22.11.2013 | Wissenschaft

Conference Sexual Citizenship & Human Rights (University of Texas)
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner hielt den Eröffnungsvortrag der Konferenz "Sexual Citizenship & Human Rights - What Can the US Learn from the EU and European Law?" an der University of Texas at Austin (22 Nov 2013)

Link: www.utexas.edu
 
       
               
         


15.11.2013 | HIV

Kriminalisiert, gemobbt, gefeuert und alleingelassen. Dennoch keine Hilfe von Life-Ball, Aidshilfe und Klagsverband.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2013 erschienen

EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen rehabilitiert werden
Peter Schieder: Ein leidenschaftlicher´Verfechter der LGBTIRechte ist nicht mehr unter uns

HIV: Kriminalisiert, gemobbt, gefeuert und alleingelassen
7.11.2013: Ein denkwürdiger Tag für Europa
 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2013 | JUS AMANDI Archiv


08.11.2013 | RKL-Klagsoffensive

EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen rehabilitiert werden
Wieder ein großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat Österreich neuerlich wegen Diskriminierung verurteilt. Grund ist die fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von Verurteilungen nach dem homophoben Sonderstrafgesetz § 209

§ 209 des Strafgesetzbuches war eines von vier homophoben Sonderstrafgesetzen, die 1971 als Ersatz für das abgeschaffte Totalverbot eingeführt worden waren. Die anderen drei kriminalisierten schwule Prostitution (§ 210), das öffentliche Gutheißen von Homosexualität (§ 220) sowie Vereinigungen zur Begü+nstigung von Homosexualität (§ 221). § 209 statuierte eine Sondermindestaltersgrenze von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte zwischen Männern. Für Heterosexuelle und Lesben hingegen galt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.

2002 hat der Verfassungsgerichtshof § 209 endlich aufgehoben (VfGH 21.06.2002, G 6/02). Kurze Zeit später hat der Europäische Menschengerichtshof Verurteilungen nach § 209 als schwer menschenrechtswidrig erkannt (L. & V. v. Austria 2003). Seither gilt für alle sexuellen Kontakte eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren, gleich ob hetero oder homosexuell.

Auf die früheren § 209-Verurteilungen hatte das jedoch keine Auswirkungen. Diese Verurteilungen sind bis heute in Kraft und sie blieben sogar im österreichweiten Strafregister vorgemerkt. 2006 waren immer noch 1.500 Verurteilungen nach den Sonderstrafgesetzen und sogar noch nach dem alten Totalverbot im Strafregister vorgemerkt.


11.10.2013

Das Rechtskomitee LAMBDA trauert um Peter Schieder
Ein leidenschaftlicher Verfechter der LGBTI-Rechte ist nicht mehr unter uns

Mit großer Bestürzung mussten wir heute vom Tod unseres Kuratoriumsmitglieds Peter Schieder erfahren. Mit Peter Schieder ist ein leidenschaftlicher Verfechter von LGBTI-Rechten von uns gegangen. Bereits als junger Nationalratsabgeordneter war er maßgeblich an der Aufhebung des Totalverbots homosexueller Kontakte im Jahre 1971 beteiligt und späterhin machte er bereits in seiner Antrittsrede als Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates LGBTI-Rechte zu einer seiner Prioritäten.

Zeit seines Lebens hat sich Dr. Peter Schieder (auch) für die Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt, wo er nur konnte. Für diese seine außerordentlichen Verdienste wurde er in West Hollywood (Los Angeles) mit dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Award der International Lesbian, Gay, Bi, Trans & Intersex Law Association (ILGLaw) ausgezeichnet. Überreichen durfte ihm den Award ILGLaw-Europadirektor und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.

In seiner Dankesrede erinnerte Präsident Schieder an die in den Grabstein Karl-Heinrich-Ulrichs in L’Aquila gemeißelten Worte: „exul et pauper“, „verbannt und verarmt“: „Keine Lesbe, kein Schwuler, kein Bisexueller und kein Transgender darf in unserer Gesellschaft mehr das Schicksal‚ exul et pauper’ erleiden, bloß weil er oder sie (oder keinem Geschlecht zugehörig) schwul, lesbisch, bisexuell, transgender oder intersex ist. Und das sicher zu stellen, ist nicht Ihre Aufgabe – es ist die Aufgabe von allen, denen Gleichheit, Recht und Menschenrechte ein Anliegen sind“.

„Wären alle in der Politik so wie Peter Schieder, wir müssten uns heute nicht immer noch mit gesetzlichen Diskriminierungen herumschlagen und unsere Gesellschaft wäre bedeutend gerechter und lebenswerter“, würdigt Graupner den wahren Humanisten und lieben Freund Peter Schieder, „Menschen wie Peter aber sind seltene Schätze, weshalb sein Verlust so unendlich schmerzt“.

Links:

40 Jahre Ende des Totalverbots RKL-Kuratoriumsmitglied und Zeitzeuge Peter Schieder erinnert sich: „Prägende Momente mit der Prägungstheorie“ www.rklambda.at (News vom 13.08.2011)

Peter Schieder erhielt Karl-Heinrich-Ulrichs Award www.rklambda.at (News vom 27.04.2009) (mit Laudatio und Dankesrede)

Fotogalerie www.rklambda.at

The 2009 karl -austria's peter schieder www.ilglaw.org

The karl heinrich ulrichs award www.ilglaw.org

 

Nationalratswahl 2013

Großes Wahlspecial

          

Antworten der neun bundesweit kandidierenden Parteien auf die brennendsten LGBTI-Fragen & große Wahlumfrage

Wir haben an die SpitzenkandidatInnen aller neun zum Nationalrat bundesweit kandidierenden Parteien eine Fragenliste mit LGBTI-Wahlprüfsteinen zur Nationalratswahl am 29. September 2013 geschickt. Alle – bis auf die FPÖ – haben geantwortet. Das Team Stronach sandte eine zusammenfassende Stellungnahme. Alle anderen beantworteten gezielt die einzelnen Fragen.

Die Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und im vollen Wortlaut zum Nachlesen bereitgestellt: zur Tabelle

Außerdem wollen wir wissen, für welche Partei Du Dich entscheidest, und haben dazu eine große Wahlumfrage eingerichtet. Einen Auszug der Antworten der Parteien sowie die Wahlumfrage findest Du hier: www.gayboy.at ab 17.09.13 00:00

Also Fragen und Antworten lesen – und abstimmen!


JUS AMANDI Ausgabe 3/2013 erschienen

Diskriminierungen der EP halbiert
Das Diversity-Referat der Wirtschaftskammer Wien

Erste EP zwischen Häftlingen
VfGH beseitigt Amtsraumzwang
 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2013 | JUS AMANDI Archiv


26.08.2013 | Nach Umsetzung des Stiefkindurteils

Diskriminierungen der EP halbiert
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): Klagen bei Verfassungsgerichtshof und Menschenrechtsgerichtshof wirken

Die neueste Liste der Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) fällt äußerst erfreulich aus. Die Zahl der Diskriminierungen der Eingetragenen Partnerschaft konnte seit deren Einführung 2009 halbiert werden. In der Regierungsvorlage vom November 2009 fanden sich noch knapp 80 Ungleichbehandlungen. „In der nun vorliegenden brandneuen siebenten Version der Liste vom August 2013 sind es nur mehr 40 Unterschiede" freut sich Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer.


21.08.2013 | Eingetragene Partnerschaft

Erste EP zwischen Häftlingen
Letzten Montag haben erstmals zwei Häftlinge einander das JA-Wort gegeben. Die beiden Männer haben einander in einer der großen Haftanstalten Österreichs kennengelernt und haben nun vor der Bezirksverwaltungsbehörde den Bund fürs Leben geschlossen. Für die betreffende Behörde war es die erste EP überhaupt, die dort begründet wurde.

Entsprechend dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurde die Zeremonie ganz gleich wie bei einer Ehe vollzogen: mit Trauzeugen, JA-Wort und dem anschließenden Ausspruch, dass sie nun rechtmäßig verbundene Partner sind.

"Die EP-Schließung wurde vorbildlich unbürokratisch und unkompliziert genehmigt und durchgeführt", dankt Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL und Anwalt der beiden Männer, den Strafvollzugsbehörden.


31.07.2013 | Eingetragene Partnerschaft

Amtsraumzwang ab heute beseitigt - ab 1. November wieder in Kraft
Jüngster RKL-Erfolg beim VfGH endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - aber nur bis 31. Oktober gültig. Ab 1. November 2013 tritt der Amtsraumzwang für EPs mit dem neuem Personenstandsgesetz wieder in Kraft.


08.07.2013 | Eingetragene Partnerschaft

VfGH hebt Amtsräumezwang auf - Regierung führt ihn wieder ein
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): "Das Beharren der ÖVP auf der Wiedereinführung ist beschämend“

Der Verfassungsgerichtshof hat mit letzter Woche zugestelltem Erkenntnis (VfGH 19.06.2013, G 18, 19/2013) den gesetzlichen Zwang zur EP-Schließung in den Amtsräumen aufgehoben. Die Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ hat jedoch erst vor kurzem diese menschenrechts- und verfassungswidrige Bestimmung wieder, in einem neuen Gesetz beschlossen, das kommenden Herbst in Kraft treten wird. Die ÖVP beharrt - trotz VfGH - auf dieser Wiedereinführung des Amtsraumzwangs per 1. November. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht darin eine unerträgliche Schikane.


27.06.2013

Die Justizministerin hintergeht die Bundesregierung: Parlamentarische Anfragen

In den aktuellen Verfahren wegen der Verbots von Samenspenden an lesbische Paare hat die Bundesregierung auf eine Verteidigung des Verbots vor dem Verfassungsgerichtshof verzichtet. Die Justizministerin hat daraufhin die Bundesregierung hintergangen und in Eigenregie die Verteidigung des Verbots vor dem VfGH übernommen, obwohl zur Verteidigung von Bundesgesetzen vor dem VfGH ausschließlich die Bundesregierung befugt ist.

Bundesrat Marco Schreuder und seine FraktionskollegInnen haben wegen dieses Verfassungs- und Gesetzesbruchs Anfragen an die Justizministerin und an den Bundeskanzler gestellt.

J-BR_02953: http://www.parlament.gv.at
J-BR_02954: http://www.parlament.gv.at


27.06.2013

Homophobe Gewalt: Parlamentarische Anfragen

Bundesrat Marco Schreuder und seine FraktionskollegInnen haben wegen der jüngsten schrecklichen Vorfälle homophober Gewalt Anfragen gestellt.

Wegen des Versagens der Justiz an die Justizministerin: http://www.parlament.gv.at

Und wegen des Einsatzes vorbestrafter Securities durch Bewachungsunternehmen an den Wirtschaftsminister: http://www.parlament.gv.at


JUS AMANDI Ausgabe 2/2013 erschienen

EU & UNO bekämpfen Homophobie: Österreichs Justiz versagt bei homophober Gewalt
Betriebspension: Eingetragenes Paar siegt über die Valida

Standesamtsverbot: Beschwerde beim EGMR eingebracht
 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2013 | JUS AMANDI Archiv


10.06.2013 | Betriebspensionen

Witwerpension: Eingetragenes Paar siegt über die Valida
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) rät zu Feststellungsklagen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem immer wieder. Ein eingetragenes Paar siegte nun endgültig über die Valida Pension AG. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, rät trotzdem allen Betroffenen zu Feststellungsklagen.


27.05.2013 | Eingetragene Partnerschaft

Standesamtsverbot: Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof eingebracht
Rechtskomitee LAMBDA: „Verfassungsgerichtshof hat eigene Judikatur ignoriert“

Der Verfassungsgerichtshof hat letzten Herbst den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich schockiert über den Bruch mit der eigenen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Mit seiner Unterstützung wurde nun Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht.


17.05.2013 | Während EU & UNO Homophobie bekämpfen

Österreichs Justiz versagt bei homophober Gewalt
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt

Die EU-Grundrechteagentur präsentiert heute die Ergebnisse ihrer historischen unionsweiten Homophobiestudie. Und auch die UNO engagiert sich im Kampf gegen Homophobie. In Österreich hingegen schützt der Bund Homosexuelle noch immer nicht vor Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Und die Justiz versagt bei der Sanktionierung homophober Gewalt, kritisiert das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer.

RKL-Präsident Graupner in der ZiB13 zur EU-Studie: tvthek.orf.at
 
 


07.05.2013 | Eingetragene Partnerschaft

Berufungsgericht bestätigt: Pensionskasse muss Witwerpension für homosexuelle Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.


05.05.2013

Am 17. Mai 2013 präsentiert die EU-Grundrechteagentur ihre EU-weite Homophobiestudie.
Sie wird hier zu finden sein.



02.05.2013 | Eingetragene Partnerschaft

Wien stellt Ehe und EP bei Onlinereservierung gleich
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) dankt Stadträtin Frauenberger

Anfang April zeigte die Wiener Zeitung auf, dass in Wien nur (verschiedengeschlechtliche) Ehepaare Trauungstermine online reservieren können, nicht aber (gleichgeschlechtliche) einzutragende Paare. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ist diesbezüglich an die Stadt Wien herangetreten und Stadträtin Sandra Frauenberger hat prompt reagiert.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2013 erschienen

Gleiche Zeremonie für Ehe und EP
Straßburg verurteilt Österreich wegen Adoptionsverbot

Bundesverfassungsgericht eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche Paare
Wieder verurteilt Gericht Pensionskasse zu Witwerpension für homosexuelle Paare
 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2013 | JUS AMANDI Archiv


21.03.2013

Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013
SexualwissenschafterInnen fordern die Sanktionierung von Gewalt und Sexismus anstatt von Sexualität


In ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf für ein Sexualstrafrechtsänderungsgesetz fordert die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) neuerlich die konsequente Beachtung des Grundsatzes, dass nicht Sexualität sondern Gewalt und Missbrauch zu sanktionieren sind.

Sie zeigt (teils absurde) Widersprüche in den geplanten Strafverschärfungen auf, mahnt die gesetzliche Sicherstellung der Einhaltung der Alterstoleranzklauseln für Kontakte zwischen Jugendlichen ein, wendet sich gegen die neuerliche Verschärfung der § 209-Ersatzbestimmung (§ 207b), fordert die Aufhebung immer noch bestehender archaischer Tatbestände und begrüßt, dass die Justizministerin der Forderung nach Ausweitung der Definition der geschlechtlichen („sexuellen“) Handlung (Stichwort: Po-Grapschen“) nicht nachgegeben hat.

Sexistische Übergriffe sind bereits als diskriminierende Misshandlungen (und korrekterweise nicht als Sexualstraftat) strafbar und von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu verfolgen (§ 115, § 117 Abs. 3 StGB). Damit kommt klar zum Ausdruck, was berechtigterweise bestraft und verfolgt wird: nicht die Sexualität sondern der sexistische Übergriff. Es wäre freilich das Erfordernis der Begehung vor mindestens drei Personen zu streichen, der Strafrahmen anzupassen und die Deliktsbezeichnung (in „Verletzung der persönlichen Integrität“) zu ändern.

Die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) findet sich auf www.parlament.gv.at.


13.03.2013

Demo! Fr, 22.03.13 16.30
Erstklassige Rechte für erstklassige Eltern!

Wir wollen am 22.3. erneut ein Zeichen setzen!
Erstklassige Rechte II – Für eine völlige Gleichstellung jetzt! Gegen trans- und homophobe Politik!

Das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich und die Grünen Andersrum haben sich zusammengetan, um eine Neuauflage der Demo “Erstklassige Rechte” ins Leben zu rufen!

Infos hier: www.erstklassigerechte.net


27.02.2013

"Im Zentrum" mit RKL-Präsident Graupner
RKL-Präsident Graupner war am 24.02.2013 zur Sendung "Im Zentrum" (ORF): "Zwei Frauen und Baby - Was ist Familie?" eingeladen und diskutierte unter der Leitung von Ingrid Thurnher mit
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (Nationalratsabgeordnete, FPÖ)
Ulrike Lunacek (EU-Abgeordnete, Die Grünen)
Stephanie Merckens (Juristin, Bioethik-Kommission)
Thomas Pletschko (Kinderpsychologe)

Die Sendung zum Nachsehen: www.youtube.com

 


25.02.2013

Pro & Contra (Puls 4) mit RKL-Präsident Graupner
RKL-Präsident Graupner war am 25.02.2013 zur Sendung Pro und Contra: "Streit um Adoptionsrecht für homosexuelle Paare: Das Ende der traditionellen Familie?" am Expertentisch eingeladen und diskutierte mit den Gästen am Podium:
Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenministerin, SPÖ
Beatrix Karl, Justizministerin, ÖVP
Alfons Haider, Entertainer, Schauspieler und Moderator
Rudolf Gehring, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs, CPÖ.

Die Sendung zum Nachsehen: Video

 


19.02.2013

Straßburg verurteilt Österreich wegen des Adoptionsverbots für homosexuelle Paare
In der Sache X et al v Austria hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heute geurteilt, dass das Verbot der Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von 10 gegen 7. Die beschwerdeführende Familie wurde von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten. Weitere Informationen, das Urteil im Wortlaut sowie die Videos der beiden mündlichen Verhandlungen finden sich hier: www.echr.coe.int


19.02.2013

Bundesverfassungsgericht eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche Paare
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das Verbot der Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren grundrechtswidrig ist. Eingetragene Lebenspartner/innen dürfen damit künftig auch Kinder adoptieren, die ihr/e gleichgeschlechtliche/r Partner/in zuvor adoptiert hatte, sodass beide gemeinsam Adoptiveltern sind, wie das bisher Ehepaaren vorbehalten war. Weitere Informationen und das Urteil im Wortlaut finden sich hier: www.bundesverfassungsgericht.de


11.02.2013 | Verfassungsgerichtshof

Holländisches Paar klagt Anerkennung ihrer Ehe ein
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) setzt Klagsoffensive fort

Chretien van der Leest und Edwin Veldt leben in Tirol und betreiben in St. Jakob in Haus gemeinsam Ferienwohnungen. Die beiden sind niederländische Staatsbürger und sind vor Jahren in den Niederlanden eine eingetragene Partnerschaft eingegangen. Als 2001 die Eheschließung ermöglicht wurde, haben sie geheiratet. Mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, klagen sie nun die Anerkennung ihrer Ehe in Österreich ein.


