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2022

Mit RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertrat in einem Schweizer Fall ein mittlerweile 11 Jahre altes Kind, das in den USA als Kind einer Leihmutter geboren wurde und das mit seinen beiden in den USA mit Gerichtsbeschluss anerkannten Vätern in der Schweiz lebt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In seinem am 22. November 2022 verkündeten Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Schweiz, durch die Verweigerung der Anerkennung des nicht-genetischen Wunschelternteils, das Kind in seinem Recht auf Familienleben verletzt hat (D.B. and Others v Switzerland).  

Baby Hände

 

Mit31.08.2022 tritt die Novelle zur Blutspenderverordnung in Kraft, mit der Gesundheitsminister Johannes Rauch das vier Jahrzehnte alte Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), beendet. Von Anbeginn hat sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) nachdrücklich gegen den Ausschluss von MSM eingesetzt, an dem das Rote Kreuz bis zuletzt hartnäckig festgehalten hat. Im Dezember 2020 war RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner einer der fünf vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats zum Blutspendeverbot gehörten Experten.

 Der Verfassungsgerichtshof beendet, in einem von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Verfahren, die verbreitete Gerichtspraxis, wonach Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Eltern nur zulässig sind, wenn die Adoptiveltern die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, das Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare zulässt. Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung verletzt fundamentale Werte der österreichischen Rechtsordnung. Kein Paar darf wegen Gleichgeschlechtlichkeit von Adoptionen ausgeschlossen werden, gleich welche Staatsbürgerschaft es hat (VfGH 18.06.2022, G 30/2021).

GBU inter opt


 

2020

   Nicht einmal drei Wochen nach der Strafanzeige gegen Innenminister Karl Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs hat Innenminister Nehammer den zwei Jahre dauernden Widerstand seitens der Innenminister gegen die betreffenden rechtskräftigen Höchstgerichtsurteile aufgegeben und die Software des Personenstandsregister so geändert, dass auch "inter" als Geschelchtseintrag möglich ist, und wurde am 7. Juli 2020 die erste Geburtsurkunde Österreichs mit dem Geschlechtseintrag "Inter" ausgestellt.

GBU inter opt


 

2019

   Im Jänner 2019 entscheidet die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass jener Polizist, der 1976 als langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor, vertreten durch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, nach einer Verurteilung auf Grund des berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch aus dem Polizeidienst entlassen worden war, zu entschädigen ist (E.B. v BVA 15.01.2019, C-258/17)

EuGH


 

2018

   Mit seinem Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof Österreich, in dem von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Verfahren, zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit gemacht, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt" (VfGH 15.06.2018, G 77/2018.2018, G 77/2018)

Intersex Flagge


 

2017

  In den Verfahren jener fünf Kinder, die, vertreten durch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, mit ihren gleichgeschlechtlichen Eltern deren Eheverbot bekämpften (5 Kinder für die Ehe), hat der Verfassungsgerichtshof am 4. Dezember 2017 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet. Der VfGH (das erste und älteste Verfassungsgericht der Welt) ist damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich das erste Land Europas, das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht. In den anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung (lediglich) auf politischem Weg.(VfGH 04.12.2017, G 258/2017).

Kinder optimiert

  Im Jubiläumsjahr 25 Jahre Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer RKL-Präsident Graupner das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Es ist dies das erste Mal in der Geschichte, dass ein österreichisches Staatsoberhaupt Verdienste gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen durch einen staatlichen Orden ehrt.
HeinzFischerOrdenVerdiensteRepublikHG Pult

Das 2016 von Bundespräsident Fischer verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (entspricht dem Ritterkreuz erster Klasse) ist RKL-Präsident Graupner im Mai 2017 überreicht worden, also 15 Jahre nach dem Ende der Kriminalisierung. Graupner hatte damals (2002) das letzte homophobe Sonderstrafgesetz, den berüchtigten § 209 StGB, durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen in Österreich endgültig aus dem Kriminal geholt.


Standesamt opt Seit
1. April 2017, werden eingetragene Partnerschaften am Standesamt geschlossen, genauso wie Ehen, und dürfen gleichgeschlechtliche Paare (wieder) einen Familiennamen tragen. Zugleich hat der Europäische Menschengerichtshof, in zwei von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Fällen, Österreich zu Ersatzzahlungen für die jahrelang hartnäckig aufrecht erhaltene Segregation verpflichtet (Hörmann & Moser und Dietz & Suttasom v Austria 31176/13, 31185/13, dec. 30.03.2017). 
 

2016
Orden 
Im Jubiläumsjahr 25 Jahre Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat die Wiener Landesregierung, österreichweit das erste Mal in der Geschichte, staatliche Orden ausschließlich für Verdienste gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen verliehen. Im Zuge eines Festaktes im Großen Wappensaal des Wiener Rathauses hat die amtsführende Stadträtin Sandra Frauenberger - in Vertretung des Bürgermeisters - Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS), das Goldene Verdienstzeichen und Mag. Andreas Brunner, Leiter des Forschungszentrums QWien und Mitbegründer Regenbogenparade, das Silberne Verdienstzeichen des Landes Wien überreicht.

