Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter
Vorstandsvorsitzender des Wiener Forums für Demokratie und Menschenrechte, vorm. Leiter des Ludwig-Boltzmann-Intituts für Menschenrechte, vorm. Vizepräsident des Verwaltungsrats der EU-Grundrechte-Agentur
„Es ist erfreulich festzustellen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung über das Recht auf Privatleben des Artikel 8 EMRK heute weitgehend garantiert und durch teilweise bahnbrechende Urteile des EGMR durchsetzbar geworden ist. Vom EGMR wurde auch Österreich bereits mehrmals wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot nach Art 14 iVm Art 8 EMRK verurteilt. Im Alltagsleben werden jedoch Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung noch immer diskriminiert.
Solange etwa ein homosexuelles Paar, das seinen Aufenthalt in einer Frühstückspension verlängern möchte, aufgrund seiner sexuellen Orientierung abgewiesen und damit diskriminiert wird, können wir uns nicht zufrieden zurücklehnen. Die Politik muss endlich bereit sein, auch die Benachteiligung auf Grund sexueller Orientierung im Alltag im Gleichbehandlungsgesetz zu verbieten.
Gerade deswegen brauchen wir Einrichtungen wie Lambda und ich bin froh, einen kleinen Beitrag zu ihrer hervorragenden Arbeit leisten zu können."