06.02.2013 | Eingetragene Partnerschaft

Wieder verurteilt Gericht Pensionskasse zu Witwerpension für homosexuelle Paare
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hocherfreut über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt neuerlich als diskriminierend festgestellt. Die VBV Pensionskassen AG muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.


25.01.2013 | Verfassungsgerichtshof

Weiter kein Pflegekind für lesbisches Paar aus Niederösterreich
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hofft auf den Verwaltungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat, wie soeben bekannt geworden, beschlossen, den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Pflegeelternschaft im Bundesland Niederösterreich nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.


18.01.2013 | Eingetragene Partnerschaft

VfGH: Gleiche Zeremonie für Ehe und EP
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht die Regierungskoalition blamiert

Der Verfassungsgerichtshof hat mit einer heute bekanntgewordenen Entscheidung für die Schließung von Ehe und EP die gleiche Zeremonie (Ja-Wort, Trauzeugen etc) angeordnet und bezüglich des Zwangs zur EP-Schließung in den Amtsräumen ein Gesetzesaufhebungsverfahren eingeleitet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht die Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ schwer blamiert, die erst letzten Monat diese verfassungswidrige Bestimmung neu beschlossen hat.


21.12.2012 | HIV

Freispruch im Wiener Oralsexfall rechtskräftig
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ruft die Justizministerin auf, solche Anklagen künftig zu verhindern

Die Staatsanwaltschaft beruft nicht gegen den Freispruch jenes Hiv-positiven Mannes, der letzten Montag vor dem Strafrichter stehen musste, weil er die von der Republik und den staatlich finanzierten Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln eingehalten hat. Die Anklage lautete auf „Oralverkehr ohne Ejakulation“ (!), exakt das, was seit Jahrzehnten als Safer Sex propagiert wird. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ruft die Justizministerin auf, gerade im Interesse der Volksgesundheit dafür zu sorgen, dass solche Anklagen künftig nicht mehr erfolgen.


20.12.2012 | HIV

Freispruch im Grazer Erpresserfall
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ruft die Justizministerin zum Handeln auf

Wieder wollte ein Staatsanwalt die staatlichen Safer Sex Regeln kriminalisieren. Diesmal in Graz. Auch in diesem Fall hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ruft die Justizministerin auf, gerade im Interesse der Volksgesundheit dem Treiben mancher Staatsanwälte ein Ende zu setzen.


17.12.2012

Licht aus!
Eine legendäre Buchhandlung schließt ihre Pforten
Man schrieb das Jahr 1959 als am Anfang der Mariahilfer Straße, in der Buchhandlung des legendären „Bücher-Herzogs“, zwar in der letzten Ecke links – aber immerhin doch – die einzige Literatur in Österreich zum Verständnis des Wesens und der Geschichte der Homosexualität gefunden werden konnte. Der mutige Buchhändler, erst viel später Kommerzialrat geworden, beriet damals väterlich jene wissbegierigen, aber noch sehr verunsicherten jungen Leute, die eine Bestätigung ihrer naturgegebenen Lebensweise in der Literatur suchten und fanden.


Diesem Vorbild folgend wurde im Jahre 1981 in der Rechten Wienzeile, im 4. Bezirk beim Naschmarkt, „AMERICAN DISCOUNT“ gegründet, dessen 2 junge engagierte Unternehmer nicht nur ihren eigenen Wissensdurst mit weiteren Importen von Gay-Büchern und -Magazinen stillen wollten. Mehrere Jahre schon brachten sie Lesestoff aus den USA, England, Frankreich und Deutschland nach Österreich. Als weiteren Stützpunkt übernahm AMERICAN DISCOUNT im Jahre 1982 dann noch eine kleine etablierte Buchhandlung in der Neubaugasse für alle gayinteressierten Leser.
So ganz nebenbei bekämpfte AMERICAN DISCOUNT zugleich und oft mit Erfolg die Auswüchse des Pornoparagrafen, der viele Jahre lang unter den Begriffen „weicher“ und „harter“ Pornografie Darstellungen gleichgeschlechtlicher Paare diskriminierte.

Im Laufe der Jahre wurde aus „AMERICAN DISCOUNT“, dessen Filialen nun auch allen abfliegenden Passagieren auf dem Wiener Flughafen zur Verfügung standen, der „INTERNATIONAL BOOKSTORE“.
In Zeiten des Internets und der Webshops leidet der traditionelle Buchhandel vor Ort besonders stark unter Verkaufsrückgängen. Zudem verschwanden viele der regelmäßig erscheinenden Magazine vom Markt. Auch die Stadtgeschäfte der „AMERICAN DISCOUNT“-Gruppe blieben vom Zug der Zeit nicht verschont. Nachdem bereits vor 2 Jahren der Shop in der Neubaugasse aufgelassen wurde, versuchte man mit Umstrukturierungen das traditionsreiche Geschäft in der Rechten Wienzeile zu erhalten. Nun muss es doch mit Jahresende schließen. Wir empfehlen Ihnen: besuchen Sie es noch einmal, bevor dieses Stück der LGBT-Geschichte Vergangenheit ist.

Die Gute Nachricht: INTERNATIONAL BOOKSTORE bietet seine Auswahl weiterhin in allen Abflug-Gates des Flughafens Wien umfangreich allen interessierten Lesern an. Die beiden Eigentümer wissen die Bereiche der LGBT-Literatur in Wien in besten Händen und wünschen allen Mitbewerbern im etablierten Buchhandel ebenfalls viel Erfolg!


13.12.2012 | Unfassbar

Wien: Staatsanwalt klagt Hiv-Positiven wegen Safer Sex an
Verhandlung kommenden Montag am Straflandesgericht

In Wien steht kommenden Montag ein Hiv-positiver Mann vor dem Strafrichter, weil er die von der Republik und den staatlich finanzierten Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln eingehalten hat. Die Anklage lautet auf „Oralverkehr ohne Ejakulation“ (!), exakt das, was seit Jahrzehnten als Safer Sex propagiert wird.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2012 erschienen

Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen Rassismus
Auch Regierungskoalition hält an Diskriminierung fest

SexualwissenschafterInnen fordern gleichen Schutz für alle Gewaltopfer
Erfolg für homosexuellen Polizisten
 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2012 | JUS AMANDI Archiv


04.12.2012 | Personenstandsgesetz

Bundes-SPÖ bricht heute im Parlament ihre eigenen Versprechen an Homosexuelle
Die SPÖ verspielt erste Chance seit 2009 zu relevanten EP-Verbesserungen aus Unwillen oder mangelndem Verhandlungsgeschick

„Die Bundes-SPÖ bricht heute im Parlament ihre eigenen vollmundigen Versprechungen gegenüber Österreichs Lesben, Schwulen und Bisexuellen“, kritisierte Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda) anlässlich der heutigen parlamentarischen Abstimmung zum Personenstandsgesetz. Graupner führte aus: "Uns Lesben- und Schwulenorganisationen reichen keine wohlmeinenden Worte auf Paraden und Bällen, wir brauchen keine nichtssagenden Antworten aus Ministerbüros oder Kuschelbriefe aus Vorfeldorganisationen. Wir wollen von der SPÖ Taten sehen, sodass Sie unsere Anliegen glaubwürdig und erfolgreich vertritt!"


15.11.2012 | Amtsverlust & Fußfessel

SexualwissenschafterInnen fordern gleichen Schutz für alle Gewaltopfer
In ihren Stellungnahmen zu den aktuellen Gesetzesentwürfen zu Amtsverlust und Fußfessel wendet sich die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) nachdrücklich gegen die Sonderbehandlung von SexualstraftäterInnen und fordert gleichen Schutz für alle Gewaltopfer.


Die Bundesregierung hat dem Nationalrat Regierungsvorlagen vorgelegt, mit denen die Regelungen für den Amtsverlust nach Straftaten und für den elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“) als Alternative zum Gefängnis erheblich verschärft werden – jedoch (mit nur drei Ausnahmen beim Amtsverlust) ausschließlich für SexualstraftäterInnen.

Wer hingegen beispielsweise im Privaten (s)eine Frau krankhausreif zusammenschlägt und dafür (wie allzuoft) mit nicht mehr als einem Jahr (oder mehr als sechs Monate unbedingt) bestraft wird, muss den automatischen Amtsverlust nicht fürchten. Und nichtsexuelle Gewalttäter erhalten eine Einzelfallprüfung, die dazu führen kann, dass sie keinen einzigen Tag ins Gefängnis müssen, selbst dann, wenn sie ihr Opfer grausam misshandelt, schwer erniedrigt, verstümmelt oder halb tot zum Pflegefall geprügelt haben, Auch müssen sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen werden. Ganz anders als SexualstraftäterInnen, auch wenn deren Sexualdelikt lediglich darin besteht, dass sie beispielsweise ihr Glied vorgezeigt haben, dass sie ein „anzügliches“ Nacktfoto einer 17jährigen Person betrachten, mit der sie völlig legal Sex haben dürfen, oder dass Teenager miteinander einvernehmlich Sex haben.

Sanktioniert wird durch diese Ungleichbehandlung von Straftaten im Sexuellen und außerhalb des Sexuellen somit letztlich die Sexualität, nicht die Gewalt; anstatt umgekehrt.

Die ÖGS ruft daher die Abgeordneten zum Nationalrat dringend dazu auf, die Regierungsvorlagen so abzuändern, dass kein Unterschied gemacht wird, ob Leid im Sexuellen oder außerhalb des Sexuellen zugefügt wurde. Alle Opfer haben das gleiche Menschenrecht auf wirksamen, konsequenten und glaubhaften Schutz gegen Gewalt.

Zudem lehnt die ÖGS jedenfalls die Einbeziehung und damit erhebliche Verschärfung des § 207b StGB ab, der höchst umstrittenen Ersatzbestimmung für den berüchtigten menschenrechtswidrigen § 209 StGB, die überdies unverhältnismäßig gegen homosexuelle Kontakte angewendet wird (Details dazu in den Stellungnahmen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) auf www.RKLambda.at).

Dienstrechtsnovelle-2012-Stellungnahme-ÖGS
StVG-Novelle-2012-Stellungnahme-ÖGS
Dienstrechtsnovelle-2012-Stellungnahme-RKL

StVG-Novelle-2012-Stellungnahme-RKL


13.11.2012 | Ausschluss vom Standesamt

EP: Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen Rassismus
Rechtskomitee LAMBDA: „Wir sind schockiert“

Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich schockiert und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.


09.11.2012 | Eingetragene Partnerschaft

Familienrechtspaket bringt noch mehr Diskriminierung
Rechtskomitee LAMBDA: "Befürchtungen zur EP haben sich bestätigt"

Das aktuelle Familienrechtspaket der Ministerinnen Karl (VP) und Heinisch-Hosek (SP) zeigt es wieder überdeutlich: mit der eingetragenen Partnerschaft wird es keine Gleichberechtigung von homo- und heterosexuellen Partnerschaften geben. Der vorliegende Gesetzentwurf vergrößert die Diskriminierung sogar. Die Befürchtung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, dass die EP zu immer mehr Ungleichheit fürhen wird, hat bestätigt sich.


08.11.2012 | Entschädigung für 36 Jahre Diskriminierung

Verwaltungsgerichtshof: Erfolg für homosexuellen Polizisten
Rechtskomitee LAMBDA drängt nun auf rasche Enderledigung

1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Innenministerin und Finanzminister hatten seine Ansprüche auf Entschädigung rundweg abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihre Bescheide jetzt aufgehoben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und drängt nun auf rasche Enderledigung.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2012 erschienen

Polizist wendet sich an den Menschenrechtsgerichtshof
Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall

Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenenpension für eingetragene Paare zahlen
IP-Adressen ohne Gerichtsbeschluss
 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2012 | JUS AMANDI Archiv


02.10.2012 | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird am 03.10.2012 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abhalten.

Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander seit vielen Jahren in einer homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert.

Die kleine Kammer (7 RichterInnen) hat bereits am 01.12.2011 in diesem Fall eine mündliche Verhandlung abgehalten und dann den Fall wegen seiner überragenden Bedeutung für ganz Europa an die Große Kammer (17 RichterInnen) abgetreten. Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichthofs ist die allerhöchste gerichtliche Instanz des Kontinents in Menschenrechtsfragen. Am Menschenrechtsgerichtshof sind zur Zeit an die 150.000 Fälle anhängig. Die Große Kammer beschäftigt sich mit gerade einmal 19 davon. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.

Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der beiden mündlichen Verhandlungen stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung (www.echr.coe.int).

Presseaussendug und Webcast: http://www.echr.coe.int


17.08.2012

Amtsverlust für Foto der Freundin
Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) hat heute eine „bahnbrechende“ Neuerung verkündet (http://wien.orf.at). Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Sexualdelikts, wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die Folterkonvention fallen.

So begrüßenswert diese Neuerung bei schwerwiegenden Sexualdelikten und bei folternden BeamtInnen ist, so bedenklich erscheint sie, wenn sie den Amtsverlust undifferenziert auf alle (!) Sexualdelikte (10. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, §§ 201-220a StGB) ausdehnt während er außerhalb des Sexuellen auf Folter und das Quälen von Minderjährigen, Kranken und geistig Behinderten (§ 92 StGB) beschränkt sein soll.

Wer also im Privatleben ein „anzügliches“ Nacktfoto seines/r 17jährigen (Ehe-)PartnerIn besitzt (§ 207a Absatz 4 Ziffer 3 StGB), wer einer strippenden (wahlberechtigten und wehrpflichtigen) 17jährigen Person (bloß) zusieht (§ 215a Absatz 2a 1. Satz & Absatz 3 StGB), wer an einem öffentlichen Ort einvernehmlichen Sex mit einer erwachsenen Person hat (§ 218 Absatz 2 StGB), wer sich nach dem § 207b StGB (dem Ersatzparagraphen für den berüchtigten anti-homosexuellen § 209) schuldig macht (der unverhältnismäßig häufig gegen homosexuelle Kontakte angewendet wird) oder wer (bspw. im Internet oder in einer Zeitschrift) „unzüchtige“ Inserate aufgibt (§ 219 StGB) wird künftig, so er/sie (gleichgültig was für ein/e) BeamtIn ist, (und gleichgültig wie gering die Strafe auch ausfallen mag) den Arbeitsplatz und damit die Existenz verlieren. Wer hingegen beispielsweise im Privaten eine/n Andere/n krankhausreif zusammenschlägt und dafür (wie allzuoft) nicht mehr als ein Jahr (oder mehr als sechs Monate unbedingt) ausfaßt, muß diese Rechtsfolge nicht fürchten.

Sanktioniert wird somit letztlich die Sexualität, nicht die Gewalt; anstatt umgekehrt.

Unsere GesetzesmacherInnen handeln immer unüberlegter.


02.08.2012 | Valida verurteilt

Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenen-pension für eingetragene Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Erfolg

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.


06.07.2012 | Parlamentsbeschluss

Diskriminierung der EP in der Gewerbeordnung gefallen
Rechtskomitee LAMBDA dankt den beteiligten Parteien und Aktivisten

Gestern Abend hat der Nationalrat im Zuge einer Novelle der Gewerbeordnung endlich eine seit 2010 bestehende Benachteiligung eingetragener Paare in der Gewerbeordnung beseitigt. Ausländische eingetragene Partner/innen von Unions- oder EWR-Bürger/innen dürfen künftig (wie Ehepartner/innen) als "Familienangehörige" ein Gewerbe "wie Inländer" ausüben. Vorangegangen waren diesem Erfolg die koordinierten Bemühungen zahlreicher LesBiSchwuler Aktivisten sowie intensive Verhandlungen der SPÖ - am Ende unterstützt von den Grünen - mit dem ÖVP-Wirtschaftsministerium. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Menschen, dankt allen Beteiligten Aktivisten und PolitikerInnen recht herzlich und hofft zugleich auf weitere solche Erfolge zur Beseitigung der dennoch verbliebenen rund 60 Unterschiede zwischen Ehe und EP.


JUS AMANDI Ausgabe 2/2012 erschienen

Zweiter großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive
Prozessbegleitung der Männerberatung Wien – Hilfe für Betroffene von Gewalt

Sex zwischen Hiv-Positiven ist nicht strafbar
§ 2 0 7 b Justizministerin Karl verweigert Auskunft
Wien schafft Vermerk im Reisepass ab

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2012 | JUS AMANDI Archiv


24.04.2012 | Homosexuelle Paare sind Familie

VfGH kippt weitere Diskriminierung der EP
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung

Eingetragene Partner können ihren gemeinsamen Namen nur bei der Begründung der Partnerschaft wählen und nicht, wie Ehepartner, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Regelung diskriminiert eingetragene Paare und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der VfGH hat sie daher, mit heute zugestelltem Erkenntnis, als verfassungswidrig aufgehoben und zudem bekräftigt, dass auch homosexuelle Paare den Familienschutz der Verfassung genießen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert neuerlich an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.


24.04.2012 | Anklage zurückgewiesen
OLG-Graz: Sex zwischen Hiv-Positiven ist nicht strafbar
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage

Ein Grazer Staatsanwalt wollte die staatlichen Safer Sex Regeln und Sex zwischen Hiv-Positiven kriminalisieren. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht haben seine Anklage jedoch zurückgewiesen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage.


19.04.2012 | Eingetragene Partnerschaft

Wien schafft Vermerk im Reisepass ab
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): restliches Österreich soll Wiener Vorbild folgen

Die Stadt Wien wurde gestern Mittwoch vom Rechtskomitee LAMBDA darauf aufmerksam gemacht, dass durch Gebührenvermerke in Reisepässen nichtösterreichische StaatsbürgerInnen als Eingetragene PartnerInnen "geoutet" werden. Dieser Umstand ist in den gebührenrechtlichen Vorschriften des Bundes begründet. Generell ist bei Vorlage von ausländischen Dokumenten, wie z.B. Reisepässen, von den Behörden ein Vermerk über die entrichtete Gebühr anzubringen.

Die Stadt Wien hat auf den Hinweis überaus schnell (innerhalb eines einzigen Tages) reagiert. Ab sofort wird dieser Gebührenvermerk in einer neutralen Form angebracht. Damit sind Eingetragene PartnerInnenschaften und Ehen nicht mehr unterscheidbar. Zudem nahm Stadträtin Frauenberger diesen Fall zum Anlass, die Forderung der Stadt Wien nach Öffnung der Zivilehe zu erneuern.

