Der Verfassungsgerichtshof leitet das Prüfungsverfahren wegen Bedenken gegen die Verfassungsmässigkeit des Transsexuellenerlasses ein im Hinblick auf den Scheidungszwanges für (nach geschlechtsanpassender Operation) gleichgeschlechtliche Ehepaare (VfGH 02.12.2005, B 947/05).
Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof ordnen die Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 auch in den auf Papier geführten Polizeidateien an (VfGH 30.11.2005, B 1158/03; VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).
Der Verfassungsgerichtshof erklärt den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Mitversicherung in der Krankenversicherung für verfassungswidrig (VfGH 10.10.2005, G 87-88/05, V 65-66/05).
Am 19. Oktober 2005 bringen die Grünen im Nationalrat einen Initiativantrag auf Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare ein (715/A XXII. GP).
Am 28.09.2005 hat die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits im Nationalrat den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines "Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes" (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht (707/A XXII. GP).
 Im September 2005 mahnt Bundespräsident Fischer nach einer Aussprache mit VertreterInnen des RKL die ausstehende Begnadigung der Opfer der antihomosexuellen Sonderstrafgesetze ein.
Am 01. September 2005 bringt das RKL in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Wiener Rathaus die massgeblichen Entscheidungsträger im Bereich der Bundes- und der Wiener Landesgleichbehandlungsgesetzgebung (Gleichbehandlungskommissionen, -anwaltschaften -beauftragten, Richterschaft, Arbeitnehmervertretungen etc.) zu einem Gedankenaustausch mit der LesBiSchwulen Community zusammen.
Am 16.08.2005 entscheidet der Unabhängige Finanzsenat in einem vom RKL unterstützten Fall, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht anders behandelt werden dürfen als verschiedengeschlechtliche (UFS Aussenstelle Salzburg 16.08.2005, RV/0248-S/04).
Im Frühjahr 2005 gründen sich mit Unterstützung des RKL die Gay Cops Austria, Lesben und Schwule in der Polizei, (www.gaycopsaustria.at). Im Sommer 2005 erreicht das RKL für die Gay Cops grundsätzliche Uniformtrageerlaubnis bei LesBiSchwulen (Polizei)Veranstaltungen.
Am 02. Juni 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in zwei vom RKL unterstützten Fällen, darunter der berüchtigte Welser Erpressungsfall (H.G. & G.B. vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft der Beschwerdeführer nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat. H.G., der ein Jahr inhaftiert war, sprach der Gerichtshof hiefür EUR 75.000,– an Entschädigung zu.
Am 26. Mai 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB wieder in einem vom RKL unterstützten Fall (Thomas Wolfmeyer vs. Austria). Thomas Wolfmeyer, Obmann der Homosexuellen Aktion Vorarlberg, stand wegen § 209 vor Gericht. In seinem Verfahren beantragte das Oberlandesgericht Innsbruck auf seine Anregung hin beim VfGH erfolgreich die Aufhebung des § 209. Diese Aufhebung und der folgende Freispruch änderten an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und mit dem gesetzlichen Pauschalkostenbeitrag (§ 393a StPO) nur eine lächerlich geringe Entschädigung geleistet hat.
 In seinem Jahresbericht fordert Amnesty International die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzgebung.
Am 06. April 2005 bringt die SPÖ im Nationalrat einen, von RKL-Präsidenten Dr. Helmut Graupner massgeblich mitverfassten, Initiativantrag für eine Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein (582/A XXII. GP).
Am 03. Februar 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in dem vom RKL unterstützten Fall des von Amnesty International adoptierten § 209-Gewissensgefangenen (F.L. vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat.
Der im Jänner 2005 vorgestellte Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Dr. Franz Fiedler beinhaltet ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung (Art. 34 Abs. 2). Vor dem Österreich-Konvent sprach auch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.
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