IUS AMANDI 4/2020 erschienen
23.12.2020
Expertenanhörung im Nationalrat: Ruf nach Aufhebung des Blutspendeverbots
Gericht: Krankenkasse muss Penoidaufbau auch ohne Entfernung der weiblichen Genitalien bezahlen
Erratum: Stadtrat Per Hanke verantwortlich für Bekämpfung von Co-Mutter
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Expertenanhörung im Nationalrat: Ruf nach Ende des Blutspendeverbots
02.12.2020
> In der Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Nationalrates haben sich vier der fünf gehörten Experten für ein Ende des Blutspendeverbots für MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) zu Gunsten einer individuellen, geschlechtsunabhängigen Risikobewertung ausgesprochen. Nur der Vertreter des Österreichischen Roten Kreuzes beharrte aus- und nachdrücklich auf dem pauschalen Ausschluss von MSM sowie darauf, bei heterosexuellem Sex weiterhin nicht (!) nach der Verwendung von Kondomen zu fragen. Jetzt ist Gesundheitsminister Anschober (Grüne) am Zug, der im Oktober 2020 das Ende des Blutspendeverbots für MSM bis Ende dieses Jahres angekündigt hatte.
IUS AMANDI 3/2020 erschienen
23.09.2020
Konversionstherapien & Blutspendeverbot: Was ist mit Anschober los?
RKL-Initiative Diskriminierungsschutz: "Nein, ich stimme keinem gemeinsamen Antrag zu" (offen lesbische ÖVP-Abgeordnete)
Gegen eigenes Verwaltungsgericht: Stadt Wien bekämpft Co-Mutter bis zur bitteren Neige
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Drittes Geschlecht - Erfolg nach Strafanzeige: Erste Geburtsurkunde mit "inter" ausgestellt
16.07.2020
> >Nicht einmal drei Wochen nach der Strafanzeige gegen Innenminister Karl Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs hat Innenminister Nehammer die Software des Personenstadsregister geändert und wurde die erste Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag "Inter" ausgestellt. RKL-Präsident Graupner: "Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert".
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
IUS AMANDI 2/2020 erschienen
28.06.2020
Türkise lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
Drittes Geschlecht: Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
"Homo-Heilungen": UNO verurteilt Konversionstherapien als Folter
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