2015 „Am 21. Jänner 2015 hat der Nationalrat mit 116 gegen 48 Stimmen das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015“ verabschiedet, mit dem auch bei lesbischen Paaren die automatische Co-Elternschaft für Kinder aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung eingeführt wurde.“

box vfgh4 Im Jänner 2015 feiert das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) den sechsten großen Erfolg seiner EP-Klagsoffensive. In einem von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Fall hat der Verfassungsgerichtshof, als erstes Gericht Europas, mit einer (im Jänner bekanntgegebenen) Entscheidung das Verbot der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche, eingetragene Paare aufgehoben (VfGH 11.12.2014, G 119-120/2014).

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2014

box fortpflanzung

Im Jänner 2014 feiert das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) den fünften großen Erfolg seiner EP-Klagsoffensive. In zwei von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertretenen Fällen hat der Verfassungsgerichtshof mit einer weltweit bahnbrechenden (im Jänner bekanntgegebenen) Entscheidung die gesetzliche Beschränkung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auf verschiedengeschlechtliche Ehen und Lebensgemeinschaften aufgehoben (VfGH 10.12.2013, G 16/2013, G 44/2013).

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2013

box egmr2

Im November 2013 hat RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ein weiteres historisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfochten. Gerichtshof hat geurteilt, dass die Opfer der homophoben Sonderstrafgesetze rehabilitiert werden und ihre Strafregistereintragungen gelöscht werden müssen (E.B. et al vs Austria 07.11.2013).

box adoptionsrecht


Mit dem Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde das Urteil des EGMR umgesetzt und seit 1. August 2013 dürfen auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Stiefkinder adoptiert werden. Zugleich wurden durch Begleitgesetze zahlreiche Diskriminierungen von Regenbogenfamilien beseitigt. Die Zahl der Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und EP sank schlagartig auf 40.

 
box heiraten
Im Juni 2013 erzielt das RKL den vierten großen Erfolg seiner Klagsoffensive. Der Verfassungsgerichtshof hebt den Amtsraumzwang für die Begründung von eingetragenen Partnerschaften auf (VfGH 29.06.2012, G 18, 19/2012).

 

box judges

Im Februar 2013 hat RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ein historisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfochten.

 

Die Große Kammer hat geurteilt, dass das Verbot der Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (X et al vs Aus

 

tria).

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2012

box ringe Im Dezember 2012 erzielt das RKL den dritten großen Erfolg seiner Klagsoffensive. Der Verfassungsgerichtshof ordnet für die Schließung von Ehe und EP die gleiche Zeremonie (Ja-Wort, Trauzeugen etc) an (VfGH 12.12.12, B 121/11, B 137/11).

Im Oktober 2012 hebt der Verwaltungsgerichtshof die Bescheide von Innenministerin und Finanzminister auf, mit denen diese Entschädigungen für jenen Polizisten abgelehnt hatten, der 1976 als langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor nach einer Verurteilung auf Grund des berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch aus dem Polizeidienst entlassen worden war.

Im März 2012 erzielt das RKL den zweiten großen Erfolg seiner Klagsoffensive. Der Verfassungsgerichtshof hebt die Gesetzesbestimmung auf, wonach Ehepartner den Namen des Partners auch nach der Eheschließung annehmen konnten, eingetragene Partner aber nur bei der EP-Schließung selbst, nicht nachträglich (VfGH 03.03.2012, G 131/11).

box stadtwien Im April 2012 wurde die Stadt Wien wurde vom Rechtskomitee LAMBDA darauf aufmerksam gemacht, dass durch Gebührenvermerke in Reisepässen nichtösterreichische StaatsbürgerInnen als Eingetragene PartnerInnen "geoutet" werden. Dieser Umstand ist in den gebührenrechtlichen Vorschriften des Bundes begründet. Generell ist bei Vorlage von ausländischen Dokumenten, wie z.B. Reisepässen, von den Behörden ein Vermerk über die entrichtete Gebühr anzubringen. Die Stadt Wien hat auf den Hinweis überaus schnell (innerhalb eines einzigen Tages) reagiert. Seitdem wird dieser Gebührenvermerk in einer neutralen Form angebracht. Damit sind Eingetragene PartnerInnenschaften und Ehen nicht mehr unterscheidbar, wenn die EP in Wien beantragt wird.

 

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2011

box hate
Nach Erhebung einer vom RKL unterstützten Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat der Nationalrat im Oktober 2011 die Erweiterung des gesetzlichen Schutzes gegen Verhetzung (§ 283 Strafgesetzbuch) auf sexuelle Orientierung beschlossen.

