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22.11.2013 | Wissenschaft
Conference Sexual
Citizenship & Human Rights (University of Texas)
RKL-Präsident Dr. Helmut
Graupner hielt den Eröffnungsvortrag der Konferenz "Sexual Citizenship &
Human Rights - What Can the US Learn from the EU and European Law?" an der
University of Texas at Austin (22 Nov 2013)
Link:
www.utexas.edu
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15.11.2013 | HIV
Kriminalisiert, gemobbt, gefeuert und alleingelassen.
Dennoch keine Hilfe von Life-Ball, Aidshilfe und Klagsverband.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2013 erschienen
EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen rehabilitiert werden
Peter Schieder: Ein
leidenschaftlicher´Verfechter der LGBTIRechte ist nicht mehr unter uns
HIV: Kriminalisiert, gemobbt,
gefeuert und alleingelassen
7.11.2013: Ein denkwürdiger
Tag für Europa
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2013 | JUS AMANDI Archiv |
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08.11.2013 | RKL-Klagsoffensive
EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen
rehabilitiert werden
Wieder ein großer Erfolg
der RKL-Klagsoffensive. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat
Österreich neuerlich wegen Diskriminierung verurteilt. Grund ist die
fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von Verurteilungen nach dem
homophoben Sonderstrafgesetz § 209
§ 209 des
Strafgesetzbuches war eines von vier homophoben Sonderstrafgesetzen, die
1971 als Ersatz für das abgeschaffte Totalverbot eingeführt worden waren.
Die anderen drei kriminalisierten schwule Prostitution (§ 210), das
öffentliche Gutheißen von Homosexualität (§ 220) sowie Vereinigungen zur
Begü+nstigung von Homosexualität (§ 221). § 209 statuierte eine
Sondermindestaltersgrenze von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte zwischen
Männern. Für Heterosexuelle und Lesben hingegen galt eine
Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.
2002 hat der Verfassungsgerichtshof § 209 endlich aufgehoben (VfGH
21.06.2002, G 6/02). Kurze Zeit später hat der Europäische
Menschengerichtshof Verurteilungen nach § 209 als schwer
menschenrechtswidrig erkannt (L. & V. v. Austria 2003). Seither gilt für
alle sexuellen Kontakte eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren, gleich ob
hetero oder homosexuell.
Auf die früheren § 209-Verurteilungen hatte das jedoch keine Auswirkungen.
Diese Verurteilungen sind bis heute in Kraft und sie blieben sogar im
österreichweiten Strafregister vorgemerkt. 2006 waren immer noch 1.500
Verurteilungen nach den Sonderstrafgesetzen und sogar noch nach dem alten
Totalverbot im Strafregister vorgemerkt.
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11.10.2013
Das Rechtskomitee LAMBDA trauert um Peter Schieder
Ein
leidenschaftlicher Verfechter der LGBTI-Rechte ist nicht mehr unter uns
Mit großer Bestürzung mussten wir heute vom Tod unseres
Kuratoriumsmitglieds Peter Schieder erfahren. Mit Peter Schieder ist ein
leidenschaftlicher Verfechter von LGBTI-Rechten von uns gegangen. Bereits
als junger Nationalratsabgeordneter war er maßgeblich an der Aufhebung des
Totalverbots homosexueller Kontakte im Jahre 1971 beteiligt und späterhin
machte er bereits in seiner Antrittsrede als Präsident der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates LGBTI-Rechte zu einer seiner Prioritäten.
Zeit seines Lebens hat sich Dr. Peter Schieder (auch) für die Rechte
sexueller Minderheiten eingesetzt, wo er nur konnte. Für diese seine
außerordentlichen Verdienste wurde er in West Hollywood (Los Angeles) mit
dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Award der International Lesbian, Gay, Bi, Trans &
Intersex Law Association (ILGLaw) ausgezeichnet. Überreichen durfte ihm den
Award ILGLaw-Europadirektor und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.
In seiner Dankesrede erinnerte Präsident Schieder an die in den Grabstein
Karl-Heinrich-Ulrichs in L’Aquila gemeißelten Worte: „exul et pauper“,
„verbannt und verarmt“: „Keine Lesbe, kein Schwuler, kein Bisexueller und
kein Transgender darf in unserer Gesellschaft mehr das Schicksal‚ exul et
pauper’ erleiden, bloß weil er oder sie (oder keinem Geschlecht zugehörig)
schwul, lesbisch, bisexuell, transgender oder intersex ist. Und das sicher
zu stellen, ist nicht Ihre Aufgabe – es ist die Aufgabe von allen, denen
Gleichheit, Recht und Menschenrechte ein Anliegen sind“.
„Wären alle in der Politik so wie Peter Schieder, wir müssten uns heute
nicht immer noch mit gesetzlichen Diskriminierungen herumschlagen und unsere
Gesellschaft wäre bedeutend gerechter und lebenswerter“, würdigt Graupner
den wahren Humanisten und lieben Freund Peter Schieder, „Menschen wie Peter
aber sind seltene Schätze, weshalb sein Verlust so unendlich schmerzt“.
Links:
40 Jahre Ende des Totalverbots RKL-Kuratoriumsmitglied und Zeitzeuge Peter
Schieder erinnert sich: „Prägende Momente mit der Prägungstheorie“
www.rklambda.at (News
vom 13.08.2011)
Peter Schieder erhielt Karl-Heinrich-Ulrichs Award
www.rklambda.at (News
vom 27.04.2009) (mit Laudatio und Dankesrede)
Fotogalerie
www.rklambda.at
The 2009 karl -austria's peter schieder
www.ilglaw.org
The karl heinrich ulrichs award
www.ilglaw.org
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Nationalratswahl 2013
Großes Wahlspecial
Antworten der neun bundesweit
kandidierenden Parteien auf die brennendsten LGBTI-Fragen & große
Wahlumfrage
Wir haben an die SpitzenkandidatInnen aller neun zum Nationalrat bundesweit
kandidierenden Parteien eine Fragenliste mit LGBTI-Wahlprüfsteinen zur
Nationalratswahl am 29. September 2013 geschickt. Alle – bis auf die FPÖ –
haben geantwortet. Das Team Stronach sandte eine zusammenfassende
Stellungnahme. Alle anderen beantworteten gezielt die einzelnen Fragen.
Die Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und
im vollen Wortlaut zum Nachlesen bereitgestellt:
zur Tabelle
Außerdem wollen wir wissen, für welche Partei Du Dich entscheidest, und
haben dazu eine große Wahlumfrage eingerichtet. Einen Auszug der Antworten
der Parteien sowie die Wahlumfrage findest Du hier:
www.gayboy.at ab 17.09.13 00:00
Also Fragen und Antworten lesen – und abstimmen! |
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2013 erschienen
Diskriminierungen der EP halbiert
Das Diversity-Referat der
Wirtschaftskammer Wien
Erste EP zwischen Häftlingen
VfGH beseitigt Amtsraumzwang
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2013 | JUS AMANDI Archiv |
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26.08.2013 | Nach Umsetzung des Stiefkindurteils
Diskriminierungen der EP halbiert
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL): Klagen bei Verfassungsgerichtshof und Menschenrechtsgerichtshof
wirken
Die neueste Liste der
Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) fällt
äußerst erfreulich aus. Die Zahl der Diskriminierungen der Eingetragenen
Partnerschaft konnte seit deren Einführung 2009 halbiert werden. In der
Regierungsvorlage vom November 2009 fanden sich noch knapp 80
Ungleichbehandlungen. „In der nun vorliegenden brandneuen siebenten Version
der Liste vom August 2013 sind es nur mehr 40 Unterschiede" freut sich
Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer.
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21.08.2013 | Eingetragene Partnerschaft
Erste EP zwischen Häftlingen
Letzten Montag haben
erstmals zwei Häftlinge einander das JA-Wort gegeben. Die beiden Männer
haben einander in einer der großen Haftanstalten Österreichs kennengelernt
und haben nun vor der Bezirksverwaltungsbehörde den Bund fürs Leben
geschlossen. Für die betreffende Behörde war es die erste EP überhaupt, die
dort begründet wurde.
Entsprechend dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurde die
Zeremonie ganz gleich wie bei einer Ehe vollzogen: mit Trauzeugen, JA-Wort
und dem anschließenden Ausspruch, dass sie nun rechtmäßig verbundene Partner
sind.
"Die EP-Schließung wurde vorbildlich unbürokratisch und unkompliziert
genehmigt und durchgeführt", dankt Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL
und Anwalt der beiden Männer, den Strafvollzugsbehörden.
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31.07.2013 | Eingetragene Partnerschaft
Amtsraumzwang ab heute beseitigt - ab 1. November wieder
in Kraft
Jüngster RKL-Erfolg beim
VfGH endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - aber nur bis 31. Oktober
gültig. Ab 1. November 2013 tritt der Amtsraumzwang für EPs mit dem neuem
Personenstandsgesetz wieder in Kraft.
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08.07.2013 | Eingetragene Partnerschaft
VfGH hebt Amtsräumezwang auf - Regierung führt ihn wieder
ein
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL): "Das Beharren der ÖVP auf der Wiedereinführung ist beschämend“
Der
Verfassungsgerichtshof hat mit letzter Woche zugestelltem Erkenntnis (VfGH
19.06.2013, G 18, 19/2013) den gesetzlichen Zwang zur EP-Schließung in den
Amtsräumen aufgehoben. Die Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ hat jedoch
erst vor kurzem diese menschenrechts- und verfassungswidrige Bestimmung
wieder, in einem neuen Gesetz beschlossen, das kommenden Herbst in Kraft
treten wird. Die ÖVP beharrt - trotz VfGH - auf dieser Wiedereinführung des
Amtsraumzwangs per 1. November. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, sieht darin eine unerträgliche Schikane.
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27.06.2013 Die Justizministerin
hintergeht die Bundesregierung: Parlamentarische Anfragen
In den aktuellen
Verfahren wegen der Verbots von Samenspenden an lesbische Paare hat die
Bundesregierung auf eine Verteidigung des Verbots vor dem
Verfassungsgerichtshof verzichtet. Die Justizministerin hat daraufhin die
Bundesregierung hintergangen und in Eigenregie die Verteidigung des Verbots
vor dem VfGH übernommen, obwohl zur Verteidigung von Bundesgesetzen vor dem
VfGH ausschließlich die Bundesregierung befugt ist.
Bundesrat Marco Schreuder und seine FraktionskollegInnen haben wegen dieses
Verfassungs- und Gesetzesbruchs Anfragen an die Justizministerin und an den
Bundeskanzler gestellt.
J-BR_02953:
http://www.parlament.gv.at
J-BR_02954:
http://www.parlament.gv.at
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27.06.2013 Homophobe Gewalt:
Parlamentarische Anfragen
Bundesrat Marco Schreuder und seine
FraktionskollegInnen haben wegen der jüngsten schrecklichen Vorfälle
homophober Gewalt Anfragen gestellt.
Wegen des Versagens der Justiz an die Justizministerin:
http://www.parlament.gv.at
Und wegen des Einsatzes vorbestrafter Securities
durch Bewachungsunternehmen an den Wirtschaftsminister:
http://www.parlament.gv.at |
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2013 erschienen
EU & UNO bekämpfen Homophobie: Österreichs Justiz versagt bei homophober
Gewalt
Betriebspension: Eingetragenes
Paar siegt über die Valida
Standesamtsverbot: Beschwerde
beim EGMR eingebracht
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2013 | JUS AMANDI Archiv |
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10.06.2013 | Betriebspensionen
Witwerpension: Eingetragenes Paar siegt über die
Valida
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) rät zu Feststellungsklagen
Der Gerichtshof der
Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende
eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare.
Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem immer wieder.
Ein eingetragenes Paar siegte nun endgültig über die Valida Pension AG. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage
unterstützt hat, rät trotzdem allen Betroffenen zu Feststellungsklagen.
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27.05.2013 | Eingetragene Partnerschaft
Standesamtsverbot: Beschwerde beim
Menschenrechtsgerichtshof eingebracht
Rechtskomitee LAMBDA:
„Verfassungsgerichtshof hat eigene Judikatur ignoriert“
Der
Verfassungsgerichtshof hat letzten Herbst den Ausschluss homosexueller Paare
von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die
Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich
schockiert über den Bruch mit der eigenen Judikatur des
Verfassungsgerichtshofs. Mit seiner Unterstützung wurde nun Beschwerde an
den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht.
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17.05.2013 | Während EU & UNO Homophobie bekämpfen
Österreichs Justiz versagt bei homophober Gewalt
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) fordert Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt
Die EU-Grundrechteagentur
präsentiert heute die Ergebnisse ihrer historischen unionsweiten
Homophobiestudie. Und auch die UNO engagiert sich im Kampf gegen Homophobie.
In Österreich hingegen schützt der Bund Homosexuelle noch immer nicht vor
Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Und die Justiz versagt bei der
Sanktionierung homophober Gewalt, kritisiert das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer.
RKL-Präsident
Graupner in der ZiB13 zur EU-Studie:
tvthek.orf.at
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07.05.2013 | Eingetragene Partnerschaft
Berufungsgericht bestätigt: Pensionskasse muss
Witwerpension für homosexuelle Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der
Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende
eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare.
Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits-
und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt
und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die
Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das
Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee
LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und
bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt
hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig,
dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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05.05.2013
Am 17. Mai 2013
präsentiert die EU-Grundrechteagentur ihre EU-weite Homophobiestudie. Sie
wird hier zu finden sein.
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02.05.2013 | Eingetragene Partnerschaft
Wien stellt Ehe und EP bei Onlinereservierung gleich
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) dankt Stadträtin Frauenberger
Anfang April zeigte die
Wiener Zeitung auf, dass in Wien nur (verschiedengeschlechtliche) Ehepaare
Trauungstermine online reservieren können, nicht aber
(gleichgeschlechtliche) einzutragende Paare. Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer, ist diesbezüglich an die Stadt Wien
herangetreten und Stadträtin Sandra Frauenberger hat prompt reagiert.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2013 erschienen
Gleiche Zeremonie für Ehe und EP
Straßburg verurteilt
Österreich wegen Adoptionsverbot
Bundesverfassungsgericht
eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche Paare
Wieder verurteilt Gericht
Pensionskasse zu Witwerpension für homosexuelle Paare
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2013 | JUS AMANDI Archiv |
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21.03.2013
Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013
SexualwissenschafterInnen fordern die Sanktionierung von Gewalt und
Sexismus anstatt von Sexualität
In ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf für ein
Sexualstrafrechtsänderungsgesetz fordert die Österreichische Gesellschaft
für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at)
neuerlich die konsequente Beachtung des Grundsatzes, dass nicht Sexualität
sondern Gewalt und Missbrauch zu sanktionieren sind.
Sie zeigt (teils absurde) Widersprüche in den geplanten Strafverschärfungen
auf, mahnt die gesetzliche Sicherstellung der Einhaltung der
Alterstoleranzklauseln für Kontakte zwischen Jugendlichen ein, wendet sich
gegen die neuerliche Verschärfung der § 209-Ersatzbestimmung (§ 207b),
fordert die Aufhebung immer noch bestehender archaischer Tatbestände und
begrüßt, dass die Justizministerin der Forderung nach Ausweitung der
Definition der geschlechtlichen („sexuellen“) Handlung (Stichwort:
Po-Grapschen“) nicht nachgegeben hat.
Sexistische Übergriffe sind bereits als diskriminierende Misshandlungen (und
korrekterweise nicht als Sexualstraftat) strafbar und von den
Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu verfolgen (§ 115, § 117 Abs. 3 StGB).
Damit kommt klar zum Ausdruck, was berechtigterweise bestraft und verfolgt
wird: nicht die Sexualität sondern der sexistische Übergriff. Es wäre
freilich das Erfordernis der Begehung vor mindestens drei Personen zu
streichen, der Strafrahmen anzupassen und die Deliktsbezeichnung (in
„Verletzung der persönlichen Integrität“) zu ändern.
Die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung
(ÖGS) (www.oegs.or.at)
findet sich auf
www.parlament.gv.at.
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13.03.2013 Demo! Fr, 22.03.13
16.30
Erstklassige Rechte für erstklassige Eltern!
Wir wollen am 22.3. erneut ein Zeichen
setzen!
Erstklassige Rechte II – Für eine völlige Gleichstellung jetzt! Gegen trans-
und homophobe Politik!
Das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich
und die Grünen Andersrum haben sich zusammengetan, um eine Neuauflage der
Demo “Erstklassige Rechte” ins Leben zu rufen!
Infos hier:
www.erstklassigerechte.net
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27.02.2013 "Im Zentrum" mit
RKL-Präsident Graupner
RKL-Präsident Graupner
war am 24.02.2013 zur Sendung "Im Zentrum" (ORF): "Zwei Frauen und Baby -
Was ist Familie?" eingeladen und diskutierte unter der Leitung von Ingrid
Thurnher mit
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (Nationalratsabgeordnete, FPÖ)
Ulrike Lunacek (EU-Abgeordnete, Die Grünen)
Stephanie Merckens (Juristin, Bioethik-Kommission)
Thomas Pletschko (Kinderpsychologe)
Die Sendung zum Nachsehen:
www.youtube.com
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25.02.2013 Pro & Contra (Puls 4)
mit RKL-Präsident Graupner
RKL-Präsident Graupner
war am 25.02.2013 zur Sendung Pro und Contra: "Streit um Adoptionsrecht für
homosexuelle Paare: Das Ende der traditionellen Familie?" am Expertentisch
eingeladen und diskutierte mit den Gästen am Podium:
Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenministerin, SPÖ
Beatrix Karl, Justizministerin, ÖVP
Alfons Haider, Entertainer, Schauspieler und Moderator
Rudolf Gehring, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs, CPÖ.
Die Sendung zum Nachsehen:
Video
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19.02.2013 Straßburg verurteilt
Österreich wegen des Adoptionsverbots für homosexuelle Paare
In der Sache X et al v
Austria hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte heute geurteilt, dass das Verbot der Stiefkindadoption bei
gleichgeschlechtlichen Paaren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstößt. Die Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von 10 gegen 7. Die
beschwerdeführende Familie wurde von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner
vertreten. Weitere Informationen, das Urteil im Wortlaut sowie die Videos
der beiden mündlichen Verhandlungen finden sich hier:
www.echr.coe.int
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19.02.2013
Bundesverfassungsgericht eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche
Paare
Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das Verbot der
Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren grundrechtswidrig ist.
Eingetragene Lebenspartner/innen dürfen damit künftig auch Kinder
adoptieren, die ihr/e gleichgeschlechtliche/r Partner/in zuvor adoptiert
hatte, sodass beide gemeinsam Adoptiveltern sind, wie das bisher Ehepaaren
vorbehalten war. Weitere Informationen und das Urteil im Wortlaut finden
sich hier:
www.bundesverfassungsgericht.de
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11.02.2013 | Verfassungsgerichtshof
Holländisches Paar klagt Anerkennung ihrer Ehe ein
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) setzt Klagsoffensive fort
Chretien van der Leest
und Edwin Veldt leben in Tirol und betreiben in St. Jakob in Haus gemeinsam
Ferienwohnungen. Die beiden sind niederländische Staatsbürger und sind vor
Jahren in den Niederlanden eine eingetragene Partnerschaft eingegangen. Als
2001 die Eheschließung ermöglicht wurde, haben sie geheiratet. Mit
Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, klagen sie nun die Anerkennung ihrer Ehe in Österreich ein.
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06.02.2013 | Eingetragene Partnerschaft
Wieder verurteilt Gericht Pensionskasse zu Witwerpension
für homosexuelle Paare
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) hocherfreut über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der
Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende
eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare.
Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits-
und Sozialgericht Wien hat das jetzt neuerlich als diskriminierend
festgestellt. Die VBV Pensionskassen AG muss die Pensionen auch an
eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich
hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle
Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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25.01.2013 | Verfassungsgerichtshof
Weiter kein Pflegekind für lesbisches Paar aus
Niederösterreich
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) hofft auf den Verwaltungsgerichtshof
Der
Verfassungsgerichtshof hat, wie soeben bekannt geworden, beschlossen, den
Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Pflegeelternschaft im
Bundesland Niederösterreich nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf
den Verwaltungsgerichtshof.