„Wir danken der Stadt Wien für dieses vorbildliche Verhalten im Sinne der Grund- und Menschenrechte“, sagt der Präsident des RKL Dr. Helmut Graupner, „Und wir hoffen, dass auch in den anderen Bundesländern das Zwangsouting ausländischer eingetragener PartnerInnen so schnell als möglich beseitigt wird“.

Presseaussendung der Stadt Wien


18.04.2012 | Eingetragene Partnerschaft
Vermerk im Reisepass outet homosexuelle Partnerschaft
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert sofortiges Ende der Verwaltungspraxis

Ein Mann geht eine eingetragene Partnerschaft (EP) ein und bemerkt Wochen später in seinem Reisepass auf der letzten Seite einen Eintrag über die EP mit Geschäftszahl, Datum und Stempel der Behörde. Damit ist er mit dem Pass als in homosexueller Partnerschaft lebend geoutet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert die sofortige Beendigung dieses Zwangsoutings.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2012 erschienen

Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz
Seit 1.1.2012: Zwangs-Hiv-Tests

Buchtipp: Neuer Kommentar zum Ehe-/Partnerschaftsrecht
Richter erklärt Sex mit Kondom zum kriminellen Akt
 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2012 | JUS AMANDI Archiv


16.03.2012 | EP-Umsetzung
OÖ Landtag plant Diskriminierung im Landesrecht
Offener Brief des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) an die Landtagsabgeordneten

Oberösterreich ist das letzte Bundesland, das die 2010 eingeführte eingetragene Partnerschaft (EP) für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht im Landesrecht umgesetzt hat. Die Beratungen ziehen sich seit nunmehr bereits zwei Jahren. Der zuständige Unterausschuss des Landtags wurde ergebnislos beendet, womit sich die Sache wieder im Verfassungsausschuss befindet. Das RKL fordert in einem offenen Brief, die Umsetzung endlich und diskriminierungsfrei vorzunehmen.

Stellungnahme
Beschluss
Urteil


13.03.2012 | Prozess

Pensionskasse verweigert Hinterbliebenenpension für eingetragene Paare
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Klage gegen die Valida Pension AG

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG diskriminiert trotzdem. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, unterstützt eine am Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachte Klage.


06.03.2012

Unglaublich:
Richter erklärt Sex mit Kondom zum kriminellen Akt
Ein 17-jähriger Vorarlberger ist am Montagnachmittag am Landesgericht Feldkirch zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden ... Zwischen dem 17-jährigen Vorarlberger und dem 16-jährigen Mädchen kam es im Herbst vergangenen Jahres zum ungeschützten Oralverkehr ... „Auch wenn ein Kondom verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern“, erklärte der Richter. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei Verwendung von Präservativen, so Kraft abschließend.


26.01.2012 | ORF

ZIB 24 zu Zwangsblutabnahmen
Seit 1. Jänner 2012 können Menschen, die im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben, zu einem Bluttest gezwungen werden. Zur Zwangsblutabnahme diskutierte RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner (auch Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung, www.oegs.or.at) live im ZIB24-Studio mit Hermann Greylinger, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft.

Graupner legte dar, dass das neue Gesetz der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs widerspricht und zudem in keiner Weise geeignet ist, das zu erreichen, wofür es gemacht wurde, nämlich PolizistInnen (und anderen Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insb. mit Hiv, zu nehmen. Während der Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernhard Funk von der Universität Wien ebenfalls die Verfassungskonformität des neuen Gesetzes in Frage stellte, berichtete Hermann Greylinger von "Signalen der Politik", dass das neue Gesetz in Verfassungsrang gehoben werde, sollte es der Verfassungsgerichtshof aufheben.

Die Sendung zum Nachsehen: tvthek.orf.at
 
 


16.01.2012 | Strafprozess
Ab 1.1.2012: Zwangs-Hiv-Tests
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Antrag an den Verfassungsgerichtshof

Das Terrorismuspräventionsgesetz bringt auch eine Novelle der Strafprozessordnung. Seit 1.1.2012 sind gewaltsame Blutabnahmen bei Verdacht einer Ansteckung mit Hiv zulässig, obwohl die Verfassung zwangsweise Blutabnahmen verbietet. Eine Beschwerde liegt bereits beim Verfassungsgerichtshof.


30.12.2011

Ab 1. Jänner 2012
Verhetzungsschutz auch für Homosexuelle
Die RKL-Klage zeigte Wirkung. Ab 1. Jänner 2012 werden endlich auch Homosexuelle gegen Verhetzung geschützt werden. Die ÖVP hat aber auch bei dieser Verbesserung für Nadelstiche gesorgt. Der Preis für die Ausweitung des Verhetzungsschutzes war die Kastrierung des Gesetzes für alle.


14.12.2011 | Gegen Diskriminierung gewehrt und hinausgemobbt
Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz
Rechtskomitee LAMBDA: „Gerichte unterminieren den Diskriminierungsschutz

Eine lesbische Angestellte wehrt sich gegen Diskriminierung durch eine Kollegin und wendet sich an die Arbeiterkammer. Der Betriebsrat, darüber erbost, an den Aufsichtsrat. Dieser erteilt den Geschäftsführern Handlungsauftrag, die die Dame zur „einvernehmlichen“ Lösung drängen, ansonsten werde sie gekündigt. Sie fügt sich und geht. Der Oberste Gerichtshof sieht darin keine Benachteiligung. Das Vorgehen sei rechtmäßig …


JUS AMANDI Ausgabe 4/2011 erschienen

Rosa Winkel des Namensrechts aufgehoben
Verhetzungsschutz ab 2012

Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2011 | JUS AMANDI Archiv


03.12.2011 | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 1. Dezember 2011 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abgehalten. Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander in einer stabilen homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.

Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der mündlichen Verhandlung stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung (www.echr.coe.int).

Direkte Links:
Presseaussendung (http://cmiskp.echr.coe.int)
Videoaufnahme (www.echr.coe.int).


15.11.2011 | Vorbildlich

Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut

Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.


12.11.2011 | Familienschutz der Verfassung

VfGH: Homosexuelle Paare sind Familie
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung


Der Verfassungsgerichtshof hat der Bindestrich-Diskriminierung ein Ende bereitet. Auch homosexuelle Paare genießen den Familienschutz der Verfassung. Benachteiligungen eingetragener Paare gegenüber Ehepaaren bedürfen besonders schwerwiegender Gründe. Abgrenzungen als Selbstzweck (aus Prinzip) sind unzulässig. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert jetzt an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.


12.11.2011 | Eingetragene Partnerschaft

Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuelle Apartheid
Rechtskomitee LAMBDA gegen Bevorzugung homosexueller Paare


Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss heterosexueller Paare von der EP bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe. Ihr Ausschluss von der EP liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, wendet sich gegen die Benachteiligung Heterosexueller und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2011 erschienen

Noch immer keine Gleichberechtigung
Holländisches Paar klagt Anerkennung seiner Ehe ein

Kein Pflegekind für lesbisches Paar
Zahlreiche Ungleichbehandlungen entdeckt
 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2011 | JUS AMANDI Archiv


25.08.2011

Niederösterreich: Kein Pflegekind für lesbisches Paar
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verfassungsgerichtshof

Was in Wien und in der Steiermark möglich ist, wird in Niederösterreich verboten. Ein lesbisches Paar wird von vornherein von jeder Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun, mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) den Weg zum Verfassungsgerichtshof.

Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar ja verboten. Sie haben daher im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.

Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die beiden nicht gemeinsam biologische Eltern eine Kindes sein könnten. Eine elternähnliche Beziehung zu einem Pfelgekind sei daher ausgeschlossen.

Miriam Bock und Barbara Huber werden daher ausschließlich wegen ihrer Gleichgeschlechtlichkeit von der Pflegeelternschaft ausgeschlossen, wie gut oder wie schlecht auch immer sie ein Kind betreuen könnten. Ihre Eignung wird gar nicht geprüft, weil sie als homosexuelles Paar von vornherein ausgesiebt werden. Dabei ist kaum jemand so gut geeignet wie die beiden Frauen. Die eine ist diplomierte Sozialpädagogin in der Kinder- und Jugendarbeit; die andere arbeitet seit 15 Jahren als diplomierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester. Beide Frauen betreuen Kinder in Einrichtungen des Landes Niederösterreich.

Dennoch hat die Niederösterreichische Landesregierung ihre Berufung zurückgewiesen. Begründung: die beiden Frauen hätten kein Recht gegen die Verweigerung der Aufnahme in die Vormerkliste zu berufen.

„Die Aufnahme in die Vormerkliste ist aber Voraussetzung für die Zuteilung eines Pflegekindes“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der beiden Frauen Dr. Helmut Graupner, „Wir haben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben und hoffen auf dessen Entscheidung“.


24.08.2011 | Eingetragene Partnerschaft

Zahlreiche weitere Ungleichbehandlungen entdeckt
In der Regierungsvorlage zum EPG hatten wir im Herbst 2009 72 Ungleichbehandlungen zur Ehe ausgemacht. Durch unsere Bemühungen in der legislativen Endphase konnten diese Unterschiede im Nationalrat auf 45 reduziert werden.

Wir haben jedoch bereits damals gewarnt, dass diese Liste nicht vollständig sein wird, weil die Ungleichbehandlungen durch die gewählte Trennung in zwei Institute (Ehe für heterosexuelle und EP für homosexuelle Paare) in Wahrheit unüberschaubar ist.

Das hat sich bestätigt. Mittlerweile konnten bereits 60 (!) Unterschiede zum Eherecht feststellen. Die entsprechend aktualisierte Liste findet sich ab sofort unter Publikationen.


16.08.2011 | Innenpolitik/Homosexuelle/Jahrestag

RKL-Präsident Graupner: "40 Jahre nach Aufhebung des Totalverbots noch immer keine Gleichberechtigung für Homosexuelle in Österreich!"
Zeitzeuge Peter Schieder, Menschenrechtsexperte Tretter und Richterin Wittmann-Tiwald erinnern an Erreichtes sowie an weiterhin bestehende Diskriminierungen


Wien (RKL, 16. August 2011) "Genau heute vor 40 Jahren, mit Ablauf des 16. August 1971, trat in Österreich endlich das strafrechtliche Totalverbot für jegliche homosexuelle Handlungen außer Kraft. Somit waren Homosexuelle ab dem 17. August 1971 erstmals in Österreich nicht mehr generell mit Strafe bedroht" erinnerte Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, an diesen besonderen Jahrestag und stellte zugleich fest: "Dafür, und für viele weitere Erfolge seither, müssen wir allen unseren Verbündeten in der Politik danken, aber zugleich feststellen, dass es noch immer keine echte Gleichberechtigung für Homosexuelle in Österreich gibt!"


13.08.2011

„40 Jahre Ende des Totalverbots RKL-Kuratoriumsmitglied und Zeitzeuge Peter Schieder erinnert sich: „Prägende Momente mit der Prägungstheorie“
Die Einladung, meine persönlichen Erinnerungen als Zeitzeuge der Strafrechtsreform 1971 in einem kurzen Beitrag festzuhalten, hat mich gedanklich in die kleine österreichische Welt vor mehr als vier Jahrzehnten zurückgeführt."


05.07.2011

Reaktion auf RKL-Kritik: Wien bestätigt Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Nach dem Protest des RKL hat die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger erklärt, dass die Stadt Wien gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt. Das RKL freut sich über die prompte Reaktion und kommt dem Ersuchen um Veröffentlichung der entsprechenden Presseaussendung gerne nach.


29.06.2011 | Gleichgeschlechtliche Paare

Stadt Wien erkennt Ehen nicht an
Rechtskomitee LAMBDA: „Gerade von Wien nicht erwartet“

Die Stadt Wien anerkennt nur im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaften und weigert sich, gleichgeschlechtlichen EhepartnerInnen Aufenthaltsbewilligungen auszustellen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, übt heftige Kritik.


20.06.2011

FPÖ will EP wieder abschaffen
Im vergangenen Samstag beschlossenen neuen Parteiprogramm der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) heisst es:


"Wir bekennen uns zur Vorrangstellung der Ehe zwischen Mann und Frau als besondere Form des Schutzes des Kindeswohls. Nur die Partnerschaft von Mann und Frau ermöglicht unserer Gesellschaft Kinderreichtum. Ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Beziehungen lehnen wir ab."
http://fpoe.at

Die zur Zeit laut Umfragen stimmenstärkste und damit mögliche nächste Kanzlerpartei will also die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und verankert dieses Vorhaben sogar in ihrem Parteiprogramm.


16.03.2011

Rot-grünes Wien: Schwule Prostitution wird umfassend strafbar
Bereits bisher war die schwule Prostitution in Wien weitgehend illegal. Strafbar waren aber nur die Stricher. Die rot-grüne Koalition macht sie künftig nicht nur faktisch fast ganz illegal sondern bestraft künftig auch die Freier.


Prostitution ist in Wien nur als Strassenprostitution und in Räumen erlaubt, die einen unmittelbaren und gesonderten Zugang von der Strasse haben. Aber auch dann darf die Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umkreis von 150 Metern von Gebäuden und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, von Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheimen, von Jugendheimen und Jugendzentren, von Kinder- und Jugendspielplätzen, von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie von Friedhöfen weder angebahnt noch ausgeübt werden.

Die allermeisten der gängigen Örtlichkeiten schwuler Prostitution in Wien fallen wohl unter zumindest eines dieser Verbote. Schwule Prostitution ist in Wien daher (mit Ausnahme von ausserhalb der Verbotszonen angebahnten Hausbesuchen) weitgehend illegal. Strichern drohen Strafen von bis zu EUR 2.000,-- (wenn sie die nicht haben: bis zu 12 Tagen Arrest) (pro Übertretung).


Verbot nun auch in Parks

Die rot-grüne Stadtregierung hat nun ein neues Prostitutionsgesetz angekündigt, mit dem die Verbote ausgeweitet werden. Prostitution wird künftig nur mehr in bewilligten Bordellen erlaubt sein. Ausserhalb von Bordellen wird sie in Wohngebieten total verboten, das sind Flächen, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind (also der allergrößte Teil der Stadt). Keine Prostitution (inklusive der Anbahnung derselben) darf es außerdem im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben.

Noch mehr als bisher werden damit wohl die meisten gängigen Plätze schwuler Prostitution in Wien verboten, sofern sich die schwule Prostitution nicht (was nicht sehr wahrscheinlich erscheint) in die Gewerbegebiete am Stadtrand bzw. in bewilligte Bordelle verlagert, zumal sich letztere (ebensowenig wie ein schwuler Strassenstrich) in Wien schon bisher nicht etablieren konnten und künftig strengen Auflagen unterliegen werden.


„Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“?

Anders als bisher werden aber nicht nur die Stricher bestraft sondern auch alle, die außerhalb der erlaubten Bereiche mit Prostituierten „Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“ (sic). Damit wird künftig nicht nur ein Freier bestraft, der ein Geschäft mit einem Stricher an den verbotenen Orten anbahnt sondern jeder, der dort einen Stricher zu anderen Zwecken kontaktiert, was das auch immer heissen mag. Die Kontaktaufnahme mit dem Stricher muss übrigens nicht vorsätzlich sein. Es genügt Fahrlässigkeit.

Straffrei bleiben (für Freier und Stricher) auch künftig Hausbesuche. Aber nur dann, wenn die Anbahnung (also das Kennenlernen) nicht an einem der oben angeführten verbotenen Orte stattfindet. Wird der Hausbesuch also etwa im Rathauspark oder in einem der Schwulenlokale vereinbart, so drohen künftig beiden Geschäftspartnern saftige Strafen.

In welcher anderen Branche werden Kunden dafür (mit)bestraft, dass der Gewerbetreibende gewerberechtliche Vorschriften (wie bspw. örtliche Beschränkungen der Anpreisung oder der Erbringung der Dienstleistung) nicht einhält?

Dieser Beitrag von Helmut Graupner erschien in XTRA! 6/2011.


09.06.2011 | Trotz OGH-Beschluss

Faymann und seine MinisterInnen verteidigen schon wieder Fortpflanzungsverbot für Lesben
Rechtskomitee LAMBDA: „Diskriminierend und enttäuschend“

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigten das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen daraufhin mit Zähnen und Klauen. Vor kurzem hat auch der Oberste Gerichtshof die Aufhebung des Verbots beantragt. Faymann und seine MinisterInnen verlangen von den VerfassungsrichterInnen sogar die Zurückweisung dieses Antrags.


JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 erschienen

OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
Gleiches Recht für homosexuelle Paare

Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
Keine Gerechtigkeit für schwulen Polizisten
 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 | JUS AMANDI Archiv


10.05.2011 | Römer v. Stadt Hamburg

EuGH: Gleiche Rechte für homosexuelle Paare
Rechtskomitee LAMBDA: „Richtungweisender Fall für ganz Europa“

In seinem heute verkündeten Urteil im (von RKL-Präsident Graupner vertretenen) Fall Jürgen Römer gegen die Stadt Hamburg (C-147/08) unterstreicht der EuGH nachdrücklich, dass gleichgeschlechtlichen Paaren in der Arbeitswelt alle Vergünstigungen zukommen müssen, wie sie Ehepaaren gewährt werden.


14.04.2011 | Antrag an den Verfassungsgerichtshof

OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
Rechtskomitee LAMBDA: „Großartig und bahnbrechend“

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Verbots wegen Verfassungswidrigkeit beantragt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut.


28.03.2011

WAS-Erklärung zur EU-Kinderporno-Richtlinie
Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften und der European Federation of Sexology (EFS) fordert jetzt auch die World Association for Sexual Health (WAS) Änderungen an der geplanten EU-Kinderporno-Richtlinie, die auch Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten würde. Wie die anderen Vereinigungen begrüßt der Weltverband der Sexualwissenschaft den Kampf gegen die Kinderpornografie, fordert jedoch die explizite Herausnahme von Werken der Kunst und der Bildung. WAS betont auch die Notwendigkeit der Straffreiheit einverständlicher Kontakte von Jugendlichen und ersucht die EU dringend um
Berücksichtigung der Wichtigkeit des Rechts jedes Kindes auf umfassende, altersentsprechende Sexualerziehung.

