Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen
03.02.2016
Sensationelles Urteil
Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst zu bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.
Immer noch 32 Ungleichbehandlungen Ehe - EP
01.02.2016
2 Jahre nach Rundem Tisch
Vor bereits fast zwei Jahren, am 8. April 2014 haben Familienministerin Karmasin (ÖVP), Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) und Justizminister Brandstetter (ÖVP) zu einem Runden Tisch mit LGBT-NGOs geladen. Dabei war von einem Klimawandel im Verhältnis der ÖVP zu den gleichgeschlechtlich l(i)ebenden und transidenten BürgerInnen die Rede und es wurde die Durchforstung der Ungleichbehandlungen von Ehe und EP zugesagt und, als Sofortmaßnahme, die Öffnung der Standesämter noch vor dem Sommmer 2014 (!) versprochen.
3 Tage vor Weihnachten: Gericht verkündet Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe
14.12.2015
Weihnachtsgeschenk?
Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am 26. November 2015 fand die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt. Bereits am 21. Dezember 2015 (11.30), drei Tage vor Weihnachten, verkündet das Gericht der Öffentlichkeit seine Entscheidung (Wien 19, Muthgasse 62, Zi B2.02 = Verhandlungssaal 3).
IUS AMANDI 4/2015 erschienen
13.12.2015
Ehe Gleich: 5 Kinder klagen gegen das Eheverbot ihrer Eltern
Eheverbot: Parlament fordert Regierung zur Rechtfertigung auf
Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien
Trotz EGMR-Urteil: SPÖ, ÖVP & NEOS verhöhnen die Opfer
Weihnachten: Denk an Deine Rechte!
JUS AMANDI Ausgabe 4/2015 | JUS AMANDI Archiv
EGMR: RKL-Präsident Graupner vertritt Schweizer Leihmutterschaftskind
07.12.2015
Kindeswohl erfordert Anerkennung beider Wunscheltern
Im Mai 2015 hat das Schweizer Bundesgericht in einem knappen 3:2-Entscheid dem nicht-genetischen Vater eines Männerpaares, welches in den USA mit Hilfe einer Leihmutterschaft Eltern eines Kindes geworden sind, die Anerkennung als rechtlicher Elternteil verweigert (Urteil 5A_748/2014). Nur der genetische Vater wurde in das Personenstandsregister eingetragen. Bezüglich der Leihmutter erkannte das Schweizer Höchstgericht das US-Urteil hingegen an: sie ist auch in der Schweiz nicht als Mutter anerkannt und das Kind in der Schweiz daher, anders als in den USA, rechtlich ein Ein-Eltern-Kind.