Univ.-Doz. Dr. Arno Pilgram
Institut für Rechts- u. Kriminalsoziologie, Univ. Wien
„Ich unterstütze jedwede Initiative und Organisation wie das RKL, die sich gegen die Durchsetzung von partikularen Lebensentwürfen mit den Mitteln des Strafrechts, gegen Überkriminalisierung und für die Aufarbeitung von Kriminalisierungsunrecht der Vergangenheit einsetzt. Die hartnäckigen gesellschaftlichen und (außerstraf)rechtlichen Nachwirkungen selbst formal bereits beseitigter Inkriminierung von sexuellen Lebens- und Beziehungsformen sind dem Rechtssoziologen ein lehrreiches Beispiel für die faktische Kraft des Normativen (im Streit mit der normativen Kraft des Faktischen).“