Dr. Elisabeth Steiner
vorm. Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
"Zweifellos zählt es zu den primären, unabdingbaren Rechten jedes Menschen, seine Sexualpartner frei wählen zu können und in der Folge mit diesen ohne jegliche Diskriminierung in einer selbstbestimmten Form zu leben. Diese Perspektive, das Erreichen dieses Zieles, stellt für mich eine der wesentliche Voraussetzungen für die nachhaltige Bildung einer wachen, produktiven und kritisch-toleranten Zivilgesellschaft dar."