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24.03.2011 | Andauernde Diskriminierung

Verfassungsgerichtshof: Keine Gerechtigkeit für homosexuellen Polizisten
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verwaltungsgerichtshof

1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, die Beschwerde des Mannes zu behandeln. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, hofft jetzt auf den Verwaltungsgerichtshof.


11.03.2011

Verfassungsgerichtshof: Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt ist der Menschenrechtsgerichtshof am Wort

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Die Höchstrichter folgen damit Bundeskanzler Werner Faymann und seinen MinisterInnen, die diese Schutzlosigkeit einstimmig verteidigt und dabei ausgeführt haben, dass Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller keinen ausreichenden sozialen Störwert habe. Der Fall geht nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2011 erschienen

Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle
Erwachsene Kinder und Harry Potter als Kinderporno?

VwGH: Pröll muss über Rosa Winkel des Namensrechts entscheiden
Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Kinder
 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2011 | JUS AMANDI Archiv


09.03.2011

Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Kinder
Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften kritisiert jetzt auch der europäische Dachverband der Sexologen die neue EU-Kinderpornografie-Richtlinie, die Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten soll.

Commentary on the EU-Directive


07.03.2011

Erwachsene Kinder und Harry Potter als Kinderporno?
Eine neue EU-Richtlinie soll Pornografie, Kunst und Pubertätskomödien verbieten. Die deutschsprachige Sexualwissenschaft schlägt Alarm.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine "Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" sieht nicht nur (die breit diskutierten) Internetsperren vor sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur (bislang öffentlich noch gar nicht problematisierten) Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen und von gängigen Spielfilmen. Verboten wird dabei nicht nur Pornografie sondern jede Darstellung sexueller Vorgänge. Es gibt keine Ausnahme für Kunst oder Wissenschaft. Verboten werden daher auch weltberühmte Spielfilme wie die „Blechtrommel“ oder übliche Pubertätskomödien wie "Eis am Stiel", ja sogar der neue Harry-Potter-Film. Strafbar wird auch der private Besitz solcher Filme, samt Anzeigeverpflichtung für jedermann. Diese absurden Maßnahmen gefährden die wirksame Verfolgung wirklicher Kinderpornographie, zu deren Bekämpfung den Behörden, immer weniger Ressourcen bleiben.

Die deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften schlagen jetzt mit einer gemeinsamen Erklärung Alarm. In dieser Erklärung, die an alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments, an die Europäische Kommission und an den Ministerrat versandt wurde, appellieren die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS), die Deutsche Gesellschaft für Geschlechtserziehung (DGG), die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualtherapie (DGSMT), die Deutsche Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS), die Gesellschaft für Sexualwissenschaft (GSW) und die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS), nicht zuletzt gerade im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der wirklichen Kinderpornogaphie, diese absurde Zensur, die sogar noch die äusserst repressive U.S.-amerikanische Gesetzgebung in den Schatten stellt, aus der Richtlinie zu streichen.

Deklaration


08.02.2011 | Eingetragene Partnerschaft

VwGH: Pröll muss über Rosa Winkel des Namensrechts entscheiden!
Rechtskomitee LAMBDA dankt dem Verwaltungsgerichtshof

Landeshauptmann Pröll hat sich mit einer besonders zynischen Begründung vor einer Entscheidung über die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie gedrückt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihm nun die Entscheidung aufgetragen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut und dem Verwaltungsgerichtshof für die bemerkenswert rasche Entscheidung.


02.02.2011 | Heiratsurkunde

Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut

Der Verwaltungsgerichtshof hat gegen das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden entschieden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut.


23.01.2011

DGG-Erklärung zur EU-Anti-Porno-Richtlinie
Die Deutsche Gesellschaft für Geschlechtserziehung (DGG) hat sich mit einer Erklärung an Abgeordnete des Europäischen Parlaments und des Bundestags sowie an die deutsche Bundesregierung gewandt. Sie appelliert, von der massiven überzogenen Kriminalisierung von Abstand zu nehmen.


15.01.2011 | Neue Richtlinie

Neue EU-Richtlinie kriminalisiert sogar Kunst & Pubertätskomödien
Die nochmalige genaue Analyse der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie zeigt, dass die Bewertung vom vergangenen November (siehe Mail vom 23.11.10 unten) noch zu optimistisch war.
Auch Spielfilme, in denen unter 18jährige DarstellerInnen Sexszenen simulieren, müssen kriminalisiert werden. Und die Richtlinie macht keinerlei Ausnahmen für künstlerische Werke.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2010 erschienen

Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des Namensrechts nicht auf
Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle

Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an
 

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25.11.2010 | Oberster Gerichtshof

Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an
Rechtskomitee LAMBDA: ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof

Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht (immer) beschweren darf, wenn die Polizei Zeugen rechtswidrig unter Druck setzt, um belastende Aussagen gegen ihn zu erlangen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht einen klaren Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


24.11.2010 | Heiratsurkunde

Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA kündigt Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof an

Der Verfassungsgerichtshof hat das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


23.11.2010 | Neue Richtlinie

EU verbietet erotische Darstellungen von Erwachsenen
Eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie sieht nicht nur Internetsperren vor sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen. Verboten wird nicht nur Pornografie sondern jede Darstellung sexueller Vorgänge.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2010 erschienen

Bundesregierung: Hetze gegen Homosexuelle soll erlaubt bleiben!
Sexuelle Welten – Vielfalt Leben

Gleiche Rechte für homosexuelle Paare in allen 27 Mitgliedstaaten
 

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07.10.2010 | Eingetragene Partnerschaft

VfGH entscheidet über EP für Heterosexuelle
Helga Ratzenböck und Martin Seydl leben seit vielen Jahren in einer verschiedengeschlechtlichen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben eine mittlerweile erwachsene gemeinsame Tochter. Die traditionelle Zivilehe haben die beiden nie als für sie passendes Partnerschaftsinstitut gesehen und deshalb nicht geheiratet.

Die EP entspricht ihren Vorstellungen eines modernen Rechtsinstituts für Paare besser. Sie hat gegenüber der Ehe bspw. kürzere Scheidungsfristen, geringere Unterhaltspflicht nach einer Scheidung und eine Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue. Einen (weiteren) Kinderwunsch haben sie nicht mehr, weshalb die Benachteiligungen der EP gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern bestehen, für sie nicht von Bedeutung sind. Darüber hinaus erachten sie die Beschränkung eines im 21. Jahrhundert neu eingeführten Instituts bloß auf Grund des Geschlechts der Partner an sich ganz grundsätzlich als diskriminierend. So wie umgekehrt der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe.

Helga Ratzenböck und Martin Seydl haben daher beim Magistrat der Stadt Linz die Zulassung zur Schliessung der EP beantragt. Ihr Antrag wurde abgewiesen. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat die Berufung im August abgewiesen. Gestern gingen die dagegen erhobenen Beschwerden an den Verfassungs- und an den Verwaltungsgerichtshof.

„Der Verfassungsgerichtshof könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner.


15.09.2010 | Kein ausreichender sozialer Störwert

Faymann und seine MinisterInnen: Hetze gegen Homosexuelle soll erlaubt bleiben
Rechtskomitee LAMBDA: „Enttäuschend und erschreckend“

Mit einem Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof wehren sich Lesben und Schwule gegen ihren gesetzlichen Status als Opfer letzter Klasse. Während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigen diese Schutzlosigkeit. Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller habe keinen ausreichenden sozialen Störwert.


27.08.2010 | Eigene Nacktbilder verschickt

Staatsanwalt verfolgt 16jährige wegen „Kinder“pornografie
Weil sie mit Handys Nacktbilder von sich selbst verschickt haben, werden 15- und 16jährige Jugendliche jetzt strafrechtlich verfolgt

Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten. Die vom Parlament gehörten ExpertInnen sprachen sich geschlossen gegen diese generelle Ausdehnung aus. Sie wurde, in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses, dennoch Gesetz (§ 207a StGB).


24.08.2010 | Eingetragene Partnerschaft

Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des Namensrechts nicht auf
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf Verwaltungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.


23.08.2010 | Gleichgeschlechtliche Paare

EuGH-Generalanwalt fordert gleiche Rechte für homosexuelle Paare in allen 27 Mitgliedstaaten
Rechtskomitee LAMBDA: „Richtungweisender Fall für ganz Europa“

RKL-Präsident Graupner vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. In Jürgen Römer gegen die Stadt Hamburg (C-147/08) fordert nun der Generalanwalt, dass gleichgeschlechtliche Paare in der gesamten Union Zugang zu allen arbeitsrechtlichen Vergünstigungen haben müssen, wie sie Ehepaaren gewährt werden.


14.08.2010

NGO-Bericht an den UNO-Menschenrechtsrat
Alle vier Jahre müssen Staaten dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Einhaltung der Menschenrechte Bericht erstatten (Universal Periodic Review UPR). Anläßlich des aktuellen österreichischen Berichts hat die NGO-Plattform „Mit vereinten Kräften vor den Vereinten Nationen“ einen Bericht an die UNO verfasst. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ist Mitglied in dieser Plattform und hat an dem Bericht mitgearbeitet.“


JUS AMANDI Ausgabe 2/2010 erschienen

Lesben und Schwule wehren sich!
Wir sind Familie

Bindestrich-Diskriminierung
 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2010 | JUS AMANDI Archiv


24.06.2010

RKL zum Wiener Landtagsbeschluss
Wir sind Familie - nun auch in Wien

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich erfreut über das heutige Urteil des Menschenrechtsgerichtshof und dessen prompte Umsetzung in Wien. Wien fordert Bund zur Aufhebung des Eheverbots auf.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute erstmals klar festgestellt, dass auch homosexuelle Paare eine Familie sind (Schalk & Kopf gg. Österreich). Und der Wiener Landtag hat dieses Urteil nur wenige Stunden nach seiner Verkündung umgesetzt. "Gleichgeschlechtliche Paare sind dank heute beschlossener Landesgesetze nun in Wien ausdrücklich als Familie anerkannt" zeigte sich RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner erfreut über den abendlichen Beschluss des Wiener Landtages vom 24. Juni 2010 zur Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) in Wien. Graupner ergänzte: "Wien ist damit nicht nur das erste Bundesland, dass sein Landesrecht an die EP anpasst, sondern der Wiener Landtag auch das erste österreichische Parlament, das gleichgeschlechtliche Paare als Familie anerkennt."


21.06.2010 | Eingetragene Partnerschaft

Auch in Wien keine vollständige Gleichstellung
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht

Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.


07.06.2010 | Gleichgeschlechtliche Paare

Faymann und seine MinisterInnen verteidigen Fortpflanzungsverbot für Lesben
Rechtskomitee LAMBDA: „Abstrus und enttäuschend“

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine Minister verteidigen das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen mit zähnen und Klauen.


23.04.2010 

RKL-Präsident Graupner wieder vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war zum dritten Mal als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es diesmal am 21. April 2010 um die Erweiterung des Grundgesetzes um die Schutzkategorie "sexuelle Identität"
.

4 der 9 gehörten ExpertInnen unterstützten die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer die letzte verbliebene Hauptzielgruppe der NS-Gewaltherrschaft ist, die vom Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt wird. Ganz im Gegensatz zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union und zu den Verfassungen zahlreicher anderer Staaten in Europa und ausserhalb Europas.

Die anderen 5 Sachverständigen sprachen sich gegen die Erweiterung des Grundgesetzes aus und äusserten die Befürchtung, sie könnte zur Aufhebung des Ehe- und Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare führen sowie zur Legalisierung von pädophilen Kontakten mit Kindern und der Polygamie. Auch eine Gefährdung der Integration von Muslimen wurde ins Treffen geführt. Bei Einbürgerung, so die Argumentation, müssten sich Ausländer zum Grundgesetz bekennen, und das würde gläubigen Muslimen viel schwerer fallen, wenn dieses Grundgesetz auch Homosexuelle vor Diskriminierung schützt.

Alle drei weiblichen Sachverständigen sprachen für die Verfassungsergänzung aus. Von den sechs männlichen Sachverständigen tat dies nur einer.

Dr. Graupner war der einzige von ausserhalb Deutschlands geladene Sachverständige.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und demnächst das Protokoll der Anhörung finden sich auf www.bundestag.de.


16.04.2010

Oberster Gerichtshof bestätigt:
7 Monate für Vielleicht-Jugendpornografie
7 Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von 5 (!) Bildern zweier nackter junger Männer, die laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!) Jahren alt sind. Dieses Urteil bestätigte kürzlich nun auch der Oberste Gerichtshof.


14.04.2010 | Operationszwang für Transsexuelle

Einstellung des Strafverfahrens bestätigt
Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt entscheidet der Oberste Gerichtshof“

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Entscheidung der Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt, das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium einzustellen, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kündigt die Anrufung des Obersten Gerichtshofs an.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2010 erschienen

Eingetragene Partnerschaft: Vier Paare gegen die Diskriminierung
Operationszwang für Transsexuelle

 

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Die Beratungsstelle COURAGE mit dem Schwerpunkt gleichgeschlechtliche und transGender Lebensweisen und das Rechtskomitee LAMBDA laden zur Informations- & Diskussionsveranstaltung zum Thema
 

EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT FÜR LESBEN UND SCHWULE
 

Alle sprechen darüber, viel wird diskutiert: Mit 1. Januar 2010 ist die neue "Eingetragene Partnerschaft" für gleichgeschlechtlich L(i)ebende in Kraft getreten. Der Bedarf an kompetenter Information und Beratung hat sich seither deutlich erhöht.
Aber welche Rechte und Pflichten sieht das neue Gesetz nun tatsächlich vor? Bekommt meine ausländische Partnerin Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis? Muss ich im Falle einer Trennung Unterhalt zahlen? Wie schaut es mit Erb- und Sozialrecht aus? Ist im Falle einer Erkrankung ein Pflegeurlaub möglich? Bekomme ich eine Witwenpension, wenn mein/e PartnerIn stirbt? Was passiert mit den leiblichen Kindern meiner Partnerin, wenn ihr etwas zustößt? Wo und mit welchen Unterlagen muss die Eingetragene Partnerschaft angemeldet werden? Wo und wie können Lesben und Schwule „heiraten“?
Auch viele BeraterInnen in professionellen Beratungsstellen sind noch nicht genügend über diese neue Lebensrealität von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen informiert. Ziel ist eine ausführliche Rechtsinformation für KollegInnen der vielfältigen Beratungsstellen, für gleichgeschlechtliche Paare sowie für alle Interessierten.
Donnerstag, 08. April 2010, 19.30 – 21.30 Uhr
Bezirksvorstehung Mariahilf, 1060 Wien, Amerlingstraße 11, Festsaal
.


18.03.2010 | Eingetragene Partnerschaft

Auch in Wien keine vollständige Gleichstellung
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht

Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.


17.03.2010 | Operationszwang für Transsexuelle

Blitzentscheidung: Höchstgericht maßregelt Innenministerium im Eilverfahren
Rechtskomitee LAMBDA: „Amtsmissbrauch muss Konsequenzen haben“

In einer sensationell blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen Amtsmissbrauch.


18.02.2010 | Operationszwang für Transsexuelle

Staatsanwalt: BMI weiss nicht was es tut
Rechtskomitee LAMBDA: „Wir sind erschüttert“

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erschüttert.


16.02.2010 | EU-Grundrechteagentur

RKL in Grundrechteplattform aufgenommen
Die Grundrechteagentur der Europäischen Union (http://fra.europa.eu) hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) als Mitglied in seine Grundrechteplattform aufgenommen. Die Grundrechteplattform (http://fra.europa.eu) setzt sich aus den bedeutendsten Menschenrechtsorganisationen und –einrichtungen Europas zusammen und dient der EU-Grundrechteagentur zur Kommunikation und Kooperation mit der Zivilgesellschaft. Neben dem RKL wurde auch die European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL) (www.sexualorientationlaw.eu), deren Koordinator RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ist, in die Grundrechteplattform aufgenommen.


16.02.2010 | Eingetragene Partnerschaft (EP)

Infoportal online
Mit 1. Jänner 2010 trat in Österreich das "Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG" in Kraft. Aus diesem Anlass haben wir, zusammen mit anderen Organisationen, unter www.partnerschaftsgesetz.at ein Info-Portal geschaffen, wo sich "Schnellinfos" zum Thema Rechte und Pflichten, Eintragungsmodalitäten und spezielle Infos zum Thema Regenbogenfamilien, InländerIn/AusländerIn, zu geschlossenen Ehen/Eingetragenen PartnerInnenschaften im Ausland und deren Rechtswirkungen in Österreich zu finden sind. Ebenso darüber, wo die Eintragung in welcher Form möglich ist.


26.01.2010 | Operationszwang für Transsexuelle

Amtsmissbrauch im Innenministerium
Rechtskomitee LAMBDA: „Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft bereits“

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft einen eklatanten Fall von Amtsmissbrauch im Innenministerium. Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrt dennoch hartnäckig darauf. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.


21.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft (EP)

Weihnachtsgeschenk der Stadt Wien
Rechtskomitee LAMBDA: „Vorbild für ganz Österreich“

Wien schöpft alle Möglichkeiten aus, die das EPG Statutarstädten eröffnet. In der Bundeshauptstadt haben eintragungswillige Paare künftig drei Optionen.


18.12.2009 | Partnerschaftsgesetz

Ein wichtiger Schritt!
Trotz zahlreicher Kritikpunkte erstmals wesentliche Gleichstellungen für homosexuelle Paare!
Erklärung Österreichs parteiunabhängiger Homosexuellenorganisationen zum Partnerschaftsgesetz.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2009 erschienen

Eingetragene Partnerschaft: "Willkommen im vorigen Jahrhundert!"
Montenegro - Justice in the Balcans

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2009 | JUS AMANDI Archiv


10.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft

Willkommen im vorigen Jahrhundert!
Rechtskomitee LAMBDA: „Leider schlechtestes Partnerschaftsgesetz Europas“

Der Nationalrat hat soeben das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) verabschiedet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüsst, dass Österreich damit im 20. Jahrhundert angekommen ist. Zugleich bedauert es, dass der Schritt in das 21. Jahrhundert nicht gelungen ist.


Wollen Sie so heiraten? (Grüne Andersrum)


07.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft (EP)

Offener Brief an das Justizministerium
Drei Tage vor der Beschlussfassung im Nationalrat hat RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in einem offenen Brief an das für das EPG federführende Justizministerium noch einmal auf die zahlreichen offenbaren Verstösse gegen Verfassungs- und EU-Recht aufmerksam gemacht.

