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Drittes Geschlecht - Erfolg nach Strafanzeige: Erste Geburtsurkunde mit "inter" ausgestellt

16.07.2020

GBU inter optPfeil G4Nicht einmal drei Wochen nach der Strafanzeige gegen Innenminister Karl Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)  wegen Amtsmissbrauchs hat Innenminister Nehammer die Software des Personenstadsregister geändert und wurde die erste Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag "Inter" ausgestellt. RKL-Präsident Graupner: "Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert".
  
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.

Seit diesem 3. Juli 2018, also seit nun zwei Jahren, ist der Bürgermeister von Steyr verpflichtet, dem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes nachzukommen und "inter" einzutragen. Auch zwei Jahre danach war das immer noch nicht geschehen. Innenminister Kickl hatte sich gegen das Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes an den Verwaltungsgerichtshof gewandt und aufschiebende Wirkung beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof hat weder die aufschiebende Wirkung bewilligt noch Kickl recht gegeben. Am 14. Dezember 2018 bestätigte er das Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts. Wie bereits der Verfassungsgerichtshof geurteilt hat, sei "inter" ausdrücklich zulässig, so das Höchstgericht.

Sechs Tage danach hat Innenminister Kickl dennoch die Bürgermeister (Standesämter) angewiesen, als dritten Geschlechteintrag nur "divers" zuzulassen. Die Software, die dem Zentralen Personenstandsregister zu Grunde liegt, hat er so geändert, dass nur "männlich", "weiblich" und "divers" eingetragen werden kann, nicht aber das gerichtlich angeordnete "inter". Im Februar 2020 hat das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht dessen ungeachtet bestätigt, dass  der Bürgermeister von Steyr seit Juli 2018 verpflichtet ist, den Geschechtseintrag von Alex Jürgen im Personenstandsregister auf "inter" zu berichtigen. Des Weiteren ist eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen. Auch auf diese wartete Alex Jürgen zwei Jahre nach dem VfGH-Erkenntnis immer noch.


Schande für den Rechtsstaat

Trotz der rechtskräftigen Urteile beider (!) Höchstgerichte, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs, sowie zweier rechtskräftiger Entscheidungen des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts weigerte sich Innenminister Nehammer hartnäckig, den Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in das gerichtlich angeordnete "inter" zu berichtigen.

Innenminister Nehammer hat am 10.04.2020 in Beantwortung einer Anfrage des NEOS-Abgeordneten Yannick Shetty erklärt, am Kickl-Erlass festzuhalten, weil dieser Erlass "den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich“ gewährleiste (919/AB).

Wegen der offenen Rechtsverweigerung trotz dreier rechtskräftiger Gerichtsurteile, darunter die beiden Höchstgerichte (Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof) hat Alex Jürgen am 17. Juni 2020 Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die beiden Innenminister Nehammer und Kickl eingebracht. Am 7. Juli 2020 verständigte das Innenministerium daraufhin das Standesamt Steyr, "dass nunmehr die technische Umsetzung zur Berichtigung des Geschlechtseintrags auf "inter" im Zentralen Personenstsndsregister geschaffen wurde". 

"Nicht einmal drei Wochen nach der Befassung der Strafjustiz war möglich, was davor - sogar trotz Vereinbarung im türkis-grünen Regierungsprogramm - hartnäckig verweigert wurde", sagt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, und Anwalt von Alex Jürgen, "Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister nach zwei Jahren endlich rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert".



Der Fall Alex Jürgen

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (G 77/2018) (15.06.2018)
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (E 2918/2016) (27.06.2018)

Alex Jürgen hat ein Grundrecht auf Berichtigung des Geschlechteintrags auf "inter" im Zentralen Personenstandsregister (ZPR).

Erkenntnis des OÖ Landesverwaltungsgerichts  (LVwG-750369/46/MZ) (03.07.2018)
Der Bürgermeister von Steyr hat den Geschlechtseintrag auf "inter" zu berichtigen.

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (Ro 2018/01/0015) (14.12.2018)
Alex Jürgen hat ein Recht auf Berichtigung des Geschlechteintrags im ZPR in "inter". Die Erkenntnis des oö Landesverwaltungsgerichts erging zurecht.

Erlass des Innenministers Herbert Kickl (BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018) (20.12.2018)
Kickl weist die Bürgermeister (Standesämter) an, als dritten Geschlechteintrag nur "divers" zuzulassen. Die Software, die dem Zentralen Personenstandsregister zu Grunde liegt, lässt er so ändern, dass nur "männlich", "weiblich" und "divers" eingetragen werden kann, nicht aber das gerichtlich angeordnete "inter".

Erkenntnis des OÖ Landesverwaltungsgerichts (LVwG-750727/5/MZ) (18.02.2020)
Bestätigt, dass  der Bürgermeister von Steyr seit Juli 2018 verpflichtet ist, den Geschlechtseintrag von Alex Jürgen im Personenstandsregister auf "inter" zu berichtigen. Des Weiteren ist Alex Jürgen eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen.

Anfragebeantwortung von Innenminister Karl Nehammer (919/AB XXVII. GP-NR) (10.04.2020)
Nehammer erklärt, am Kickl-Erlass festzuhalten, weil dieser Erlass "den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich“ gewährleiste.

Strafanzeige bei der WKStA gegen die Innenminister Nrehammer und Kickl wegen Amtsmisbrauchs (17.06.2020)

Innenminister Nehammer adaptiert endlich die Software des Zentralen Personenstandsregisters und die erste Geburtsurkunde mit Inter wird ausgestellt (07.07.2020)

 

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