Dr. Peter Tischler
Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck i.R.
„Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Schutz der Privatsphäre usw. mögen in der MRK und somit verfassungsrechtlich verankert sein. Doch bleiben sie leere Hülsen, solange sie nicht legistisch ausreichend umgesetzt und von den Rechtsanwendern bedingungslos beachtet werden. In diesem Sinne leistet das RKL einen unschätzbaren Beitrag zur Förderung unserer Rechtskultur.“