2019 |
Im Jänner 2019 entscheidet die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass jener Polizist, der 1976 als langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor, vertreten durch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, nach einer Verurteilung auf Grund des berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch aus dem Polizeidienst entlassen worden war, zu entschädigen ist (E.B. v BVA 15.01.2019, C-258/17)
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