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Es ist soweit! § 209 tritt am 13. August 2002 (24:00) außer Kraft

Es ist soweit! § 209 tritt am 13. August 2002 (24:00) außer Kraft

Das Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄG) 2002 wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 134/2002, S. 1407). Gem. Art. I Z. 19b des StRÄG (S. 1410) wird § 209 StGB aufgehoben. Gem. Art. IX StRÄG 2002 (S. 1421) (iVm Art. 49 Abs. 1 B-VG) tritt § 209 StGB mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. Die Übergangsbestimmungen finden sich in Art. X StRÄG (S. 1422); demgemäß ist § 209 StGB (wie eh und eh) in allen Verfahren anzuwenden, in denen am 14.08.2002 (0.00) das Urteil erster Instanz bereits gefällt sein wird.

Volltext des StRAG auf www.bgbl.at