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Heute heiratet das erste gleichgeschlechtliche Paar

12.10.2018

HochzeitPfeil G4Ein historischer Tag der Freude

Heute Vormittag erfolgt in Wien die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung in der Geschichte Österreichs. Das JA-Wort gibt sich jenes Paar, das gemeinsam mit RKL-Präsident Helmut Graupner das Eheverbot vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht hat. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) gratuliert herzlich und wünscht den gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Familien ein glückliches und wunderbares Hochzeitsjahr 2019.

Die beiden Frauen leben seit einigen Jahren in eingetragener Partnerschaft und haben zwei gemeinsame Söhne. Diese Söhne mussten bisher unehelich sein, weil Österreich - als einziges Land der Welt - gleichgeschlechtliche Paare bei der Elternschaft und Familiengründung zwar rechtlich völlig gleichgestellt hat, die Eltern dieser Kinder aber trotzdem nicht heiraten lässt. Gemeinsam mit vier weiteren gleichgeschlechtlichen Familien hatte die Familie den Verfassungsgerichtshof angerufen, und dieser hat, mit Wirkung vom 1. Jänner 2019, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einerseits und die Eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare andererseits geöffnet (VfGH 04.12.2017, G 258/2017).

Nachdem der Versuch der Bundesregierung, die Bundesverfassung zu ändern (und darin das Eheverbot festzuschreiben) ebenso gescheitert ist wie jener der FPÖ, sogar allen kinderlosen Mann-Frau-Paaren die Ehe zu verbieten, haben die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ gestern mitgeteilt, dass sie an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nicht mehr weiter rütteln wollen und sowohl die Zivilehe als auch die eingetragene Partnerschaft ab 1. Jänner 2019 allen Paaren offenstehen wird, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.

Jene fünf Paare, die im Vorjahr vor dem VfGH erfolgreich waren, dürfen bereits dieses Jahr heiraten, was das erste Paar heute in Wien tut. Österreich ist damit das 16. Land Europas und das 26. weltweit, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet.

Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist Österreich überdies das erste Land Europas, und das vierte weltweit, das das Recht gleichgeschlechtlicher Paare auf Schließung einer Zivilehe als fundamentales Menschenrecht anerkennt und die Ehegleichheit unter den Schutz der Verfassung stellt. In den Umfragen der letzten Jahre haben sich 75% der Österreicherinnen und Österreicher für die Aufhebung des Eheverbots ausgesprochen, mit großen Mehrheiten quer durch alle Bevölkerungsschichten (beispielsweise auch bei den über 50jährigen, in den Gemeinden bis 5000 Einwohner, und bei Menschen mit nur Pflichtschulabschluss) und in den Wählerschaften aller (!) Parlamentsparteien.

"Heute ist ein historischer Tag der Freude", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt der vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreichen Familien und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Wir gratulieren herzlichst dem heutigen, ersten Hochzeitspaar und wünschen den gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Familien ein glückliches und wunderbares Hochzeitsjahr 2019".

Über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs

 

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