Offener Brief an das Justizministerium


04.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft

Erfolg des RKL: Justizausschuß reduziert Ungleichbehandlungen von 74 auf 47
Rechtskomitee LAMBDA: „Trotzdem immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz Europas“

Die Lobbyingarbeit des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zeitigt erste Früchte. Der Justizausschuß hat aus der Regierungsvorlage 27 Ungleichbehandlungen zur Ehe eliminiert. Von den ursprünglich 74 sind jetzt noch 47 übrig. Zudem hat der Ausschuss festgestellt, dass das Stiefkindadoptionsverbot nur für die Dauer der eingetragenen Partnerschaft gilt und das Stiefkind nach dem Tod des Partners adoptiert werden kann. Für die Gerichte bindend wäre jedoch nur, wenn das auch im Gesetz selbst festgehalten wird. Und auch mit den 47 Ungleichbehandlungen bleibt das EPG immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle in Europa.

Ungleichbehandlungen zum Eherecht in der Fassung des Justizausschusses
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (mit den Streichungen des Justizausschusses)


30.11.2009 | Eingetragene Partnerschaft (EP)

Zwangsouting für Homo-Paare
Rechtskomitee LAMBDA: „Nächster Bosheitsakt der Bundesregierung“

Durch die von Innenministerin Fekter soeben zur Begutachtung ausgesandte Personenstandsverordnung wurde ein neuer Bosheitsakt der Regierung gegen gleichgeschlechtliche Paare bekannt. Beide eingetragene PartnerInnen verlieren ihren Familiennamen und werden durch eine neue Namenskategorie („Nachname“) gekennzeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kritisiert diese besondere Kennzeichnung eingetragener PartnerInnen und das damit verbundene Zwangsouting heftig.


23.11.2009 | Regierungsvorlage zur EP

Mindestens 72 Ungleichbehandlungen
Rechtskomitee LAMBDA: „ungerechtfertigt, lächerlich und boshaft“

Eine stichprobenweise Analyse des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, brachte 72 Ungleichbehandlungen der Eingetragenen Partnerschaft (EP) gegenüber dem Eherecht zutage. Das RKL fordert das Parlament auf, dem Gesetz zumindest die schlimmsten Giftzähne zu ziehen.

Ungleichbehandlungen zum Eherecht (Kurzfassung)
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (Kurzfassung) (update 28.11.09: 74 Abweichungen)
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (Langfassung)
Regierungsvorlage (Text)
Regierungsvorlage (Erläuterungen)
Protokollsanmerkung im Ministerrat

 
ZIB 13:00 (17.11.2009)   ZIB 24 (18.11.2009)

  


15.11.2009 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

RKL begrüßt BZÖ-Vorstoss
Rechtskomitee LAMBDA: „Vermeidet sexuelle Apartheid“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Forderung des BZÖ, dass die Eingetragene Partnerschaft (EP) auch verschiedengeschlechtlichen Paare offenstehen soll.


13.11.2009 | Partnerschaftsgesetz

Gleiche Rechte und gleiche Pflichten natürlich am Standesamt!
Österreichs Lesben- und Schwulenorganisationen kämpfen seit Jahrzehnten für die Gleichberechtigung und rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, die in unserer Gesellschaft ebenso klar Verantwortung miteinander und füreinander übernehmen wie heterosexuelle Paare. Genau deshalb müssen lesbische und schwule ÖsterreicherInnen für ihre PartnerInnenschaften die gleichen Rechte und Pflichten erhalten wie ihre heterosexuellen MitbürgerInnen, und das natürlich auch am Standesamt! Österreichs parteiunabhängige Homosexuellenorganisationen richteten eine gemeinsame Erklärung und Forderungen an die Bundesregierung.

Erstklassige Rechte statt ein letztklassiges Gesetz!

Für völlige Gleichstellung jetzt!

http://www.erstklassigerechte.at

Uns reichts! Gemeinsam mit vielen aus der Communitiy rufen wir zur Demo am 13.11. um 15 Uhr auf.

Dieses Gesetz ist nicht für Lesben und Schwule, sondern für die heterosexuelle, uns ausgrenzende, Norm der Gesellschaft!

Dieses Gesetz ist kein Fortschritt, weil es uns unsere Menschenrechte auf Eheschließung und auch auf Gleichbehandlung verweigert!

Dieses Gesetz ist ein Rückschritt, weil es uns wesentliche Rechte ausdrücklich verbietet!

Dieses Gesetz ist ein Pfusch, weil es viele wichtige Rechtsfragen nicht regelt!

Dieses Gesetz geht an der Realität und den Bedürfnissen der lesBiSchwulen und transidenten Community vorbei!

Uns reichts!

Denn standesamtstauglich sind wir alle. Wir wollen weder ein Rumpfgesetz, noch Menschen zweiter Klasse sein. Du musst nicht heiraten wollen, um für gleiche Rechte zu sein. Deshalb fordern wir erstklassige Rechte statt letztklassige Gesetze und rufen zu einer Kundgebung auf:

Freitag, 13. November 2009

15:00 Uhr

Treffpunkt Parlament und anschließender

Demonstrationszug vor das Bundeskanzleramt

                                                                                                           


06.11.2009 |

Seriendiskriminierung statt Gleichberechtigung
Der Entwurf zum Gesetz einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor. Mit unzähligen Diskriminierungen.

Der Entwurf des Justizministeriums beinhaltet allein im Zivil- und Strafrecht gezählte 34 Abweichungen Eherecht. Bei Fortpflanzungsmedizin und Adoption sollen sogar erhebliche Rückschritte gegenüber der bisherigen Rechtslage gemacht werden. Eingetragene Lebenspartner können dem Entwurf zufolge (als Einzelperson) alle Kinder dieser Welt adoptieren, mit einer einzigen Ausnahme: das Kind ihres/ihrer PartnerIn. Und das sogar nach dessen/deren Tod. Die Justizministerin bringt zu Gunsten der auf Biegen und Brechen gewollten homophoben Diskriminierung sogar Waisenkinder um Unterhalts- und Erbansprüche und um eine gesicherte und geborgene Elternschaft in der vertrauten (Stiefkind)Familie. Das Gesetz ist unglaublich kinderfeindlich.


02.11.2009 | Eingetragene Diskriminierung

Pfuschgesetz aus Angst vor Menschenrechtsgerichtshof
Justizministerin verweigert Herausgabe des Entwurfs, zuständige Ministerialbeamte im Urlaub

Das Justizministerium verweigert dem Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, die Herausgabe des selbst medial vorgestellten Gesetzentwurfs. Gleichzeitig urlauben die zuständigen Beamten und es wird klar, warum es die Justizministerin plötzlich gar so eilig hat: am 14. Jänner hält der Europäische Menschengerichtshof eine öffentliche Verhandlung wegen des Fehlens einer Partnerschaftsregelung in Österreich ab.


01.11.2009 | Schlechtestes Partnerschaftsgesetz der Welt

Nein zur eingetragenen Diskriminierung!
Rechtskomitee LAMBDA: „Nehmen nicht jeden hingeworfenen Knochen dankbar auf“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, lehnt den Entwurf der VP-Justizministerin Bandion-Ortner für eine eingetragene Partnerschaft vehement ab. In einem offenen Brief dankt das RKL Frauenministerin Heinisch-Hosek für die standhafte Ablehnung des schlechtesten Partnerschaftsgesetzes der Welt.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2009 erschienen

Sechs Verfahren: Menschenrechtsgerichtshof beschäftigt sich mit „untotem“ § 209
VANGARDIST.COM - Das neue Online-Magazin für Männer, die Männer mögen

PARTNERSCHAFT - Kommt ein Diskriminierungsgesetz?
 

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04.10.2009  | Register Now!

Justice in the Balkans: Equality for Sexual Minorities
The DAAD Alumni Club of Montenegro is hosting the conference Justice in the Balkans: Equality for Sexual Minorities in Podgorica 23-25 October 2009. The European Commission on Sexual Oriention Law (ECSOL) gladly serves as a partner to this outstanding event in a very sensitive region. Ministers and representatives of Balkan governments, lawyers, academics and activists from Europe and North America will be present. Register now!

We will share strategies for bringing about legal and social change in the Balkans, discuss the experiences of other countries, and discuss the impact and context of European integration for these countries as they grapple with these challenges.

Human rights in the Balkan countries are not fully enjoyed, in part because they run counter to the legal, social and religious traditions of those countries. Individual rights and freedom of choice, including sexual and reproductive rights, are compromised or even negated. States, as the responsible bodies for protecting human rights, have not adequately fulfilled their obligations to civil society and to the general population within their boundaries. The full acknowledgement of human rights and the protection of the sexual freedom of all residents, including the LGBT population, should be organized along the lines of the contemporary standards of international and European human rights.

The DAAD Alumni Club of Montenegro is hosting a conference to address these issues—Justice in the Balkans: Equality for Sexual Minorities. Ministers and representatives of Balkan governments, lawyers, academics and activists from Europe and North America will be present. We will share strategies for bringing about legal and social change in the Balkans, discuss the experiences of other countries, and discuss the impact and context of European integration for these countries as they grapple with these challenges.

I invite you to join us in Podgorica, Montenegro from Friday, October 23 to Sunday, October 25 (inclusive), 2009, to participate in this important conference. Although there is no fee for attending the conference, you must cover your own travel, accommodation and meals costs, and provide your own health and travel insurance coverage. See below the conference programme for your perusal. Also, find below Podgorica destination guide you could estimate your possible costs.

Human rights are for all human beings, whatever our nationality, place of residence, sex, sexual orientation, national or ethnic origin, colour, religion, language, or any other status. We are all equally entitled to our human rights and to live free of discrimination. Your support will enable us to expand our work throughout the Balkans, will contribute to a better understanding and awareness of the problems we are addressing, and lead to an increase in tolerance and acceptance in these societies.

Pre-registration (via the form below) is required, and attendance is limited. After your pre-registration form is received, a confirmation form will be e-mailed to you within 3 bussines days. Please, bring a copy of our confirmation with you to the Registration Desk when you first arrive at the Conference to pick up your accreditation and conference material. Confirmation letters will be only e-mailed to you: providing a valid email address will ensure a response to your registration. DAAD Alumni Club Montenegro does not trade or sell email addresses; they are kept confidential. Please, note: the organizer reserve the right to accept or refuse any pre-registration without giving any reason whatsover.

Please, e-mail to kojicic@daad-alumni.de your pre-registration no later than October 16, 2009 (until 5PM European time).

If any required blank space in the pre-registration form is left unfilled or any question is left unanswered the pre-registration will not be considered.

With warmest regards,
Dr. iur. Jovan Kojičić, Conference Chair
President, DAAD Alumni Klub Montenegro
Jovana Tomaševića Strasse bb
81000 Podgorica, Montenegro
E-mail: kojicic@daad-alumni.de

DAAD Alumni MNE - ESM Brochure
Programme
Podgorica Destination Guide for Conference Participants
CommHR/DV/sf 106-2009
Pre-Registration form
 


23.09.2009 | Moral-Fall

Menschenrechtsgerichtshof beschäftigt sich mit „untotem“ § 209
RKL drängt auf Rehabilitierung der § 209-Opfer

Noch lange nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof hat das Oberlandesgericht Wien das berüchtigte anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar gerechtfertigt (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat nun das Verfahren gegen Österreich eingeleitet (E.B. vs. Austria III, 27783/09).


15.09.2009 | Homosexuellenurteile im Strafregister

Menschenrechtsgerichtshof leitet fünf Verfahren gegen Österreich ein
Rechtskomitee LAMBDA: „Hoffnung auf späte Gerechtigkeit“

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat dieser Tage fünf Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Grund ist die fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von Verurteilungen nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209.


JUS AMANDI Ausgabe 2/2009 erschienen

RKL-Präsident Graupner erhielt Zivilcouragepreis des CSD-Berlin
Bahnbrechend: Laudatio von Dr. KlausLederer

Strassenfest:„andersrum ist nicht verkehrt“
Günstig Bahn fahren auch für Regenbogenfamilien

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2009 | JUS AMANDI Archiv


09.06.2009

RKL-Präsident Graupner erhielt Zivilcouragepreis des CSD-Berlin
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner wurde mit dem Zivilcouragepreis 2009 des CSD-Berlin ausgezeichnet.
Der CSD-Berlin (www.csd-berlin.de) begründet die Preisverleihung u.a. damit, dass Graupner „durch eine Fülle von Musterverfahren dazu beitragen“ konnte, dass die bürgerrechtlichen Anliegen der Lesben, Schwulen und überhaupt sexuell Anderen auf die Agenda des Prozesses der Europäisierung in unserem Sinne platziert werden konnten“ und dass „die durch (sein) Engagement bewirkten Sprüche und Urteile … in den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union unseren Bewegungen Auftrieb wie rechtspolitische Handhabe zur Verbesserung unserer Situationen gegeben (haben).“

Auszeichnung
Bericht über die Preisverleihung
Podcast der Preisverleihung
 


JUS AMANDI Ausgabe 1/2009 erschienen

Peter Schieder erhielt Karl-Heinrich-Ulrichs Award
Verwaltungsgerichtshof hebt Operationszwang für Transsexuelle auf

Fekter: Eingetragene Partnerschaft per 1.1.2010
Edwin Cameron wurde Verfassungsrichter

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2009 | JUS AMANDI Archiv


28.04.2009 | Sensationelles Urteil

Verwaltungsgerichtshof hebt Operationszwang für Transsexuelle auf
Rechtskomitee LAMBDA: „Eine historische Entscheidung“

Wie soeben bekannt wurde hat der Verwaltungsgerichtshof am 27. Februar den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Menschen als rechtswidrig erklärt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, spricht von einer historischen Entscheidung.


27.04.2009

International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender & Intersex Law Association
Peter Schieder erhielt Karl-Heinrich-Ulrichs Award
Der Ehrenpräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Mitglied des RKL-Kuratoriums, Dr. Peter Schieder, wurde in West Hollywood (Los Angeles) mit dem diesjährigen Karl-Heinrich-Ulrichs-Award der International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender & Intersex Law Association (ILGLaw) ausgezeichnet. ILGlaw-Europadirektor und RKL-Präsident, Dr. Helmut Graupner, würdigte in seiner Laudatio die Verdienste Peter Schieders um die Menschenrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen in ganz Europa.

Schieder-Laudation-2009
Speech of Thanks Schieder
Speech Schieder LA March 2009

Fotogalerie


29.03.2009
Keine Geschäfte mit den iranischen Mullahs!
Mahnwache anlässlich des 30. Jahrestages der Ausrufung der "Islamischen Republik" im Iran.

Mittwoch, 1. April 2009, 16.30 - 20.00 vor dem Parlament, Dr. Karl-Renner-Ring

RednerInnen u.a.:
Dr. Madeleine Petrovic (Klubobfrau der Grünen NÖ)
Dr. Richard Schmitz (Österreichisch-Israelische Gesellschaft)
Marco Schreuder (Abgeordneter zum Wiener Landtag, Grüne Wien)

Am 1. April 1979 wurde im Iran die "Islamische Republik" ausgerufen. Das einzige, was es zu diesem Jubiläum zu feiern gibt, sind 30 Jahre Widerstand gegen dieses menschenverachtende Regime. 30 Jahre "Islamischen Republik Iran" bedeuten 30 Jahre Terror nach innen und außen: Verfolgung von GewerkschafterInnen, nationalen und religiösen Minderheiten, studentischen AktivistInnen, Homosexuellen, Frauen und Oppositionellen. Mit unserer Mahnwache, die zeitgleich auch in anderen europäischen Städten wie Berlin und Den Haag stattfinden wird, gedenken wir der Opfer der Mullah-Herrschaft im Iran. Zehntausende wurden ermordet, Millionen ins Exil getrieben.

Nicht erst seit Präsident Ahmadinejad, sondern seit 30 Jahren ruft das Regime zur Zerstörung Israels auf. Heute steht es kurz davor, sich durch sein Nuklearprogramm die Mittel zu beschaffen, solche Drohungen in die Tat umsetzen zu können. Trotz der Gefahren, die von dem Regime auch für Europa ausgehen, ist Österreich ein wichtiger Handelspartner des Iran. Die OMV hält nach wie vor an ihren geplanten Milliarden-Geschäften mit dem Regime fest. 650 österreichische Firmen sind im Iran aktiv. Banken wie Raiffeisen springen laut Presseberichten für europäische Kreditinstitute ein, die sich aus dem Iran zurückgezogen haben. Bisher kann Teheran bei seinem Nuklearprogramm auch mit österreichischer Unterstützung erfolgreich auf Zeit spielen. Die Bundesregierung hat bislang keine eigenen Sanktionen erlassen. Die österreichisch-iranischen Handelsbeziehungen wurden nicht wirkungsvoll eingeschränkt.

Um die iranische Bombe zu stoppen, muss das Regime gezielt politisch und wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden. Gerade die europäischen Länder wären dazu in der Lage. Es ist zu hoffen, dass die Bedrohung durch die Islamische Republik auch ein Thema im bevorstehenden Wahlkampf zur neuen Zusammensetzung des EU-Parlaments sein wird.

Wir fordern österreichische Firmen auf, alle Geschäfte zu stoppen, die das iranische Regime stützen.

Wir fordern von der Bundesregierung und den im Parlament vertretenen Parteien:
- den Erlass von unilateralen Sanktionen, die solche Geschäfte unterbinden
- die sofortige Forcierung wirksamer und umfassender Sanktionen auf EU- undUN-Ebene
- die Unterstützung aller Kräfte im Iran und Exil, die für individuelle Freiheit, Geschlechtergleichheit und einen säkularen Rechtsstaat eintreten

Veranstalter: STOP THE BOMB

Unterstützende Organisationen:
Aktion gegen den Antisemitismus in Österreich, Bnei Akiva, Bund sozialdemokratischer Juden - Avoda, Demokratische Partei Kurdistan Iran, European Council of WIZO Federation, GO Dogma, HaShomer HaZair, KSV Lili, Israelitische Kultusgemeinde Wien, Illustrierte Neue Welt, Misrachi, Österreichisch-Israelische Gesellschaft, Studienvertretung Politikwissenschaft / Universität Wien, Zionistische Föderation in
Österreich, Zwi Perez Chajes Loge der B'nai B'rith. Weitere Informationen: at.stopthebomb.net.


