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Regierung verweigert Kindern von Österreicherin die Staatsbürgerschaft - Gericht gibt sie

07.05.2019

Baby HändePfeil G4Wien

Die Wiener Landesregierung verweigerte den Kindern einer Österreicherin die Staatsbürgerschaft. Das Verwaltungsgericht Wien gewährt sie, und das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kritisiert, dass Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung nach wie vor Millimeter für Millimeter vor den Gerichten erkämpft werden müssen.    

Die Österreicherin lebt in Mexiko und ist dort mit einer Mexikanerin verheiratet. Mit Samenspende gründeten die beiden entsprechend den mexikanischen Gesetzen eine Familie. Die Zwillinge wurden im Dezember 2014 von der mexikanischen Partnerin geboren. In der mexikanischen Geburtsurkunde der Kinder sind beide Eheparterninnen gemäß den mexikanischen Gesetzen als Eltern eingetragen. Wenige Wochen nach der Geburt der Kinder, am 1.1.2015, wurde in Österreich die automatische gemeinsame Elternschaft von verpartnerten (oder verheirateten) Frauenpaaren für mit Samenspende gezeugten Kindern eingeführt. 

Der Verfassungsgerichtshof aber bereits vor einigen Jahren – sogar im Falle von in Österreich verbotener Leihmutterschaft – entschieden, dass bei im Ausland mit medizinisch unterstützter Fortpflanzung gezeugten und geborenen Kindern die Elternschaft dieser Kinder sich nicht nach den österreichischen sondern nach den dortigen Gesetzen bestimmt und ordnungsgemäß beglaubigte Geburtsurkunden samt der darin beurkundeten Elternschaft uneingeschränkt anzuerkennen sind.


Antrag liegen gelassen

Die  Familie beantragte daher bei der Wiener Landesregierung festzustellen, dass die Kinder durch Geburt nach ihrer österreichischen Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben.

Die Wiener Landesregierung wollte dies partout nicht, gab bei der österreichischen Botschaft Nachforschungen über die Echtheit der mexikanischen Geburtsurkunden in Auftrag, obwohl diese völlig korrekt gemäß den internationalen Vereinbarungen beglaubigt sind und hat, nachdem sich die Echtheit bestätigt hatte, den Antrag schlicht und einfach liegen gelassen und nicht entschieden.

Die Familie musste daher das Verwaltungsgericht Wien anrufen und dieses hat jetzt klargestellt, dass die Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben (VwG-Wien 26.04.2019, VGW-152/089/4757/2019). Die automatische Elternschaft sei in Österreich zwar erst mit 1. Jänner 2015 eingeführt worden, es sei aber auch schon davor diskriminierend gewesen, dass Kinder verschiedengeschlechtlicher Ehepaare  die Staatsbürgerschaft von beiden Elternteilen erwerben können, die Kinder gleichgeschlechtlicher Ehepaare aber nur von einem. Das Gesetz müsse daher grundrechtskonform ausgelegt werden.

"So erfreulich dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist, so beschämend ist es, dass gleichgeschlechtliche Familien ihre Rechte immer noch Millimeter für Millimeter vor den Gerichten erkämpfen müssen", sagt der Rechtsanwalt der Familie und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Dr. Helmut Graupner.

 

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