2018 |
Mit seinem Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof Österreich, in dem von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Verfahren, zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit gemacht, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt" (VfGH 15.06.2018, G 77/2018.2018, G 77/2018)
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