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Drittes Geschlecht - Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs

17.06.2020

NehammerPfeil G4Innenminister Karl Nehammer, sein Vorgänger Herbert Kickl und der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, sehen sich mit einer Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert, auf Grund ihrer Weigerung, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlecht nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, hofft, dass dem Rechtsstaat nach der bereits zwei Jahre dauernden offenen Rechtsverweigerung nun endlich zum Durchbruch verholfen wird.  

Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.

Seit diesem 3. Juli 2018, also seit nun zwei Jahren, ist der Bürgermeister von Steyr verpflichtet, dem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes nachzukommen und "inter" einzutragen. Bis heute ist das nicht geschehen.

Innenminister Kickl hatte sich gegen das Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes an den Verwaltungsgerichtshof gewandt und aufschiebende Wirkung beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof hat weder die aufschiebende Wirkung bewilligt noch Kickl recht gegeben. Am 14. Dezember 2018 hat er das Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts bestätigt. Wie bereits der Verfassungsgerichtshof geurteilt hat, sei "inter" ausdrücklich zulässig, so das Höchstgericht.

Sechs Tage danach hat Innenminister Kickl dennoch die Bürgermeister (Standesämter) angewiesen, als dritten Geschlechteintrag nur "divers" zuzulassen. Die Software, die dem Zentralen Personenstandsregister zu Grunde liegt, hat er so geändert, dass nur "männlich", "weiblich" und "divers" eingetragen werden kann, nicht aber das gerichtlich angeordnete "inter".

Im Februar 2020 hat das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass  der Bürgermeister von Steyr seit Juli 2018 verpflichtet ist, den Geschechtseintrag von Alex Jürgen im Personenstandsregister auf "inter" zu berichtigen. Des Weiteren ist eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen. Auch auf diese wartet Alex Jürgen bis heute.

Trotz der rechtskräftigen Urteile beider (!) Höchstgerichte, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs, sowie zweier rechtskräftiger Entscheidungen des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts weigern sich Innenminister Nehammer und der Bürgermeister von Steyr hartnäckig, den Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in das gerichtlich angeordnete "inter" zu berichtigen.

Innenminister Nehammer hat am 10.04.2020 in Beantwortung einer Anfrage des NEOS-Abgeordneten Yannick Shetty erklärt, am Kickl-Erlass festzuhalten, weil dieser Erlass "den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich“ gewährleiste (919/AB).

"Nach zwei Jahren offener Rechtsverweigerung bleibt kein anderer Weg mehr als die Strafanzeige gegen die verantwortlichen Amtsinhaber", sagt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) und Anwalt von Alex Jürgen, "Wir hoffen sehr, dass die Strafjustiz dem Rechtsstaat nun endlich zum Durchbruch verhelfen wird".


Der Fall Alex Jürgen

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (G 77/2018) (15.06.2018)
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (E 2918/2016) (27.06.2018)

Alex Jürgen hat ein Grundrecht auf Berichtigung des Geschlechteintrags auf "inter" im Zentralen Personenstandsregister (ZPR).

Erkenntnis des OÖ Landesverwaltungsgerichts  (LVwG-750369/46/MZ) (03.07.2018)
Der Bürgermeister von Steyr hat den Geschlechtseintrag auf "inter" zu berichtigen.

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (Ro 2018/01/0015) (14.12.2018)
Alex Jürgen hat ein Recht auf Berichtigung des Geschlechteintrags im ZPR in "inter". Die Erkenntnis des oö Landesverwaltungsgerichts erging zurecht.

Erlass des Innenministers Herbert Kickl (BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018) (20.12.2018)
Kickl weist die Bürgermeister (Standesämter) an, als dritten Geschlechteintrag nur "divers" zuzulassen. Die Software, die dem Zentralen Personenstandsregister zu Grunde liegt, lässt er so ändern, dass nur "männlich", "weiblich" und "divers" eingetragen werden kann, nicht aber das gerichtlich angeordnete "inter".

Erkenntnis des OÖ Landesverwaltungsgerichts (LVwG-750727/5/MZ) (18.02.2020)
Bestätigt, dass  der Bürgermeister von Steyr seit Juli 2018 verpflichtet ist, den Geschlechtseintrag von Alex Jürgen im Personenstandsregister auf "inter" zu berichtigen. Des Weiteren ist Alex Jürgen eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen.

Anfragebeantwortung von Innenminister Karl Nehammer (919/AB XXVII. GP-NR) (10.04.2020)
Nehammer erklärt, am Kickl-Erlass festzuhalten, weil dieser Erlass "den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich“ gewährleiste.

 

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