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3 Tage vor Weihnachten: Gericht verkündet Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe

14.12.2015

Großeltern optimiertPfeil G4 Weihnachtsgeschenk?

Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am 26. November 2015 fand die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt. Bereits am 21. Dezember 2015 (11.30), drei Tage vor Weihnachten, verkündet das Gericht der Öffentlichkeit seine Entscheidung (Wien 19, Muthgasse 62, Zi B2.02 = Verhandlungssaal 3).

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IUS AMANDI 4/2015 erschienen

13.12.2015

 Cover opt

Ehe Gleich: 5 Kinder klagen gegen das Eheverbot ihrer Eltern
Eheverbot: Parlament fordert Regierung zur Rechtfertigung auf

Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien
Trotz EGMR-Urteil: SPÖ, ÖVP & NEOS verhöhnen die Opfer
Weihnachten: Denk an Deine Rechte!

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2015 | JUS AMANDI Archiv

EGMR: RKL-Präsident Graupner vertritt Schweizer Leihmutterschaftskind

07.12.2015

hier.

Baby HändePfeil G4 Kindeswohl erfordert Anerkennung beider Wunscheltern

Im Mai 2015 hat das Schweizer Bundesgericht in einem knappen 3:2-Entscheid dem nicht-genetischen Vater eines Männerpaares, welches in den USA mit Hilfe einer Leihmutterschaft Eltern eines Kindes geworden sind, die Anerkennung als rechtlicher Elternteil verweigert (Urteil 5A_748/2014). Nur der genetische Vater wurde in das Personenstandsregister eingetragen. Bezüglich der Leihmutter erkannte das Schweizer Höchstgericht das US-Urteil hingegen an: sie ist auch in der Schweiz nicht als Mutter anerkannt und das Kind in der Schweiz daher, anders als in den USA, rechtlich ein Ein-Eltern-Kind.

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Trotz EGMR-Urteil: SPÖ, ÖVP & NEOS verhöhnen die Opfer

03.12.2015

PicTilgungPfeil G4 RKL:  Unrechtsurteile bleiben weiter aufrecht!

SPÖ, ÖVP und NEOS haben gestern im Justizausschuss des Parlaments ein Gesetz beschlossen, das die Tausenden auch noch von der Zweiten Republik jahrzehntelang strafrechtlich verfolgten homo- und bisexuellen Frauen und Männer verhöhnt. Bereits im November 2013 (!) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen der anhaltenden Vormerkung von Opfern der homophoben Sonderstrafgesetze verurteilt. Erst jetzt, fast zwei (!) Jahre später, wird ein Gesetz zur Umsetzung des Urteils beschlossen. An der Diskriminierung hält es jedoch fest. Kein einziges Unrechtsurteil wird aufgehoben. Die Schande geht in die Verlängerung.

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Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien

26.11.2015

KJAPfeil G4 Gleichstellung stärkt das Selbstbewusstsein der Kinder, baut Diskriminierung ab und fördert damit das Kindeswohl

Heute findet im Verwaltungsgericht Wien die erste Verhandlung in den Verfahren statt, die fünf Familien gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eingeleitet haben.

Dieser Schritt ist ein wichtiger Schritt für Eltern aber auch für Kinder, da eine Gleichstellung ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der Diskriminierung von Regenbogenfamilien darstellt.

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