Im September 2011 stellt die Stadt Wien Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben (der zur Zeit der Eheschließung männliche Partner stets an erster Stelle) und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen.
box stadtwien

Am 22. September 2011 hat der Verfassungsgerichtshof die unterschiedliche Ausgestaltung von Doppelnamen bei Ehe und EP (mit bzw. ohne Bindestrich) als verfassungswidrig erklärt (B 518/11). In diesem Erkenntnis hielt er zudem fest, dass auch gleichgeschlechtliche Paare den verfassungsgesetzlichen Schutz der Familie genießen.

Die Stadt Wien hat im Ausland geschlossenen Ehen die Anerkennung verweigert und von gleichgeschlechtlichen EhepartnerInnen, die einen Aufenthaltstitel auf Basis der Partnerschaft beantragten, verlangt, dass sie (zusätzlich zu ihrer Ehe) eine österreichische Partnerschaft schließen. Nach öffentlichem Protest des RKL hat die Stadt Wien im Juni 2011 erklärt, künftig im Ausland geschlossene Ehen anzuerkennen und keine zusätzliche EP-Schließung in Österreich mehr zu verlangen.

Am 10.05.2011 erficht RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ein weiteres historisches Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union. In der Sache Jürgen Römer vs. Stadt Hamburg bestätigt das höchste Gericht der EU gegen Widerstände deutscher Höchstgerichte sein Urtel idS Maruko (2008) und entscheidet, dass (deutsche) eingetragene Lebenspartner von Arbeitgebern auch bei der Höhe der Alterspension Ehepartnern gleichzustellen sind und das der grundgesetzliche Schutz der Ehe daran nichts ändert.

 

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2010
 

box justitia Im November 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof gegen das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden entschieden. Die von der Innenministerin vorgegebenen Formulare, die die Ehepartner als „Mann“ und „Frau“ ausweisen, sind gesetzwidrig und nicht zu verwenden (VwGH 29.11.2010, 2010/17/0042).

Im Juni 2010 hat der Wiener Landtag gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich als Familie anerkannt und den Bund zur Aufhebung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare aufgefordert.

Am 17. Februar 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof in einer sensationell blitzartigen Entscheidung den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – trotz der gegenteiligen höchstgerichtlichen Erkenntnisse aus 2009 - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Innenministerium hat daraufhin nachgegegeben und verlangt seither für die Anerkennung im neuen Geschlecht keine genitalverändernde Operation mehr (VwGH 17.02.2010, 2009/17/0263).

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2009

box partnerschaftsgesetz k

Am 10. Dezember 2009 beschloss der Nationalrat das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft. Während des herbstlichen Gesetzgebungsprozesses konnte das RKL in intensivem Lobbying die Unterschiede zum Eherecht um mehr als ein Drittel (von über 70 auf zuletzt 45) reduzieren. Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare eine eheäquivalente Partnerschaft schliessen.

box zivilcouragepreis 2009 Am 27. Juni 2009 wurde RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im Zuge der Abschlusskundgebung des CSD-Berlin an der Siegessäule vor über einer halben Million TeilnehmerInnen, gemeinsam mit der dt. Justizministerin Brigitte Zypries, der Zivilcouragepreis 2009 für seine Erfolge vor nationalen und europäischen Höchstgerichten und für seine Verdienste für LGBT-Rechte in ganz Europa verliehen.

box firstsurgery
Am 27.02.2009 hebt der Verwaltungsgerichtshof in einem von RKL-Präsident Dr. Graupner vertretenen Verfahren den Operationszwang für Transsexuelle auf (VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054)
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2008

box eugh

Am 01.04.2008 erficht RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ein historisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs. In der Sache Tadao Maruko vs. VddB entscheidet das höchste Gericht der EU, dass (deutsche) eingetragene Lebenspartner von Arbeitgebern bei der Hinterbliebenenpension Ehepartnern gleichzustellen sind.

Im September 2008 zeigt das RKL auf, dass Finanzminister Molterer in einem rechtswidrigen Erlass die Zollbehörden angewiesen hat, gleichgeschlechtliche
Pornographie zu beschlagnahmen. Der Finanzminister hebt daraufhin einige Wochen später den Erlass auf.

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 2007

box perspektivencafe

 

Im Juni 2007 kündigt Gesundheitsministerin Kdolsky an, den Ausschluss homo- und bisexueller Männer vom Blutspenden zu beenden.

Nach einem Referat von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in der zuständigen Gruppe der ÖVP-Perspektivendiskussion schlägt diese intern die Öffnung der Zivilehe (ohne Adoptionsrecht) vor. Im Ergebnis des ÖVP-Reformprozesses vom Oktober 2007 wird dann die Forderung nach einer eingetragenen Partnerschaft nach Schweizer Vorbild erhoben.

