

Das Bezirksgericht Donaustadt fällte kürzlich eine für Österreich wahrlich bahnbrechende Entscheidung. Es sprach aus, daß die gleichgeschlechtliche Lebensgefährtin der Mutter eines sechsjährigen Jungen als seine vollwertige Stief- und Pflegemutter im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Rechtskomitee LAMBDA: "Eine Entscheidung zum Wohle des Kindes".
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