 StGB) wurde der aktuell vorliegende Begutachtungsentwurf des BMJ diskutiert, mit dem das entsprechende Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) nach nahezu zwei Jahren endlich umgesetzt werden soll. Die Delegation des RKL machte den Minister darauf aufmerksam, dass dieser Entwurf in Wahrheit den vom EGMR bereits 2013 verurteilten menschenrechtswidrigen Zustand weiter prolongiert.

Brandstetter sagte nach ausführlicher Diskussion zu, die Kritik ernst zu nehmen und Verbesserungen zu prüfen, damit die Opfer endlich, wie vom EGMR gefordert, wirksam rehabilitiert und dabei nicht auch noch mit Kosten belastet werden.

Von seinem Plan, dass die Opfer ein neuerliches Verfahren über sich ergehen lassen müssen, vor denselben Strafgerichten, die an ihnen seinerzeit die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, hat sich Brandstetter nicht abbringen lassen. Er möchte aber eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaften statuieren, aus eigenem aktiv zu werden und die Löschungen der Verurteilungen aus dem Strafregister von amts wegen bei den Gerichten zu beantragen.

Das RKL wiederholte auch seine Forderung, die Urteile nicht nur aus dem Strafregister zu löschen, sondern (wie bei NS- und Deserteursurteilen geschehen) aufzuheben, weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichthofs bloß im Strafregister gelöschte aber nach wie vor aufrechte Verurteilungen im gesamten Verwaltungsrecht (Führerscheinrecht, Gewerberecht, Fremdenrecht, Staatsbürgerschaftsrecht etc.) weiterhin nachteilig verwertet werden dürfen. Brandstetter hat auch hier Prüfung zugesagt. Das RKLforderte eine verbindliche Frist für die Staatsanwaltschaften.  

"Wir freuen uns über die laufenden Gespräche mit dem Herrn Justizminister und die signalisierte Bereitschaft, unseren Anliegen bei der Rehabilitierung entgegenzukommen", sagt RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, "Aber gerade in der Frage der Ehegleichheit würden wir uns angesichts der aktuellen Rechtsentwicklung in der westlichen Welt und der überwältigenden Zustimmung in der österreichischen Bevölkerung etwas mehr Mut vom Justizminister wünschen".

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