Heterosexuelle Paare von der EP ausgeschlossen: EGMR leitet Verfahren ein
27.03.2015
Rechtskomitee LAMBDA: ÖVP riskiert mit Eheblockade die Ehe light für Heterosexuelle
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen den Ausschluss heterosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft (EP) aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet (Ratzenböck & Seydl v Austria). Über 99% aller Beschwerden schaffen diese Hürde nicht. Österreich muss nun bis 25. Juni rechtfertigen, warum die EP nur homosexuellen Paaren offensteht. 2013 hat der EGMR den Ausschluss homosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft in Griechenland als unzulässig erklärt (Vallianatos v Greece, Große Kammer). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, erinnert die ÖVP daran, dass sie mit einer Blockade der Aufhebung des Eheverbots die Ehe light für Heterosexuelle riskiert.
Verfassungsgerichtshof hebt Adoptionsverbot auf
15.01.2015
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): „Nun muss das Eheverbot fallen“
Im Zuge der aktuellen Klagsoffensive des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, hat der Verfassungsgerichtshof das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Das RKL fordert die umgehende Aufhebung des Eheverbotes, das nun endgültig jede Grundlage verloren hat.
JUS AMANDI Ausgabe 4/2014 erschienen
Trotz EGMR-Urteil: Keine Löschung homophober Urteile aus Strafregister
EP: Rosa Winkel des Namensrechts wird Fall für Straßburg
JUS AMANDI Ausgabe 4/2014 | JUS AMANDI Archiv
EP: Rosa Winkel des Namensrechts wird Fall für Straßburg
13.11.2014 | Familienname/Nachname
Der Verwaltungsgerichtshof hat soeben beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht (!) zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Bravo: Justizminister setzt RKL-Forderung um
13.11.2014
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat heute seinen Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetz vorgestellt, das auch die automatische Elternschaft bei lesbischen Paaren beinhaltet.
Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung mittels Samenspende wird lesbischen Paaren auf Grund des von RKL-Präsident Graupner erkämpften Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 10.12.2013 (G 16/2013, G 44/2013) jedenfalls ab 01.01.2015 offenstehen. Dafür bedarf es keiner Gesetzesänderung. Das Verbot hat bereits der VfGH aufgehoben.
Neu ist aber die gemeinsame Elternschaft der leiblichen Mutter und der Co-Mutter bei medizinisch unterstützt gezeugten Kindern. Das RKL hat das bereits im Frühjahr gefordert, um eine neuerliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu vermeiden. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare müssten sie ohne eine solche Bestimmung eine Stiefkindadoption vornehmen, was nicht nur unnötig mit Zeit, Mühe und Kosten verbunden ist, sondern auch das Kind Erbrechtsansprüche berauben kann (wenn die Co-Mutter während der Schwangerschaft verstirbt).
"Justizminister Brandstetter hat dem RKL im Frühjahr die automatische gemeinsame Elternschaft zugesagt und dies nun mit seinem Entwurf umgesetzt, der lesbische Paare diesbezüglich völlig gleich behandelt wie verschiedengeschlechtliche Paare", sagt der Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Dr. Helmut Graupner, "Dafür gebührt ihm unser Dank und unsere Anerkennung.
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848b48ac03fd0149a8a7389856c1.de.html