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Graupner: "Ab heute dürfen alle gleichgeschlechtlichen Paare dieser Welt in Österreich heiraten!"

01.08.2019

HGPfeil G4Aufhebung des Eheverbotes für binationale gleichgeschlechtliche Paare wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt heute in Kraft

"Ich freue mich sehr, dass ab heute nicht nur alle verschiedengeschlechtlichen sondern endlich auch alle gleichgeschlechtlichen Paare dieser Welt in Österreich heiraten dürfen" erklärte Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtkomitees Lambda (RKL) und führte aus: "Das Innenministerium unter Herbert Kickl und der vom Nationalrat dann abgewählten Regierung Kurz hatte in dieser Frage seit Jahresbeginn kein Einsehen und wollte binationale Paare munter weiter diskriminieren. Das RKL hatte daher bereits in erster Instanz den üblichen Gerichtsweg gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung begonnen, so wie wir in den letzten 20 Jahren erfolgreich zahlreiche Diskriminierungen im Zuge unserer Klagsoffensiven bis zu Höchstgerichten bekämpften. Umso erfreulicher ist nun, dass uns das historische freie Spiel der Kräfte im Nationalrat letztlich einen schönen Erfolg beschert und die Sache um Jahre abgekürzt hat. Besonders danken möchte ich dafür RKL-Kuratioriumsmitglied Dr. Irmgard Griess (NEOS) die diesen wichtigen Antrag in dieser besonderen Zeit im Nationalrat eingebracht hat, ein Antrag der in Nationalrat und Bundesrat letztlich die Zustimmung aller Parlamentsparteien, außer der FPÖ, gefunden hat."


HINTERGRUND ZU BINATIONALEN PAAREN

"Bekanntlich wurde das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare vom Verfassungsgerichtshof auf Klagen des RKL mit Wirkung vom 1. Jänner 2019 aufgehoben und seit heuer können alle Paare in Österreich gleichberechtigt heiraten" stellte Graupner zum Hintergrund fest und erläuterte: "Aber das BMI war weiterhin und verfassungswidrig der Meinung, dass Paare mit zumindest einem ausländischen Partner in Österreich nicht heiraten wenn, wenn dessen Heimatland gleichgeschlechtliche Ehen verbietet. Was bereits für Personen aus EU-Nachbarländern wie Italien zu einer Diskrimierung und einem Eheverbot in Österreich führte, erst recht bei Staatsbürgern osteuropäischer und vieler außereuropäischer Länder. Daher haben seit Jahresbeginn zahlreiche besorgte Anfragen solcher Paare das RKL erreicht, und wir haben zuerst pragmatisch versucht, in der Verwaltung eine verfassungskonforme Handhabung der bestehenden Gesetze zu erreichen, leider ohne Erfolg. Darum war nur mehr der Weg zu den Höchstgerichten oder eine Gesetzesänderung als Lösung des Problemes offen."

Die verfassungswidrige Verwaltungspraxis des BMI bei binationalen Paaren wurde nun durch eine Gesetzesänderung beim § 17 IPR-G (IPR-Gesetz) beendet, die gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl. I Nr. 72/2019) und damit heute am 1. August 2019 (00:00) in Kraft getreten ist, sodass ab sofort wirklich alle Paare in Österreich heiraten können, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrem Herkunftsland. Siehe dazu auch: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/72/20190731


WEITERE AUSLANDSBEZÜGE BEI GLEICHGESCHLECHTLICHEN EHEN

Abschließend stellte Graupner fest: "Wir hoffen sehr, dass damit auch den Verwaltungsbehörden in Österreich klar ist, dass weder der Verfassungsgerichtshof noch der Gesetzgeber Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare dulden. Zur nächsten Nagelprobe dazu wird nun die Anerkennung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen, die vor dem 1. Jänner 2019 geschlossen wurden und nun selbstredend auch in Österreich mit dem Tag der tatsächlichen Eheschließung anzuerkennen sind. Sollte das BMI hier, wie bisher, auf Falschbekurkundungen mit einem späteren, willkürlichen Datum bestehen, werden wir auch das notfalls über die Höchstgerichte klarstellen lassen."

 

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