Mitgliedschaften |
Das Rechtskomitee LAMBDA kennt fünf Mitgliedschaftsarten. Stammitglieder können physische Personen werden, die sich zu den Vereinszielen bekennen und sich zumindest bereits sechs Monate als ordentliches Mitglied kontinuierlich an der Vereinsarbeit beteiligt haben. Sie werden vom Vorstand auf Antrag und durch Beschluß ohne Gegenstimme aufgenommen. |