Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak
Ludwig-Boltzmann-Institut f. Menschenrechte, UN-Sonderberichterstatter, Vizepräsident des Verwaltungsrats der EU-Grundrechte-Agentur
Strukturelle Diskriminierung, d.h. systematische Benachteiligung großer Personengruppen auf Grund gewisser angeborener oder sonstiger Merkmale, stellt eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen dar. Während sich bei der Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft oder Religion ein breites Bewusstsein über die Verwerflichkeit dieser Formen der Benachteiligung entwickelt hat, ist dies bei der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung, des Alters oder der Behinderung leider noch nicht der Fall. Gerade in Österreich werden Homosexuelle weiterhin auf staatlicher wie gesellschaftlicher Ebene massiv benachteiligt. Das Rechtskomitee Lambda hat eine besonders wichtige Rolle, um einen entsprechenden Bewusstseinswandel in Österreich herbeizuführen.