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18.01.2013 | Eingetragene Partnerschaft
VfGH: Gleiche Zeremonie für Ehe und EP
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) sieht die Regierungskoalition blamiert
Der
Verfassungsgerichtshof hat mit einer heute bekanntgewordenen Entscheidung
für die Schließung von Ehe und EP die gleiche Zeremonie (Ja-Wort, Trauzeugen
etc) angeordnet und bezüglich des Zwangs zur EP-Schließung in den Amtsräumen
ein Gesetzesaufhebungsverfahren eingeleitet. Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer, sieht die Regierungskoalition aus ÖVP
und SPÖ schwer blamiert, die erst letzten Monat diese verfassungswidrige
Bestimmung neu beschlossen hat.
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21.12.2012 | HIV Freispruch im
Wiener Oralsexfall rechtskräftig
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) ruft die Justizministerin auf, solche Anklagen künftig zu verhindern
Die Staatsanwaltschaft
beruft nicht gegen den Freispruch jenes Hiv-positiven Mannes, der letzten
Montag vor dem Strafrichter stehen musste, weil er die von der Republik und
den staatlich finanzierten Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln
eingehalten hat. Die Anklage lautete auf „Oralverkehr ohne Ejakulation“ (!),
exakt das, was seit Jahrzehnten als Safer Sex propagiert wird. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ruft die
Justizministerin auf, gerade im Interesse der Volksgesundheit dafür zu
sorgen, dass solche Anklagen künftig nicht mehr erfolgen.
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20.12.2012 | HIV Freispruch im
Grazer Erpresserfall
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) ruft die Justizministerin zum Handeln auf
Wieder wollte ein
Staatsanwalt die staatlichen Safer Sex Regeln kriminalisieren. Diesmal in
Graz. Auch in diesem Fall hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen.
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation
für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ruft die
Justizministerin auf, gerade im Interesse der Volksgesundheit dem Treiben
mancher Staatsanwälte ein Ende zu setzen.
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17.12.2012
Licht aus!
Eine legendäre Buchhandlung schließt ihre Pforten
Man schrieb das Jahr 1959
als am Anfang der Mariahilfer Straße, in der Buchhandlung des legendären
„Bücher-Herzogs“, zwar in der letzten Ecke links – aber immerhin doch – die
einzige Literatur in Österreich zum Verständnis des Wesens und der
Geschichte der Homosexualität gefunden werden konnte. Der mutige
Buchhändler, erst viel später Kommerzialrat geworden, beriet damals
väterlich jene wissbegierigen, aber noch sehr verunsicherten jungen Leute,
die eine Bestätigung ihrer naturgegebenen Lebensweise in der Literatur
suchten und fanden.
Diesem Vorbild folgend
wurde im Jahre 1981 in der Rechten Wienzeile, im 4. Bezirk beim Naschmarkt,
„AMERICAN DISCOUNT“ gegründet, dessen 2 junge engagierte Unternehmer nicht
nur ihren eigenen Wissensdurst mit weiteren Importen von Gay-Büchern und
-Magazinen stillen wollten. Mehrere Jahre schon brachten sie Lesestoff aus
den USA, England, Frankreich und Deutschland nach Österreich. Als weiteren
Stützpunkt übernahm AMERICAN DISCOUNT im Jahre 1982 dann noch eine kleine
etablierte Buchhandlung in der Neubaugasse für alle gayinteressierten Leser.
So ganz nebenbei bekämpfte AMERICAN DISCOUNT zugleich und oft mit Erfolg die
Auswüchse des Pornoparagrafen, der viele Jahre lang unter den Begriffen
„weicher“ und „harter“ Pornografie Darstellungen gleichgeschlechtlicher
Paare diskriminierte.
Im Laufe der Jahre wurde aus „AMERICAN DISCOUNT“, dessen Filialen nun auch
allen abfliegenden Passagieren auf dem Wiener Flughafen zur Verfügung
standen, der „INTERNATIONAL BOOKSTORE“.
In Zeiten des Internets und der Webshops leidet der traditionelle Buchhandel
vor Ort besonders stark unter Verkaufsrückgängen. Zudem verschwanden viele
der regelmäßig erscheinenden Magazine vom Markt. Auch die Stadtgeschäfte der
„AMERICAN DISCOUNT“-Gruppe blieben vom Zug der Zeit nicht verschont. Nachdem
bereits vor 2 Jahren der Shop in der Neubaugasse aufgelassen wurde,
versuchte man mit Umstrukturierungen das traditionsreiche Geschäft in der
Rechten Wienzeile zu erhalten. Nun muss es doch mit Jahresende schließen.
Wir empfehlen Ihnen: besuchen Sie es noch einmal, bevor dieses Stück der
LGBT-Geschichte Vergangenheit ist.
Die Gute Nachricht: INTERNATIONAL BOOKSTORE bietet seine Auswahl weiterhin
in allen Abflug-Gates des Flughafens Wien umfangreich allen interessierten
Lesern an. Die beiden Eigentümer wissen die Bereiche der LGBT-Literatur in
Wien in besten Händen und wünschen allen Mitbewerbern im etablierten
Buchhandel ebenfalls viel Erfolg!
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13.12.2012 | Unfassbar
Wien: Staatsanwalt klagt Hiv-Positiven wegen Safer Sex
an
Verhandlung kommenden
Montag am Straflandesgericht
In Wien steht kommenden
Montag ein Hiv-positiver Mann vor dem Strafrichter, weil er die von der
Republik und den staatlich finanzierten Aids-Hilfen propagierten Safer Sex
Regeln eingehalten hat. Die Anklage lautet auf „Oralverkehr ohne
Ejakulation“ (!), exakt das, was seit Jahrzehnten als Safer Sex propagiert
wird.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2012 erschienen
Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen Rassismus
Auch Regierungskoalition hält
an Diskriminierung fest
SexualwissenschafterInnen
fordern gleichen Schutz für alle Gewaltopfer
Erfolg für homosexuellen
Polizisten
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2012 | JUS AMANDI Archiv |
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04.12.2012 | Personenstandsgesetz
Bundes-SPÖ bricht heute im Parlament ihre eigenen
Versprechen an Homosexuelle
Die SPÖ verspielt erste
Chance seit 2009 zu relevanten EP-Verbesserungen aus Unwillen oder
mangelndem Verhandlungsgeschick
„Die Bundes-SPÖ bricht
heute im Parlament ihre eigenen vollmundigen Versprechungen gegenüber
Österreichs Lesben, Schwulen und Bisexuellen“, kritisierte Dr. Helmut
Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda) anlässlich der
heutigen parlamentarischen Abstimmung zum Personenstandsgesetz. Graupner
führte aus: "Uns Lesben- und Schwulenorganisationen reichen keine
wohlmeinenden Worte auf Paraden und Bällen, wir brauchen keine
nichtssagenden Antworten aus Ministerbüros oder Kuschelbriefe aus
Vorfeldorganisationen. Wir wollen von der SPÖ Taten sehen, sodass Sie unsere
Anliegen glaubwürdig und erfolgreich vertritt!"
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15.11.2012 | Amtsverlust & Fußfessel
SexualwissenschafterInnen fordern gleichen Schutz für
alle Gewaltopfer
In ihren Stellungnahmen
zu den aktuellen Gesetzesentwürfen zu Amtsverlust und Fußfessel wendet sich
die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at)
nachdrücklich gegen die Sonderbehandlung von SexualstraftäterInnen und
fordert gleichen Schutz für alle Gewaltopfer.
Die Bundesregierung hat
dem Nationalrat Regierungsvorlagen vorgelegt, mit denen die Regelungen für
den Amtsverlust nach Straftaten und für den elektronisch überwachten
Hausarrest („Fußfessel“) als Alternative zum Gefängnis erheblich verschärft
werden – jedoch (mit nur drei Ausnahmen beim Amtsverlust) ausschließlich für
SexualstraftäterInnen.
Wer hingegen beispielsweise im Privaten (s)eine Frau krankhausreif
zusammenschlägt und dafür (wie allzuoft) mit nicht mehr als einem Jahr (oder
mehr als sechs Monate unbedingt) bestraft wird, muss den automatischen
Amtsverlust nicht fürchten. Und nichtsexuelle Gewalttäter erhalten eine
Einzelfallprüfung, die dazu führen kann, dass sie keinen einzigen Tag ins
Gefängnis müssen, selbst dann, wenn sie ihr Opfer grausam misshandelt,
schwer erniedrigt, verstümmelt oder halb tot zum Pflegefall geprügelt haben,
Auch müssen sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie den elektronisch
überwachten Hausarrest nicht missbrauchen werden. Ganz anders als
SexualstraftäterInnen, auch wenn deren Sexualdelikt lediglich darin besteht,
dass sie beispielsweise ihr Glied vorgezeigt haben, dass sie ein
„anzügliches“ Nacktfoto einer 17jährigen Person betrachten, mit der sie
völlig legal Sex haben dürfen, oder dass Teenager miteinander einvernehmlich
Sex haben.
Sanktioniert wird durch diese Ungleichbehandlung von Straftaten im Sexuellen
und außerhalb des Sexuellen somit letztlich die Sexualität, nicht die
Gewalt; anstatt umgekehrt.
Die ÖGS ruft daher die Abgeordneten zum Nationalrat dringend dazu auf, die
Regierungsvorlagen so abzuändern, dass kein Unterschied gemacht wird, ob
Leid im Sexuellen oder außerhalb des Sexuellen zugefügt wurde. Alle Opfer
haben das gleiche Menschenrecht auf wirksamen, konsequenten und glaubhaften
Schutz gegen Gewalt.
Zudem lehnt die ÖGS jedenfalls die Einbeziehung und damit erhebliche
Verschärfung des § 207b StGB ab, der höchst umstrittenen Ersatzbestimmung
für den berüchtigten menschenrechtswidrigen § 209 StGB, die überdies
unverhältnismäßig gegen homosexuelle Kontakte angewendet wird (Details dazu
in den Stellungnahmen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) auf www.RKLambda.at).
Dienstrechtsnovelle-2012-Stellungnahme-ÖGS
StVG-Novelle-2012-Stellungnahme-ÖGS
Dienstrechtsnovelle-2012-Stellungnahme-RKL
StVG-Novelle-2012-Stellungnahme-RKL |
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13.11.2012 | Ausschluss vom Standesamt
EP: Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen
Rassismus
Rechtskomitee LAMBDA:
„Wir sind schockiert“
Der
Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss homosexueller Paare von den
Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden
liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich schockiert und kündigt
Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.
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09.11.2012 | Eingetragene Partnerschaft
Familienrechtspaket bringt noch mehr Diskriminierung
Rechtskomitee LAMBDA:
"Befürchtungen zur EP haben sich bestätigt"
Das aktuelle
Familienrechtspaket der Ministerinnen Karl (VP) und Heinisch-Hosek (SP)
zeigt es wieder überdeutlich: mit der eingetragenen Partnerschaft wird es
keine Gleichberechtigung von homo- und heterosexuellen Partnerschaften
geben. Der vorliegende Gesetzentwurf vergrößert die Diskriminierung sogar.
Die Befürchtung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, dass die EP zu immer mehr Ungleichheit fürhen wird, hat
bestätigt sich.
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08.11.2012 | Entschädigung für 36 Jahre Diskriminierung
Verwaltungsgerichtshof: Erfolg für homosexuellen
Polizisten
Rechtskomitee LAMBDA
drängt nun auf rasche Enderledigung
1976 wurde ein
langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst
entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen
Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird
dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel
gekürzt. Innenministerin und Finanzminister hatten seine Ansprüche auf
Entschädigung rundweg abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihre
Bescheide jetzt aufgehoben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, zeigt sich hocherfreut und drängt nun auf rasche Enderledigung.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2012 erschienen
Polizist wendet sich an den Menschenrechtsgerichtshof
Mündliche Verhandlung im
Stiefkindadoptionsfall
Gericht: Pensionskasse muss
Hinterbliebenenpension für eingetragene Paare zahlen
IP-Adressen ohne
Gerichtsbeschluss
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2012 | JUS AMANDI Archiv |
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02.10.2012 | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Mündliche
Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
Die Große
Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird am 03.10.2012
im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abhalten.
Dieser Fall
betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander seit vielen
Jahren in einer homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung
der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere
(Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine
Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als
in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der
Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine)
elterlichen Rechte verliert.
Die kleine Kammer (7 RichterInnen) hat bereits am 01.12.2011 in diesem
Fall eine mündliche Verhandlung abgehalten und dann den Fall wegen
seiner überragenden Bedeutung für ganz Europa an die Große Kammer (17
RichterInnen) abgetreten. Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichthofs
ist die allerhöchste gerichtliche Instanz des Kontinents in
Menschenrechtsfragen. Am Menschenrechtsgerichtshof sind zur Zeit an die
150.000 Fälle anhängig. Die Große Kammer beschäftigt sich mit gerade
einmal 19 davon. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn)
werden von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.
Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der beiden
mündlichen Verhandlungen stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur
Verfügung (www.echr.coe.int).
Presseaussendug und Webcast:
http://www.echr.coe.int
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17.08.2012 Amtsverlust für Foto
der Freundin
Frauen- und
Beamtenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) hat heute eine „bahnbrechende“
Neuerung verkündet (http://wien.orf.at).
Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen
Verurteilung wegen eines Sexualdelikts, wegen Quälens und Vernachlässigens
schutzwürdiger Personen sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die
Folterkonvention fallen.
So begrüßenswert diese Neuerung bei schwerwiegenden Sexualdelikten und bei
folternden BeamtInnen ist, so bedenklich erscheint sie, wenn sie den
Amtsverlust undifferenziert auf alle (!) Sexualdelikte (10. Abschnitt des
Strafgesetzbuchs, §§ 201-220a StGB) ausdehnt während er außerhalb des
Sexuellen auf Folter und das Quälen von Minderjährigen, Kranken und geistig
Behinderten (§ 92 StGB) beschränkt sein soll.
Wer also im Privatleben ein „anzügliches“ Nacktfoto seines/r 17jährigen
(Ehe-)PartnerIn besitzt (§ 207a Absatz 4 Ziffer 3 StGB), wer einer
strippenden (wahlberechtigten und wehrpflichtigen) 17jährigen Person (bloß)
zusieht (§ 215a Absatz 2a 1. Satz & Absatz 3 StGB), wer an einem
öffentlichen Ort einvernehmlichen Sex mit einer erwachsenen Person hat (§
218 Absatz 2 StGB), wer sich nach dem § 207b StGB (dem Ersatzparagraphen für
den berüchtigten anti-homosexuellen § 209) schuldig macht (der
unverhältnismäßig häufig gegen homosexuelle Kontakte angewendet wird) oder
wer (bspw. im Internet oder in einer Zeitschrift) „unzüchtige“ Inserate
aufgibt (§ 219 StGB) wird künftig, so er/sie (gleichgültig was für ein/e)
BeamtIn ist, (und gleichgültig wie gering die Strafe auch ausfallen mag) den
Arbeitsplatz und damit die Existenz verlieren. Wer hingegen beispielsweise
im Privaten eine/n Andere/n krankhausreif zusammenschlägt und dafür (wie
allzuoft) nicht mehr als ein Jahr (oder mehr als sechs Monate unbedingt)
ausfaßt, muß diese Rechtsfolge nicht fürchten.
Sanktioniert wird somit letztlich die Sexualität, nicht die Gewalt; anstatt
umgekehrt.
Unsere GesetzesmacherInnen handeln immer unüberlegter.
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02.08.2012 | Valida verurteilt
Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenen-pension
für eingetragene Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) zeigt sich hocherfreut über den Erfolg
Der Gerichtshof der
Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende
eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die
Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und
Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die
Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage
unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch
gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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06.07.2012 | Parlamentsbeschluss
Diskriminierung der EP in der Gewerbeordnung gefallen
Rechtskomitee LAMBDA
dankt den beteiligten Parteien und Aktivisten
Gestern Abend hat der
Nationalrat im Zuge einer Novelle der Gewerbeordnung endlich eine seit 2010
bestehende Benachteiligung eingetragener Paare in der Gewerbeordnung
beseitigt. Ausländische eingetragene Partner/innen von Unions- oder
EWR-Bürger/innen dürfen künftig (wie Ehepartner/innen) als
"Familienangehörige" ein Gewerbe "wie Inländer" ausüben. Vorangegangen waren
diesem Erfolg die koordinierten Bemühungen zahlreicher LesBiSchwuler
Aktivisten sowie intensive Verhandlungen der SPÖ - am Ende unterstützt von
den Grünen - mit dem ÖVP-Wirtschaftsministerium. Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Menschen, dankt allen Beteiligten Aktivisten und
PolitikerInnen recht herzlich und hofft zugleich auf weitere solche Erfolge
zur Beseitigung der dennoch verbliebenen rund 60 Unterschiede zwischen Ehe
und EP.
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2012 erschienen
Zweiter großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive
Prozessbegleitung der
Männerberatung Wien – Hilfe für Betroffene von Gewalt
Sex zwischen Hiv-Positiven ist
nicht strafbar
§ 2 0 7 b Justizministerin
Karl verweigert Auskunft
Wien schafft Vermerk im Reisepass ab
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2012 | JUS AMANDI Archiv |
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24.04.2012 | Homosexuelle Paare sind Familie
VfGH kippt weitere Diskriminierung der EP
Rechtskomitee LAMBDA
appelliert an die Bundesregierung
Eingetragene Partner
können ihren gemeinsamen Namen nur bei der Begründung der Partnerschaft
wählen und nicht, wie Ehepartner, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Diese
Regelung diskriminiert eingetragene Paare und verstößt gegen den
Gleichheitsgrundsatz. Der VfGH hat sie daher, mit heute zugestelltem
Erkenntnis, als verfassungswidrig aufgehoben und zudem bekräftigt, dass auch
homosexuelle Paare den Familienschutz der Verfassung genießen. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert
neuerlich an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.
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24.04.2012 | Anklage zurückgewiesen
OLG-Graz: Sex zwischen Hiv-Positiven ist nicht
strafbar
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage
Ein Grazer Staatsanwalt
wollte die staatlichen Safer Sex Regeln und Sex zwischen Hiv-Positiven
kriminalisieren. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht haben seine
Anklage jedoch zurückgewiesen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage.
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19.04.2012 | Eingetragene Partnerschaft
Wien schafft Vermerk im Reisepass ab
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL): restliches Österreich soll Wiener Vorbild folgen
Die Stadt Wien wurde
gestern Mittwoch vom Rechtskomitee LAMBDA darauf aufmerksam gemacht,
dass durch Gebührenvermerke in Reisepässen nichtösterreichische
StaatsbürgerInnen als Eingetragene PartnerInnen "geoutet" werden. Dieser
Umstand ist in den gebührenrechtlichen Vorschriften des Bundes begründet.
Generell ist bei Vorlage von ausländischen Dokumenten, wie z.B. Reisepässen,
von den Behörden ein Vermerk über die entrichtete Gebühr anzubringen.
Die Stadt Wien hat auf den Hinweis überaus schnell (innerhalb eines einzigen
Tages) reagiert. Ab sofort wird dieser Gebührenvermerk in einer neutralen
Form angebracht. Damit sind Eingetragene PartnerInnenschaften und Ehen nicht
mehr unterscheidbar. Zudem nahm Stadträtin Frauenberger diesen Fall zum
Anlass, die Forderung der Stadt Wien nach Öffnung der Zivilehe zu erneuern.
„Wir danken der Stadt Wien für dieses vorbildliche Verhalten im Sinne der
Grund- und Menschenrechte“, sagt der Präsident des RKL Dr. Helmut
Graupner, „Und wir hoffen, dass auch in den anderen Bundesländern das
Zwangsouting ausländischer eingetragener PartnerInnen so schnell als möglich
beseitigt wird“.