04.03.2009 | 2. Gewaltschutzgesetz
Absurditäten statt Hilfe
Heute wird im Justizausschuß des Nationalrats das 2. Gewaltschutzgesetz behandelt. Nach einem den Abgeordneten von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschriebenen Abänderungsantrag soll die Kinderpornografiebestimmung des Strafgesetzbuches (§ 207a StGB) so abgeändert werden, dass das bloße Betrachten von Bildern unterschiedslos bis zum 18. Lebensjahr kriminalisiert werden soll, also genauso auch bei Jugendlichen (14-18jährigen = mündigen Minderjährigen).


18.02.2009
Innenministerin Fekter: Eingetragene Partnerschaft per 1. Jänner 2010
Am 17. Februar 2009 hat Innenministerin Dr. Maria Fekter eine vierköpfige Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem ausführlichen Gespräch empfangen.

Die VertreterInnen des RKL konnten mit der Ministerin in einem nahezu zweistündigen Gespräch die Anliegen gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, insb. ihre Forderung nach der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, offen und konstruktiv diskutieren.

Ministerin Fekter verlieh darin ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das Partnerschaftsgesetz im kommenden Herbst beschlossen und mit 01.01.2010 in Kraft treten werde. Die VertreterInnen des RKL wiederum deponierten mit Nachdruck, daß dieses Gesetz auch wirkliche Gleichbehandlung bringen müsse.

"Ein Rumpfgesetz mit zahlreichen Abweichungen zur Ehe, womit uns SP-Justizministerin Berger abspeisen wollte, werden wir nicht akzeptieren", stellte der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner, klar.


27.01.2009
Edwin Cameron wurde Verfassungsrichter
Edwin Cameron, Festredner des Festaktes „Wider die sexuelle Apartheid - 15 Jahre Rechtskomitee LAMBDA" im österreichischen Parlament (www.rklambda.at) wurde vom Präsidenten der Republik Südafrika zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes ernannt.

Edwin Cameron ist damit weltweit der erste offen homosexuell l(i)ebende Mann, der nach seinem Coming Out zum Höchstrichter ernannt wurde, sowie weltweit der erste offen Hiv-positive Höchstrichter.

Wir gratulieren herzlichst!

www.nytimes.com
www.constitutionalcourt.org.za


20.12.2008 | Oberlandesgericht Wien
7 Monate für Vielleicht-Jugendpornografie
7 Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von 5 (!) Bildern zweier nackter junger Männer, die laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!) Jahren alt sind. Dieses Urteil bestätigte kürzlich das Oberlandesgericht Wien.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2008 erschienen

Regierung zurück an den Neustart?
ECSOL tagte in Wien

Molterer hebt Porno-Erlass auf
Verfassungsgerichtshof hebt Operationszwang nicht auf

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2008 | JUS AMANDI Archiv


10.12.2008 | Transsexuelle

Verfassungsgerichtshof hebt Operationszwang nicht auf
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf Verwaltungsgerichtshof

Wie soeben bekannt wurde hat der Verfassungsgerichtshof kürzlich beschlossen, den Operationszwang für transsexuelle Menschen nicht aufzuheben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2008 erschienen

§ 207b - Bundesregierung beschließt extreme Verschärfung des § 209-Ersatzes
BLUTSPENDEDISKRIMINIERUNG - Kdolsky macht Rückzieher

Gesetzwidrig: Molterer lässt Homo-Pornos beschlagnahmen!
BZÖ - Jörg Haider tot

RKL-Präsident Helmut Graupner wieder vor dem Bundestag
The Global Arc of Justice: Sexual Orientation Law Around the World

JUS AMANDI Ausgabe 3/2008 | JUS AMANDI Archiv


24.09.2008 | Anweisung an die Zollverwaltung

Molterer lässt gesetzwidrig Homo-Pornos beschlagnahmen
Rechtskomitee LAMBDA fordert die sofortige Aufhebung des Erlasses

Wie soeben bekannt wurde hat Finanzminister Molterer die Zollverwaltung angewiesen, homosexuelle Pornografie zu beschlagnahmen, obwohl diese seit Jahren nicht mehr strafbar ist. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert die sofortige Aufhebung der Anweisung.


17.09.2008 | SPÖ wieder umgefallen

Bundesregierung beschliesst extreme Verschärfung des § 209-Ersatzes
Rechtskomitee LAMBDA: „Erschreckende Gleichgültigkeit“

Entsetzt zeigt sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, über den jüngsten Umfaller der SPÖ. Mit dem heute im Ministerrat beschlossenen Gewaltschutzpaket wird der heftig umstrittene Ersatzparagraph für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 extrem verschärft.


17.09.2008 | Wahlen 2008

Grosses Wahlspecial von RKL und Gayboy.at
Stellungnahmen der SpitzenkandidatInnen zu den LesBiSchwulen Fragen & grosse Onlineumfrage
Am 28. September wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Gayboy.at hat mit den Parteien Interviews geführt, die euch als Wahlstütze dienen sollen.
Bislang sind die Reaktionen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und dem LIF eingetroffen. Mach mit und gib deine Stimme ab, dann wissen wir es!
Das große gayboy-Wahl-Special wird wieder unterstützt vom Rechtskomitee Lambda. Hier geht es zur Umfrage www.gayboy.at.


16.09.2008 | Blutspendediskriminierung

Kdolsky macht Rückzieher
Rechtskomitee LAMBDA: „Insbesondere angesichts des Blutspendenotstands unverständlich“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich schwer enttäuscht darüber, dass Gesundheitsministerin Kdolsky von ihrer Ankündigung, die Diskriminierung homosexueller Männer bei Blutspenden zu beenden, nun wieder zurückgetreten ist.


10.09.2008 | International Lesbian and Gay Law Association

Call for Papers
The Global Arc of Justice: Sexual Orientation Law Around the World

March 11-14, 2009 Los Angeles & West Hollywood, California The Williams Institute on Sexual Orientation Law and Public Policy, at UCLA School of Law, and the International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) Conference will host “The Global Arc of Justice: Sexual Orientation Law Around the World” in Los Angeles and West Hollywood, California, U.S.A., from March 11-14, 2009. We will be accepting presentation and panel proposals until 17h00 Pacific Standard Time (i.e., 1700 GMT - 8) on Saturday, November 15, 2008. In addition to doctrinal and theory-based approaches, we welcome proposals that focus on practical skills or strategies as well as contributions from the social sciences. RKL President Dr. Graupner is also Vice-President for Europe ILGlaw.


JUS AMANDI Ausgabe 2/2008 erschienen

Rot, Schwarz, Grün, Blau, Orange, Gelb... - Die Bilanz
 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2008 | JUS AMANDI Archiv


20.06.2008 | Aus für homosexuelle Paare

Innenministerium kippt Niederlassungsbewilligungen
Rechtskomitee LAMBDA: „Weisung an die Stadt Wien ein Skandal“

Während Innenminister Platter gegen die Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu Felde zieht, kippt das Innenministerium auch noch die wenigen bescheidenen Möglichkeiten, die binationale gleichgeschlechtliche Paare bisher hatten, ihr gemeinsames Leben in Österreich zu führen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer kritisiert dies als einen Akt beispielloser Aggression.


19.06.2008 

RKL-Präsident Graupner wieder vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war wieder als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es am 18. Juni 2008 um die Lebenspartnerschaft und deren Angleichung an die Ehe, einschliesslich der gemeinsamen Adoption von Kindern.

6 der 8 gehörten ExpertInnen unterstützten die umfassende Gleichstellung. Darüberhinaus wurde die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare angeregt oder zumindest die Einfügung einer Generalklausel, wonach die Lebenspartnerschaft die gleichen Rechtswirkungen erzeugt wie die Ehe.

Dr. Graupner war einer von zwei ausserhalb Deutschlands geladenen Sachverständigen.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und demnächst das Protokoll der Anhörung finden sich auf www.bundestag.de.


13.06.2008

Pressekonferenz "DAS SCHLECHTESTE PARTNERSCHAFTSGESETZ DER WELT?"
Österreichs Homosexuellenorganisationen nehmen Stellung zum Berger-Entwurf
Unter dem Titel "DAS SCHLECHTESTE PARTNERSCHAFTSGESETZ DER WELT?" nahmen Österreichs Homosexuellenorganisationen zum Entwurf von Justizministerin Berger für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) Stellung.

Es nahmen unter anderem teil:
- Dr. Helmut Graupner (Rechtskomitee Lambda - RKL),
- Ing. Christoph Hubatsch (Homosexuelle und Glaube - HUG),
- Gebi Mair (HOSI Tirol), Dr. Horst Schalk (HOMED),
- Johanna Mathias (HOSI-Salzburg)
- Mag. Johannes Wahala (Beratungsstelle Courage),
- Gernot Wartner (HOSI Linz),
- Hans- Peter Weingand (RosaLila PantherInnen Steiermark),
- Manfred Wondrak (austrian gay professionals - agpro)

Österreichs Homosexuellenorganisationen haben rund ein dreiviertel Jahr in der "Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare (IMAG)" von Justizministerium und Familienministerium mitgearbeitet, die im Frühjahr 2008 ihren Endbericht vorgelegt hat. Dr. Maria Berger, BM für Justiz, sandte daraufhin im April 2008 ihren Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in Begutachtung, die (verlängerte) Begutachtungsfrist endet am 16. Juni 2008.

Der vorliegende Berger-Entwurf ignoriert weiterhin die Ergebnisse der IMAG, es ist im Kern immer noch jener Entwurf, den BM Berger bereits am 24. Oktober 2007 im Alleingang der Öffentlichkeit präsentierte, und der daraufhin in der IMAG von allen parteifreien Homosexuellenorganisationen Österreichs unisono abgelehnt wurde:

* Der Berger-Entwurf regelt bisher nur den reinen Registrierungsakt für homosexuelle Paare sowie die Rechtsfolgen im Justizbereich, letzteres auch nur unvollständig. Im Wesentlichen werden nur die gegenseitigen Pflichten der Partner geregelt (Unterhalt, Beistand, Treue, gemeinsames Wohnen, Vermögensaufteilung usw.).
* Die Rechte aber, die der Staat (Ehe)Paaren gerade wegen der Übernahme dieser Pflichten gewährt fehlen in dem Entwurf völlig (etwa im Steuer-, Pensions-, Krankenversicherungs-, Arbeits-, Beamten-, Fremden- und Staatbürgerschaftsrecht, u.v.m.). Das Justizministerium "hofft" diesbezüglich auf ein Nachziehen der anderen Ressorts, obwohl es selbst im Justizbereich keine vollständige Gleichstellung mit der Ehe vorsieht (mehr als 20 Abweichungen).
* Es handelt sich also um kein ordentliches Gesamtpaket, um kein umfassendes Partnerschaftsgesetz wie es in den (west)europäischen Ländern, auch der Mehrzahl unserer Nachbarländer, längst Standard ist.
* Selbst dieser Minimalstentwurf scheint noch immer nicht mit der ÖVP akkordiert zu sein, was noch weitere Verschlechterungen befürchten lässt (Standesamtsfrage usw.).
* Vor allem steht zu befürchten, dass nach einem allfälligen Beschluss des Rumpfgesetzes die ÖVP keine weitere Gleichstellung in all den anderen Ressorts ausserhalb des Justizbereichs zulassen wird, und den homosexuellen Paaren nur mehr ein Registrierungsakt samt gegenseitiger Pflichten bleibt, was noch inakzeptabler wäre als die derzeitige Rechtlosigkeit.

Österreichs Homosexuellenorganisationen haben daher im Begutachtungsverfahren zahlreich Stellung genommen, und ihren gemeinsamen Standpunkt im Rahmen der Pressekonferenz am 13.06.2008 im Presseclub Concordia präsentiert.

HINWEIS: Sämtliche bisherige Stellungnahmen zum Justizministeriumsentwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz finden sich auf der Homepage des Parlaments unter http://www.parlament.gv.at.

Gemeinsame Position der österreichischen Homosexuellenorganisationen

Fotos von der Pressekonferenz der österreichischen Homosexuellenorganisationen


20.05.2008 | SexualstraftäterInnen

Heterosexualität als Risiko für Sexualverbrechen?
Rechtskomitee LAMBDA: „Diskriminierende Einstellungen im Staatsapparat überwinden“

SexualstraftäterInnen sind gegenwärtig in aller Munde. Und wie man ihre staatliche Kontrolle intensivieren und Sanktionen verschärfen kann. Kaum beachtet wird in der öffentlichen Diskussion, dass nicht nur Gewalttäter als Sexualstraftäter gelten sondern beispielsweise auch Verurteilte nach § 207b Strafgesetzbuch, der Nachfolgebestimmung des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB. Wenig bekannt ist auch, welch diskriminierenden Einstellungen nach wie vor im Staatsapparat vorhanden sind. Aufsehen erregt derzeit ein kürzlich erstelltes Gutachten eines renommierten Gerichtspsychiaters.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2008 erschienen

EU-Gerichtshof ordnet Gleichbehandlung an
Schwul, Lesbisch, Transgender, Bisexuell in der Firma?

Berger-Entwurf so nicht akzeptabel
RKL gratuliert Stefan Rutzowitzky

JUS AMANDI Ausgabe 1/2008 | JUS AMANDI Archiv


07.05.2008 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Berger-Entwurf so nicht akzeptabel
Rechtskomitee LAMBDA: „Wäre ein Rumpfgesetz mit Pflichten ohne Rechte“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, präsentierte als erste Organisation seine Stellungnahme zu dem Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz. Mit diesem Entwurf gibt die Justizministerin die bisherigen Positionen der SPÖ auf und entscheidet sich gegen die Ergebnisse der eigenen interministeriellen Arbeitsgruppe. Stattdessen will sie ein Gesetz mit zahllosen Sonderregeln schaffen. Allein im Justizbereich sind 22 Abweichungen zum Eherecht vorgesehen. Ausserdem fehlen die zu den vorgesehenen zivilrechtlichen Pflichten gehörenden sozial-, steuer- und fremdenrechtlichen Ansprüche. Das RKL lehnt den Entwurf daher in dieser Form ab.

Stellungnahme


01.04.2008 | Tadao Maruko v. Versorgungswerk der deutschen Bühnen

EuGH ordnet Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe an
Rechtskomitee LAMBDA: „Ein historischer Sieg“

RKL-Präsident Graupner vertrat ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU hat heute - bindend für alle 27 Mitgliedstaaten - entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichbehandelt werden müssen, und ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen nicht auf Ehepaare beschränken dürfen. Damit ist auch in der aktuellen österreichischen Partnerschaftsdiskussion Halblösungen ein Riegel vorgeschoben.


29.03.2008 

Forschungsprojekt über den Bedarf an Beratung und Information beim Coming-Out
Eine Gruppe von SozialarbeitstudentInnen am fh-campus Wien, möchte den Bedarf an Beratung und Information während der Coming-Out Phase von schwulen und lesbischen Jugendlichen in Österreich ermitteln und ersucht um Mithilfe. Unter folgendem Link gelangt man zum Fragebogen. Natürlich findet die Befragung anonym statt! Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Zum Fragebogen.


25.02.2008

RKL gratuliert Stefan Ruzowitzky
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-, bisexuelle und transidente Frauen und Männer, gratuliert Stefan Ruzowitzky zur Verleihung des diesjährigen Oscars für den besten ausländischen Film.

Stefan Ruzowitzky hat massgeblichen Anteil an den Bemühungen zur Beseitigung des (2002 aufgehobenen) berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch. 1995 hat er für die vom RKL geführte Plattform gegen § 209 unentgeltlich den Film „Schwule Jugendliche – Kein Recht zu lieben?“ (DoRo Produktion) gedreht, der ein wertvolles Schlüsselelement in der Öffentlichkeitsarbeit und Kampagne der Plattform gegen § 209 (www.paragraf209.at) wurde. So ist der Film u.a. im Vorfeld der historischen parlamentarischen Abstimmung am 27. November 1996 an alle Abgeordneten zum Nationalrat versandt worden.

Wir möchten Stefan Ruzowitzky am heutigen Tag nicht nur in alter Verbundenheit zu seinem Erfolg herzlich gratulieren sondern vor allem die Gelegenheit nützen, um uns für seine damalige selbstlose Unterstützung, die er uns, ohne zu zögern, angedeihen liess, zu bedanken. Solches Engagement war und ist nicht selbstverständlich.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2007 erschienen

Berger-Entwurf ist nicht akzeptabel
Homosexuelle interessieren Regierung nicht

VfGH bestätigt Diskriminierung bei der Mitversicherung mit zynischer Begründung
Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung auch bei homosexuellen Lebensgem. abzugsfähig

JUS AMANDI Ausgabe 4/2007 | JUS AMANDI Archiv


25.10.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Berger-Entwurf ist inakzeptabel
Rechtskomitee LAMBDA: „Ghettogesetz mit zahllosen Sonderregelungen“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, lehnt den gestern von der Justizministerin präsentierten Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz ab. Mit diesem Entwurf gibt die Ministerin die bisherigen Positionen der SPÖ auf und will stattdessen ein Ghettogesetz mit zahllosen Sonderregeln schaffen. Allein im Justizbereich sind 35 Abweichungen zum Eherecht vorgesehen. Ein derartiges Ungleichbehandlungsgesetz ist für das RKL inakzeptabel.


30.09.2007
Justizministerin Berger für Adoptionsdiskriminierung
Willfährig sekundiert SP-Justizministerin Berger der VP und unterstützt die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Adoption - gegen die Linie der eigenen Partei!
"Auch wenn sich Pröll erst noch in der ÖVP durchsetzen müsse, sei seine Festlegung auf eine vor dem Standesamt zu schließende Partnerschaft "immerhin schon ein Fortschritt", sagte Berger gegenüber der APA. Ein Adoptionsrecht für solche Paare strebt auch sie nicht an." (www.derstandard.at Artikel als PDF
 

I. SPÖ-Bundesparteitag 2004:
„Der Bundesparteitag fordert : … Einführung einer standesamtlich 'Eingetragenen Partnerschaft'
(EP) für Lesben und Schwule nach skandinavischem Modell. Die EP ermöglicht Homosexuellen die
Eintragung ihrer Partnerschaft und den Zugang zu den Rechten und Pflichten des Eherechts, wobei
entsprechend der europäischen Rechtsentwicklung die 'Stiefkindadoption' auch in einer EP zu
ermöglichen ist. Im Hinblick auf die weitere europäische Rechtsentwicklung ist daneben
mittelfristig die alternative Option einer völligen Öffnung des Eherechts für Homosexuelle zu
prüfen."

