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Erstmals Strafe gemildert

Erstmals Strafe gemildert

Plattform gegen § 209 begrüßt Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck. Nach einer Reihe gegenteiliger Entscheidungen hat nun erstmals ein österreichisches Strafgericht eine nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB verhängte Strafe wegen dessen Aufhebung gemildert. Der betroffene Mann wurde im Dezember 2001 vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des § 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

News-PA-021028.pdf