Presseaussendung der Stadt Wien |
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18.04.2012 | Eingetragene Partnerschaft
Vermerk im Reisepass outet homosexuelle Partnerschaft
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) fordert sofortiges Ende der Verwaltungspraxis
Ein Mann geht eine
eingetragene Partnerschaft (EP) ein und bemerkt Wochen später in seinem
Reisepass auf der letzten Seite einen Eintrag über die EP mit Geschäftszahl,
Datum und Stempel der Behörde. Damit ist er mit dem Pass als in
homosexueller Partnerschaft lebend geoutet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, fordert die sofortige Beendigung dieses
Zwangsoutings.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2012 erschienen
Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz
Seit 1.1.2012:
Zwangs-Hiv-Tests
Buchtipp: Neuer Kommentar zum
Ehe-/Partnerschaftsrecht
Richter erklärt Sex mit Kondom
zum kriminellen Akt
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2012 | JUS AMANDI Archiv |
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16.03.2012 | EP-Umsetzung
OÖ Landtag plant Diskriminierung im Landesrecht
Offener Brief des
Rechtskomitees LAMBDA (RKL) an die Landtagsabgeordneten
Oberösterreich ist das
letzte Bundesland, das die 2010 eingeführte eingetragene Partnerschaft (EP)
für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht im Landesrecht umgesetzt hat. Die
Beratungen ziehen sich seit nunmehr bereits zwei Jahren. Der zuständige
Unterausschuss des Landtags wurde ergebnislos beendet, womit sich die Sache
wieder im Verfassungsausschuss befindet. Das RKL fordert in einem offenen
Brief, die Umsetzung endlich und diskriminierungsfrei vorzunehmen.
Stellungnahme
Beschluss
Urteil |
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13.03.2012 | Prozess
Pensionskasse verweigert Hinterbliebenenpension für
eingetragene Paare
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) unterstützt Klage gegen die Valida Pension AG
Der Gerichtshof der
Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende
eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die
Valida Pension AG diskriminiert trotzdem. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, unterstützt eine am Arbeits- und
Sozialgericht Wien eingebrachte Klage.
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06.03.2012 Unglaublich:
Richter erklärt Sex mit Kondom zum kriminellen Akt
Ein
17-jähriger Vorarlberger ist am Montagnachmittag am Landesgericht Feldkirch
zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden ... Zwischen dem
17-jährigen Vorarlberger und dem 16-jährigen Mädchen kam es im Herbst
vergangenen Jahres zum ungeschützten Oralverkehr ... „Auch wenn ein Kondom
verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern“,
erklärte der Richter. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei
Verwendung von Präservativen, so Kraft abschließend.
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26.01.2012 | ORF ZIB 24 zu
Zwangsblutabnahmen
Seit 1. Jänner 2012
können Menschen, die im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend
einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare
Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben, zu einem Bluttest
gezwungen werden. Zur Zwangsblutabnahme diskutierte RKL-Präsident Dr. Helmut
Graupner (auch Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für
Sexualforschung, www.oegs.or.at) live im ZIB24-Studio mit Hermann
Greylinger, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft.
Graupner legte dar, dass das neue Gesetz der Judikatur des
Verfassungsgerichtshofs widerspricht und zudem in keiner Weise geeignet ist,
das zu erreichen, wofür es gemacht wurde, nämlich PolizistInnen (und anderen
Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken
Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insb. mit Hiv, zu nehmen.
Während der Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernhard Funk von der
Universität Wien ebenfalls die Verfassungskonformität des neuen Gesetzes in
Frage stellte, berichtete Hermann Greylinger von "Signalen der Politik",
dass das neue Gesetz in Verfassungsrang gehoben werde, sollte es der
Verfassungsgerichtshof aufheben.
Die Sendung zum Nachsehen:
tvthek.orf.at
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16.01.2012 | Strafprozess
Ab 1.1.2012: Zwangs-Hiv-Tests
Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) unterstützt Antrag an den Verfassungsgerichtshof
Das
Terrorismuspräventionsgesetz bringt auch eine Novelle der
Strafprozessordnung. Seit 1.1.2012 sind gewaltsame Blutabnahmen bei Verdacht
einer Ansteckung mit Hiv zulässig, obwohl die Verfassung zwangsweise
Blutabnahmen verbietet. Eine Beschwerde liegt bereits beim
Verfassungsgerichtshof.
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30.12.2011 Ab 1. Jänner 2012
Verhetzungsschutz auch für Homosexuelle
Die
RKL-Klage zeigte Wirkung. Ab 1. Jänner 2012 werden endlich auch Homosexuelle
gegen Verhetzung geschützt werden. Die ÖVP hat aber auch bei dieser
Verbesserung für Nadelstiche gesorgt. Der Preis für die Ausweitung des
Verhetzungsschutzes war die Kastrierung des Gesetzes für alle.
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14.12.2011 | Gegen Diskriminierung gewehrt und hinausgemobbt
Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz
Rechtskomitee LAMBDA:
„Gerichte unterminieren den Diskriminierungsschutz
Eine lesbische
Angestellte wehrt sich gegen Diskriminierung durch eine Kollegin und wendet
sich an die Arbeiterkammer. Der Betriebsrat, darüber erbost, an den
Aufsichtsrat. Dieser erteilt den Geschäftsführern Handlungsauftrag, die die
Dame zur „einvernehmlichen“ Lösung drängen, ansonsten werde sie gekündigt.
Sie fügt sich und geht. Der Oberste Gerichtshof sieht darin keine
Benachteiligung. Das Vorgehen sei rechtmäßig …
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2011 erschienen
Rosa Winkel des Namensrechts aufgehoben
Verhetzungsschutz ab 2012
Mündliche Verhandlung im
Stiefkindadoptionsfall
Stadt Wien beendet
Zwangsouting für Transsexuelle
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2011 | JUS AMANDI Archiv |
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03.12.2011 | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Mündliche Verhandlung im
Stiefkindadoptionsfall
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat am 1. Dezember 2011 im Fall X u.a.
gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abgehalten. Dieser Fall
betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander in einer stabilen
homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des
leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption).
Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch
unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz
möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte
verliert. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden von
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.
Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der mündlichen
Verhandlung stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung (www.echr.coe.int).
Direkte Links: Presseaussendung
(http://cmiskp.echr.coe.int) Videoaufnahme
(www.echr.coe.int).
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15.11.2011 | Vorbildlich
Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA
zeigt sich erfreut
Die Stadt Wien stellt
Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin
vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen.
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation
für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich
hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.
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12.11.2011 | Familienschutz der Verfassung
VfGH: Homosexuelle Paare sind Familie
Rechtskomitee LAMBDA
appelliert an die Bundesregierung
Der
Verfassungsgerichtshof hat der Bindestrich-Diskriminierung ein Ende
bereitet. Auch homosexuelle Paare genießen den Familienschutz der
Verfassung. Benachteiligungen eingetragener Paare gegenüber Ehepaaren
bedürfen besonders schwerwiegender Gründe. Abgrenzungen als Selbstzweck (aus
Prinzip) sind unzulässig. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, appelliert jetzt an die Bundesregierung, endlich Vernunft
einkehren zu lassen.
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12.11.2011 | Eingetragene Partnerschaft
Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuelle Apartheid
Rechtskomitee LAMBDA
gegen Bevorzugung homosexueller Paare
Der
Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss heterosexueller Paare von der EP
bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe.
Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe. Ihr Ausschluss
von der EP liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee
LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und
bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, wendet sich gegen die
Benachteiligung Heterosexueller und kündigt Beschwerde an den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof an.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2011 erschienen
Noch immer keine Gleichberechtigung
Holländisches Paar klagt
Anerkennung seiner Ehe ein
Kein Pflegekind für lesbisches
Paar
Zahlreiche
Ungleichbehandlungen entdeckt
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2011 | JUS AMANDI Archiv |
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25.08.2011
Niederösterreich: Kein Pflegekind für
lesbisches Paar
Rechtskomitee LAMBDA
hofft auf den Verfassungsgerichtshof
Was in Wien und in der Steiermark möglich ist, wird in Niederösterreich
verboten. Ein lesbisches Paar wird von vornherein von jeder
Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun, mit
Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) den Weg zum
Verfassungsgerichtshof.
Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein
Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich
möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar ja verboten. Sie
haben daher im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die
Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die beiden nicht
gemeinsam biologische Eltern eine Kindes sein könnten. Eine elternähnliche
Beziehung zu einem Pfelgekind sei daher ausgeschlossen.
Miriam Bock und Barbara Huber werden daher ausschließlich wegen ihrer
Gleichgeschlechtlichkeit von der Pflegeelternschaft ausgeschlossen, wie gut
oder wie schlecht auch immer sie ein Kind betreuen könnten. Ihre Eignung
wird gar nicht geprüft, weil sie als homosexuelles Paar von vornherein
ausgesiebt werden. Dabei ist kaum jemand so gut geeignet wie die beiden
Frauen. Die eine ist diplomierte Sozialpädagogin in der Kinder- und
Jugendarbeit; die andere arbeitet seit 15 Jahren als diplomierte
Gesundheits- und Kinderkrankenschwester. Beide Frauen betreuen Kinder in
Einrichtungen des Landes Niederösterreich.
Dennoch hat die Niederösterreichische Landesregierung ihre Berufung
zurückgewiesen. Begründung: die beiden Frauen hätten kein Recht gegen die
Verweigerung der Aufnahme in die Vormerkliste zu berufen.
„Die Aufnahme in die Vormerkliste ist aber Voraussetzung für die Zuteilung
eines Pflegekindes“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der beiden
Frauen Dr. Helmut Graupner, „Wir haben Beschwerde an den
Verfassungsgerichtshof erhoben und hoffen auf dessen Entscheidung“.
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24.08.2011 | Eingetragene Partnerschaft
Zahlreiche weitere Ungleichbehandlungen entdeckt
In der Regierungsvorlage
zum EPG hatten wir im Herbst 2009 72 Ungleichbehandlungen zur Ehe
ausgemacht. Durch unsere Bemühungen in der legislativen Endphase konnten
diese Unterschiede im Nationalrat auf 45 reduziert werden.
Wir haben jedoch bereits damals gewarnt, dass diese Liste nicht vollständig
sein wird, weil die Ungleichbehandlungen durch die gewählte Trennung in zwei
Institute (Ehe für heterosexuelle und EP für homosexuelle Paare) in Wahrheit
unüberschaubar ist.
Das hat sich bestätigt.
Mittlerweile konnten bereits 60 (!) Unterschiede zum Eherecht feststellen.
Die entsprechend aktualisierte Liste findet sich ab sofort unter
Publikationen.
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16.08.2011 | Innenpolitik/Homosexuelle/Jahrestag
RKL-Präsident Graupner: "40 Jahre nach Aufhebung des
Totalverbots noch immer keine Gleichberechtigung für Homosexuelle in
Österreich!"
Zeitzeuge Peter Schieder,
Menschenrechtsexperte Tretter und Richterin Wittmann-Tiwald erinnern an
Erreichtes sowie an weiterhin bestehende Diskriminierungen
Wien (RKL, 16. August
2011) "Genau heute vor 40 Jahren, mit Ablauf des 16. August 1971, trat in
Österreich endlich das strafrechtliche Totalverbot für jegliche homosexuelle
Handlungen außer Kraft. Somit waren Homosexuelle ab dem 17. August 1971
erstmals in Österreich nicht mehr generell mit Strafe bedroht" erinnerte Dr.
Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, an diesen besonderen Jahrestag und stellte zugleich fest:
"Dafür, und für viele weitere Erfolge seither, müssen wir allen unseren
Verbündeten in der Politik danken, aber zugleich feststellen, dass es noch
immer keine echte Gleichberechtigung für Homosexuelle in Österreich gibt!"
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13.08.2011
„40 Jahre Ende des Totalverbots
RKL-Kuratoriumsmitglied und Zeitzeuge Peter Schieder erinnert sich:
„Prägende Momente mit der Prägungstheorie“
Die Einladung, meine
persönlichen Erinnerungen als Zeitzeuge der Strafrechtsreform 1971 in einem
kurzen Beitrag festzuhalten, hat mich gedanklich in die kleine
österreichische Welt vor mehr als vier Jahrzehnten zurückgeführt."
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05.07.2011
Reaktion auf RKL-Kritik: Wien bestätigt Anerkennung
gleichgeschlechtlicher Ehen
Nach dem Protest des RKL
hat die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger erklärt, dass die Stadt
Wien gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt. Das RKL freut sich über die
prompte Reaktion und kommt dem Ersuchen um Veröffentlichung der
entsprechenden Presseaussendung gerne nach.
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29.06.2011 | Gleichgeschlechtliche Paare
Stadt Wien erkennt Ehen nicht an
Rechtskomitee LAMBDA:
„Gerade von Wien nicht erwartet“
Die Stadt Wien anerkennt
nur im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaften und weigert sich,
gleichgeschlechtlichen EhepartnerInnen Aufenthaltsbewilligungen
auszustellen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, übt heftige Kritik.
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20.06.2011 FPÖ will EP wieder
abschaffen
Im vergangenen Samstag
beschlossenen neuen Parteiprogramm der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ) heisst es:
"Wir bekennen uns zur
Vorrangstellung der Ehe zwischen Mann und Frau als besondere Form des
Schutzes des Kindeswohls. Nur die Partnerschaft von Mann und Frau ermöglicht
unserer Gesellschaft Kinderreichtum. Ein eigenes Rechtsinstitut für
gleichgeschlechtliche Beziehungen lehnen wir ab."
http://fpoe.at
Die zur Zeit laut Umfragen stimmenstärkste und damit mögliche nächste
Kanzlerpartei will also die eingetragene Partnerschaft für
gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und verankert dieses Vorhaben
sogar in ihrem Parteiprogramm.
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16.03.2011 Rot-grünes Wien:
Schwule Prostitution wird umfassend strafbar
Bereits bisher war die
schwule Prostitution in Wien weitgehend illegal. Strafbar waren aber nur die
Stricher. Die rot-grüne Koalition macht sie künftig nicht nur faktisch fast
ganz illegal sondern bestraft künftig auch die Freier.
Prostitution ist in Wien
nur als Strassenprostitution und in Räumen erlaubt, die einen unmittelbaren
und gesonderten Zugang von der Strasse haben. Aber auch dann darf die
Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen
öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umkreis von 150 Metern von Gebäuden und
Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, von Kindertagesheimen,
Schulen und Schülerheimen, von Jugendheimen und Jugendzentren, von Kinder-
und Jugendspielplätzen, von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie von
Friedhöfen weder angebahnt noch ausgeübt werden.
Die allermeisten der gängigen Örtlichkeiten schwuler Prostitution in Wien
fallen wohl unter zumindest eines dieser Verbote. Schwule Prostitution ist
in Wien daher (mit Ausnahme von ausserhalb der Verbotszonen angebahnten
Hausbesuchen) weitgehend illegal. Strichern drohen Strafen von bis zu EUR
2.000,-- (wenn sie die nicht haben: bis zu 12 Tagen Arrest) (pro
Übertretung).
Verbot nun auch in Parks
Die rot-grüne Stadtregierung hat nun ein neues Prostitutionsgesetz
angekündigt, mit dem die Verbote ausgeweitet werden. Prostitution wird
künftig nur mehr in bewilligten Bordellen erlaubt sein. Ausserhalb von
Bordellen wird sie in Wohngebieten total verboten, das sind Flächen, die
mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind (also der allergrößte Teil der
Stadt). Keine Prostitution (inklusive der Anbahnung derselben) darf es
außerdem im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in
Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher
Verkehrsmittel geben.
Noch mehr als bisher werden damit wohl die meisten gängigen Plätze schwuler
Prostitution in Wien verboten, sofern sich die schwule Prostitution nicht
(was nicht sehr wahrscheinlich erscheint) in die Gewerbegebiete am Stadtrand
bzw. in bewilligte Bordelle verlagert, zumal sich letztere (ebensowenig wie
ein schwuler Strassenstrich) in Wien schon bisher nicht etablieren konnten
und künftig strengen Auflagen unterliegen werden.
„Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“?
Anders als bisher werden aber nicht nur die Stricher bestraft sondern auch
alle, die außerhalb der erlaubten Bereiche mit Prostituierten „Kontakt
aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“ (sic). Damit wird künftig
nicht nur ein Freier bestraft, der ein Geschäft mit einem Stricher an den
verbotenen Orten anbahnt sondern jeder, der dort einen Stricher zu anderen
Zwecken kontaktiert, was das auch immer heissen mag. Die Kontaktaufnahme mit
dem Stricher muss übrigens nicht vorsätzlich sein. Es genügt Fahrlässigkeit.
Straffrei bleiben (für Freier und Stricher) auch künftig Hausbesuche. Aber
nur dann, wenn die Anbahnung (also das Kennenlernen) nicht an einem der oben
angeführten verbotenen Orte stattfindet. Wird der Hausbesuch also etwa im
Rathauspark oder in einem der Schwulenlokale vereinbart, so drohen künftig
beiden Geschäftspartnern saftige Strafen.
In welcher anderen Branche werden Kunden dafür (mit)bestraft, dass der
Gewerbetreibende gewerberechtliche Vorschriften (wie bspw. örtliche
Beschränkungen der Anpreisung oder der Erbringung der Dienstleistung) nicht
einhält?
Dieser Beitrag von Helmut Graupner erschien in
XTRA! 6/2011.
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09.06.2011 | Trotz OGH-Beschluss
Faymann und seine MinisterInnen verteidigen schon
wieder Fortpflanzungsverbot für Lesben
Rechtskomitee LAMBDA:
„Diskriminierend und enttäuschend“
Mit dem Gesetz über die
eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder
nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus
Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler
Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigten das Fortpflanzungsverbot
für lesbische Frauen daraufhin mit Zähnen und Klauen. Vor kurzem hat auch
der Oberste Gerichtshof die Aufhebung des Verbots beantragt. Faymann und
seine MinisterInnen verlangen von den VerfassungsrichterInnen sogar die
Zurückweisung dieses Antrags.
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 erschienen
OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
Gleiches Recht für
homosexuelle Paare
Hetze gegen Homosexuelle
bleibt erlaubt
Keine Gerechtigkeit für
schwulen Polizisten
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2011 | JUS AMANDI Archiv |
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10.05.2011 | Römer v. Stadt Hamburg
EuGH: Gleiche Rechte für homosexuelle Paare
Rechtskomitee LAMBDA:
„Richtungweisender Fall für ganz Europa“
In seinem heute
verkündeten Urteil im (von RKL-Präsident Graupner vertretenen) Fall Jürgen
Römer gegen die Stadt Hamburg (C-147/08) unterstreicht der EuGH
nachdrücklich, dass gleichgeschlechtlichen Paaren in der Arbeitswelt alle
Vergünstigungen zukommen müssen, wie sie Ehepaaren gewährt werden.
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14.04.2011 | Antrag an den Verfassungsgerichtshof
OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist
verfassungswidrig
Rechtskomitee LAMBDA:
„Großartig und bahnbrechend“
Mit dem Gesetz über die
eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder
nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Der Oberste
Gerichtshof hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses
Verbots wegen Verfassungswidrigkeit beantragt. Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut.
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28.03.2011 WAS-Erklärung zur
EU-Kinderporno-Richtlinie
Nach den
deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften und der European
Federation of Sexology (EFS) fordert jetzt auch die World Association for
Sexual Health (WAS) Änderungen an der geplanten EU-Kinderporno-Richtlinie,
die auch Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten
würde. Wie die anderen Vereinigungen begrüßt der Weltverband der
Sexualwissenschaft den Kampf gegen die Kinderpornografie, fordert jedoch die
explizite Herausnahme von Werken der Kunst und der Bildung. WAS betont auch
die Notwendigkeit der Straffreiheit einverständlicher Kontakte von
Jugendlichen und ersucht die EU dringend um
Berücksichtigung der Wichtigkeit des Rechts jedes Kindes auf umfassende,
altersentsprechende Sexualerziehung.
Comments |
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24.03.2011 | Andauernde Diskriminierung
Verfassungsgerichtshof: Keine Gerechtigkeit für
homosexuellen Polizisten
Rechtskomitee LAMBDA
hofft auf den Verwaltungsgerichtshof
1976 wurde ein
langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst
entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen
Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird
dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel
gekürzt. Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, die Beschwerde des Mannes
zu behandeln. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, hofft jetzt auf den Verwaltungsgerichtshof.
