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IUS AMANDI 2/2017 erschienen

27.07.2017

 Cover 1702 gedreht

 Historischer Akt: Bundespräsident verlieh Orden an RKL-Präsident Graupner
Homosexueller Polizist entlassen: Verwaltungsgerichtshof schaltet EuGH ein 



JUS AMANDI Ausgabe 2/2017 | JUS AMANDI Archiv

Historischer Akt: Bundespräsident Fischer verlieh RKL-Präsident Graupner Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik

12.06.2017

 

HeinzFischerPfeil G4Erstmals Orden durch ein österreichisches Staatsoberhaupt für LGBTI-Engagement 

Im Jubiläumsjahr 25 Jahre Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer RKL-Präsident Graupner das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Es ist dies das erste Mal in der Geschichte, dass ein österreichisches Staatsoberhaupt Verdienste gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen durch einen staatlichen Orden ehrt.

Das 2016 von Bundespräsident Fischer verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (entspricht dem Ritterkreuz erster Klasse) ist RKL-Präsident Graupner im Mai 2017 überreicht worden, also 15 Jahre nach dem Ende der Kriminalisierung. Graupner hatte damals (2002) das letzte homophobe Sonderstrafgesetz, den berüchtigten § 209 StGB, durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen in Österreich endgültig aus dem Kriminal geholt.

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Diskriminierung: Verwaltungsgerichtshof schaltet EuGH ein

17.05.2017

 

EuGHPfeil G4Homosexueller Polizist entlassen  

1975 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten homophoben Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes verweigert noch im Jahr 2016 Abhilfe, weil die damals für Heterosexuelle (und heute für alle) legalen Kontakte "eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen" darstellten und die Entlassung daher nicht diskriminierend gewesen sei.

Der Verwaltungsgerichtshof hat, wie soeben bekannt wurde, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingeschalten (
E.B. v BVA). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen hofft, dass der schwer diskriminierte Mann nun, nach bereits acht Jahren Verfahrensdauer endlich Gerechtigkeit erfährt.

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IUS AMANDI 1/2017 erschienen

02.04.2017

 Cover gedreht

 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Österreich muss für Standesamtsverbot zahlen
Familiennamen- & Standesamtsverbot: Chronik der Schande

 4. österreichisches Vernetzungstreffen

JUS AMANDI Ausgabe 1/2017 | JUS AMANDI Archiv

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Österreich muss für Standesamtsverbot zahlen

31.03.2017

 

Standesamt optPfeil G4Ab morgen werden die Standesämter geöffnet

Ab morgen, 1. April 2017, werden eingetragene Partnerschaften am Standesamt geschlossen, genauso wie Ehen. Zugleich hat der Europäische Menschengerichtshof Österreich zu Ersatzzahlungen für die jahrelang hartnäckig aufrecht erhaltene Segregation verpflichtet.

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