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2017

  In den Verfahren jener fünf Kinder, die, vertreten durch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, mit ihren gleichgeschlechtlichen Eltern deren Eheverbot bekämpften (5 Kinder für die Ehe), hat der Verfassungsgerichtshof am 4. Dezember 2017 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet. Der VfGH (das erste und älteste Verfassungsgericht der Welt) ist damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich das erste Land Europas, das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht. In den anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung (lediglich) auf politischem Weg.(VfGH 04.12.2017, G 258/2017).

Kinder optimiert

  Im Jubiläumsjahr 25 Jahre Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer RKL-Präsident Graupner das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Es ist dies das erste Mal in der Geschichte, dass ein österreichisches Staatsoberhaupt Verdienste gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen durch einen staatlichen Orden ehrt.
HeinzFischerOrdenVerdiensteRepublikHG Pult

Das 2016 von Bundespräsident Fischer verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (entspricht dem Ritterkreuz erster Klasse) ist RKL-Präsident Graupner im Mai 2017 überreicht worden, also 15 Jahre nach dem Ende der Kriminalisierung. Graupner hatte damals (2002) das letzte homophobe Sonderstrafgesetz, den berüchtigten § 209 StGB, durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen in Österreich endgültig aus dem Kriminal geholt.


Standesamt opt Seit
1. April 2017, werden eingetragene Partnerschaften am Standesamt geschlossen, genauso wie Ehen, und dürfen gleichgeschlechtliche Paare (wieder) einen Familiennamen tragen. Zugleich hat der Europäische Menschengerichtshof, in zwei von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Fällen, Österreich zu Ersatzzahlungen für die jahrelang hartnäckig aufrecht erhaltene Segregation verpflichtet (Hörmann & Moser und Dietz & Suttasom v Austria 31176/13, 31185/13, dec. 30.03.2017). 
 

 

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