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11.03.2011 Verfassungsgerichtshof:
Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
Rechtskomitee LAMBDA:
„Jetzt ist der Menschenrechtsgerichtshof am Wort
Der
Verfassungsgerichtshof hat entschieden: während andere Minderheiten durch
spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des
Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich
ungeschützt. Die Höchstrichter folgen damit Bundeskanzler Werner Faymann und
seinen MinisterInnen, die diese Schutzlosigkeit einstimmig verteidigt und
dabei ausgeführt haben, dass Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller
keinen ausreichenden sozialen Störwert habe. Der Fall geht nun an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2011 erschienen
Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle
Erwachsene Kinder und Harry
Potter als Kinderporno?
VwGH: Pröll muss über Rosa
Winkel des Namensrechts entscheiden
Jugendliche und junge
Erwachsene sind keine Kinder
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2011 | JUS AMANDI Archiv |
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09.03.2011 Jugendliche und junge
Erwachsene sind keine Kinder
Nach den
deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften kritisiert jetzt
auch der europäische Dachverband der Sexologen die neue
EU-Kinderpornografie-Richtlinie, die Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und
Pubertätskomödien verbieten soll.
Commentary on
the EU-Directive |
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07.03.2011 Erwachsene Kinder und
Harry Potter als Kinderporno?
Eine neue
EU-Richtlinie soll Pornografie, Kunst und Pubertätskomödien verbieten. Die
deutschsprachige Sexualwissenschaft schlägt Alarm.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine "Richtlinie zur
Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie"
sieht nicht nur (die breit diskutierten) Internetsperren vor sondern
verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur (bislang öffentlich noch gar
nicht problematisierten) Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen und
von gängigen Spielfilmen. Verboten wird dabei nicht nur Pornografie sondern
jede Darstellung sexueller Vorgänge. Es gibt keine Ausnahme für Kunst oder
Wissenschaft. Verboten werden daher auch weltberühmte Spielfilme wie die
„Blechtrommel“ oder übliche Pubertätskomödien wie "Eis am Stiel", ja sogar
der neue Harry-Potter-Film. Strafbar wird auch der private Besitz solcher
Filme, samt Anzeigeverpflichtung für jedermann. Diese absurden Maßnahmen
gefährden die wirksame Verfolgung wirklicher Kinderpornographie, zu deren
Bekämpfung den Behörden, immer weniger Ressourcen bleiben.
Die deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften schlagen jetzt
mit einer gemeinsamen Erklärung Alarm. In dieser Erklärung, die an alle
Abgeordneten des Europäischen Parlaments, an die Europäische Kommission und
an den Ministerrat versandt wurde, appellieren die Deutsche Gesellschaft für
Sexualforschung (DGfS), die Deutsche Gesellschaft für Geschlechtserziehung
(DGG), die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualtherapie
(DGSMT), die Deutsche Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche
Sexualforschung (DGSS), die Gesellschaft für Sexualwissenschaft (GSW) und
die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS), nicht zuletzt
gerade im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der wirklichen
Kinderpornogaphie, diese absurde Zensur, die sogar noch die äusserst
repressive U.S.-amerikanische Gesetzgebung in den Schatten stellt, aus der
Richtlinie zu streichen.
Deklaration |
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08.02.2011 | Eingetragene Partnerschaft
VwGH: Pröll muss über Rosa Winkel des Namensrechts
entscheiden!
Rechtskomitee LAMBDA
dankt dem Verwaltungsgerichtshof
Landeshauptmann Pröll hat
sich mit einer besonders zynischen Begründung vor einer Entscheidung über
die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere
Namenskategorie gedrückt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihm nun die
Entscheidung aufgetragen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, zeigt sich erfreut und dem Verwaltungsgerichtshof für die
bemerkenswert rasche Entscheidung.
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02.02.2011 | Heiratsurkunde
Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting
für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA
zeigt sich erfreut
Der
Verwaltungsgerichtshof hat gegen das Zwangsouting transsexueller Menschen
durch Heiratsurkunden entschieden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut.
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23.01.2011 DGG-Erklärung zur
EU-Anti-Porno-Richtlinie
Die Deutsche Gesellschaft
für Geschlechtserziehung (DGG) hat sich mit einer Erklärung an Abgeordnete
des Europäischen Parlaments und des Bundestags sowie an die deutsche
Bundesregierung gewandt. Sie appelliert, von der massiven überzogenen
Kriminalisierung von Abstand zu nehmen.
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15.01.2011 | Neue Richtlinie Neue
EU-Richtlinie kriminalisiert sogar Kunst & Pubertätskomödien
Die nochmalige genaue
Analyse der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie zeigt,
dass die Bewertung vom vergangenen November (siehe Mail vom 23.11.10 unten)
noch zu optimistisch war.
Auch Spielfilme, in denen unter 18jährige DarstellerInnen Sexszenen
simulieren, müssen kriminalisiert werden. Und die Richtlinie macht keinerlei
Ausnahmen für künstlerische Werke.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2010 erschienen
Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des Namensrechts nicht auf
Verfassungsgerichtshof
bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle
Folter von Zeugen geht
Angeklagte nichts an
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2010 | JUS AMANDI Archiv |
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25.11.2010 | Oberster Gerichtshof
Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an
Rechtskomitee LAMBDA: ein
Fall für den Menschenrechtsgerichtshof
Der Oberste Gerichtshof
ist der Ansicht, dass sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht
(immer) beschweren darf, wenn die Polizei Zeugen rechtswidrig unter Druck
setzt, um belastende Aussagen gegen ihn zu erlangen. Das Rechtskomitee
LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle
sowie transidente Frauen und Männer, sieht einen klaren Fall für den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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24.11.2010 | Heiratsurkunde
Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für
Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA
kündigt Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof an
Der
Verfassungsgerichtshof hat das Zwangsouting transsexueller Menschen durch
Heiratsurkunden bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.
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23.11.2010 | Neue Richtlinie
EU verbietet erotische Darstellungen von Erwachsenen
Eine neue EU-Richtlinie
zur Bekämpfung von Kinderpornografie sieht nicht nur Internetsperren vor
sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von
Erotika mit Erwachsenen. Verboten wird nicht nur Pornografie sondern jede
Darstellung sexueller Vorgänge.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2010 erschienen
Bundesregierung: Hetze gegen Homosexuelle soll erlaubt bleiben!
Sexuelle Welten – Vielfalt
Leben
Gleiche Rechte für
homosexuelle Paare in allen 27 Mitgliedstaaten
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2010 | JUS AMANDI Archiv |
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07.10.2010 | Eingetragene Partnerschaft
VfGH entscheidet über EP für Heterosexuelle
Helga Ratzenböck und
Martin Seydl leben seit vielen Jahren in einer verschiedengeschlechtlichen
nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben eine mittlerweile erwachsene
gemeinsame Tochter. Die traditionelle Zivilehe haben die beiden nie als für
sie passendes Partnerschaftsinstitut gesehen und deshalb nicht geheiratet.
Die EP entspricht ihren Vorstellungen eines modernen Rechtsinstituts für
Paare besser. Sie hat gegenüber der Ehe bspw. kürzere Scheidungsfristen,
geringere Unterhaltspflicht nach einer Scheidung und eine Pflicht zur
umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue. Einen
(weiteren) Kinderwunsch haben sie nicht mehr, weshalb die Benachteiligungen
der EP gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern
bestehen, für sie nicht von Bedeutung sind. Darüber hinaus erachten sie die
Beschränkung eines im 21. Jahrhundert neu eingeführten Instituts bloß auf
Grund des Geschlechts der Partner an sich ganz grundsätzlich als
diskriminierend. So wie umgekehrt der Ausschluss gleichgeschlechtlicher
Paare von der Zivilehe.
Helga Ratzenböck und Martin Seydl haben daher beim Magistrat der Stadt Linz
die Zulassung zur Schliessung der EP beantragt. Ihr Antrag wurde abgewiesen.
Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat die Berufung im August
abgewiesen. Gestern gingen die dagegen erhobenen Beschwerden an den
Verfassungs- und an den Verwaltungsgerichtshof.
„Der Verfassungsgerichtshof könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung
fällen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer
Dr. Helmut Graupner.
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15.09.2010 | Kein ausreichender sozialer Störwert
Faymann und seine MinisterInnen: Hetze gegen
Homosexuelle soll erlaubt bleiben
Rechtskomitee LAMBDA:
„Enttäuschend und erschreckend“
Mit einem
Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof wehren sich Lesben und Schwule
gegen ihren gesetzlichen Status als Opfer letzter Klasse. Während andere
Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung
(auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in
Österreich ungeschützt. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen
verteidigen diese Schutzlosigkeit. Verhetzung und Diskriminierung
Homosexueller habe keinen ausreichenden sozialen Störwert.
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27.08.2010 | Eigene Nacktbilder verschickt
Staatsanwalt verfolgt 16jährige wegen
„Kinder“pornografie
Weil sie mit Handys
Nacktbilder von sich selbst verschickt haben, werden 15- und 16jährige
Jugendliche jetzt strafrechtlich verfolgt
Die Ausdehnung der
strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und
damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen
auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten. Die vom
Parlament gehörten ExpertInnen sprachen sich geschlossen gegen diese
generelle Ausdehnung aus. Sie wurde, in Umsetzung eines
EU-Rahmenbeschlusses, dennoch Gesetz (§ 207a StGB).
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24.08.2010 | Eingetragene Partnerschaft
Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des
Namensrechts nicht auf
Rechtskomitee LAMBDA
hofft auf Verwaltungsgerichtshof
Der
Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller
Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht zu beenden. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-
und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht
und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.
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23.08.2010 | Gleichgeschlechtliche Paare
EuGH-Generalanwalt fordert gleiche Rechte für
homosexuelle Paare in allen 27 Mitgliedstaaten
Rechtskomitee LAMBDA:
„Richtungweisender Fall für ganz Europa“
RKL-Präsident Graupner
vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and
Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union. In Jürgen Römer gegen die Stadt Hamburg (C-147/08)
fordert nun der Generalanwalt, dass gleichgeschlechtliche Paare in der
gesamten Union Zugang zu allen arbeitsrechtlichen Vergünstigungen haben
müssen, wie sie Ehepaaren gewährt werden.
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14.08.2010 NGO-Bericht an den
UNO-Menschenrechtsrat
Alle vier Jahre müssen
Staaten dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Einhaltung der
Menschenrechte Bericht erstatten (Universal
Periodic Review UPR). Anläßlich des aktuellen österreichischen Berichts
hat die NGO-Plattform „Mit vereinten Kräften vor den Vereinten Nationen“
einen Bericht an die UNO verfasst. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ist
Mitglied in dieser Plattform und hat an dem Bericht mitgearbeitet.“
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2010 erschienen
Lesben und Schwule wehren sich!
Wir sind Familie
Bindestrich-Diskriminierung
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2010 | JUS AMANDI Archiv |
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24.06.2010
RKL zum Wiener Landtagsbeschluss
Wir sind Familie - nun
auch in Wien
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL) zeigt sich erfreut über das heutige Urteil des
Menschenrechtsgerichtshof und dessen prompte Umsetzung in Wien. Wien fordert
Bund zur Aufhebung des Eheverbots auf.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute erstmals
klar festgestellt, dass auch homosexuelle Paare eine Familie sind (Schalk &
Kopf gg. Österreich). Und der Wiener Landtag hat dieses Urteil nur wenige
Stunden nach seiner Verkündung umgesetzt. "Gleichgeschlechtliche Paare sind
dank heute beschlossener Landesgesetze nun in Wien ausdrücklich als Familie
anerkannt" zeigte sich RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner erfreut über den
abendlichen Beschluss des Wiener Landtages vom 24. Juni 2010 zur Umsetzung
der Eingetragenen Partnerschaft (EP) in Wien. Graupner ergänzte: "Wien ist
damit nicht nur das erste Bundesland, dass sein Landesrecht an die EP
anpasst, sondern der Wiener Landtag auch das erste österreichische
Parlament, das gleichgeschlechtliche Paare als Familie anerkennt."
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21.06.2010 | Eingetragene Partnerschaft
Auch in Wien keine vollständige Gleichstellung
Rechtskomitee LAMBDA
zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird
in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von
eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.
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07.06.2010 | Gleichgeschlechtliche Paare
Faymann und seine MinisterInnen verteidigen
Fortpflanzungsverbot für Lesben
Rechtskomitee LAMBDA:
„Abstrus und enttäuschend“
Mit dem Gesetz über die
eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder
nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus
Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler
Werner Faymann und seine Minister verteidigen das Fortpflanzungsverbot für
lesbische Frauen mit zähnen und Klauen.
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23.04.2010 RKL-Präsident
Graupner wieder vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war zum
dritten Mal als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der
öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es diesmal am 21. April
2010 um die Erweiterung des Grundgesetzes um die Schutzkategorie "sexuelle
Identität".
4 der 9 gehörten ExpertInnen unterstützten die vorgeschlagene
Verfassungsänderung. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass homo- und
bisexuelle Frauen und Männer die letzte verbliebene Hauptzielgruppe der
NS-Gewaltherrschaft ist, die vom Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt
wird. Ganz im Gegensatz zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union und zu
den Verfassungen zahlreicher anderer Staaten in Europa und ausserhalb
Europas.
Die anderen 5 Sachverständigen sprachen sich gegen die Erweiterung des
Grundgesetzes aus und äusserten die Befürchtung, sie könnte zur Aufhebung
des Ehe- und Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare führen sowie
zur Legalisierung von pädophilen Kontakten mit Kindern und der Polygamie.
Auch eine Gefährdung der Integration von Muslimen wurde ins Treffen geführt.
Bei Einbürgerung, so die Argumentation, müssten sich Ausländer zum
Grundgesetz bekennen, und das würde gläubigen Muslimen viel schwerer fallen,
wenn dieses Grundgesetz auch Homosexuelle vor Diskriminierung schützt.
Alle drei weiblichen Sachverständigen sprachen für die Verfassungsergänzung
aus. Von den sechs männlichen Sachverständigen tat dies nur einer.
Dr. Graupner war der einzige von ausserhalb Deutschlands geladene
Sachverständige.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und demnächst das
Protokoll der Anhörung finden sich auf
www.bundestag.de.
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16.04.2010 Oberster Gerichtshof
bestätigt:
7 Monate für Vielleicht-Jugendpornografie
7
Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von 5 (!) Bildern zweier nackter
junger Männer, die laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!)
Jahren alt sind. Dieses Urteil bestätigte kürzlich nun auch der Oberste
Gerichtshof.
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14.04.2010 | Operationszwang für Transsexuelle
Einstellung des Strafverfahrens bestätigt
Rechtskomitee LAMBDA:
„Jetzt entscheidet der Oberste Gerichtshof“
Das Landesgericht für
Strafsachen Wien hat die Entscheidung der Korruptionsstaatsanwaltschaft
bestätigt, das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium
einzustellen, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, kündigt die Anrufung des Obersten
Gerichtshofs an.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2010 erschienen
Eingetragene Partnerschaft: Vier Paare gegen die Diskriminierung
Operationszwang für
Transsexuelle
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2010 | JUS AMANDI Archiv |
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Die Beratungsstelle
COURAGE mit dem Schwerpunkt gleichgeschlechtliche und transGender
Lebensweisen und das Rechtskomitee LAMBDA laden zur Informations- &
Diskussionsveranstaltung zum Thema
EINGETRAGENE
PARTNERSCHAFT FÜR LESBEN UND SCHWULE
Alle sprechen darüber,
viel wird diskutiert: Mit 1. Januar 2010 ist die neue "Eingetragene
Partnerschaft" für gleichgeschlechtlich L(i)ebende in Kraft getreten. Der
Bedarf an kompetenter Information und Beratung hat sich seither deutlich
erhöht.
Aber welche Rechte und Pflichten sieht das neue Gesetz nun tatsächlich vor?
Bekommt meine ausländische Partnerin Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis?
Muss ich im Falle einer Trennung Unterhalt zahlen? Wie schaut es mit Erb-
und Sozialrecht aus? Ist im Falle einer Erkrankung ein Pflegeurlaub möglich?
Bekomme ich eine Witwenpension, wenn mein/e PartnerIn stirbt? Was passiert
mit den leiblichen Kindern meiner Partnerin, wenn ihr etwas zustößt? Wo und
mit welchen Unterlagen muss die Eingetragene Partnerschaft angemeldet
werden? Wo und wie können Lesben und Schwule „heiraten“?
Auch viele BeraterInnen in professionellen Beratungsstellen sind noch nicht
genügend über diese neue Lebensrealität von gleichgeschlechtlichen
PartnerInnen informiert. Ziel ist eine ausführliche Rechtsinformation für
KollegInnen der vielfältigen Beratungsstellen, für gleichgeschlechtliche
Paare sowie für alle Interessierten.
Donnerstag, 08. April 2010, 19.30 – 21.30 Uhr
Bezirksvorstehung Mariahilf, 1060 Wien, Amerlingstraße 11, Festsaal.
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18.03.2010 | Eingetragene Partnerschaft
Auch in Wien keine vollständige Gleichstellung
Rechtskomitee LAMBDA
zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird
in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von
eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.
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17.03.2010 | Operationszwang für Transsexuelle
Blitzentscheidung: Höchstgericht maßregelt
Innenministerium im Eilverfahren
Rechtskomitee LAMBDA:
„Amtsmissbrauch muss Konsequenzen haben“
In einer sensationell
blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des
Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen
zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien
verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen
Amtsmissbrauch.
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18.02.2010 | Operationszwang für Transsexuelle
Staatsanwalt: BMI weiss nicht was es tut
Rechtskomitee LAMBDA:
„Wir sind erschüttert“
Die
Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im
Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-
und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erschüttert.
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16.02.2010 | EU-Grundrechteagentur
RKL in Grundrechteplattform aufgenommen
Die Grundrechteagentur
der Europäischen Union (http://fra.europa.eu)
hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) als Mitglied in seine
Grundrechteplattform aufgenommen. Die Grundrechteplattform (http://fra.europa.eu)
setzt sich aus den bedeutendsten Menschenrechtsorganisationen und
–einrichtungen Europas zusammen und dient der EU-Grundrechteagentur zur
Kommunikation und Kooperation mit der Zivilgesellschaft. Neben dem RKL wurde
auch die European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL) (www.sexualorientationlaw.eu),
deren Koordinator RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ist, in die
Grundrechteplattform aufgenommen.
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16.02.2010 | Eingetragene Partnerschaft (EP)
Infoportal online
Mit 1. Jänner 2010 trat
in Österreich das "Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG" in Kraft. Aus
diesem Anlass haben wir, zusammen mit anderen Organisationen, unter
www.partnerschaftsgesetz.at ein Info-Portal geschaffen, wo sich
"Schnellinfos" zum Thema Rechte und Pflichten, Eintragungsmodalitäten und
spezielle Infos zum Thema Regenbogenfamilien, InländerIn/AusländerIn, zu
geschlossenen Ehen/Eingetragenen PartnerInnenschaften im Ausland und deren
Rechtswirkungen in Österreich zu finden sind. Ebenso darüber, wo die
Eintragung in welcher Form möglich ist.
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26.01.2010 | Operationszwang für Transsexuelle
Amtsmissbrauch im Innenministerium
Rechtskomitee LAMBDA:
„Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft bereits“
Die
Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft einen eklatanten Fall von Amtsmissbrauch
im Innenministerium. Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium
etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als
rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrt dennoch hartnäckig darauf. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-
und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert, die
Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
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21.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft (EP)
Weihnachtsgeschenk der Stadt Wien
Rechtskomitee LAMBDA:
„Vorbild für ganz Österreich“
Wien schöpft alle
Möglichkeiten aus, die das EPG Statutarstädten eröffnet. In der
Bundeshauptstadt haben eintragungswillige Paare künftig drei Optionen.
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18.12.2009 | Partnerschaftsgesetz
Ein wichtiger Schritt!
Trotz zahlreicher
Kritikpunkte erstmals wesentliche Gleichstellungen für homosexuelle Paare!