 

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2006
 

box festakt Am 2. Oktober 2006 begeht das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sein 15 Jahre Jubiläum auf Einladung der Präsidentin des Nationalrates, Dr. Barbara Prammer, mit einem weltweit historisch einzigartigen Festakt im Nationalratssitzungssal des Parlamentes in Wien.


box adoption Im September 2006 gibt Justizministerin Mag. Karin Gastinger bekannt, dass nunmehr auf ihren Vorschlag Bundespräsident Dr. Heinz Fischer einen grossen Teil der nach § 209 StGB verurteilten Personen (wenn auch nichtalle) begnadigt habe (im Sinne einer gnadenweisen Tilgung der Verurteilung aus dem Strafregister; die Verurteilung selbst bleibt aufrecht).


Am 8. Juni 2006 hebt der Verfassungsgerichtshof den Transsexuellenerlass des Innenministeriums auf wegen des darin enthaltenen Scheidungszwanges für (nach geschlechtsanpassender Operation) gleichgeschlechtliche Ehepaare (VfGH 08.06.2006, V 4/06).


foto01 Am 19. Jänner 2006 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in einem vom RKL unterstützten Fall (R.H. vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat. Insgesamt musste die Republik an die bislang erfolgreichen zehn, vom RKL unterstützten, § 209-Beschwerdeführer nahezu EUR 350.000,– Schadenersatz leisten.

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2005
 

Der Verfassungsgerichtshof leitet das Prüfungsverfahren wegen Bedenken gegen die Verfassungsmässigkeit des Transsexuellenerlasses ein im Hinblick auf den Scheidungszwanges für (nach geschlechtsanpassender Operation) gleichgeschlechtliche Ehepaare (VfGH 02.12.2005, B 947/05).

Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof ordnen die Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 auch in den auf Papier geführten Polizeidateien an (VfGH 30.11.2005, B 1158/03; VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).

Der Verfassungsgerichtshof erklärt den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Mitversicherung in der Krankenversicherung für verfassungswidrig (VfGH 10.10.2005, G 87-88/05, V 65-66/05).

Am 19. Oktober 2005 bringen die Grünen im Nationalrat einen Initiativantrag auf Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare ein (715/A XXII. GP).

Am 28.09.2005 hat die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits im Nationalrat den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines "Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes" (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht (707/A XXII. GP).

box fischer Im September 2005 mahnt Bundespräsident Fischer nach einer Aussprache mit VertreterInnen des RKL die ausstehende Begnadigung der Opfer der antihomosexuellen Sonderstrafgesetze ein.

Am 01. September 2005 bringt das RKL in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Wiener Rathaus die massgeblichen Entscheidungsträger im Bereich der Bundes- und der Wiener Landesgleichbehandlungsgesetzgebung (Gleichbehandlungskommissionen, -anwaltschaften -beauftragten, Richterschaft, Arbeitnehmervertretungen etc.) zu einem Gedankenaustausch mit der LesBiSchwulen Community zusammen.

Am 16.08.2005 entscheidet der Unabhängige Finanzsenat in einem vom RKL unterstützten Fall, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht anders behandelt werden dürfen als verschiedengeschlechtliche (UFS Aussenstelle Salzburg 16.08.2005, RV/0248-S/04).

Im Frühjahr 2005 gründen sich mit Unterstützung des RKL die Gay Cops Austria, Lesben und Schwule in der Polizei, (www.gaycopsaustria.at). Im Sommer 2005 erreicht das RKL für die Gay Cops grundsätzliche Uniformtrageerlaubnis bei LesBiSchwulen (Polizei)Veranstaltungen.

Am 02. Juni 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in zwei vom RKL unterstützten Fällen, darunter der berüchtigte Welser Erpressungsfall (H.G. & G.B. vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft der Beschwerdeführer nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat. H.G., der ein Jahr inhaftiert war, sprach der Gerichtshof hiefür EUR 75.000,– an Entschädigung zu.

Am 26. Mai 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB wieder in einem vom RKL unterstützten Fall (Thomas Wolfmeyer vs. Austria). Thomas Wolfmeyer, Obmann der Homosexuellen Aktion Vorarlberg, stand wegen § 209 vor Gericht. In seinem Verfahren beantragte das Oberlandesgericht Innsbruck auf seine Anregung hin beim VfGH erfolgreich die Aufhebung des § 209. Diese Aufhebung und der folgende Freispruch änderten an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und mit dem gesetzlichen Pauschalkostenbeitrag (§ 393a StPO) nur eine lächerlich geringe Entschädigung geleistet hat.

foto02 In seinem Jahresbericht fordert Amnesty International die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzgebung.

Am 06. April 2005 bringt die SPÖ im Nationalrat einen, von RKL-Präsidenten Dr. Helmut Graupner massgeblich mitverfassten, Initiativantrag für eine Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein (582/A XXII. GP).

Am 03. Februar 2005 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in dem vom RKL unterstützten Fall des von Amnesty International adoptierten § 209-Gewissensgefangenen (F.L. vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft des Beschwerdeführers nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat.

Der im Jänner 2005 vorgestellte Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Dr. Franz Fiedler beinhaltet ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung (Art. 34 Abs. 2). Vor dem Österreich-Konvent sprach auch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.

