Was gilt nun rechtlich in der Arbeitswelt?
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen am Arbeitsplatz auf Grund der sexuellen Orientierung mit einem Schutz, der sehr umfassend ist und die Bereiche Anstellung, Bezahlung, Karriere, Aus- und Weiterbildung, betriebliche Sozialleistungen und die allgemeinen Arbeitsbedingungen umfasst.
Niemand darf auf Grund sexueller Orientierung ein Job oder eine sonstige damit zusammenhängende Leistung verweigert werden. Auch bei einem unangebrachten Verhalten Dir gegenüber brauchst Du nicht tolerant zu sein und kannst Dich dagegen wehren.
In solchen Fällen empfehlen wir, dass Du über die Situation oder den Vorfall sofort Notizen machst (Gedächtnisprotokoll), zum Beispiel: WAS ist WANN passiert, WER hat WAS WANN gesagt. Speichere unangebrachte SMS, E-Mails oder Meldungen aus den sozialen Medien, finde eventuell auch Zeug:innen des Vorfalls. Auch diese Person steht unter dem Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes.
Lasse Dich von kompetenter Seite, wie der Rechtsberatung des RKL, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes oder der Arbeiterkammer über Deine rechtlichen Möglichkeiten beraten, bzw. kontaktiere die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Im Falle einer bestätigten Diskriminierung steht Dir sogar Schadenersatz zu.