Erklärung Österreichs parteiunabhängiger Homosexuellenorganisationen zum
Partnerschaftsgesetz.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2009 erschienen
Eingetragene Partnerschaft: "Willkommen im vorigen Jahrhundert!"
Montenegro - Justice in the
Balcans
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2009 | JUS AMANDI Archiv |
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10.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft
Willkommen im vorigen Jahrhundert!
Rechtskomitee LAMBDA:
„Leider schlechtestes Partnerschaftsgesetz Europas“
Der Nationalrat hat
soeben das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) verabschiedet.
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für
homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüsst, dass
Österreich damit im 20. Jahrhundert angekommen ist. Zugleich bedauert es,
dass der Schritt in das 21. Jahrhundert nicht gelungen ist.
Wollen Sie so heiraten? (Grüne Andersrum) |
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07.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft (EP)
Offener Brief an das Justizministerium
Drei Tage vor der
Beschlussfassung im Nationalrat hat RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in
einem offenen Brief an das für das EPG federführende Justizministerium noch
einmal auf die zahlreichen offenbaren Verstösse gegen Verfassungs- und
EU-Recht aufmerksam gemacht.
Offener Brief
an das Justizministerium |
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04.12.2009 | Eingetragene Partnerschaft
Erfolg des RKL: Justizausschuß reduziert Ungleichbehandlungen von 74 auf 47
Rechtskomitee LAMBDA:
„Trotzdem immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz Europas“
Die Lobbyingarbeit des
Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zeitigt erste Früchte. Der Justizausschuß hat
aus der Regierungsvorlage 27 Ungleichbehandlungen zur Ehe eliminiert. Von
den ursprünglich 74 sind jetzt noch 47 übrig. Zudem hat der Ausschuss
festgestellt, dass das Stiefkindadoptionsverbot nur für die Dauer der
eingetragenen Partnerschaft gilt und das Stiefkind nach dem Tod des Partners
adoptiert werden kann. Für die Gerichte bindend wäre jedoch nur, wenn das
auch im Gesetz selbst festgehalten wird. Und auch mit den 47
Ungleichbehandlungen bleibt das EPG immer noch das schlechteste
Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle in Europa.
Ungleichbehandlungen zum Eherecht in der Fassung des Justizausschusses
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (mit den Streichungen des
Justizausschusses) |
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30.11.2009 | Eingetragene Partnerschaft (EP)
Zwangsouting für Homo-Paare
Rechtskomitee LAMBDA:
„Nächster Bosheitsakt der Bundesregierung“
Durch die von
Innenministerin Fekter soeben zur Begutachtung ausgesandte
Personenstandsverordnung wurde ein neuer Bosheitsakt der Regierung gegen
gleichgeschlechtliche Paare bekannt. Beide eingetragene PartnerInnen
verlieren ihren Familiennamen und werden durch eine neue Namenskategorie
(„Nachname“) gekennzeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, kritisiert diese besondere Kennzeichnung
eingetragener PartnerInnen und das damit verbundene Zwangsouting heftig.
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23.11.2009 | Regierungsvorlage zur EP
Mindestens 72 Ungleichbehandlungen
Rechtskomitee LAMBDA:
„ungerechtfertigt, lächerlich und boshaft“
Eine stichprobenweise
Analyse des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer,
brachte 72 Ungleichbehandlungen der Eingetragenen Partnerschaft (EP)
gegenüber dem
Eherecht zutage. Das RKL fordert das Parlament auf, dem Gesetz zumindest die
schlimmsten Giftzähne zu ziehen.
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (Kurzfassung)
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (Kurzfassung) (update 28.11.09: 74
Abweichungen)
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (Langfassung)
Regierungsvorlage (Text)
Regierungsvorlage (Erläuterungen)
Protokollsanmerkung im Ministerrat
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ZIB 13:00 (17.11.2009) |
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ZIB 24 (18.11.2009) |
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15.11.2009 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
RKL begrüßt BZÖ-Vorstoss
Rechtskomitee LAMBDA:
„Vermeidet sexuelle Apartheid“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, begrüßt die Forderung des BZÖ, dass die
Eingetragene Partnerschaft (EP) auch verschiedengeschlechtlichen Paare
offenstehen soll.
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13.11.2009 | Partnerschaftsgesetz
Gleiche Rechte und gleiche Pflichten natürlich am Standesamt!
Österreichs Lesben- und
Schwulenorganisationen kämpfen seit Jahrzehnten für die Gleichberechtigung
und rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, die in unserer
Gesellschaft ebenso klar Verantwortung miteinander und füreinander
übernehmen wie heterosexuelle Paare. Genau deshalb müssen lesbische und
schwule ÖsterreicherInnen für ihre PartnerInnenschaften die gleichen Rechte
und Pflichten erhalten wie ihre heterosexuellen MitbürgerInnen, und das
natürlich auch am Standesamt! Österreichs parteiunabhängige
Homosexuellenorganisationen richteten eine gemeinsame Erklärung und
Forderungen an die Bundesregierung.
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Erstklassige Rechte
statt ein letztklassiges Gesetz!
Für völlige
Gleichstellung jetzt!
http://www.erstklassigerechte.at
Uns reichts! Gemeinsam
mit vielen aus der Communitiy rufen wir zur Demo am 13.11. um 15 Uhr
auf.
Dieses Gesetz ist
nicht für Lesben und Schwule, sondern für die heterosexuelle, uns
ausgrenzende, Norm der Gesellschaft!
Dieses Gesetz ist kein
Fortschritt, weil es uns unsere Menschenrechte auf Eheschließung und
auch auf Gleichbehandlung verweigert!
Dieses Gesetz ist ein
Rückschritt, weil es uns wesentliche Rechte ausdrücklich verbietet!
Dieses Gesetz ist ein
Pfusch, weil es viele wichtige Rechtsfragen nicht regelt!
Dieses Gesetz geht an
der Realität und den Bedürfnissen der lesBiSchwulen und transidenten
Community vorbei!
Uns reichts!
Denn
standesamtstauglich sind wir alle. Wir wollen weder ein Rumpfgesetz,
noch Menschen zweiter Klasse sein. Du musst nicht heiraten wollen, um
für gleiche Rechte zu sein. Deshalb fordern wir erstklassige Rechte
statt letztklassige Gesetze und rufen zu einer Kundgebung auf:
Freitag, 13. November
2009
15:00 Uhr
Treffpunkt Parlament
und anschließender
Demonstrationszug vor
das Bundeskanzleramt
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06.11.2009 |
Seriendiskriminierung statt Gleichberechtigung
Der Entwurf zum Gesetz
einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor.
Mit unzähligen Diskriminierungen.
Der Entwurf des
Justizministeriums beinhaltet allein im Zivil- und Strafrecht gezählte 34
Abweichungen Eherecht. Bei Fortpflanzungsmedizin und Adoption sollen sogar
erhebliche Rückschritte gegenüber der bisherigen Rechtslage gemacht werden.
Eingetragene Lebenspartner können dem Entwurf zufolge (als Einzelperson)
alle Kinder dieser Welt adoptieren, mit einer einzigen Ausnahme: das Kind
ihres/ihrer PartnerIn. Und das sogar nach dessen/deren Tod. Die
Justizministerin bringt zu Gunsten der auf Biegen und Brechen gewollten
homophoben Diskriminierung sogar Waisenkinder um Unterhalts- und
Erbansprüche und um eine gesicherte und geborgene Elternschaft in der
vertrauten (Stiefkind)Familie. Das Gesetz ist unglaublich kinderfeindlich.
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02.11.2009 | Eingetragene Diskriminierung
Pfuschgesetz aus Angst vor Menschenrechtsgerichtshof
Justizministerin
verweigert Herausgabe des Entwurfs, zuständige Ministerialbeamte im Urlaub
Das Justizministerium
verweigert dem Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, die Herausgabe des selbst medial vorgestellten Gesetzentwurfs.
Gleichzeitig urlauben die zuständigen Beamten und es wird klar, warum es die
Justizministerin plötzlich gar so eilig hat: am 14. Jänner hält der
Europäische Menschengerichtshof eine öffentliche Verhandlung wegen des
Fehlens einer Partnerschaftsregelung in Österreich ab.
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01.11.2009 | Schlechtestes Partnerschaftsgesetz der Welt
Nein zur eingetragenen Diskriminierung!
Rechtskomitee LAMBDA:
„Nehmen nicht jeden hingeworfenen Knochen dankbar auf“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, lehnt den Entwurf der VP-Justizministerin
Bandion-Ortner für eine eingetragene Partnerschaft vehement ab. In einem
offenen Brief dankt das RKL Frauenministerin Heinisch-Hosek für die
standhafte Ablehnung des schlechtesten Partnerschaftsgesetzes der Welt.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2009 erschienen
Sechs Verfahren: Menschenrechtsgerichtshof beschäftigt sich mit „untotem“ §
209
VANGARDIST.COM - Das neue
Online-Magazin für Männer, die Männer mögen
PARTNERSCHAFT - Kommt ein
Diskriminierungsgesetz?
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2009 | JUS AMANDI Archiv |
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04.10.2009 | Register Now!
Justice in the Balkans: Equality for Sexual Minorities
The DAAD
Alumni Club of Montenegro is hosting the conference Justice in the Balkans:
Equality for Sexual Minorities in Podgorica 23-25 October 2009. The European
Commission on Sexual Oriention Law (ECSOL) gladly serves as a partner to
this outstanding event in a very sensitive region. Ministers and
representatives of Balkan governments, lawyers, academics and activists from
Europe and North America will be present. Register now!
We will share strategies for bringing about
legal and social change in the Balkans, discuss the experiences of other
countries, and discuss the impact and context of European integration for
these countries as they grapple with these challenges.
Human rights in the Balkan countries are not fully enjoyed, in part because
they run counter to the legal, social and religious traditions of those
countries. Individual rights and freedom of choice, including sexual and
reproductive rights, are compromised or even negated. States, as the
responsible bodies for protecting human rights, have not adequately
fulfilled their obligations to civil society and to the general population
within their boundaries. The full acknowledgement of human rights and the
protection of the sexual freedom of all residents, including the LGBT
population, should be organized along the lines of the contemporary
standards of international and European human rights.
The DAAD Alumni Club of Montenegro is hosting a conference to address these
issues—Justice in the Balkans: Equality for Sexual Minorities. Ministers and
representatives of Balkan governments, lawyers, academics and activists from
Europe and North America will be present. We will share strategies for
bringing about legal and social change in the Balkans, discuss the
experiences of other countries, and discuss the impact and context of
European integration for these countries as they grapple with these
challenges.
I invite you to join us in Podgorica, Montenegro from Friday, October 23 to
Sunday, October 25 (inclusive), 2009, to participate in this important
conference. Although there is no fee for attending the conference, you must
cover your own travel, accommodation and meals costs, and provide your own
health and travel insurance coverage. See below the conference programme for
your perusal. Also, find below Podgorica destination guide you could
estimate your possible costs.
Human rights are for all human beings, whatever our nationality, place of
residence, sex, sexual orientation, national or ethnic origin, colour,
religion, language, or any other status. We are all equally entitled to our
human rights and to live free of discrimination. Your support will enable us
to expand our work throughout the Balkans, will contribute to a better
understanding and awareness of the problems we are addressing, and lead to
an increase in tolerance and acceptance in these societies.
Pre-registration (via the form below) is required, and attendance is
limited. After your pre-registration form is received, a confirmation form
will be e-mailed to you within 3 bussines days. Please, bring a copy of our
confirmation with you to the Registration Desk when you first arrive at the
Conference to pick up your accreditation and conference material.
Confirmation letters will be only e-mailed to you: providing a valid email
address will ensure a response to your registration. DAAD Alumni Club
Montenegro does not trade or sell email addresses; they are kept
confidential. Please, note: the organizer reserve the right to accept or
refuse any pre-registration without giving any reason whatsover.
Please, e-mail to
kojicic@daad-alumni.de your pre-registration no later than October
16, 2009 (until 5PM European time).
If any required blank space in the pre-registration form is left unfilled or
any question is left unanswered the pre-registration will not be considered.
With warmest regards,
Dr. iur. Jovan Kojičić, Conference Chair
President, DAAD Alumni Klub Montenegro
Jovana Tomaševića Strasse bb
81000 Podgorica, Montenegro
E-mail: kojicic@daad-alumni.de
DAAD Alumni MNE
- ESM Brochure
Programme
Podgorica
Destination Guide for Conference Participants
CommHR/DV/sf
106-2009
Pre-Registration form
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23.09.2009 | Moral-Fall
Menschenrechtsgerichtshof beschäftigt sich mit „untotem“ § 209
RKL drängt auf
Rehabilitierung der § 209-Opfer
Noch lange nach der
Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof hat das Oberlandesgericht Wien
das berüchtigte anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch
(StGB) als moralisch einsehbar gerechtfertigt (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs
155/06z). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat nun das Verfahren
gegen Österreich eingeleitet (E.B. vs. Austria III, 27783/09).
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15.09.2009 | Homosexuellenurteile im Strafregister
Menschenrechtsgerichtshof leitet fünf Verfahren gegen Österreich ein
Rechtskomitee LAMBDA:
„Hoffnung auf späte Gerechtigkeit“
Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof hat dieser Tage fünf Verfahren gegen Österreich
eingeleitet. Grund ist die fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von
Verurteilungen nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209.
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2009 erschienen
RKL-Präsident Graupner erhielt Zivilcouragepreis des CSD-Berlin
Bahnbrechend: Laudatio von Dr.
KlausLederer
Strassenfest:„andersrum ist
nicht verkehrt“
Günstig Bahn fahren auch für
Regenbogenfamilien
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2009 | JUS AMANDI Archiv |
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09.06.2009 RKL-Präsident Graupner
erhielt Zivilcouragepreis des CSD-Berlin
RKL-Präsident Dr. Helmut
Graupner wurde mit dem Zivilcouragepreis 2009 des CSD-Berlin ausgezeichnet.
Der CSD-Berlin (www.csd-berlin.de)
begründet die Preisverleihung u.a. damit, dass Graupner „durch eine Fülle
von Musterverfahren dazu beitragen“ konnte, dass die bürgerrechtlichen
Anliegen der Lesben, Schwulen und überhaupt sexuell Anderen auf die Agenda
des Prozesses der Europäisierung in unserem Sinne platziert werden konnten“
und dass „die durch (sein) Engagement bewirkten Sprüche und Urteile … in den
einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union unseren Bewegungen
Auftrieb wie rechtspolitische Handhabe zur Verbesserung unserer Situationen
gegeben (haben).“
Auszeichnung
Bericht über
die Preisverleihung
Podcast der
Preisverleihung
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2009 erschienen
Peter Schieder erhielt Karl-Heinrich-Ulrichs Award
Verwaltungsgerichtshof hebt
Operationszwang für Transsexuelle auf
Fekter: Eingetragene
Partnerschaft per 1.1.2010
Edwin Cameron wurde
Verfassungsrichter
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2009 | JUS AMANDI Archiv |
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28.04.2009 | Sensationelles Urteil
Verwaltungsgerichtshof hebt Operationszwang für Transsexuelle auf
Rechtskomitee LAMBDA:
„Eine historische Entscheidung“
Wie soeben bekannt wurde
hat der Verwaltungsgerichtshof am 27. Februar den vom Innenministerium
etablierten Operationszwang für transsexuelle Menschen als rechtswidrig
erklärt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen
und Männer, spricht von einer historischen Entscheidung.
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27.04.2009 International
Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender & Intersex Law Association
Peter Schieder erhielt
Karl-Heinrich-Ulrichs Award
Der Ehrenpräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und
Mitglied des RKL-Kuratoriums, Dr. Peter Schieder, wurde in West Hollywood
(Los Angeles) mit dem diesjährigen Karl-Heinrich-Ulrichs-Award der
International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender & Intersex Law Association
(ILGLaw) ausgezeichnet. ILGlaw-Europadirektor und RKL-Präsident, Dr. Helmut
Graupner, würdigte in seiner Laudatio die Verdienste Peter Schieders um die
Menschenrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen in ganz Europa.
Schieder-Laudation-2009
Speech of
Thanks Schieder
Speech Schieder
LA March 2009
Fotogalerie |
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29.03.2009
Keine Geschäfte mit den iranischen Mullahs!
Mahnwache anlässlich des 30. Jahrestages der Ausrufung der "Islamischen
Republik" im Iran.
Mittwoch, 1. April 2009, 16.30 - 20.00 vor dem Parlament, Dr.
Karl-Renner-Ring
RednerInnen u.a.:
Dr. Madeleine Petrovic (Klubobfrau der Grünen NÖ)
Dr. Richard Schmitz (Österreichisch-Israelische Gesellschaft)
Marco Schreuder (Abgeordneter zum Wiener Landtag, Grüne Wien)
Am 1. April 1979 wurde im Iran die "Islamische Republik" ausgerufen. Das
einzige, was es zu diesem Jubiläum zu feiern gibt, sind 30 Jahre Widerstand
gegen dieses menschenverachtende Regime. 30 Jahre "Islamischen Republik
Iran" bedeuten 30 Jahre Terror nach innen und außen: Verfolgung von
GewerkschafterInnen, nationalen und religiösen Minderheiten, studentischen
AktivistInnen, Homosexuellen, Frauen und Oppositionellen. Mit unserer
Mahnwache, die zeitgleich auch in anderen europäischen Städten wie Berlin
und Den Haag stattfinden wird, gedenken wir der Opfer der Mullah-Herrschaft
im Iran. Zehntausende wurden ermordet, Millionen ins Exil getrieben.
Nicht erst seit Präsident Ahmadinejad, sondern seit 30 Jahren ruft das
Regime zur Zerstörung Israels auf. Heute steht es kurz davor, sich durch
sein Nuklearprogramm die Mittel zu beschaffen, solche Drohungen in die Tat
umsetzen zu können. Trotz der Gefahren, die von dem Regime auch für Europa
ausgehen, ist Österreich ein wichtiger Handelspartner des Iran. Die OMV hält
nach wie vor an ihren geplanten Milliarden-Geschäften mit dem Regime fest.
650 österreichische Firmen sind im Iran aktiv. Banken wie Raiffeisen
springen laut Presseberichten für europäische Kreditinstitute ein, die sich
aus dem Iran zurückgezogen haben. Bisher kann Teheran bei seinem
Nuklearprogramm auch mit österreichischer Unterstützung erfolgreich auf Zeit
spielen. Die Bundesregierung hat bislang keine eigenen Sanktionen erlassen.
Die österreichisch-iranischen Handelsbeziehungen wurden nicht wirkungsvoll
eingeschränkt.
Um die iranische Bombe zu stoppen, muss das Regime gezielt politisch und
wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden. Gerade die europäischen Länder
wären dazu in der Lage. Es ist zu hoffen, dass die Bedrohung durch die
Islamische Republik auch ein Thema im bevorstehenden Wahlkampf zur neuen
Zusammensetzung des EU-Parlaments sein wird.
Wir fordern österreichische Firmen auf, alle Geschäfte zu stoppen, die das
iranische Regime stützen.
Wir fordern von der Bundesregierung und den im Parlament vertretenen
Parteien:
- den Erlass von unilateralen Sanktionen, die solche Geschäfte unterbinden
- die sofortige Forcierung wirksamer und umfassender Sanktionen auf EU-
undUN-Ebene
- die Unterstützung aller Kräfte im Iran und Exil, die für individuelle
Freiheit, Geschlechtergleichheit und einen säkularen Rechtsstaat eintreten
Veranstalter: STOP THE BOMB
Unterstützende Organisationen:
Aktion gegen den Antisemitismus in Österreich, Bnei Akiva, Bund
sozialdemokratischer Juden - Avoda, Demokratische Partei Kurdistan Iran,
European Council of WIZO Federation, GO Dogma, HaShomer HaZair, KSV Lili,
Israelitische Kultusgemeinde Wien, Illustrierte Neue Welt, Misrachi,
Österreichisch-Israelische Gesellschaft, Studienvertretung
Politikwissenschaft / Universität Wien, Zionistische Föderation in
Österreich, Zwi Perez Chajes Loge der B'nai B'rith. Weitere Informationen:
at.stopthebomb.net.