 

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2004
 

Im Sommer 2004 gelingt es dem RKL in vorbildlicher Kooperation mit der Wiener Polizei eine Bande von Jugendlichen dingfest zu machen, die sich darauf spezialisiert haben, homosexuelle Männer zu erpressen und auszurauben.

foto03 Im November 2004 verabschiedet der SPÖ-Bundesparteitag die Forderung nach umfassender Gleichstellung homosexueller Frauen und Männer und verlangt die Prüfung der Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Am 21. Oktober 2004 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des § 209 StGB neuerlich in zwei vom RKL unterstützten Fällen, dem Fall jenes 19jährigen, der wegen Kontakten mit einem 16jährigen verurteilt wurde, und dem berüchtigten Liebesbrieffall (Michael Woditschka & Wolfgang Wilfling vs. Austria). Die Aufhebung änderte an der Opfereigenschaft der Beschwerdeführer nichts, so der Gerichtshof, weil die Republik die begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht anerkannt und auch keine Entschädigung geleistet hat.

Im Juli 2004 erlässt der Bund, in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien, das Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Die Länder folgen (2004 und 2005) mit Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetzen in ihrem Kompetenzbereich. Sechs der neun Bundesländer (Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Tirol, Wien) schützen, anders als der Bund, auch ausserhalb der Arbeitswelt gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung.

Am 18. März 2004 hört der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats 20 ExpertInnen zu den Regierungsvorlagen für die Gleichbehandlungsgesetze gehört, darunter auch den Präsidenten des Rechtskomitees LAMBDA und Österreichs Mitglied in der EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung, Dr. Helmut Graupner. Die meisten ExpertInnen (darunter alle VertreterInnen von NGOs) übten, zT heftige, Kritik an den Regierungsplänen und plädierten für ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz mit einheitlichem Schutzniveau statt des verfassungs- und europarechtswidrigen Regierungsentwurfs, der 4 Klassen von Diskriminierungsopfern schafft.

foto04 Im Februar 2004 nimmt der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Dr. Erik Buxbaum, am RKL-Seminar "Alles was Recht ist, Homosexualität und Recht" in Salzburg teil und tritt vehement für Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung ein, insb. auch in der und durch die Polizei.

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2003 Am 11.11.2003 folgt der Oberste Gerichtshof der Rechtsansicht des Präsidenten des RKL, RA Dr. Helmut Graupner, und entscheidet, entgegen dem Antrag der Generalprokuratur, dass § 207b StGB auch bei männlich-homosexuellen Kontakten nicht auf Taten vor dem 14.08.2002 zurückwirken darf (OGH 11.11.2003, 11 Os 101/03; bestätigt in OGH 26.07.2005, 11 Os 101/03; OGH 03.11.2005, 15 Os 109/05a).

Der Innenminister hat 2003 zum einen per Erlaß die Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 im österreichweiten Polizeicomputer EKIS angeordnet (Erlaß der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vom 10.04.2003, 8181/421-II/BK/1/03) und zum anderen mit Verordnung sämtliche erkennungsdienstlichen Daten (Fingerabdrücke, Fotos, Gendaten etc.) der § 209-Opfer vernichten lassen (VO vom 12.08.2003, BGBl II 361/2003).

Das Oberlandesgericht Graz hat im März 2003 im Wiederaufnahmsverfahren das Kärntner Oralsex-Urteil aufgehoben und festgestellt, daß Oralsex ohne Ejakulation in den Mund den Safer Sex Regeln entspricht und daher nicht den Tatbestand der "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" (§§ 178, 179 StGB) erfüllt.

Im März 2003 hat die Wiener Stadtregierung die Pläne zur massiven Verschärfung des Wiener Prostitutionsgesetzes durch Kriminalisierung der Kunden illegal arbeitender Prostituierter wieder fallengelassen.

Am 9. Jänner 2003 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei vom Rechtskomitee LAMBDA unterstützten Verfahren Österreich wegen der Verfolgung homosexueller Männer auf Grund des § 209 StGB verurteilt und festgestellt, daß das Mindestalter von 18 Jahren für schwule Beziehungen sowohl die Menschenrechte der erwachsenen Partner als auch jene der Jugendlichen verletzt hat. Der Gerichtsh

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2002 Am 7. November 2002 stellt die SPÖ-Wien das Wiener Gleichstellungspaket für gleichgeschlechtliche PartnerInnen vor, mit dem im Wiener Landesrecht formlose gleichgeschlechtliche mit formlosen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften umfassend gleichgestellt werden.

Am 10.07.2002 beschließt der Nationalrat einstimmig, § 209 StGB bereits vorzeitig aufzuheben. Die Aufhebung tritt am 14.08.2002 in Kraft (Art. I Z. 19b, IX BGBl I 134/2002).

