Drittes Geschlecht - Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
17.06.2020
>Innenminister Karl Nehammer, sein Vorgänger Herbert Kickl und der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, sehen sich mit einer Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert, auf Grund ihrer Weigerung, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlecht nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, hofft, dass dem Rechtsstaat nach der bereits zwei Jahre dauernden offenen Rechtsverweigerung nun endlich zum Durchbruch verholfen wird.
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
IUS AMANDI 1/2020 erschienen
09.04.2020
Drittes Geschlecht: Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
Diskriminierung bleibt legal: türkis-grünes Regierungsprogramm
Konversionstherapie: Regierung missachtet das Parlament
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Drittes Geschlecht - Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
06.03.2020
>Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Dritten Geschlecht (2018) haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Grund eines Erlasses des vormaligen Innenministers Kickl (FPÖ), hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat jetzt bestätigt, dass der Kickl-Erlass gesetzwidrig ist, und eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen ist.
"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Wir fordern den Innenminister auf, den gesetzwidrigen Kickl-Erlass sofort zurückzunehmen".
Danke, Grüne: für Nichts!
03.01.2020
Weiterhin dürfen Menschen legal wegen ihrer sexuellen Orientierung aus Taxis, Kaffeehäusern, Restaurants und anderen Lokalitäten geworfen werden, ihnen deshalb Hotel- und Pensionszimmer sowie Mietwohnungen verweigert und sie in allgemeinbildenden Schulen aus diesem Grund sanktionslos gemobbt werden. Auch nach dem gestern vorgestellten türkis-grünen Regierungsprogramm bleibt all das legal: im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhundert, trotz Ehe für Alle, und anders als in all den Ländern ringsum (auch im Osten).
Obwohl in fast allen Staaten Europas Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes ausdrücklich verboten ist (darunter auch in Ungarn, Polen, Tschechien, Serbien, Albanien und Bosnien) (siehe die Europakarte unten) wird sie in Österreich auch unter der kommenden türkis-grünen Regierung erlaubt bleiben. Diese zentrale Forderung der LGBTI-Bewegung Österreichs wurde auf deren, vom RKL organisierten, Bundestreffen am 14.12.2019 Vertretern von ÖVP und Grünen noch einmal nachdrücklich kommuniziert; und von diesen ignoriert.
IUS AMANDI 4/2019 erschienen
13.12.2019
Drittes Geschelcht: Innenministerium probt den Aufstand gegen die Justiz
Internationale Konferenz in Taipei: Beyond 748 - Same Sex Marriage and Family
Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol blitzt mit Ablehnung des Gerichts ab
>> Klagenfurt: Anklage trotz nicht nachweisbarer Viruslast
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