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04.03.2009 | 2. Gewaltschutzgesetz
Absurditäten statt Hilfe
Heute wird im
Justizausschuß des Nationalrats das 2. Gewaltschutzgesetz behandelt. Nach
einem den Abgeordneten von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschriebenen
Abänderungsantrag soll die Kinderpornografiebestimmung des Strafgesetzbuches
(§ 207a StGB) so abgeändert werden, dass das bloße Betrachten von Bildern
unterschiedslos bis zum 18. Lebensjahr kriminalisiert werden soll, also
genauso auch bei Jugendlichen (14-18jährigen = mündigen Minderjährigen).
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18.02.2009
Innenministerin Fekter: Eingetragene Partnerschaft per 1. Jänner 2010
Am 17. Februar 2009 hat Innenministerin Dr. Maria Fekter eine vierköpfige
Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem ausführlichen Gespräch
empfangen.
Die VertreterInnen des RKL konnten mit der Ministerin in einem nahezu
zweistündigen Gespräch die Anliegen gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen
und Männer, insb. ihre Forderung nach der rechtlichen Gleichstellung
homosexueller Partnerschaften, offen und konstruktiv diskutieren.
Ministerin Fekter verlieh darin ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das
Partnerschaftsgesetz im kommenden Herbst beschlossen und mit 01.01.2010 in
Kraft treten werde. Die VertreterInnen des RKL wiederum deponierten mit
Nachdruck, daß dieses Gesetz auch wirkliche Gleichbehandlung bringen müsse.
"Ein Rumpfgesetz mit zahlreichen Abweichungen zur Ehe, womit uns
SP-Justizministerin Berger abspeisen wollte, werden wir nicht akzeptieren",
stellte der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner,
klar.
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27.01.2009
Edwin Cameron wurde Verfassungsrichter
Edwin Cameron, Festredner des Festaktes „Wider die sexuelle Apartheid - 15
Jahre Rechtskomitee LAMBDA" im österreichischen Parlament (www.rklambda.at)
wurde vom Präsidenten der Republik Südafrika zum Mitglied des
Verfassungsgerichtshofs des Landes ernannt.
Edwin Cameron ist damit weltweit der erste offen homosexuell l(i)ebende
Mann, der nach seinem Coming Out zum Höchstrichter ernannt wurde, sowie
weltweit der erste offen Hiv-positive Höchstrichter.
Wir gratulieren herzlichst!
www.nytimes.com
www.constitutionalcourt.org.za
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20.12.2008 | Oberlandesgericht Wien
7 Monate für Vielleicht-Jugendpornografie
7 Monate Haft ohne
Bewährung für den Besitz von 5 (!) Bildern zweier nackter junger Männer, die
laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!) Jahren alt sind.
Dieses Urteil bestätigte kürzlich das Oberlandesgericht Wien.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2008 erschienen
Regierung zurück an den Neustart?
ECSOL tagte in Wien
Molterer hebt Porno-Erlass auf
Verfassungsgerichtshof hebt
Operationszwang nicht auf
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2008 | JUS AMANDI Archiv |
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10.12.2008 | Transsexuelle
Verfassungsgerichtshof hebt Operationszwang nicht auf
Rechtskomitee LAMBDA
hofft auf Verwaltungsgerichtshof
Wie soeben bekannt wurde
hat der Verfassungsgerichtshof kürzlich beschlossen, den Operationszwang für
transsexuelle Menschen nicht aufzuheben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den
Verwaltungsgerichtshof.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2008 erschienen
§ 207b - Bundesregierung beschließt extreme Verschärfung des § 209-Ersatzes
BLUTSPENDEDISKRIMINIERUNG -
Kdolsky macht Rückzieher
Gesetzwidrig: Molterer lässt
Homo-Pornos beschlagnahmen!
BZÖ - Jörg Haider tot
RKL-Präsident Helmut Graupner
wieder vor dem Bundestag
The Global Arc of Justice:
Sexual Orientation Law Around the World
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2008 | JUS AMANDI Archiv |
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24.09.2008 | Anweisung an die Zollverwaltung
Molterer lässt gesetzwidrig Homo-Pornos beschlagnahmen
Rechtskomitee LAMBDA
fordert die sofortige Aufhebung des Erlasses
Wie soeben bekannt wurde
hat Finanzminister Molterer die Zollverwaltung angewiesen, homosexuelle
Pornografie zu beschlagnahmen, obwohl diese seit Jahren nicht mehr strafbar
ist. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation
für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert die
sofortige Aufhebung der Anweisung.
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17.09.2008 | SPÖ wieder umgefallen
Bundesregierung beschliesst extreme Verschärfung des § 209-Ersatzes
Rechtskomitee LAMBDA:
„Erschreckende Gleichgültigkeit“
Entsetzt zeigt sich das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-
und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, über den jüngsten
Umfaller der SPÖ. Mit dem heute im Ministerrat beschlossenen
Gewaltschutzpaket wird der heftig umstrittene Ersatzparagraph für das
anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 extrem verschärft.
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17.09.2008 | Wahlen 2008 Grosses
Wahlspecial von RKL und Gayboy.at
Stellungnahmen der
SpitzenkandidatInnen zu den LesBiSchwulen Fragen & grosse Onlineumfrage
Am 28. September wählt
Österreich einen neuen Nationalrat.
Gayboy.at hat mit den
Parteien Interviews geführt, die euch als Wahlstütze dienen sollen.
Bislang sind die Reaktionen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und dem LIF
eingetroffen. Mach mit und gib deine Stimme ab, dann wissen wir es!
Das große gayboy-Wahl-Special wird wieder unterstützt vom Rechtskomitee
Lambda. Hier geht es zur Umfrage
www.gayboy.at.
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16.09.2008 | Blutspendediskriminierung
Kdolsky macht Rückzieher
Rechtskomitee LAMBDA:
„Insbesondere angesichts des Blutspendenotstands unverständlich“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, zeigt sich schwer enttäuscht darüber, dass
Gesundheitsministerin Kdolsky von ihrer Ankündigung, die Diskriminierung
homosexueller Männer bei Blutspenden zu beenden, nun wieder zurückgetreten
ist.
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10.09.2008 | International Lesbian and Gay Law Association
Call for Papers
The Global Arc of Justice:
Sexual Orientation Law Around the World
March 11-14, 2009 Los
Angeles & West Hollywood, California The Williams Institute on Sexual
Orientation Law and Public Policy, at UCLA School of Law, and the
International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) Conference will host
“The Global Arc of Justice: Sexual Orientation Law Around the World” in Los
Angeles and West Hollywood, California, U.S.A., from March 11-14, 2009. We
will be accepting presentation and panel proposals until 17h00 Pacific
Standard Time (i.e., 1700 GMT - 8) on Saturday, November 15, 2008. In
addition to doctrinal and theory-based approaches, we welcome proposals that
focus on practical skills or strategies as well as contributions from the
social sciences. RKL President Dr. Graupner is also Vice-President for
Europe ILGlaw.
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2008 erschienen
Rot, Schwarz, Grün, Blau, Orange, Gelb... - Die Bilanz
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2008 | JUS AMANDI Archiv |
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20.06.2008 | Aus für homosexuelle Paare
Innenministerium kippt Niederlassungsbewilligungen
Rechtskomitee LAMBDA: „Weisung an die Stadt Wien
ein Skandal“
Während Innenminister
Platter gegen die Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu
Felde zieht, kippt das Innenministerium auch noch die wenigen bescheidenen
Möglichkeiten, die binationale gleichgeschlechtliche Paare bisher hatten,
ihr gemeinsames Leben in Österreich zu führen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer kritisiert dies als einen Akt beispielloser
Aggression.
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19.06.2008 RKL-Präsident
Graupner wieder vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut
Graupner war wieder als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag
geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es am 18.
Juni 2008 um die Lebenspartnerschaft und deren Angleichung an die Ehe,
einschliesslich der gemeinsamen Adoption von Kindern.
6 der 8 gehörten ExpertInnen unterstützten die umfassende Gleichstellung.
Darüberhinaus wurde die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
angeregt oder zumindest die Einfügung einer Generalklausel, wonach die
Lebenspartnerschaft die gleichen Rechtswirkungen erzeugt wie die Ehe.
Dr. Graupner war einer von zwei ausserhalb Deutschlands geladenen
Sachverständigen.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und demnächst das
Protokoll der Anhörung finden sich auf
www.bundestag.de.
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13.06.2008 Pressekonferenz "DAS
SCHLECHTESTE PARTNERSCHAFTSGESETZ DER WELT?"
Österreichs
Homosexuellenorganisationen nehmen Stellung zum Berger-Entwurf
Unter dem Titel "DAS
SCHLECHTESTE PARTNERSCHAFTSGESETZ DER WELT?" nahmen Österreichs
Homosexuellenorganisationen zum Entwurf von Justizministerin Berger für ein
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) Stellung.
Es nahmen unter anderem teil:
- Dr. Helmut Graupner (Rechtskomitee Lambda - RKL),
- Ing. Christoph Hubatsch (Homosexuelle und Glaube - HUG),
- Gebi Mair (HOSI Tirol), Dr. Horst Schalk (HOMED),
- Johanna Mathias (HOSI-Salzburg)
- Mag. Johannes Wahala (Beratungsstelle Courage),
- Gernot Wartner (HOSI Linz),
- Hans- Peter Weingand (RosaLila PantherInnen Steiermark),
- Manfred Wondrak (austrian gay professionals - agpro)
Österreichs Homosexuellenorganisationen haben rund ein dreiviertel Jahr in
der "Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Rechtssituation
gleichgeschlechtlicher Paare (IMAG)" von Justizministerium und
Familienministerium mitgearbeitet, die im Frühjahr 2008 ihren Endbericht
vorgelegt hat. Dr. Maria Berger, BM für Justiz, sandte daraufhin im April
2008 ihren Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in
Begutachtung, die (verlängerte) Begutachtungsfrist endet am 16. Juni 2008.
Der vorliegende Berger-Entwurf ignoriert weiterhin die Ergebnisse der IMAG,
es ist im Kern immer noch jener Entwurf, den BM Berger bereits am 24.
Oktober 2007 im Alleingang der Öffentlichkeit präsentierte, und der
daraufhin in der IMAG von allen parteifreien Homosexuellenorganisationen
Österreichs unisono abgelehnt wurde:
* Der Berger-Entwurf regelt bisher nur den reinen Registrierungsakt für
homosexuelle Paare sowie die Rechtsfolgen im Justizbereich, letzteres auch
nur unvollständig. Im Wesentlichen werden nur die gegenseitigen Pflichten
der Partner geregelt (Unterhalt, Beistand, Treue, gemeinsames Wohnen,
Vermögensaufteilung usw.).
* Die Rechte aber, die der Staat (Ehe)Paaren gerade wegen der Übernahme
dieser Pflichten gewährt fehlen in dem Entwurf völlig (etwa im Steuer-,
Pensions-, Krankenversicherungs-, Arbeits-, Beamten-, Fremden- und
Staatbürgerschaftsrecht, u.v.m.). Das Justizministerium "hofft"
diesbezüglich auf ein Nachziehen der anderen Ressorts, obwohl es selbst im
Justizbereich keine vollständige Gleichstellung mit der Ehe vorsieht (mehr
als 20 Abweichungen).
* Es handelt sich also um kein ordentliches Gesamtpaket, um kein umfassendes
Partnerschaftsgesetz wie es in den (west)europäischen Ländern, auch der
Mehrzahl unserer Nachbarländer, längst Standard ist.
* Selbst dieser Minimalstentwurf scheint noch immer nicht mit der ÖVP
akkordiert zu sein, was noch weitere Verschlechterungen befürchten lässt
(Standesamtsfrage usw.).
* Vor allem steht zu befürchten, dass nach einem allfälligen Beschluss des
Rumpfgesetzes die ÖVP keine weitere Gleichstellung in all den anderen
Ressorts ausserhalb des Justizbereichs zulassen wird, und den homosexuellen
Paaren nur mehr ein Registrierungsakt samt gegenseitiger Pflichten bleibt,
was noch inakzeptabler wäre als die derzeitige Rechtlosigkeit.
Österreichs Homosexuellenorganisationen haben daher im
Begutachtungsverfahren zahlreich Stellung genommen, und ihren gemeinsamen
Standpunkt im Rahmen der Pressekonferenz am 13.06.2008 im Presseclub
Concordia präsentiert.
HINWEIS: Sämtliche bisherige Stellungnahmen zum Justizministeriumsentwurf
für ein Lebenspartnerschaftsgesetz finden sich auf der Homepage des
Parlaments unter
http://www.parlament.gv.at.
Gemeinsame Position der österreichischen Homosexuellenorganisationen
Fotos von der
Pressekonferenz der österreichischen Homosexuellenorganisationen |
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20.05.2008 | SexualstraftäterInnen
Heterosexualität als Risiko für Sexualverbrechen?
Rechtskomitee LAMBDA: „Diskriminierende
Einstellungen im Staatsapparat überwinden“
SexualstraftäterInnen
sind gegenwärtig in aller Munde. Und wie man ihre staatliche Kontrolle
intensivieren und Sanktionen verschärfen kann. Kaum beachtet wird in der
öffentlichen Diskussion, dass nicht nur Gewalttäter als Sexualstraftäter
gelten sondern beispielsweise auch Verurteilte nach § 207b Strafgesetzbuch,
der Nachfolgebestimmung des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209
StGB. Wenig bekannt ist auch, welch diskriminierenden Einstellungen nach wie
vor im Staatsapparat vorhanden sind. Aufsehen erregt derzeit ein kürzlich
erstelltes Gutachten eines renommierten Gerichtspsychiaters.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2008 erschienen
EU-Gerichtshof ordnet Gleichbehandlung an
Schwul, Lesbisch, Transgender,
Bisexuell in der Firma?
Berger-Entwurf so nicht
akzeptabel
RKL gratuliert Stefan
Rutzowitzky
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2008 | JUS AMANDI Archiv |
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07.05.2008 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Berger-Entwurf so nicht akzeptabel
Rechtskomitee LAMBDA: „Wäre ein Rumpfgesetz mit
Pflichten ohne Rechte“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, präsentierte als erste Organisation seine
Stellungnahme zu dem Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz. Mit diesem
Entwurf gibt die Justizministerin die bisherigen Positionen der SPÖ auf und
entscheidet sich gegen die Ergebnisse der eigenen interministeriellen
Arbeitsgruppe. Stattdessen will sie ein Gesetz mit zahllosen Sonderregeln
schaffen. Allein im Justizbereich sind 22 Abweichungen zum Eherecht
vorgesehen. Ausserdem fehlen die zu den vorgesehenen zivilrechtlichen
Pflichten gehörenden sozial-, steuer- und fremdenrechtlichen Ansprüche. Das
RKL lehnt den Entwurf daher in dieser Form ab.
Stellungnahme |
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01.04.2008 | Tadao Maruko v. Versorgungswerk der deutschen Bühnen
EuGH ordnet Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaft
und Ehe an
Rechtskomitee LAMBDA:
„Ein historischer Sieg“
RKL-Präsident Graupner
vertrat ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and
Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU hat heute - bindend für alle
27 Mitgliedstaaten - entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften
mit der Ehe gleichbehandelt werden müssen, und ArbeitgeberInnen und
Pensionskassen Vergünstigungen nicht auf Ehepaare beschränken dürfen. Damit
ist auch in der aktuellen österreichischen Partnerschaftsdiskussion
Halblösungen ein Riegel vorgeschoben.
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29.03.2008
Forschungsprojekt über den Bedarf an Beratung und Information beim
Coming-Out
Eine Gruppe von
SozialarbeitstudentInnen am fh-campus Wien, möchte den Bedarf an Beratung
und Information während der Coming-Out Phase von schwulen und lesbischen
Jugendlichen in Österreich ermitteln und ersucht um Mithilfe. Unter
folgendem Link gelangt man zum
Fragebogen.
Natürlich findet die Befragung anonym statt! Vielen Dank für Eure
Unterstützung.
Zum
Fragebogen. |
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25.02.2008
RKL gratuliert Stefan Ruzowitzky
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-, bisexuelle und
transidente Frauen und Männer, gratuliert Stefan Ruzowitzky zur Verleihung
des diesjährigen Oscars für den besten ausländischen Film.
Stefan Ruzowitzky hat
massgeblichen Anteil an den Bemühungen zur Beseitigung des (2002
aufgehobenen) berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209
Strafgesetzbuch. 1995 hat er für die vom RKL geführte Plattform gegen § 209
unentgeltlich den Film „Schwule Jugendliche – Kein Recht zu lieben?“ (DoRo
Produktion) gedreht, der ein wertvolles Schlüsselelement in der
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagne der Plattform gegen § 209 (www.paragraf209.at)
wurde. So ist der Film u.a. im Vorfeld der historischen parlamentarischen
Abstimmung am 27. November 1996 an alle Abgeordneten zum Nationalrat
versandt worden.
Wir möchten Stefan Ruzowitzky am heutigen Tag nicht nur in alter
Verbundenheit zu seinem Erfolg herzlich gratulieren sondern vor allem die
Gelegenheit nützen, um uns für seine damalige selbstlose Unterstützung, die
er uns, ohne zu zögern, angedeihen liess, zu bedanken. Solches Engagement
war und ist nicht selbstverständlich.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2007 erschienen
Berger-Entwurf ist nicht akzeptabel
Homosexuelle interessieren
Regierung nicht
VfGH bestätigt Diskriminierung
bei der Mitversicherung mit zynischer Begründung
Familienheimfahrten und
doppelte Haushaltsführung auch bei homosexuellen Lebensgem. abzugsfähig
JUS AMANDI
Ausgabe 4/2007 | JUS AMANDI Archiv |
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25.10.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Berger-Entwurf ist inakzeptabel
Rechtskomitee LAMBDA:
„Ghettogesetz mit zahllosen Sonderregelungen“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, lehnt den gestern von der Justizministerin
präsentierten Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz ab. Mit diesem
Entwurf gibt die Ministerin die bisherigen Positionen der SPÖ auf und will
stattdessen ein Ghettogesetz mit zahllosen Sonderregeln schaffen. Allein im
Justizbereich sind 35 Abweichungen zum Eherecht vorgesehen. Ein derartiges
Ungleichbehandlungsgesetz ist für das RKL inakzeptabel.
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30.09.2007
Justizministerin Berger für
Adoptionsdiskriminierung
Willfährig
sekundiert SP-Justizministerin Berger der VP und unterstützt die
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Adoption - gegen die
Linie der eigenen Partei!
"Auch wenn sich Pröll erst noch in der ÖVP durchsetzen müsse, sei seine
Festlegung auf eine vor dem Standesamt zu schließende Partnerschaft
"immerhin schon ein Fortschritt", sagte Berger gegenüber der APA. Ein
Adoptionsrecht für solche Paare strebt auch sie nicht an." (www.derstandard.at)
Artikel als PDF
I. SPÖ-Bundesparteitag 2004:
„Der Bundesparteitag fordert : … Einführung einer standesamtlich
'Eingetragenen Partnerschaft'
(EP) für Lesben und Schwule nach skandinavischem Modell. Die EP ermöglicht
Homosexuellen die
Eintragung ihrer Partnerschaft und den Zugang zu den Rechten und Pflichten
des Eherechts, wobei
entsprechend der europäischen Rechtsentwicklung die 'Stiefkindadoption' auch
in einer EP zu
ermöglichen ist. Im Hinblick auf die weitere europäische Rechtsentwicklung
ist daneben
mittelfristig die alternative Option einer völligen Öffnung des Eherechts
für Homosexuelle zu
prüfen."
II. Wiener SPÖ-Landesparteitag 2006:
„Der Landesparteitag fordert : Die EP ermöglicht Homosexuellen die
Eintragung ihrer
Partnerschaft und den Zugang zu den Rechten und Pflichten der Ehe, wobei
entsprechend der
europäischen Rechtsentwicklung die 'Stief- und Fremdkindadoption' auch in
einer EP zu
adaptieren und somit zu ermöglichen ist. Im Hinblick auf die weitere
europäische
Rechtsentwicklung mittelfristig die völlige Öffnung der Ehe für
Homosexuelle."