Am 21.06.2002 hebt der Verfassungsgerichtshof in dem vom Rechtskomitee LAMBDA unterstützten Verfahren G 6/02 den anti-homosexuellen § 209 StGB (per 28.02.2003) ersatzlos auf.

Im Juni 2002 weist Justizminister Böhmdorfer die Staatsanwaltschaft Klagenfurt an, die Wiederaufnahme des Verfahrens im "Kärntner Oralsex-Fall" zu beantragen, in dem ein Hiv-positiver verurteilt wurde, weil er einen hiv-negativen Mann oral befriedigt hatte (siehe ausführlich in den news).

foto06 Im Februar 2002 beschließt der Wiener Landtag das Wr. Jugendschutzgesetz 2002, das die erste gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung Österreichs enthält, die ausdrücklich auch vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung schützt (§ 10 Abs. 1 Z. 2 WrJschG 2002). Das Gesetz ist am 17.05. 2002 in Kraft getreten (LGBl 17/002).

Im Frühjahr 2002 leitet der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) über zwei Beschwerden von nach § 209 StGB Verurteilten sogar das Eilverfahren ein (Fall Wolfgang Wilfling gg. Österreich, 6306/02; Fall H.G. gg. Österreich, 11084/02).

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2001 Am 22.11.2001 erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerden zweier nach § 209 Verurteilter sowie die Beschwerde eines 17jährigen Jugendlichen für zulässig, der sich über die Einschränkung in seiner freien Partnerwahl durch § 209 beschwerte (G.L. & A.V. gg. Österreich; S.L. gg. Österreich).

Im November 2001 entschied die Steiermärkische Landesregierung in einem vom RKL und den Rosa Lila PantherInnen betreuten Fall, daß Safer-Sex-Broschüren für Schwule dem Jugendschutz entsprechen. Mit ihrem Bescheid stellte die Landesregierung sicher, dass das in Österreich übliche schwulenspezifische HIV-Präventionsmaterial jugendschutzkonform ist und 14 bis 17jährigen (zumindest in der Steiermark) zugänglich gemacht werden kann, ja zugänglich sein soll. Ausdrücklich stellte die Landesregierung nach Einholung eine kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens fest, daß die sexuelle Orientierung (spätestens) ab dem 14. Lebensjahr festgelegt und eine Verführung zur Homo- oder Heterosexualität nicht möglich ist. (siehe ausführlich in den News)

foto07 Im November 2001 erkennt das Bezirksgericht Donaustadt die Lebensgefährtin einer Mutter als Stief- und Pflegemutter des mit ihnen lebenden Kindes an. Der Oberste Gerichtshof tritt dieser Anerkennung im September 2002 ausdrücklich nicht entgegen. (siehe ausführlich in den News)

Im Oktober 2001 erhielt RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner den Gay and Lesbian Award (G.A.L.A.)

In seinem Ende Mai 2001 präsentierten Jahresbericht für 2000 hat Amnesty International erstmals § 209 StGB erwähnt und seiner Sorge Ausdruck verliehen, daß Männer auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes inhaftiert werden. Dr. Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich, verurteilte § 209 als verabscheuungswürdige archaiische Legaldiskriminierung und forderte die sofortige Freilassung aller danach inhaftierten (Gewissens)Gefangenen.

Im Februar 2001 wurde in Wien ein 37jähriger Mann ausschließlich auf Grund § 209 StGB in Untersuchungshaft genommen. Alle Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Kontakte über 14 Jahre alt. In allen bis auf einen Fall erschöpften sich die sexuellen Kontakte in (gegenseitiger) Masturbation. In nur einem einzigen Fall hat der Mann einen Jugendlichen oral befriedigt. Der Mann war unbescholten und in leitender Position in einem großen Unternehmen tätig. Auf Grund der Haft musste er auch um seinen Arbeitsplatz fürchten. Wir informierten Amnesty International, die den Mann umgehend als Gewissengefangenen adoptierten und seine sofortige Freilassung forderten. Der Generalsekretär von Amnesty-Österreich, Mag. Heinz Patzelt, hat die Haftverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien als Vertrauensperson des Inhaftierten besucht, in der die Staatsanwaltschaft auf der Fortsetzung der Haft bestand. Die Untersuchungsrichterin folgte allerdings den Argumenten der Verteidigung, erfüllte die Forderung von Amnesty und entließ den Mann aus der Haft. Die Haft dauerte insgesamt 13 Tage.

Im Jänner 2001 wurde in Österreichs bislang krassesten § 209-Fall jener Mann aus der Haft entlassen, der im Frühjahr 1999 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und (potentiell lebenslänglich) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war, weil er das Geschlechtsteil eines Jugendlichen gestreichelt hatte (sic). Der Mann hatte sich im Frühjahr 2000 an die HOSI-Wien gewandt, die den Fall an das Rechtskomitee LAMBDA weitergeleitet hat. Durch intensive Bemühungen und gegen große Widerstände ist es schließlich gelungen, dass der Mann, wenn auch nur gegen eine Probezeit und gegen Auflagen, aus der Anstalt entlassen worden ist.

