Drittes Geschlecht: Innenministerium probt den Aufstand gegen die Justiz
13.12.2019
Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Vorjahr zum Dritten Geschlecht haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Anweisung des Innenministers, hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, kritisiert diesen Angriff auf den Rechtsstaat heftig.
>>>>"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Es ist unerträglich, dass intergeschlechtliche Menschen zur Durchsetzung ihrer Grundrechte und rechtskräftiger Gerichtsurteile wieder vor die Gerichte ziehen müssen".>
internationale Konferenz „Beyond 748: Same Sex Marriage and Family“ (Taipei)
25.10.2019
>RKL-Präsident Helmut Graupner hielt den Plenarvortrag der internationalen Konferenz „Beyond 748: Same Sex Marriage and Family“ der Taiwanesischen Akademie der Wissenschaften „Academia Sinica“ in Taipei.
>>>>Taiwan ist das erste Land Asiens, das die Ehegleichheit verwirklicht hat (mit dem Gesetz Nr 748). So wie in Österreich dürfen, auf Grund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes aus 2017, seit 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Anders als in Österreich ist die gleichgeschlechtliche Elternschaft jedoch noch auf Stiefkindadoption beschränkt. Gemeinsame Adoption und medizinisch unterstützte Fortpflanzung sowie automatische Elternschaft sind noch nicht möglich.>
IUS AMANDI 3/2019 erschienen
29.09.2019
Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol neuerlich zu Schadenersatz verurteilt
Wien: Regierung verweigert Kindern von Österreicherin die Staatsbürgerschaft, Gericht gibt sie
Österreich: FPÖ beantragte Wiedereinführung des Eheverbots
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Graupner: "Ab heute dürfen alle gleichgeschlechtlichen Paare dieser Welt in Österreich heiraten!"
01.08.2019
Aufhebung des Eheverbotes für binationale gleichgeschlechtliche Paare wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt heute in Kraft
>>>>"Ich freue mich sehr, dass ab heute nicht nur alle verschiedengeschlechtlichen sondern endlich auch alle gleichgeschlechtlichen Paare dieser Welt in Österreich heiraten dürfen" erklärte Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtkomitees Lambda (RKL) und führte aus: "Das Innenministerium unter Herbert Kickl und der vom Nationalrat dann abgewählten Regierung Kurz hatte in dieser Frage seit Jahresbeginn kein Einsehen und wollte binationale Paare munter weiter diskriminieren. Das RKL hatte daher bereits in erster Instanz den üblichen Gerichtsweg gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung begonnen, so wie wir in den letzten 20 Jahren erfolgreich zahlreiche Diskriminierungen im Zuge unserer Klagsoffensiven bis zu Höchstgerichten bekämpften. Umso erfreulicher ist nun, dass uns das historische freie Spiel der Kräfte im Nationalrat letztlich einen schönen Erfolg beschert und die Sache um Jahre abgekürzt hat. Besonders danken möchte ich dafür RKL-Kuratioriumsmitglied Dr. Irmgard Griess (NEOS) die diesen wichtigen Antrag in dieser besonderen Zeit im Nationalrat eingebracht hat, ein Antrag der in Nationalrat und Bundesrat letztlich die Zustimmung aller Parlamentsparteien, außer der FPÖ, gefunden hat."
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IUS AMANDI 2/2019 erschienen
17.07.2019
Historisch: Erste Urkunden mit drittem Geschlecht ausgestellt
Erfolg I: Eheverbot für binationale Paare aufgehoben
Erfolg II: Parlament fordert Verbot von Konversionstherapien
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