III. SP-Antrag für eine eingetragene Partnerschaft
(Nationalrat 06.04.2005)
Beinhaltete auch die Stiefkindadoption (www.parlament.gv.at).
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30.09.2007 | VP-Perspektivengruppe
Willkommen im vorigen Jahrhundert!
Rechtskomitee LAMBDA:
„VP-Quantensprung mit Verbesserungsbedarf“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die heutige
Initiative von Minister Josef Pröll für eine am Standesamt zu schliessende
eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare analog zur Ehe.
Zugleich bedauert es den apodiktischen Ausschluss jeglicher Adoption von
Kindern und das Stehenbleiben beim Konzept des sexuellen Rassismus aus dem
vorigen Jahrhundert. Das RKL appelliert an die SPÖ, sich jetzt energisch
zumindest für die Ermöglichung der Stiefkindadoption einzusetzen.
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19.09.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Familienministerin Kdolsky: Ein Recht für alle!
Rechtskomitee LAMBDA:
„Einig gegen Sonderregeln“
Familienministerin Dr.
Andrea Kdolsky zeigte im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees
LAMBDA (RKL) Verständnis für die Forderung nach völliger rechtlicher
Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Kdolsky wandte sich gegen
Sonderregeln und plädierte für gleiche Rechte und Pflichten. Das Ziel sei
die Öffnung der Zivilehe.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2007 erschienen
Sensation in der ÖVP
Regierungsarbeitsgruppe
eingesetzt
Etappensieg vor EuGH
JUS AMANDI
Ausgabe 3/2007 | JUS AMANDI Archiv |
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07.09.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Minister Hahn: Sowenig Sonderregeln als möglich
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreuliche Bewegung“
Bundesminister Dr.
Johannes Hahn zeigte im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees
LAMBDA (RKL) Verständnis für die Forderung nach Aufhebung des Eheverbots und
völliger rechtlicher Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.
Ausdrücklich erklärte Hahn, er möchte sowenig Sonderregeln und sowenig
Partnerschaftsinstitute als möglich.
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06.09.2007 | Tadao Maruko v. Versorgungswerk der deutschen Bühnen
Generalanwalt empfiehlt dem EuGH Entscheidung
zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare
Rechtskomitee LAMBDA:
„Erfreulicher Etappensieg“
RKL-Präsident Graupner
vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and
Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu
entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe
gleichgestellt werden müssen, oder ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen
Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen. Der Generalanwalt hat dem
Gerichtshof nun ersteres empfohlen.
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21.08.2007
Sensation in der ÖVP
Nach
der verlorenen Wahl im letzten Jahr hat die ÖVP eine grosse Reformdiskussion
gestartet. Unter dem Titel „Perspektiven2010“ hat sie ihre Basis aufgerufen,
im Internet und in Impulsgruppen zusammen mit ExpertInnen, PolitikerInnen
und der allgemeinen Zivilgesellschaft die traditionellen Positionen zu
überdenken und die Zukunft der ÖVP zu erarbeiten.
Eine der 16 Impulsgruppen widmete sich dem Thema „Familie und Kinder“ und
einer deren vier Arbeitskreise „Familie und Recht“. In diesem Arbeitskreis
wurden auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften diskutiert, und
RKL-Präsident, Dr. Helmut Graupner, war am 21. Juni dort eingeladen, einen
Vortrag zu halten. Dabei plädierte er für das Standesamt und insbesondere
für die Aufhebung des Eheverbotes als jene Variante, die als einzige
wirkliche Gleichbehandlung mit sich bringt. Die Diskussion wie die gesamte
Veranstaltung waren für ein spannendes und hochinteressantes Erlebnis (http://community.zukunft.at/forums/thread/5481.aspx).
Und nun einige Wochen später folgte die Sensation. Der Arbeitskreis „Familie
und Recht“ präsentierte seine Ergebnisse und fordert für
gleichgeschlechtliche Paare die Aufhebung des Eheverbotes und die
Ermöglichung der Zivilehe. Gleichgeschlechtliche Ehepaare sollen dabei mit
kinderlosen verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren völlig gleichgestellt
werden (Adoption soll nicht möglich sein). Diese sensationelle Entwicklung
wird noch erstaunlicher wenn man bedenkt, dass der Arbeitskreis nicht vom
liberalen Flügel der ÖVP sondern von ProponentInnen des Familienbundes
dominiert war, die zum konservativen Kernbereich der ÖVP zählen.
Es steht uns somit ein heisser Herbst bevor, in dem sich weisen wird, ob die
Leitung der Perspektivengruppe und die ÖVP-Spitze dem folgen oder sogar
ihrer eigenen Basis trotzen wird. Der nächste Schritt wird die Präsentation
der Ergebnisse der 16 Impulsgruppen und – laut Perspektivengruppen-Website –
„somit auch der Zukunft der ÖVP“ durch den Leiter der Perspektivengruppe
Bundesminister Josef Pröll am 1. Oktober sein.
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20.08.2007
RKL-Stellungnahme an
Regierungsarbeitsgruppe "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften"
Die
Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend haben mit Billigung der Bundesregierung (Ministerrat) eine
Arbeitsgruppe „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ eingerichtet, die
unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte und die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Staaten,
die verschiedenen Formen der rechtlichen Anerkennung darstellen und prüfen
soll. In der konstituierenden Sitzung dieser Arbeitsgruppe am 24.07.2007
wurden Stellungnahmen sämtlicher Teilnehmerorganisationen erbeten. Das RKL
hat seine Stellungnahme am 20.08.2007 abgegeben, in der es die Aufhebung des
Eheverbotes und die vollständige Gleichstellung bei der Adoption von Kindern
fordert.
Stellungnahme (Vollständig)
Stellungnahme
mit tw Anhang |
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16.08.2007
Justizministerin Berger gegen Ehe und
Adoptionsrecht
Justizministerin
Maria Berger plant, den Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss für
Kinder zahlungsunwilliger Eltern zu erleichtern. Im Justizpalast traf sie
auf die Jus-Studentin Oona Kroisleitner, die Karin Moser als
Überraschungsgast zum STANDARD-Sommergespräch begleitet hat.
Interview auf www.derstandard.at
Interview als PDF |
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14.08.2007 | 5 Jahre Aufhebung des § 209
OGH erweitert Grundrechtsschutz erheblich, ausser
für die § 209-Opfer
RKL ruft
Menschenrechtsgerichtshof an
Die Aufhebung des letzten
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes jährt sich heute zum fünften Mal.
Just zu diesem Jubiläum wurde ein für den Grundrechtsschutz allgemein ebenso
sensationelles wie für die Opfer des § 209 StGB zynisch anmutendes Urteil
des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt. Während sich alle Opfer von
Grundrechtsverletzungen in der Strafjustiz künftig direkt an den OGH wenden
können, gilt dies für die § 209-Opfer nicht. Ihre Verurteilungen bleiben
weiterhin als Vorstrafen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL)
hat den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) angerufen.
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09.08.2007
Rechtsanwaltskammertag will Ungleichheitsgesetz
Der ÖRAK schlägt ein
Partnerschaftsmodell vor, dass die Ungleichbehandlung hetero- und
homosexueller Paare fortschreibt.
Gleichgeschlechtlichen
Paaren soll nicht nur weiterhin die Ehe verboten sein und sie auf das
Reservat/Ghetto eines Sonderinstitutes verwiesen werden sondern es sollen
für homosexuelle Paare nicht einmal inhaltlich die gleichen Regelungen
gelten wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare.
Insb. sollen die folgenden Abweichungen Platz
greifen:
- keine Lebenspartnerschaft (LP) unter 18 (Ehe ist ab 16 möglich)
- keine LP zwischen Stiefgeschwistern
- jederzeitige grundlose einseitige Auflösung (weder Scheidungsgründe noch
Mindesttrennungszeit)
- kein nachehelicher Unterhalt
- keine (Stief- oder Fremdkind)Adoption |
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2007 erschienen
Entscheidet der EuGH für gleichgeschlechtliche Paare?
RKL-Präsident Graupner bei
RichterInnenwoche
RKL dankt Kdolsky
JUS AMANDI
Ausgabe 2/2007 | JUS AMANDI Archiv |
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30.06.2007
RKL-Präsident Graupner am Aids-Kongress 2007
RKL-Präsident
Dr. Helmut Graupner, der auch Co-Vorsitzender der Österreichischen
Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) ist, war am 28. Juni 2007 eingeladen,
am Deutsch-österreichischen Aids-Kongress 2007 in Frankfurt/Main zur
österreichischen Rechtslage bezüglich Safer Sex und Strafrecht zu sprechen.
Im Symposion "Strafrecht und Public Health bei Hiv/Aids" wurde den
Auswirkungen des Strafrechts auf die Verbreitung des Virus nachgegangen. Dr.
Graupner stellte die uferlose Weite der österreichischen Tatbestände (§§
178, 179 StGB, "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten")
dar, nach denen sogar immer wieder Safer-Sex Praktiken verfolgt werden, und
plädierte für eine Reform.
Vortrag |
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30.06.2007 RKL bei
Präsident Leitl
Am 25. Juni 2007 hat der
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich und Obmann des
ÖVP-Wirtschaftsbundes, Dr. Christoph Leitl, eine Delegation des
Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem Gespräch empfangen.
Die VertreterInnen des
RKL konnten dem Präsidenten die Anliegen gleichgeschlechtlich l(i)ebender
Frauen und Männer, insb. ihre Forderung nach Öffnung der Zivilehe und
rechtlicher Gleichstellung, darlegen.
Hinsichtlich der
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verwies Dr. Leitl auf
die Beratungen in der Perspektivengruppe, die er abwarten wolle bevor er zu
dieser Frage Stellung nehme.
Zu dem Anliegen, das
Diskriminierungsverbot im Gleichbehandlungsgesetz über die Arbeitswelt
hinaus auf andere Bereiche auszudehnen (wie zB den Besuch von Lokalen oder
die Wohnungssuche) äusserte sich Präsident Leitl sehr positiv. Die
Wirtschaft wende sich klar gegen Diskriminierung und unterstütze die
effektive Umsetzung der Menschenrechte.
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30.06.2007 RKL-Präsident
Graupner in der VP-Perspektivengruppe
RKL-Präsident Dr. Helmut
Graupner war am 21. Juni 2007 eingeladen, in der ÖVP-Perspektivengruppe
einen Vortrag über gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu halten. Dr.
Graupner legte die Judikatur des Europäischen Menschengerichtshofs und die
Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich ebenso dar wie
die verschiedenen gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen Vor-
und Nachteile.
In der anschliessenden Diskussion wurden auch sehr konservative Standpunkte
vertreten. So wurde wegen pornografischer Darstellungen ein Verbot der
Regenbogenparade für möglich erachtet und das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher als Eingriff in das Elternrecht
empfunden. Die Notwendigkeit der Aufhebung des Eheverbots bzw. der
Einführung eingetragener Partnerschaften wurde teilweise unter Hinweis auf
die geringe Zahl solcher Partnerschaften und der angeblich hohen
Promiskuität homosexueller Menschen in Frage gestellt.
Bemerkenswerterweise bestand hingegen allgemeines Verständnis dafür, dass
gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am selben Ort schliessen
wollen wie heterosexuelle. Der Notarsvorschlag erntete auch hier nur
Kopfschütteln.
Der Vortrag Dr. Graupners wurde auf der Webseite der Perpsektivengruppe
online gestellt:
www.perspektiven2010.at. Dort ist auch das Protokoll der Sitzung
verfügbar.
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29.06.2007 | Tadao Maruko v. Versorgungswerk der deutschen Bühnen
Entscheidet der EuGH für gleichgeschlechtliche Paare?
Rechtskomitee LAMBDA:
„Richtungweisender Fall für ganz Europa“
RKL-Präsident Graupner
vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and
Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu
entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe
gleichgestellt werden müssen, und ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen
Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen.
Plädoyer |
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21.06.2007 RKL-Präsident
Graupner vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut
Graupner war in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Co-Präsident der
Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) als Sachverständiger
vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses ging es am 18. Juni 2007 um den Gesetzentwurf der
deutschen Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur
Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie.
7 der 8 gehörten ExpertInnen kritisierten die uferlose Weite der
vorgeschlagenen Regelungen und die unterschiedslose Gleichsetzung von
Jugendlichen (14 bis unter 18jährigen) mit Kindern (unter 14jährigen). Dr.
Graupner war der einzige von ausserhalb Deutschlands geladene
Sachverständige.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen, die Pressemitteilung
des Bundestages (und demnächst das Protokoll der Anhörung) finden sich auf
www.bundestag.de.
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14.06.2007 | Blutspendediskriminierung
RKL dankt Kdolsky
Rechtskomitee LAMBDA: „Homosexuelles Blut nicht
schlechter als heterosexuelles“
Das Rechtskomitee LAMBDA
(RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
transidente Frauen und Männer, dankt Gesundheitsministerin Kdolsky dafür,
dass sie die RKL-Initiative zur Beendigung der Diskriminierung homosexueller
Männer bei Blutspenden bereitwillig aufgegriffen und sich bereits zum
heutigen Blutspendetag für die Beendigung dieser Diskriminierung eingesetzt
hat.
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24.05.2007
RKL-Präsident Graupner bei RichterInnenwoche
2007
Auf
Einladung von Justizministerin Dr. Maria Berger referierte RKL-Präsident Dr.
Helmut Graupner auf der diesjährigen RichterInnenwoche zu
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und gestaltete einen diesbezüglich
Workshop mit (Leitung: Richterin des OLG Wien Dr. Maria Wittman-Tiwald;
weitere Referentin: Univ.-Prof. Dr. Bea Verschraegen).
Die TeilnehmerInnen des Workshops sahen dringenden Handlungsbedarf für die
gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, insb. die
Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und Partnerschaften. Sie waren
sich darin einig, dass eine gesetzliche Regelung den Anforderungen des
Gleichheitsgrundsatzes und anderer Grund- und Freiheitsrechte genauso
genügen muss wie den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts (EU-Rechts).
Vortrag Teil 1
Vortrag Teil 2 |
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02.05.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
VP-Fuhrmann für Standesamt
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreuliche Bewegung“
Die Obfrau der Jungen ÖVP
und VP-Nationalratsabgeordnete, Silvia Fuhrmann, sprach sich vergangenen
Montag im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL)
dafür aus, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am Standesamt
eintragen können, mit gleichen Rechten und Pflichten wie Ehepaare.
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13.04.2007 RKL bei
Bundesminister Josef Pröll
Am 12. April 2007 hat der
Leiter der ÖVP-Perspektivengruppe, Bundesminister Josef Pröll, eine
Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem ausführlichen Gespräch
empfangen. Die VertreterInnen des RKL konnten mit dem Minister die Anliegen
gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, insb. ihre Forderung
nach Öffnung der Zivilehe und rechtlicher Gleichstellung, offen und
konstruktiv diskutieren. Der Minister und das RKL vereinbarten weitere
Gespräche.
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13.04.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
VP-Donnerbauer gegen reine Notarslösung
Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreulich konstruktives
Gespräch“
Der
ÖVP-Nationalratsabgeordnete Mag. Heribert Donnerbauer wandte sich vorgestern
im Gespräch mit einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) gegen eine
reine Notarslösung. Der Obfraustellvertreter des Justizausschusses kann sich
die Schliessung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch am Standesamt
vorstellen und ist strikt gegen eine „Ehe light“.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2007 erschienen
Justizministerin Berger und RKL einig für das Standesamt
Ja zum Standesamt, Nein zum
Notariatsakt
JUS AMANDI
Ausgabe 1/2007 | JUS AMANDI Archiv |
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04.04.2007 | Homosexuelle
Missethon-Modell für RKL diskussionswürdig
Rechtskomitee LAMBDA: Gleiche Rechte und
Pflichten wie bei der Ehe unter Vermeidung sexueller Apartheid
Heute berichtete die ZIB
1, dass VP-Generalsekretär Missethon für eine bei den NotarInnen
eingetragene Partnerschaft plädiert, die für gleich- und
verschiedengeschlechtliche Paare gleichermassen offenstehen soll. Diese neue
Ehe light soll mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden sein wie die
Ehe, mit der einzigen Ausnahme der Kindesadoption. Für das Rechtskomitee
LAMBDA (RKL) ist dies ein interessanter und diskussionswürdiger Vorschlag.
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21.03.2007 | Homosexuelle ÖVP will
§ 209-Ersatz verschärfen
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an SPÖ,
standhaft zu bleiben
Nach dem Eiertanz um
möglicherweise unter Umständen oder vielleicht doch nicht oder nur marginal
geänderte Positionen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lässt die ÖVP
nun zu Frühlingsbeginn die Maske fallen. Der Ersatzparagraf für das
anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB soll verschärft und zum
Verbrechen gemacht werden.
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12.03.2007 | Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Justizministerin Berger besteht auf Standesamt
Rechtskomitee LAMBDA:
„Erfreuliche Klarstellung“
Justizministerin Dr.
Maria Berger wendet sich gegen eine Eintragung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften bei den Notaren. In einem allfälligen Gesetzentwurf ihres
Hauses werde jedenfalls das Standesamt stehen, versicherte sie letzten
Freitag einer Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL).
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02.03.2007 | Pressekonferenz
Ja zum Standesamt - Nein
zum Notariatsakt
RKL, HOSI-Wien
und Grüne geschlossen gegen „Notarslösung“
In einer gemeinsamen
Pressekonferenz wandten sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), die
Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien und die Grünen gegen die in der grossen
Koalition diskutierte Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
bei den Notaren. Geschlossen forderten RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner,
Mag. Ute Stutzig von der HOSI-Wien und die offen lesbische
Nationalratsabgeordnete Mag. Ulrike Lunacek
die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften am selben Ort, an dem
auch derzeit die verschiedengeschlechtliche Ehe eingetragen wird, also am
Standesamt. Alles andere wäre eine diskriminierende Zweiklassengesellschaft,
die als sexuelle Apartheid abzulehnen ist.
Das RKL und die Grünen
zeigten sich einig einerseits in der Forderung nach vollständiger
Gleichstellung homo- und heterosexueller Partnerschaften durch die Aufhebung
des Eheverbotes und andererseits nach Erweiterung der Wahlmöglichkeiten
durch Schaffung eines Zivilpaktes, mit dem sich (hetero- und homosexuelle)
Paare lockerer binden können als mit der Ehe.
Mehr unter www.orf.at
www.kurier.at
www.derstandard.at
Hier geht es zur
Galerie |
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25.02.2007 | SPÖVP
Diskriminierungsgesetz
zeichnet sich ab
Rechtskomitee LAMBDA:
„Energischer Widerstand“
In der grossen Koalition deutet sich eine Einigung über die Registrierung
gleichgeschlechtlicher Paare an. Diese Registrierung soll aber nicht beim
Standesamt erfolgen sondern gegen teures Geld bei den NotarInnen. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt energischen Widerstand gegen ein solches
Diskriminierungsgesetz an.
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19.01.2007 | Homosexuelle
Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich vor dem VfGH
Rechtskomitee LAMBDA: „Affront gegen den Verfassungsgerichtshof kann nicht folgenlos bleiben“ Im Zuge der RKL-Klagsoffensive hat der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2005 die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. ÖVP/BZÖ/FPÖ haben diese Diskriminierung im Sommer 2006 neuerlich beschlossen.
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10.01.2007 | Homosexuelle
SPÖ-Enttäuschung geht weiter
Rechtskomitee LAMBDA: „Nicht einmal im eigenen Bereich Zeichen gesetzt“ Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat den Bruch der Wahlversprechen seitens der SPÖ und die Kapitulation vor den ewiggestrigen Kreisen in der ÖVP in den beiden vergangenen Tagen scharf kritisiert. Nun stellt sich heraus, dass die SPÖ nicht einmal in ihrem eigenen Verantwortungsbereich bereit war, zumindest ein Zeichen zu setzen. Offen homo- oder bisexuell l(i)ebende Frauen und Männer sind weder in der Bundesregierung vertreten noch in der Parlamentsfraktion.
