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2001 Am 22.11.2001 erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerden zweier nach § 209 Verurteilter sowie die Beschwerde eines 17jährigen Jugendlichen für zulässig, der sich über die Einschränkung in seiner freien Partnerwahl durch § 209 beschwerte (G.L. & A.V. gg. Österreich; S.L. gg. Österreich).

Im November 2001 entschied die Steiermärkische Landesregierung in einem vom RKL und den Rosa Lila PantherInnen betreuten Fall, daß Safer-Sex-Broschüren für Schwule dem Jugendschutz entsprechen. Mit ihrem Bescheid stellte die Landesregierung sicher, dass das in Österreich übliche schwulenspezifische HIV-Präventionsmaterial jugendschutzkonform ist und 14 bis 17jährigen (zumindest in der Steiermark) zugänglich gemacht werden kann, ja zugänglich sein soll. Ausdrücklich stellte die Landesregierung nach Einholung eine kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens fest, daß die sexuelle Orientierung (spätestens) ab dem 14. Lebensjahr festgelegt und eine Verführung zur Homo- oder Heterosexualität nicht möglich ist. (siehe ausführlich in den News)

foto07 Im November 2001 erkennt das Bezirksgericht Donaustadt die Lebensgefährtin einer Mutter als Stief- und Pflegemutter des mit ihnen lebenden Kindes an. Der Oberste Gerichtshof tritt dieser Anerkennung im September 2002 ausdrücklich nicht entgegen. (siehe ausführlich in den News)

Im Oktober 2001 erhielt RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner den Gay and Lesbian Award (G.A.L.A.)

In seinem Ende Mai 2001 präsentierten Jahresbericht für 2000 hat Amnesty International erstmals § 209 StGB erwähnt und seiner Sorge Ausdruck verliehen, daß Männer auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes inhaftiert werden. Dr. Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich, verurteilte § 209 als verabscheuungswürdige archaiische Legaldiskriminierung und forderte die sofortige Freilassung aller danach inhaftierten (Gewissens)Gefangenen.

Im Februar 2001 wurde in Wien ein 37jähriger Mann ausschließlich auf Grund § 209 StGB in Untersuchungshaft genommen. Alle Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Kontakte über 14 Jahre alt. In allen bis auf einen Fall erschöpften sich die sexuellen Kontakte in (gegenseitiger) Masturbation. In nur einem einzigen Fall hat der Mann einen Jugendlichen oral befriedigt. Der Mann war unbescholten und in leitender Position in einem großen Unternehmen tätig. Auf Grund der Haft musste er auch um seinen Arbeitsplatz fürchten. Wir informierten Amnesty International, die den Mann umgehend als Gewissengefangenen adoptierten und seine sofortige Freilassung forderten. Der Generalsekretär von Amnesty-Österreich, Mag. Heinz Patzelt, hat die Haftverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien als Vertrauensperson des Inhaftierten besucht, in der die Staatsanwaltschaft auf der Fortsetzung der Haft bestand. Die Untersuchungsrichterin folgte allerdings den Argumenten der Verteidigung, erfüllte die Forderung von Amnesty und entließ den Mann aus der Haft. Die Haft dauerte insgesamt 13 Tage.

Im Jänner 2001 wurde in Österreichs bislang krassesten § 209-Fall jener Mann aus der Haft entlassen, der im Frühjahr 1999 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und (potentiell lebenslänglich) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war, weil er das Geschlechtsteil eines Jugendlichen gestreichelt hatte (sic). Der Mann hatte sich im Frühjahr 2000 an die HOSI-Wien gewandt, die den Fall an das Rechtskomitee LAMBDA weitergeleitet hat. Durch intensive Bemühungen und gegen große Widerstände ist es schließlich gelungen, dass der Mann, wenn auch nur gegen eine Probezeit und gegen Auflagen, aus der Anstalt entlassen worden ist.

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