Dr. Erik Buxbaum
Vorm. Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit
"Die Exekutive ist gesetzlich zu einer strikten Unparteilichkeit verpflichtet. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und alle in der Exekutive tätigen Mitarbeiter die sexuelle Orientierung von Menschen mit denen sie beruflich zu tun haben völlig unbeachtet lassen müssen. So haben auch in schriftlichen Berichten und dergleichen Hinweise auf die sexuelle Orientierung des betroffenen Menschen zu unterbleiben, es sei denn es gibt hiefür eine sachliche Notwendigkeit. Die konsequente Einhaltung dieses Prinzips hat dazu geführt, dass das Vertrauen der Lesben und Schwulen in die Polizei gestärkt wurde und es war und ist mir ein persönliches Anliegen, dass dieses Vertrauensverhältnis nicht nur erhalten bleibt sondern weiter gestärkt wird."