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2000 foto08 Am 24. November 2000 hat das Oberlandesgericht Graz in einem von den Rosa Lila PantherInnen Graz und dem Rechtskomitee LAMBDA betreuten Fall ein richtungsweisendes Urteil gefällt, wonach homosexuelle Pornographie (als solche) nicht mehr der harten Pornographie zuzurechnen ist und unter denselben Umständen vertrieben werden darf wie heterosexuelle Pornographie (OLG Graz 24.11.2000, 9 Bs 304/00).

Im Sommer 2000 ist in Wien ein 18jähriger Jugendlicher festgenommen und 15 Stunden auf einem nö Gendarmerieposten in Haft gehalten, weil er seinem 16jährigen Freund helfen wollte, der in einem Verfahren nach § 209 StGB aussagen sollte. Das Oberlandesgericht Wien hat in dem vom Rechtskomitee LAMBDA betreuten Fall dann im Herbst die Haft für absolut rechtswidrig erklärt.

Im Frühjahr 2000 meldete sich beim Rechtskomitee LAMBDA ein Studentenpaar, das einen Jungfamilien-Zuschlag zur Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbauförderungsgesetz beantragt, jedoch nicht erhalten hatte. Das RKL nahm sich des Falles an und betreute die Berufung gegen den ablehnenden Bescheid. Der Bescheid wurde zwar aus einem anderen (formellen) Grund aufgehoben, der "Testfall" veranlasste aber Wohnbaustadtrat Fayman zur Erklärung, dass fortan gleichgeschlechtliche Paare bei der Wohnbauförderung völlig gleich behandelt werden, sohin - wie verschiedengeschlechtliche unverheiratete Paare - auch als Jungfamilie gelten.

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1998 Am 17. Juli 1998 beschloß der Nationalrat, nach jahrelangem Lobbying des Rechtskomitee LAMBDA und anderer Lesben- und Schwulenorganisationen, die Angehörigendefinition im Strafrecht (§ 72 StGB) auf gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen auszudehnen. Seither werden gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Straf- und Strafprozessrecht völlig gleich behandelt. Die Reform trat mit 1. Oktober 1998 in Kraft (BGBl I 1998/153).

Am 17. Juli 1998 beschloß der Nationalrat das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 (BGBl I 1998/153), mit dem die Verjährungsvorschriften insofern geändert wurden, als bei Sexualdelikten gegen Minderjährige (§§ 201, 202, 205, 206, 207, 212, 213 StGB) die Verjährungsfrist erst mit Erreichen der Volljährigkeit beginnt (§ 58 Abs. 3 Z. 3 StGB). Ursprünglich war geplant, dies auch für Verstöße gegen § 209 StGB vorzusehen. Das Rechtskomitee LAMBDA und die Plattform gegen § 209 konnten dies jedoch bereits zu Beginn des legislativen Prozesses verhindern.

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1997 box polizei Am 08. Oktober 1997 hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für Wien, in einem vom Rechtskomitee LAMBDA betreuten Fall, erstmals (und bislang das einzige Mal) das Verbot der Diskriminierung auf Grund "sexueller Orientierung" in der Richtlinienverordnung (§ 5 RLV) zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) angewendet. Er erkannte die Äußerung eines Wiener Sicherheitswachebeamten als rechtswidrige Diskriminierung, der einen homosexuellen Mann im Zuge einer Amtshandlung gefragt hat, ob er schon einmal daran gedacht, sich wegen seiner Neigung in Behandlung zu begeben. Näheres in IA 5/97 (1).

Im Frühjahr 1997 erreichte das Rechtskomitee LAMBDA in der Klappenaffäre Alte Donau für sämtliche Beschuldigte Freisprüche. Weil sich mehrere Geschädigte beim RKL gemeldet hatten und dieses daher die jeweiligen Anzeigen der Polizeibeamten miteinander vergleichen konnte, war es möglich, nachzuweisen, dass die Polizeibeamten homosexuelle Besucher der WC-Anlage Alte Donau bewusst falsch wegen "öffentlichen unzüchtigen Handlungen" (§ 218 StGB) zur Anzeige gebracht und dabei sogar vorgefertigte Computer-Textbausteine verwendet hatten. Die Beamten hatten die homosexuellen Männer teilweise auch misshandelt, beschimpft und erniedrigt. Näheres in IA 2/97 (1), IA 5/96 (3), IA 4/96 (2).

Am 27. Februar 1997 verurteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien, in einem vom Rechtskomitee LAMBDA betreuten Prozeß, vier Journalisten der Neue Kronen Zeitung wegen übler Nachrede, weil sie in einem Artikel über die neue Welle von Linksterrorismus nach dem Ebergassing-Attentat die Rosa Lila Villa der linksterroristischen Szene zuordneten. Den Vorstandsmitgliedern der RLV wurden insgesamt öS 180.000,– Entschädigung zugesprochen. Die Journalisten beriefen gegen das Urteil. Das Berufungsgericht erhöhte die Strafen jedoch sogar noch, zT auf das vier- bis fünffache. Näheres
IA 2/97 (4), IA 2/98 (3).