II. Wiener SPÖ-Landesparteitag 2006:
„Der Landesparteitag fordert : Die EP ermöglicht Homosexuellen die Eintragung ihrer
Partnerschaft und den Zugang zu den Rechten und Pflichten der Ehe, wobei entsprechend der
europäischen Rechtsentwicklung die 'Stief- und Fremdkindadoption' auch in einer EP zu
adaptieren und somit zu ermöglichen ist. Im Hinblick auf die weitere europäische
Rechtsentwicklung mittelfristig die völlige Öffnung der Ehe für Homosexuelle."

III. SP-Antrag für eine eingetragene Partnerschaft
(Nationalrat 06.04.2005)

Beinhaltete auch die Stiefkindadoption (www.parlament.gv.at).


30.09.2007 | VP-Perspektivengruppe

Willkommen im vorigen Jahrhundert!
Rechtskomitee LAMBDA: „VP-Quantensprung mit Verbesserungsbedarf“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die heutige Initiative von Minister Josef Pröll für eine am Standesamt zu schliessende eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare analog zur Ehe. Zugleich bedauert es den apodiktischen Ausschluss jeglicher Adoption von Kindern und das Stehenbleiben beim Konzept des sexuellen Rassismus aus dem vorigen Jahrhundert. Das RKL appelliert an die SPÖ, sich jetzt energisch zumindest für die Ermöglichung der Stiefkindadoption einzusetzen.


19.09.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Familienministerin Kdolsky: Ein Recht für alle!
Rechtskomitee LAMBDA: „Einig gegen Sonderregeln“

Familienministerin Dr. Andrea Kdolsky zeigte im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Verständnis für die Forderung nach völliger rechtlicher Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Kdolsky wandte sich gegen Sonderregeln und plädierte für gleiche Rechte und Pflichten. Das Ziel sei die Öffnung der Zivilehe.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2007 erschienen

Sensation in der ÖVP
Regierungsarbeitsgruppe eingesetzt
Etappensieg vor EuGH

JUS AMANDI Ausgabe 3/2007 | JUS AMANDI Archiv


07.09.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Minister Hahn: Sowenig Sonderregeln als möglich
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreuliche Bewegung“

Bundesminister Dr. Johannes Hahn zeigte im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Verständnis für die Forderung nach Aufhebung des Eheverbots und völliger rechtlicher Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Ausdrücklich erklärte Hahn, er möchte sowenig Sonderregeln und sowenig Partnerschaftsinstitute als möglich.


06.09.2007 | Tadao Maruko v. Versorgungswerk der deutschen Bühnen

Generalanwalt empfiehlt dem EuGH Entscheidung zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreulicher Etappensieg“

RKL-Präsident Graupner vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen, oder ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen. Der Generalanwalt hat dem Gerichtshof nun ersteres empfohlen.


21.08.2007

Sensation in der ÖVP
Nach der verlorenen Wahl im letzten Jahr hat die ÖVP eine grosse Reformdiskussion gestartet. Unter dem Titel „Perspektiven2010“ hat sie ihre Basis aufgerufen, im Internet und in Impulsgruppen zusammen mit ExpertInnen, PolitikerInnen und der allgemeinen Zivilgesellschaft die traditionellen Positionen zu überdenken und die Zukunft der ÖVP zu erarbeiten.

Eine der 16 Impulsgruppen widmete sich dem Thema „Familie und Kinder“ und einer deren vier Arbeitskreise „Familie und Recht“. In diesem Arbeitskreis wurden auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften diskutiert, und RKL-Präsident, Dr. Helmut Graupner, war am 21. Juni dort eingeladen, einen Vortrag zu halten. Dabei plädierte er für das Standesamt und insbesondere für die Aufhebung des Eheverbotes als jene Variante, die als einzige wirkliche Gleichbehandlung mit sich bringt. Die Diskussion wie die gesamte Veranstaltung waren für ein spannendes und hochinteressantes Erlebnis (http://community.zukunft.at/forums/thread/5481.aspx).

Und nun einige Wochen später folgte die Sensation. Der Arbeitskreis „Familie und Recht“ präsentierte seine Ergebnisse und fordert für gleichgeschlechtliche Paare die Aufhebung des Eheverbotes und die Ermöglichung der Zivilehe. Gleichgeschlechtliche Ehepaare sollen dabei mit kinderlosen verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren völlig gleichgestellt werden (Adoption soll nicht möglich sein). Diese sensationelle Entwicklung wird noch erstaunlicher wenn man bedenkt, dass der Arbeitskreis nicht vom liberalen Flügel der ÖVP sondern von ProponentInnen des Familienbundes dominiert war, die zum konservativen Kernbereich der ÖVP zählen.

Es steht uns somit ein heisser Herbst bevor, in dem sich weisen wird, ob die Leitung der Perspektivengruppe und die ÖVP-Spitze dem folgen oder sogar ihrer eigenen Basis trotzen wird. Der nächste Schritt wird die Präsentation der Ergebnisse der 16 Impulsgruppen und – laut Perspektivengruppen-Website – „somit auch der Zukunft der ÖVP“ durch den Leiter der Perspektivengruppe Bundesminister Josef Pröll am 1. Oktober sein.


20.08.2007
RKL-Stellungnahme an Regierungsarbeitsgruppe "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften"

Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend haben mit Billigung der Bundesregierung (Ministerrat) eine Arbeitsgruppe „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ eingerichtet, die unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Staaten, die verschiedenen Formen der rechtlichen Anerkennung darstellen und prüfen soll. In der konstituierenden Sitzung dieser Arbeitsgruppe am 24.07.2007 wurden Stellungnahmen sämtlicher Teilnehmerorganisationen erbeten. Das RKL hat seine Stellungnahme am 20.08.2007 abgegeben, in der es die Aufhebung des Eheverbotes und die vollständige Gleichstellung bei der Adoption von Kindern fordert.

Stellungnahme (Vollständig)
Stellungnahme mit tw Anhang


16.08.2007
Justizministerin Berger gegen Ehe und Adoptionsrecht

Justizministerin Maria Berger plant, den Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss für Kinder zahlungsunwilliger Eltern zu erleichtern. Im Justizpalast traf sie auf die Jus-Studentin Oona Kroisleitner, die Karin Moser als Überraschungsgast zum STANDARD-Sommergespräch begleitet hat.
Interview auf www.derstandard.at

Interview als PDF


14.08.2007 | 5 Jahre Aufhebung des § 209

OGH erweitert Grundrechtsschutz erheblich, ausser für die § 209-Opfer
RKL ruft Menschenrechtsgerichtshof an

Die Aufhebung des letzten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes jährt sich heute zum fünften Mal. Just zu diesem Jubiläum wurde ein für den Grundrechtsschutz allgemein ebenso sensationelles wie für die Opfer des § 209 StGB zynisch anmutendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt. Während sich alle Opfer von Grundrechtsverletzungen in der Strafjustiz künftig direkt an den OGH wenden können, gilt dies für die § 209-Opfer nicht. Ihre Verurteilungen bleiben weiterhin als Vorstrafen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) angerufen.


09.08.2007

Rechtsanwaltskammertag will Ungleichheitsgesetz
Der ÖRAK schlägt ein Partnerschaftsmodell vor, dass die Ungleichbehandlung hetero- und homosexueller Paare fortschreibt.
Gleichgeschlechtlichen Paaren soll nicht nur weiterhin die Ehe verboten sein und sie auf das Reservat/Ghetto eines Sonderinstitutes verwiesen werden sondern es sollen für homosexuelle Paare nicht einmal inhaltlich die gleichen Regelungen gelten wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare.

Insb. sollen die folgenden Abweichungen Platz greifen:
- keine Lebenspartnerschaft (LP) unter 18 (Ehe ist ab 16 möglich)
- keine LP zwischen Stiefgeschwistern
- jederzeitige grundlose einseitige Auflösung (weder Scheidungsgründe noch Mindesttrennungszeit)
- kein nachehelicher Unterhalt
- keine (Stief- oder Fremdkind)Adoption


JUS AMANDI Ausgabe 2/2007 erschienen

Entscheidet der EuGH für gleichgeschlechtliche Paare?
RKL-Präsident Graupner bei RichterInnenwoche
RKL dankt Kdolsky

JUS AMANDI Ausgabe 2/2007 | JUS AMANDI Archiv


30.06.2007
RKL-Präsident Graupner am Aids-Kongress 2007
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, der auch Co-Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) ist, war am 28. Juni 2007 eingeladen, am Deutsch-österreichischen Aids-Kongress 2007 in Frankfurt/Main zur österreichischen Rechtslage bezüglich Safer Sex und Strafrecht zu sprechen.

Im Symposion "Strafrecht und Public Health bei Hiv/Aids" wurde den Auswirkungen des Strafrechts auf die Verbreitung des Virus nachgegangen. Dr. Graupner stellte die uferlose Weite der österreichischen Tatbestände (§§ 178, 179 StGB, "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten") dar, nach denen sogar immer wieder Safer-Sex Praktiken verfolgt werden, und plädierte für eine Reform.

Vortrag


30.06.2007 

RKL bei Präsident Leitl
Am 25. Juni 2007 hat der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich und Obmann des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Dr. Christoph Leitl, eine Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem Gespräch empfangen.
Die VertreterInnen des RKL konnten dem Präsidenten die Anliegen gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, insb. ihre Forderung nach Öffnung der Zivilehe und rechtlicher Gleichstellung, darlegen.

Hinsichtlich der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verwies Dr. Leitl auf die Beratungen in der Perspektivengruppe, die er abwarten wolle bevor er zu dieser Frage Stellung nehme.
Zu dem Anliegen, das Diskriminierungsverbot im Gleichbehandlungsgesetz über die Arbeitswelt hinaus auf andere Bereiche auszudehnen (wie zB den Besuch von Lokalen oder die Wohnungssuche) äusserte sich Präsident Leitl sehr positiv. Die Wirtschaft wende sich klar gegen Diskriminierung und unterstütze die effektive Umsetzung der Menschenrechte.
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30.06.2007 

RKL-Präsident Graupner in der VP-Perspektivengruppe
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war am 21. Juni 2007 eingeladen, in der ÖVP-Perspektivengruppe einen Vortrag über gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu halten. Dr. Graupner legte die Judikatur des Europäischen Menschengerichtshofs und die Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich ebenso dar wie die verschiedenen gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

In der anschliessenden Diskussion wurden auch sehr konservative Standpunkte vertreten. So wurde wegen pornografischer Darstellungen ein Verbot der Regenbogenparade für möglich erachtet und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher als Eingriff in das Elternrecht empfunden. Die Notwendigkeit der Aufhebung des Eheverbots bzw. der Einführung eingetragener Partnerschaften wurde teilweise unter Hinweis auf die geringe Zahl solcher Partnerschaften und der angeblich hohen Promiskuität homosexueller Menschen in Frage gestellt.
Bemerkenswerterweise bestand hingegen allgemeines Verständnis dafür, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am selben Ort schliessen wollen wie heterosexuelle. Der Notarsvorschlag erntete auch hier nur Kopfschütteln.

Der Vortrag Dr. Graupners wurde auf der Webseite der Perpsektivengruppe online gestellt: www.perspektiven2010.at. Dort ist auch das Protokoll der Sitzung verfügbar.


29.06.2007 | Tadao Maruko v. Versorgungswerk der deutschen Bühnen

Entscheidet der EuGH für gleichgeschlechtliche Paare?
Rechtskomitee LAMBDA: „Richtungweisender Fall für ganz Europa“

RKL-Präsident Graupner vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen, und ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen.

Plädoyer


21.06.2007 

RKL-Präsident Graupner vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es am 18. Juni 2007 um den Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie.
7 der 8 gehörten ExpertInnen kritisierten die uferlose Weite der vorgeschlagenen Regelungen und die unterschiedslose Gleichsetzung von Jugendlichen (14 bis unter 18jährigen) mit Kindern (unter 14jährigen). Dr. Graupner war der einzige von ausserhalb Deutschlands geladene Sachverständige.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen, die Pressemitteilung des Bundestages (und demnächst das Protokoll der Anhörung) finden sich auf
www.bundestag.de.


14.06.2007 | Blutspendediskriminierung

RKL dankt Kdolsky
Rechtskomitee LAMBDA: „Homosexuelles Blut nicht schlechter als heterosexuelles“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, dankt Gesundheitsministerin Kdolsky dafür, dass sie die RKL-Initiative zur Beendigung der Diskriminierung homosexueller Männer bei Blutspenden bereitwillig aufgegriffen und sich bereits zum heutigen Blutspendetag für die Beendigung dieser Diskriminierung eingesetzt hat.


24.05.2007
RKL-Präsident Graupner bei RichterInnenwoche 2007

Auf Einladung von Justizministerin Dr. Maria Berger referierte RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner auf der diesjährigen RichterInnenwoche zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und gestaltete einen diesbezüglich Workshop mit (Leitung: Richterin des OLG Wien Dr. Maria Wittman-Tiwald; weitere Referentin: Univ.-Prof. Dr. Bea Verschraegen).

Die TeilnehmerInnen des Workshops sahen dringenden Handlungsbedarf für die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, insb. die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und Partnerschaften. Sie waren sich darin einig, dass eine gesetzliche Regelung den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes und anderer Grund- und Freiheitsrechte genauso genügen muss wie den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts (EU-Rechts).

Vortrag Teil 1
Vortrag Teil 2


02.05.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

VP-Fuhrmann für Standesamt
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreuliche Bewegung“

Die Obfrau der Jungen ÖVP und VP-Nationalratsabgeordnete, Silvia Fuhrmann, sprach sich vergangenen Montag im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) dafür aus, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am Standesamt eintragen können, mit gleichen Rechten und Pflichten wie Ehepaare.


13.04.2007 

RKL bei Bundesminister Josef Pröll
Am 12. April 2007 hat der Leiter der ÖVP-Perspektivengruppe, Bundesminister Josef Pröll, eine Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem ausführlichen Gespräch empfangen. Die VertreterInnen des RKL konnten mit dem Minister die Anliegen gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, insb. ihre Forderung nach Öffnung der Zivilehe und rechtlicher Gleichstellung, offen und konstruktiv diskutieren. Der Minister und das RKL vereinbarten weitere Gespräche.


13.04.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

VP-Donnerbauer gegen reine Notarslösung
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreulich konstruktives Gespräch“

Der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Mag. Heribert Donnerbauer wandte sich vorgestern im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) gegen eine reine Notarslösung. Der Obfraustellvertreter des Justizausschusses kann sich die Schliessung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch am Standesamt vorstellen und ist strikt gegen eine „Ehe light“.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2007 erschienen

Justizministerin Berger und RKL einig für das Standesamt
Ja zum Standesamt, Nein zum Notariatsakt
 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2007 | JUS AMANDI Archiv


04.04.2007 | Homosexuelle

Missethon-Modell für RKL diskussionswürdig
Rechtskomitee LAMBDA: Gleiche Rechte und Pflichten wie bei der Ehe unter Vermeidung sexueller Apartheid

Heute berichtete die ZIB 1, dass VP-Generalsekretär Missethon für eine bei den NotarInnen eingetragene Partnerschaft plädiert, die für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare gleichermassen offenstehen soll. Diese neue Ehe light soll mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden sein wie die Ehe, mit der einzigen Ausnahme der Kindesadoption. Für das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ist dies ein interessanter und diskussionswürdiger Vorschlag.


21.03.2007 | Homosexuelle

ÖVP will § 209-Ersatz verschärfen
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an SPÖ, standhaft zu bleiben

Nach dem Eiertanz um möglicherweise unter Umständen oder vielleicht doch nicht oder nur marginal geänderte Positionen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lässt die ÖVP nun zu Frühlingsbeginn die Maske fallen. Der Ersatzparagraf für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB soll verschärft und zum Verbrechen gemacht werden.


12.03.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Justizministerin Berger besteht auf Standesamt
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreuliche Klarstellung“

Justizministerin Dr. Maria Berger wendet sich gegen eine Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den Notaren. In einem allfälligen Gesetzentwurf ihres Hauses werde jedenfalls das Standesamt stehen, versicherte sie letzten Freitag einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL).


02.03.2007 | Pressekonferenz

Ja zum Standesamt - Nein zum Notariatsakt
RKL, HOSI-Wien und Grüne geschlossen gegen „Notarslösung“
In einer gemeinsamen Pressekonferenz wandten sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien und die Grünen gegen die in der grossen Koalition diskutierte Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den Notaren.  Geschlossen forderten RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, Mag. Ute Stutzig von der HOSI-Wien und die offen lesbische Nationalratsabgeordnete Mag. Ulrike Lunacek die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften am selben Ort, an dem auch derzeit die verschiedengeschlechtliche Ehe eingetragen wird, also am Standesamt. Alles andere wäre eine diskriminierende Zweiklassengesellschaft, die als sexuelle Apartheid abzulehnen ist.

Das RKL und die Grünen zeigten sich einig einerseits  in der Forderung nach vollständiger Gleichstellung homo- und heterosexueller Partnerschaften durch die Aufhebung des Eheverbotes und andererseits nach Erweiterung der Wahlmöglichkeiten durch Schaffung eines Zivilpaktes, mit dem sich (hetero- und homosexuelle) Paare lockerer binden können als mit der Ehe.
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Kdolsky - Berger


25.02.2007 | SPÖVP

Diskriminierungsgesetz zeichnet sich ab
Rechtskomitee LAMBDA: „Energischer Widerstand“

In der grossen Koalition deutet sich eine Einigung über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare an. Diese Registrierung soll aber nicht beim Standesamt erfolgen sondern gegen teures Geld bei den NotarInnen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt energischen Widerstand gegen ein solches Diskriminierungsgesetz an.


19.01.2007 | Homosexuelle

Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich vor dem VfGH
Rechtskomitee LAMBDA: „Affront gegen den Verfassungsgerichtshof kann nicht folgenlos bleiben“

Im Zuge der RKL-Klagsoffensive hat der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2005 die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. ÖVP/BZÖ/FPÖ haben diese Diskriminierung im Sommer 2006 neuerlich beschlossen.


