IUS AMANDI 1/2016 erschienen
24.03.2016
Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen
Gegen Gesinnungsverschweigung: Irmgard Griss unterschreibt die parlamentarische Bürgerinitiative "Ehe Gleich!"
Kinder klagen: Verfassungsgerichtshof prüft Eheverbot
21. März: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über das Eheverbot
17.03.2016
Kind klagt gegen das Eheverbot seiner Eltern
Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Eine Familie aus dem Innviertel (ein Mädchen gemeinsam mit ihren beiden Müttern) klagt nun gegen das Eheverbot. Damit die beiden Mütter heiraten dürfen. Und das Mädchen auch ein eheliches Kind sein darf, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am Montag, 21. März 2016 (08:00) verhandelt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, ob das Eheverbot aufrecht bleibt oder nicht (Volksgartenstrasse 14, 4021 Linz; Verhandlungssaal 1). Die Verhandlung ist öffentlich.
Irmgard Griss unterschreibt parlamentarische Bürgerinitiative "Ehe Gleich!"
16.03.2016
Gegen Gesinnungsverschweigung
Am Dienstag, den 15. März hat Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss im Rahmen eines medienöffentlichen Termins die parlamentarische Bürgerinitiative "Ehe Gleich!" unterzeichnet. Sie hat dabei betont, dass sie nicht bereit ist, ihre Gesinnung zu Gunsten von Wählerstimmen zu verschweigen.
RKL-Präsident Graupner vor der Bioethikkommission
07.03.2016
Rechtliche Relevanz des Geschlechts beenden
RKL-Präsident Dr. Helmut GRAUPNER hat heute auf Einladung der Bioethikkommission https://www.bka.gv.at/site/3455/default.aspx) vor dieser über die menschenrechtlichen Aspekte von Transidentität und Intersexualität referiert.
In der angeregten Diskussion mit den Mitgliedern der Kommission plädierte Graupner für die konsequente Respektierung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit. Das Geschlecht sollte (wie Haarfarbe und Augenfarbe) grundsätzlich nicht mehr rechtserheblich sein und nicht mehr staatlich registriert werden müssen.
Verfassungsgerichtshof prüft Eheverbot
24.02.2016
Kinder klagen, weil ihre Eltern nicht heiraten dürfen
Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Das Verwaltungsgericht Wien hat das Eheverbot letzten Dezember - mit haarsträubender Begründung - verteidigt. Die Familien haben den Verfassungsgerichtshof angerufen, der die Fälle nun prüft. Mit einer Entscheidung kann noch in diesem Jahr gerechnet werden.