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1996 Im Dezember 1996 wird RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in die Sexualstrafrechtsreform-Arbeitsgruppe des Justizministers berufen, die bis 1999 Vorschläge für ein neues Sexualstrafrecht ausarbeitet.


Am 16. Dezember 1996 erklärte die Stadt Wien gegenüber dem Rechtskomitee LAMBDA, dass sie fortan auch gleichgeschlechtlichen LebensgefährtInnen verstorbener MieterInnen generell ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag gewährt. Näheres
IA 1/97 (4), 1/98 (1).

Am 27. November 1996 beschloß der Nationalrat, nach jahrelangem Lobbying des Rechtskomitee LAMBDA und anderer Lesben- und Schwulenorganisationen, die Aufhebung der anti-homosexuellen §§ 220 und 221 StGB, die das öffentliche Gutheißen von "Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts" (§ 220) sowie "Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht" (§ 221) unter Strafe gestellt hatten. Die Aufhebung trat mit 1. März 1997 in Kraft (Art. I BGBl 1996/762). Näheres IA 7/96 (1).

Am 12. August 1996 hat Bundespräsident Dr. Thomas Klestil einen Mann begnadigt, der zu 6 Monaten (unbedingter) Freiheitsstrafe verurteilt worden war, weil er mit dem Auto seines Lebensgefährten gefahren ist, ohne diesen um Erlaubnis zu fragen (§ 136 StGB). Ein "Delikt", das innerhalb einer verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft gar nicht strafbar ist (bis zum 01.10.1998 jedoch sehr wohl in einer gleichgeschlechtlichen). Das Berufungsgericht hat diese Strafe auf 2 Monate unbedingter Freiheitsstrafe reduziert. Über Ersuchen des Rechtskomitee LAMBDA hat der Herr Bundespräsident die Strafe dann in eine Geldstrafe umgewandelt. Es war dies das erste (und bislang das einzige) Mal, dass ein österreichischer Bundespräsident ein homosexuellendiskriminierendes Urteil korrigiert hat. Näheres in IA 5/96 (1), 4/96 (3).

Im April 1996 hat Justizminister Dr. Nikolaus Michalek nach (trotz Kritik auch von seiten des Bundespräsidenten) langem Widerstreben der langjährigen Forderung des Rechtskomitee LAMBDA und der Plattform gegen § 209 Rechnung getragen und seine Praxis aufgegeben, auf Grund der anti-homosexuellen §§ 209, 220 und 221 StGB Verurteilte von vorneherein und generell von der Weihnachtsgnadenaktion auszuschließen (im Gegensatz zu Mördern, Totschlägern, Räubern, Körperverletzern, wegen Wiederbetätigung verurteilten Neonazis etc.). Näheres in IA 3/96 (2).

Foto: Atelier Schiffleitner Im März 1996 richtete die "Initiative zur Ergänzung des § 64 StGB" eine Petition an den Nationalrat, in der sie die Abgeordneten aufforderte, sexuelle Kontakte mit Kindern im Ausland auch dann unter Strafe zu stellen, wenn Tat im betreffenden Land nicht strafbar ist ("Weltrechtsprinzip"). Nach dieser Petition, die mehr als vierzig Organisationen unterstützt hatten, sollten selbst Verstöße gegen § 209 StGB in die Strafbarkeit einbezogen werden. Das hätte bedeutet, dass Österreicher - unabhängig von den Gesetzen des Auslands - in aller Welt an den diskriminierenden § 209 StGB gebunden gewesen wären, und bei Verstößen vor österreichische Gerichte gestellt hätten werden können, obwohl die Beziehung im Ausland völlig legal ist. Das Rechtskomitee LAMBDA konnte erreichen, dass das Weltrechtsprinzip schließlich nur für sexuelle Kontakte mit Kindern (unter 14 Jahren; §§ 206, 207 StGB) eingeführt wurde, nicht aber für § 209 (BGBl 1996/762). Näheres in IA 3/96 (3).

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1995

Am 10. Oktober 1995 hört der Justizausschuss des Nationalrates 13 ExpertInnen zu den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen (§§ 209, 220, 221 StGB), darunter RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner. Die ExpertInnen votieren eindeutig für die Aufhebung der Sonderbestimmungen.

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1993

In § 5 der Richtlinien-Verordnung (RLV) zum neuen Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verbietet der Innenminister PolizeibeamtInnen, auch nur den Eindruck von Voreingenommenheit oder von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung zu erwecken.

Nähere Informationen zu den angeführten Erfolgen finden sich in den
jeweils zeitlich entsprechenden Ausgaben unserer Zeitschrift
Jus Amandi.

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