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Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht

29.06.2018

Intersex FlaggePfeil G4Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt 

Mit seinem heute zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt.

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IUS AMANDI 1/2018 erschienen

05.04.2018

 Cover 1801 gedreht png

  Intergeschlechtlichkeit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
  Ehe Gleich! - Bürgerinitiative erfolgreich beendet



JUS AMANDI Ausgabe 1/2018 | JUS AMANDI Archiv

Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht

19.03.2018

Pic AlexJürgen NewsPfeil G4Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt 

Mit seinem heute zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts eingeleitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.

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Wir haben immer noch einiges zu tun ...

12.03.2018

 

HG PultPfeil G4Interview mit RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im aktuellen XTRA! (Nr. 341)

Das Interview

IUS AMANDI 4/2017 erschienen

14.12.2017

 Cover 17 04 opt

 Einzigartig in Europa: Verfassungsgerichtshof öffnet Ehe und EP für alle 


JUS AMANDI Ausgabe 4/2017 | JUS AMANDI Archiv

 

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