10.01.2007 | Homosexuelle

SPÖ-Enttäuschung geht weiter
Rechtskomitee LAMBDA: „Nicht einmal im eigenen Bereich Zeichen gesetzt“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat den Bruch der Wahlversprechen seitens der SPÖ und die Kapitulation vor den ewiggestrigen Kreisen in der ÖVP in den beiden vergangenen Tagen scharf kritisiert. Nun stellt sich heraus, dass die SPÖ nicht einmal in ihrem eigenen Verantwortungsbereich bereit war, zumindest ein Zeichen zu setzen. Offen homo- oder bisexuell l(i)ebende Frauen und Männer sind weder in der Bundesregierung vertreten noch in der Parlamentsfraktion.


09.01.2007 | Regierungsprogramm

Das Regierungsprogramm

Regierungsprogramm

Justiz:
„Der Bereich des Familienrechts soll hinsichtlich der gesellschaftlichen Veränderungen und ihrer Form des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens eingehend evaluiert und auf der Basis der Ergebnisse im Kontext mit dem Sozialrecht weiter entwickelt werden, wobei als Ziele insbesondere die Förderung der familiären Solidarität (Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchwork-Beziehungen), eine Hebung der Erwerbsquote, Armutsbekämpfung, Beseitigung von Diskriminierungen und Altersabsicherung erreicht werden sollen. In diesem Sinn wird auch eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Der Kindesunterhalt soll unter Evaluierung des Unterhaltsvorschussrechts durch ein modifiziertes Modell(weg vom Gericht hin zur Verwaltungsbehörde) unter Verwendung der behördlicherseits verfügbaren Leistungsdaten effizienter und rascher durchsetzbar werden. Für Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt werden." (S. 147)

Verfassungsrecht:
"Ferner sollen insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethnischen Herkunft, von Behinderungen oder aus anderen Gründen (z.B. Alter, sexuelle Orientierung) ausgebaut sowie Kinderrechte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verankert werden." (S. 23)

Gleichbehandlung (Diskriminierungsschutz, siehe zur Problematik ):
Dieser Bereich wird ausschliesslich unter dem Aspekt Frauenrechte behandelt. Andere diskriminierte Gruppen kommen (mit Ausnahme der Behinderten) nicht einmal vor (S. 126ff).
Die Geschäftsführung der Gleichbehandlungsbeauftragten soll künftig bei der Volksanwaltschaft eingerichtet werden

Fremdenrecht (Binationale Paare, siehe zur Problematik ):
"Zuwanderung ist eine globale Herausforderung. Österreich hat mit dem Fremdenrechtspaket 2005 rechtzeitig darauf reagiert ... Die so geschaffenen, abgestimmten Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten" (S. 138)

Innere Sicherheit:
"Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird eine Sexualstraftäterdatei eingeführt.“ (S. 137) Anmerkung: Eine (Sexual)Straftäterdatei besteht bereits, nämlich das bundesweite Strafregister, in dem alle Verurteilungen gespeichert werden. Dazu gibt es noch das EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem), in dem alle polizeilichen Anzeigen an die Staatsaanwaltschaft gespeichert werden. Eine zusätzliche Sexualstraftäterdatei macht nur Sinn, wenn man 1. die Zugriffsbeschränkungen (Strafregister: alle Behörden; EKIS: Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) umgehen will, 2. die (langjährigen) gesetzlichen Tilgungs- und Löschungsfristen umgehen und lebenslang speichern will. Ein erster Schritt zu einem öffentlichen (Internet)Register wie es die USA vorexerziert (und über die Jahre hinweg auch nur in Stufen nach und nach eingeführt) haben (siehe bspw. www.familywatchdog.us, www.meganslaw.ca.gov (auf "continue" klicken), www.chicagopolice.org, www.fbi.gov) und das BZÖ im letzten Wahlkampf vehement gefordert hat. All das auch für die § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB!


08.01.2007 | Pressekonferenz

Justizministerin Gastinger & RKL-Präsident Graupner präsentieren Tilgung der Homosexuellenurteile
Justizministerin Mag. Karin Gastinger und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner berichteten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass der Grossteil der ausschliesslich oder vorwiegend auf Grund der vormaligen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze erfolgten Verurteilungen im Gnadenweg aus dem Strafregister gelöscht worden sind.

Dies geschah durch den und auf Initiative des Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer, der sich massiv eingesetzt hatte, nachdem ihm das RKL in einem persönlichen Gesprächstermin im Februar 2005 dieses Anliegen unterbreitet hat. In einigen Fällen von ausschliesslich auf Grund § 209 StGB verurteilten Personen konnten das Justizministerium und das RKL keine Übereinstimmung erzielen. RKL-Präsident Graupner vertritt diese Fälle nun vor dem Obersten Gerichtshof. Die noch erforderliche Aufhebung der Urteile und die Entschädigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung liegt ausserhalb der Kompetenz der Justizministerin und obliegt dem Parlament.

Gastinger und Graupner appellierten anschliessend an die nächste Bundesregierung, endlich gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen, zumindest durch Einführung einer eingetragenen Partnerschaft. Graupner forderte schliesslich auch offen homo- oder bisexuelle Personen in die Bundesregierung zu berufen, zumal jede Regierungspartei dieses wichtige und in anderen Ländern bereits übliche Signal in Eigenregie unabhängig vom Koalitionspartner setzen kann.
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08.01.2007 | Eingetragene Partnerschaft

Eingetragene Partnerschaft ist tot
Verraten und verkauft sieht die offen lesbische Nationalrats- abgeordnete der Grünen Ulrike Lunacek die LesBiSchwulen ÖsterreicherInnen. Und tatsächlich hat die SPÖ sämtliche im Wahlkampf uns gegebene Versprechen gebrochen.

Die von Gayboy und RKL im Wahlkampf gestellte Frage an die SPÖ war klar und eindeutig, die Antwort noch mehr:
"Ist für Ihre Partei die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare eine Koalitionsbedingung? Antwort: JA. Wobei zu sagen ist, dass das sicher in Koalitionsverhandlungen ein harter Brocken werden wird."
Wie wir jetzt wissen wurde die Gleichstellung keine Koalitionsbedingung. Doch nicht nur das. Während Eurofighter, Studiengebühren, Grundsicherung und Co in den vergangenen Monaten bis zum Exzess als Streitpunkte zwischen den VerhandlerInnen ausgewalzt wurden, musste man die Rechte von Homo- und Bisexuellen, wie Menschenrechte überhaupt, mit der Lupe suchen, und fand sie selbst dann kaum.
Mehr unter www.gayboy.at


05.01.2007 | Verwaltungsgerichtshof

Diskriminierung Homosexueller bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleibt
Rechtskomitee LAMBDA: „Ball liegt nun beim Verfassungsgerichtshof“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich enttäuscht über das kürzlich zugestellte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (18.12.2006, 2006/16/0124), mit dem dieser die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bestätigt. Der Fall liegt nun beim Verfassungsgerichtshof.


05.01.2007 | Homosexuelle

RKL fordert von KoalitionsverhandlerInnen Beendigung der Schikanen gegen binationale Paare
Rechtskomitee LAMBDA: „Rückschritte durch das Fremdenpaket 2006 müssen zurückgenommen werden“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) weist angesichts der nunmehr heissen Phase der Regierungsverhandlungen darauf hin, dass das Fremdenpaket 2006 zuvor bestehende Möglichkeiten der Familienzusammenführung für binationale gleichgeschlechtliche Paare abgeschafft hat und fordert die Koalitionsverhandler von SPÖ und ÖVP auf, wenigstens diese Rückschritte wieder zurückzunehmen.


22.11.2006 | Homosexuelle

Oberster Gerichtshof: Keine Stiefkind-Adoption
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an

Nach den Erfolgen im Steuerrecht, bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung und der Transgender-Ehe auf nationaler Ebene geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nun in nächste, die europäische Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nach dem Landesgericht Eisenstadt hat dies nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt. Jetzt ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Wort.

Der Beschluss im Wortlaut


20.11.2006 | Homosexuelle

RKL fordert von KoalitionsverhandlerInnen umfassenden Diskriminierungsschutz
RKL: „Homo- und Bisexuelle dürfen ausserhalb des Arbeitsplatzes nicht schutzlos bleiben“

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst den ersten rechtskräftigen Zuspruch von Schadenersatz für Mobbing eines homosexuellen Arbeiters durch das Landesgericht Salzburg. Das RKL weist aber zugleich darauf hin, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer ausserhalb des Arbeitsplatzes derartigen Diskriminierungen nach wie vor schutzlos ausgeliefert sind und fordert die Koalitionsverhandler SPÖ und ÖVP auf, dem rasch ein Ende zu setzen.


JUS AMANDI Ausgabe 4/2006 erschienen

15 Jahre RKL - Alles über die weltweit erste Ehrung einer LesBiSchwulen Organisation in einem Parlament

JUS AMANDI Ausgabe 4/2006 | JUS AMANDI Archiv


19.10.2006 | Homosexuelle

VfGH bestätigt Stigmatisierung der § 209-Opfer
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an

Nur zwei Tage nach dem historischen Festakt „15 Jahre RKL“ im Parlament beschert der Verfassungsgerichtshof Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze eine herbe Enttäuschung. Mit seinem soeben zugestellten Erkenntnis (VfGH 04.10.2006, B 742/06) bestätigen die Verfassungsrichter die fortgesetzte österreichweite Speicherung solcher Verurteilungen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) an.

Das Erkenntnis im Wortlaut


29.09.2006 | § 209

Oberlandesgericht Wien: § 209 war moralisch richtig
RKL: „Nicht die Moral unserer Verfassungsordnung“

Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berüchtigte antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.


JUS AMANDI Ausgabe 3/2006 erschienen

15 Jahre Rechtskomitee Lambda!
Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“
Verfassungsgerichtshof hebt Transsexuellenerlass auf

JUS AMANDI Ausgabe 3/2006 | JUS AMANDI Archiv


05.07.2006 | Scheidungszwang
Verfassungsgerichtshof hebt Transsexuellenerlass auf
Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gegebene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, mit dem das Höchstgericht den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare aufgehoben haben (VfGH 08.06.2006, V 4/06).

Das Erkenntnis im Wortlaut


19.06.2006 | Affront gegen den VfGH

Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich beschlossen
RKL ruft den Menschenrechtsgerichtshof an.
Im Zuge der RKL-Klagsoffensive hat der Verfassungsgerichtshof letzten Oktober die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. ÖVP/BZÖ/FPÖ haben diese Diskriminierung nun neuerlich beschlossen.


18.06.2006 | Stellungnahme

Stellungnahme zum Familienrechtsänderungsgesetz 2006
Die Justizministerin hat einen Entwurf für ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 vorgelegt, das noch vor den Wahlen beschlossen werden soll. Mit diesem Gesetz soll die nichteheliche Lebensgemeinschaft erstmals gesetzlich definiert werden. Umfassende Gleichbehandlung für homosexuelle Paare bringt auch dieses Gesetz nicht. Das RKL hat im Zuge des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die wir hier zum Download bereitstellen.


JUS AMANDI Ausgabe 2/2006 erschienen

Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich beschlossenn
RKL begrüsst Forderung der SPÖ Wien nach Öffnung der Ehe
Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“ im Parlament
Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren

JUS AMANDI Ausgabe 2/2006 | JUS AMANDI Archiv


24.04.2006 | Partnerschaften

RKL begrüsst Forderung der SPÖ-Wien nach Öffnung der Zivilehe
Rechtskomitee LAMBDA: Keine Rechtsghettos sondern Gleiches Recht für Alle!
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die am Wochenende vom Landesparteitag der Wiener SPÖ erhobene Forderung nach Öffnung der Zivilehe und vollem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Das RKL fordert die Regierungsparteien auf, ihren Widerstand gegen gleiche Rechte endlich aufzugeben.


06.04.2006 | RKL-Klagsoffensive geht weiter

Landesgericht Eisenstadt gegen Stiefkind-Adoption
RKL: "Nun ist der Oberste Gerichtshof am Wort".
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Das Landesgericht Eisenstadt hat dies bestätigt. Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Wort.


JUS AMANDI Ausgabe 1/2006 erschienen

Pararagraph 209: Höchstgerichte ordnen die Vernichtung manueller Daten an
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall
Scheidungszwang: VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein
RKL-Klagsoffensive: Landesgericht Eisenstadt gegen Stiefkind Adoption

JUS AMANDI Ausgabe 1/2006 | JUS AMANDI Archiv


25.01.2006 | § 209-Polizeidaten

Auch VfGH ordnet Vernichtung manueller Daten an
Die Plattform gegen § 209 zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten, wie bereits der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140), nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VfGH 15.12.2005, B 1590/03).

Erkenntnis des VfGH im Wortlaut


19.01.2006 | Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme: homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!

Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin
Antworten der Justizministerin bzw. der Sozialministerin


19.01.2006 | Homosexuellenverfolgung

Wieder Schlag für die Bundesregierung - Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall
Plattform gegen § 209: „Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden“
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik muss nun EUR 44.000,– Schadenersatz bezahlen.


13.01.2006 | § 209-Polizeidaten
Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an – Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer
Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).

Erkenntnis des VwGH im Wortlaut


12.01.2006 | Transsexuellenerlass
Scheidungszwang – VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein
Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem  die Verfassungsrichter Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).

Beschluß des VfGH im Wortlaut


9.01.2006 | Stiefkind-Adoption
RKL-Klagsoffensive geht weiter: Bezirksgericht Neusiedl gegen Stiefkind-Adoption
RKL: „Nun ist das Landesgericht Eisenstadt am Wort“
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung  geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nun hat das Landesgericht Eisenstadt über den Fall zu entscheiden.


15.12.2005 | Weihnachtsaktion
RKL-Spendenaufruf
Dieser Tage stehen wieder die alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei auch an das RKL, das für seine Arbeit keine öffentliche Unterstützung erhält. Um in den nächsten Jahren ebenso erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit kämpfen zu können wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL ausschliesslich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mit Deiner Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und anderen sondern vor allem auch Dir selbst.

Weihnachtsspendenkonto des RKL: Erste Bank 28019653400 (BLZ 20111)

Die Erfolgsstory RKL


JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 erschienen

Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig
Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und dem Zivilpakt
Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 | JUS AMANDI Archiv


22.11.2005
Offener Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes
"Sehr geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu äußern..."


10.11.2005 | Verfassungsgerichtshof
VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig
Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.

Erkenntnis des VfGH im Wortlaut


21.10.2005 | Nationalsozialismus
Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus
Am 1. Juli 2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf „typisch nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Desweiteren wurde „sexuelle Orientierung“ als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits, hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder

Anfrage an die Justizministerin
Anfrage an die
Sozialministerin


20.10.2005 | Zivilehe
Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
Das Rechtskomitee LAMBDA begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat eingebrachten Antrag der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen Parteien auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen. 


3.10.2005 | Salzburg
Sieg für homosexuelle Paare vor dem Unabhängigen Finanzsenat
Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,- Schenkungssteuer. Der Unabhängige Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle.


28.09.2005 | Begnadigung
Halbherziges Einlenken der Justizministerin
Plattform gegen § 209 dankt Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209 zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Justizministerin Gastinger sich schlussendlich der moralischen Autorität des Herrn Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die Plattform weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse der Ministerin zu kurz greifen und nicht alle Opfer erfassen.


20.09.2005 | Entschädigungsgesetz
Grüne: Antrag auf volle Rehabilitierung
Die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits hat am 20.09.2005 im Justizausschuss des Nationalrates den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines „Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes“ (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und BZÖ/FPÖ stimmten den Antrag nieder. Stoisits wird das AREG nun als Initiativantrag im Parlament einbringen.

Der Antrag im Wortlaut


20.09.2005 | Begnadigung
Nicht einmal Österreichs erster Gewissensgefangener wurde begnadigt
Plattform gegen § 209: „Bundespräsident Fischer hat völlig recht“. Gastinger hat sich gestern gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren Rechtfertigungsversuchen den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich mit dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen verurteilt worden seien. Die Plattform gegen § 209 stellt in aller Deutlichkeit klar: Das ist unrichtig.


15.09.2005 | Begnadigung
Bundespräsident mahnt Begnadigung von Homosexuellen ein
Plattform gegen § 209: „Die Stigmatisierung muss ein Ende haben“. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger ersucht, das Gnadenrecht bei Verurteilten nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen grosszügiger zu handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen § 209 in einem Schreiben mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.


14.09.2005 | Selbstbestimmung

Sexuelles Selbstbestimmungsrecht ab 14
Plattform gegen § 209 zeigt sich erfreut. Justizministerin Mag. Karin Gastinger hat in ihrer jüngsten Anfragebeantwortung zu § 207b StGB, der 2002 eingeführten Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, bekräftigt, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die freie selbstbestimmte Wahl ihrer SexualpartnerInnen haben. Aus den früheren Anfragebeantwortungen Gastingers und ihres Vorgängers Böhmdorfer zu § 207b ging hervor, dass Gerichtsverfahren immer wieder eingeleitet werden, ohne dass ein Anfangsverdacht auf eine verbotene Beziehung, also auf Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 207b StGB, vorliegt. Immer wieder reichten Staatsanwaltschaften sexuelle Kontakte mit 14- bis 18jährigen alleine (ohne weitere Umstände) bereits zur Einleitung gerichtlicher Untersuchungen, ob vielleicht einer der Fälle des § 207b erfüllt sein könnte. Geradezu so, als würde man wegen jeden sexuellen Kontaktes gerichtliche Untersuchungen einleiten, ob nicht vielleicht eine Vergewaltigung vorliegt.


13.09.2005 | Homoehe-light
„Homoehe-light“ ersetzt nicht gleiche Rechte
Das Rechtskomitee LAMBDA lehnt das heute von Justizministerin Mag. Karin Gastinger präsentierte Modell für eine „Homoehe-light“ ab und erneuert seine Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Während Homosexuelle derzeit eine (formlose Lebensgemeinschaft) und Heterosexuelle zwei Wahlmöglichkeiten haben (formlose Lebensgemeinschaft – Ehe), werden ihnen nach dem jetzt angekündigten Modell des BZÖ zwei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“), Heterosexuellen dann aber drei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“ – Ehe) offen stehen. Die Wahlfreiheit steigt, die Ungleichheit aber bleibt.

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