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09.01.2007 | Regierungsprogramm
Das Regierungsprogramm
Regierungsprogramm
Justiz: „Der Bereich des Familienrechts soll hinsichtlich der gesellschaftlichen
Veränderungen und ihrer Form des familiären und partnerschaftlichen
Zusammenlebens eingehend evaluiert und auf der Basis der Ergebnisse im
Kontext mit dem Sozialrecht weiter entwickelt werden, wobei als Ziele
insbesondere die Förderung der familiären Solidarität (Ehe,
Lebensgemeinschaften und Patchwork-Beziehungen), eine Hebung der
Erwerbsquote, Armutsbekämpfung, Beseitigung von Diskriminierungen und
Altersabsicherung erreicht werden sollen. In diesem Sinn wird auch eine
Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Der Kindesunterhalt soll
unter Evaluierung des Unterhaltsvorschussrechts durch ein modifiziertes
Modell(weg vom Gericht hin zur Verwaltungsbehörde) unter Verwendung der
behördlicherseits verfügbaren Leistungsdaten effizienter und rascher
durchsetzbar werden. Für Transgender-Personen sollen rechtliche
Verbesserungen herbeigeführt werden." (S. 147)
Verfassungsrecht: "Ferner sollen insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen
des Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethnischen Herkunft, von
Behinderungen oder aus anderen Gründen (z.B. Alter, sexuelle Orientierung)
ausgebaut sowie Kinderrechte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention
verankert werden." (S. 23)
Gleichbehandlung (Diskriminierungsschutz, siehe zur Problematik
):
Dieser Bereich wird ausschliesslich unter dem Aspekt Frauenrechte behandelt.
Andere diskriminierte Gruppen kommen (mit Ausnahme der Behinderten) nicht einmal vor (S. 126ff).
Die Geschäftsführung der Gleichbehandlungsbeauftragten soll künftig bei der Volksanwaltschaft eingerichtet werden
Fremdenrecht (Binationale Paare, siehe zur Problematik
):
"Zuwanderung ist eine globale Herausforderung. Österreich hat mit dem
Fremdenrechtspaket 2005 rechtzeitig darauf reagiert ... Die so geschaffenen,
abgestimmten Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten" (S. 138)
Innere Sicherheit:
"Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird eine Sexualstraftäterdatei
eingeführt.“ (S. 137)
Anmerkung: Eine (Sexual)Straftäterdatei besteht bereits, nämlich das
bundesweite Strafregister, in dem alle Verurteilungen gespeichert werden.
Dazu gibt es noch das EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches
Informationssystem), in dem alle polizeilichen Anzeigen an die
Staatsaanwaltschaft gespeichert werden. Eine zusätzliche
Sexualstraftäterdatei macht nur Sinn, wenn man 1. die Zugriffsbeschränkungen
(Strafregister: alle Behörden; EKIS: Polizei, Staatsanwaltschaften,
Gerichte) umgehen will, 2. die (langjährigen) gesetzlichen Tilgungs- und
Löschungsfristen umgehen und lebenslang speichern will.
Ein erster Schritt zu einem öffentlichen (Internet)Register wie es die USA
vorexerziert (und über die Jahre hinweg auch nur in Stufen nach und nach
eingeführt) haben (siehe bspw. www.familywatchdog.us,
www.meganslaw.ca.gov (auf "continue" klicken), www.chicagopolice.org,
www.fbi.gov) und das BZÖ im letzten Wahlkampf vehement gefordert hat.
All das auch für die § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB!
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08.01.2007 | Pressekonferenz Justizministerin Gastinger & RKL-Präsident Graupner präsentieren Tilgung der Homosexuellenurteile
Justizministerin Mag. Karin Gastinger und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner berichteten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass der Grossteil der ausschliesslich oder vorwiegend auf Grund der vormaligen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze erfolgten Verurteilungen im Gnadenweg aus dem Strafregister gelöscht worden sind. Dies geschah durch den und auf Initiative des Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer, der sich massiv eingesetzt hatte, nachdem ihm das RKL in einem persönlichen Gesprächstermin im Februar 2005 dieses Anliegen unterbreitet hat. In einigen Fällen von ausschliesslich auf Grund § 209 StGB verurteilten Personen konnten das Justizministerium und das RKL keine Übereinstimmung erzielen. RKL-Präsident Graupner vertritt diese Fälle nun vor dem Obersten Gerichtshof. Die noch erforderliche Aufhebung der Urteile und die Entschädigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung liegt ausserhalb der Kompetenz der Justizministerin und obliegt dem Parlament.
Gastinger und Graupner appellierten anschliessend an die nächste Bundesregierung, endlich gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen, zumindest durch Einführung einer eingetragenen Partnerschaft. Graupner forderte schliesslich auch offen homo- oder bisexuelle Personen in die Bundesregierung zu berufen, zumal jede Regierungspartei dieses wichtige und in anderen Ländern bereits übliche Signal in Eigenregie unabhängig vom Koalitionspartner setzen kann.
Mehr unter www.kurier.at www.derstandard.at
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08.01.2007 | Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partnerschaft ist tot
Verraten und verkauft sieht die offen lesbische Nationalrats- abgeordnete der Grünen Ulrike Lunacek die LesBiSchwulen ÖsterreicherInnen. Und tatsächlich hat die SPÖ sämtliche im Wahlkampf uns gegebene Versprechen gebrochen. Die von Gayboy und RKL im Wahlkampf gestellte Frage an die SPÖ war klar und eindeutig, die Antwort noch mehr:
"Ist für Ihre Partei die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare eine Koalitionsbedingung? Antwort: JA. Wobei zu sagen ist, dass das sicher in Koalitionsverhandlungen ein harter Brocken werden wird."
Wie wir jetzt wissen wurde die Gleichstellung keine Koalitionsbedingung. Doch nicht nur das. Während Eurofighter, Studiengebühren, Grundsicherung und Co in den vergangenen Monaten bis zum Exzess als Streitpunkte zwischen den VerhandlerInnen ausgewalzt wurden, musste man die Rechte von Homo- und Bisexuellen, wie Menschenrechte überhaupt, mit der Lupe suchen, und fand sie selbst dann kaum. Mehr unter www.gayboy.at
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05.01.2007 | Verwaltungsgerichtshof
Diskriminierung Homosexueller bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleibt
Rechtskomitee LAMBDA: „Ball liegt nun beim Verfassungsgerichtshof“ Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich enttäuscht über das kürzlich zugestellte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (18.12.2006, 2006/16/0124), mit dem dieser die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bestätigt. Der Fall liegt nun beim Verfassungsgerichtshof.
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05.01.2007 | Homosexuelle
RKL fordert von KoalitionsverhandlerInnen Beendigung der Schikanen gegen binationale Paare
Rechtskomitee LAMBDA: „Rückschritte durch das Fremdenpaket 2006 müssen zurückgenommen werden“ Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) weist angesichts der nunmehr heissen Phase der Regierungsverhandlungen darauf hin, dass das Fremdenpaket 2006 zuvor bestehende Möglichkeiten der Familienzusammenführung für binationale gleichgeschlechtliche Paare abgeschafft hat und fordert die Koalitionsverhandler von SPÖ und ÖVP auf, wenigstens diese Rückschritte wieder zurückzunehmen.
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22.11.2006 | Homosexuelle
Oberster Gerichtshof: Keine Stiefkind-Adoption
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an Nach den Erfolgen im Steuerrecht, bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung und der Transgender-Ehe auf nationaler Ebene geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nun in nächste, die europäische Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nach dem Landesgericht Eisenstadt hat dies nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt. Jetzt ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Wort.
Der Beschluss im Wortlaut |
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20.11.2006 | Homosexuelle
RKL fordert von KoalitionsverhandlerInnen umfassenden Diskriminierungsschutz
RKL: „Homo- und Bisexuelle dürfen ausserhalb des Arbeitsplatzes nicht schutzlos bleiben“ Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst den ersten rechtskräftigen Zuspruch von Schadenersatz für Mobbing eines homosexuellen Arbeiters durch das Landesgericht Salzburg. Das RKL weist aber zugleich darauf hin, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer ausserhalb des Arbeitsplatzes derartigen Diskriminierungen nach wie vor schutzlos ausgeliefert sind und fordert die Koalitionsverhandler SPÖ und ÖVP auf, dem rasch ein Ende zu setzen.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2006 erschienen 15 Jahre RKL - Alles über die weltweit erste Ehrung einer LesBiSchwulen Organisation in einem Parlament
JUS AMANDI Ausgabe 4/2006 | JUS AMANDI Archiv |
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19.10.2006 | Homosexuelle
VfGH bestätigt Stigmatisierung der § 209-Opfer
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an Nur zwei Tage nach dem historischen Festakt „15 Jahre RKL“ im Parlament beschert der Verfassungsgerichtshof Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze eine herbe Enttäuschung. Mit seinem soeben zugestellten Erkenntnis (VfGH 04.10.2006, B 742/06)
bestätigen die Verfassungsrichter die fortgesetzte österreichweite Speicherung solcher Verurteilungen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) an.
Das Erkenntnis im Wortlaut |
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29.09.2006 | § 209
Oberlandesgericht Wien: § 209 war moralisch richtig
RKL: „Nicht die Moral unserer Verfassungsordnung“ Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berüchtigte antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2006 erschienen 15 Jahre Rechtskomitee Lambda!
Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“
Verfassungsgerichtshof hebt Transsexuellenerlass auf
JUS AMANDI Ausgabe 3/2006 | JUS AMANDI Archiv |
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05.07.2006 | Scheidungszwang
Verfassungsgerichtshof hebt Transsexuellenerlass auf
Rechtskomitee
LAMBDA: Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gegebene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, mit dem das Höchstgericht den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare aufgehoben haben (VfGH 08.06.2006, V 4/06).
Das Erkenntnis im Wortlaut |
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19.06.2006 | Affront gegen den VfGH
Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich beschlossen
RKL ruft den Menschenrechtsgerichtshof an. Im Zuge der RKL-Klagsoffensive hat der Verfassungsgerichtshof letzten Oktober die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. ÖVP/BZÖ/FPÖ haben diese Diskriminierung nun neuerlich beschlossen.
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18.06.2006 | Stellungnahme
Stellungnahme zum Familienrechtsänderungsgesetz 2006
Die Justizministerin hat einen Entwurf für ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 vorgelegt, das noch vor den Wahlen beschlossen werden soll. Mit diesem Gesetz soll die nichteheliche Lebensgemeinschaft erstmals gesetzlich definiert werden. Umfassende Gleichbehandlung für homosexuelle Paare bringt auch dieses Gesetz nicht. Das RKL hat im Zuge des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die wir hier zum Download bereitstellen.
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JUS AMANDI Ausgabe 2/2006 erschienen Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich beschlossenn
RKL begrüsst Forderung der SPÖ Wien nach Öffnung der Ehe
Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“ im Parlament
Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren
JUS AMANDI Ausgabe 2/2006 | JUS AMANDI Archiv |
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24.04.2006 | Partnerschaften
RKL begrüsst Forderung der SPÖ-Wien nach Öffnung der Zivilehe
Rechtskomitee LAMBDA: Keine Rechtsghettos sondern Gleiches Recht für Alle! Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und
bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die am Wochenende vom
Landesparteitag der Wiener SPÖ erhobene Forderung nach Öffnung der Zivilehe und vollem
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Das RKL fordert die Regierungsparteien auf,
ihren Widerstand gegen gleiche Rechte endlich aufzugeben.
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06.04.2006 | RKL-Klagsoffensive geht weiter
Landesgericht Eisenstadt gegen
Stiefkind-Adoption
RKL: "Nun ist der Oberste Gerichtshof am
Wort". Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in
der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer
Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Das
Landesgericht Eisenstadt hat dies bestätigt. Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Wort.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2006 erschienen Pararagraph 209: Höchstgerichte ordnen die
Vernichtung manueller Daten an
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in
aufsehenerregendem § 209-Fall
Scheidungszwang: VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses
ein
RKL-Klagsoffensive: Landesgericht Eisenstadt gegen Stiefkind
Adoption
JUS AMANDI Ausgabe 1/2006 | JUS AMANDI Archiv |
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25.01.2006 | § 209-Polizeidaten
Auch VfGH ordnet Vernichtung manueller Daten an
Die
Plattform gegen § 209 zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gewordene
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese
Daten, wie bereits der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat (VwGH 19.12.2005,
2005/06/0140), nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den
manuellen, auf Papier geführten Dateien (VfGH 15.12.2005, B 1590/03).
Erkenntnis des VfGH im
Wortlaut |
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19.01.2006 | Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus
Justiz- und Sozialministerin bestätigen:
Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht
waren
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden
Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der
Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer
des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme:
homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!
Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin
Antworten der Justizministerin bzw. der Sozialministerin |
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19.01.2006 | Homosexuellenverfolgung
Wieder Schlag für die Bundesregierung -
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall
Plattform gegen § 209: Rehabilitationsgesetz muss endlich
behandelt werden
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen
der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen
Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von
R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden
gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei
noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik
muss nun EUR 44.000, Schadenersatz bezahlen. |
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13.01.2006 | § 209-Polizeidaten
Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung
(auch) manueller Dateien an Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die
Rehabilitierung der § 209-Opfer
Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das
soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den §
209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu
löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005,
2005/06/0140).
Erkenntnis des VwGH im Wortlaut |
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12.01.2006 | Transsexuellenerlass
Scheidungszwang VfGH leitet
Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein
Rechtskomitee
LAMBDA: Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut
über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem die Verfassungsrichter
Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für
gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).
Beschluß des VfGH im Wortlaut |
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9.01.2006 | Stiefkind-Adoption
RKL-Klagsoffensive geht weiter:
Bezirksgericht Neusiedl gegen Stiefkind-Adoption
RKL:
Nun ist das Landesgericht Eisenstadt am Wort
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der
Mitversicherung in der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht
Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin
verweigert. Nun hat das Landesgericht Eisenstadt über den Fall zu entscheiden. |
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15.12.2005 | Weihnachtsaktion
RKL-Spendenaufruf
Dieser Tage stehen
wieder die alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei auch an das
RKL, das für seine Arbeit keine öffentliche Unterstützung erhält. Um in den nächsten
Jahren ebenso erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit kämpfen zu können
wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL ausschliesslich auf Mitgliedsbeiträge und
Spenden angewiesen. Mit Deiner Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und
anderen sondern vor allem auch Dir selbst.
Weihnachtsspendenkonto des RKL: Erste Bank 28019653400 (BLZ 20111)
Die Erfolgsstory RKL |
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 erschienen Ausschluss von Homosexuellen aus
Mitversicherung verfassungswidrig
Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und dem
Zivilpakt
Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus
JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 | JUS AMANDI Archiv |
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22.11.2005
Offener Brief an den Präsidenten des
Verfassungsgerichtshofes
"Sehr
geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen
die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich
Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu
Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu
äußern..." |
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10.11.2005 | Verfassungsgerichtshof
VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus
Mitversicherung verfassungswidrig
Riesenerfolg
der RKL-Klagsoffensive: Regierung manövriert sich in ausweglose
Situation Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen
Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung
aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht
der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen
in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt
sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten
verschiedengeschlechtlich sein müssen.
Erkenntnis des VfGH im Wortlaut |
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21.10.2005 | Nationalsozialismus
Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus
Am 1. Juli
2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem
sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf typisch
nationalsozialistischem Unrecht beruhen. Desweiteren wurde sexuelle
Orientierung als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach
wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus
jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
(ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die
grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits,
hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb.
wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als typisch
nationalsozialistisches Unrecht angesehen werden und warum homo- und bisexuelle
Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder
Anfrage an die Justizministerin
Anfrage an die Sozialministerin |
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20.10.2005 | Zivilehe
Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
Das Rechtskomitee
LAMBDA begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat eingebrachten Antrag der
Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen
Parteien auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer mehr Staaten
heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden,
Belgien, Spanien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik
Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die
Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig
erklärt. In Schweden steht die Öffnung der Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs
wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert;
Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen. |
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3.10.2005 | Salzburg
Sieg für homosexuelle Paare vor dem
Unabhängigen Finanzsenat
Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung
zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von
Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg
geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich
sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt
von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,- Schenkungssteuer. Der Unabhängige
Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass
homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle. |
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28.09.2005 | Begnadigung
Halbherziges Einlenken der
Justizministerin
Plattform gegen §
209 dankt Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209 zeigt sich sehr erfreut
darüber, dass Justizministerin Gastinger sich schlussendlich der
moralischen Autorität des Herrn Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern
der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die Plattform weist
aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse der Ministerin zu kurz
greifen und nicht alle Opfer erfassen. |
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20.09.2005 | Entschädigungsgesetz
Grüne: Antrag auf volle Rehabilitierung
Die grüne Justizsprecherin
Mag. Terezija Stoisits hat am 20.09.2005 im Justizausschuss des Nationalrates den
von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines Amnestie-,
Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes (AREG) für die Opfer der
Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und BZÖ/FPÖ stimmten den Antrag nieder.
Stoisits wird das AREG nun als Initiativantrag im Parlament einbringen.
Der
Antrag im Wortlaut |
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20.09.2005 | Begnadigung
Nicht einmal Österreichs erster
Gewissensgefangener wurde begnadigt
Plattform gegen §
209: Bundespräsident Fischer hat völlig recht. Gastinger
hat sich gestern gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung der Opfer
der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren Rechtfertigungsversuchen den
Eindruck erweckt, dass es sich bei den Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich
mit dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen verurteilt
worden seien. Die Plattform gegen § 209 stellt in aller Deutlichkeit klar: Das
ist unrichtig. |
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15.09.2005 | Begnadigung
Bundespräsident mahnt Begnadigung von
Homosexuellen ein
Plattform gegen §
209: Die Stigmatisierung muss ein Ende haben. Bundespräsident Dr.
Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger ersucht, das Gnadenrecht
bei Verurteilten nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen grosszügiger zu
handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen § 209 in einem Schreiben
mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer
noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen
Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002)
aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind,
werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I
b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt. |
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14.09.2005 | Selbstbestimmung
Sexuelles Selbstbestimmungsrecht ab 14
Plattform gegen §
209 zeigt sich erfreut. Justizministerin Mag. Karin Gastinger hat in
ihrer jüngsten Anfragebeantwortung zu § 207b StGB, der 2002
eingeführten Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB,
bekräftigt, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die freie selbstbestimmte Wahl ihrer
SexualpartnerInnen haben. Aus den früheren Anfragebeantwortungen Gastingers und ihres
Vorgängers Böhmdorfer zu § 207b ging hervor, dass Gerichtsverfahren immer wieder
eingeleitet werden, ohne dass ein Anfangsverdacht auf eine verbotene Beziehung, also auf
Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 207b StGB, vorliegt. Immer wieder reichten
Staatsanwaltschaften sexuelle Kontakte mit 14- bis 18jährigen alleine (ohne weitere
Umstände) bereits zur Einleitung gerichtlicher Untersuchungen, ob vielleicht einer der
Fälle des § 207b erfüllt sein könnte. Geradezu so, als würde man wegen jeden
sexuellen Kontaktes gerichtliche Untersuchungen einleiten, ob nicht vielleicht eine
Vergewaltigung vorliegt. |
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13.09.2005 | Homoehe-light
Homoehe-light ersetzt nicht
gleiche Rechte
Das Rechtskomitee
LAMBDA lehnt das heute von Justizministerin Mag. Karin Gastinger
präsentierte Modell für eine Homoehe-light ab und erneuert seine Forderung
nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette
der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen
auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Während Homosexuelle derzeit eine (formlose
Lebensgemeinschaft) und Heterosexuelle zwei Wahlmöglichkeiten haben (formlose
Lebensgemeinschaft Ehe), werden ihnen nach dem jetzt angekündigten Modell des BZÖ
zwei (formlose Lebensgemeinschaft Homoehe-light), Heterosexuellen dann
aber drei (formlose Lebensgemeinschaft Homoehe-light Ehe) offen
stehen. Die Wahlfreiheit steigt, die Ungleichheit aber bleibt. |
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