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aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt habennicht-binärer Personen erkämpft haben

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OGH erweitert Grundrechtsschutz erheblich, ausser für die § 209-Opfer

OGH erweitert Grundrechtsschutz erheblich, ausser für die § 209-Opfer

RKL ruft Menschenrechtsgerichtshof an
Die Aufhebung des letzten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes jährt sich heute zum fünften Mal. Just zu diesem Jubiläum wurde ein für den Grundrechtsschutz allgemein ebenso sensationelles wie für die Opfer des § 209 StGB zynisch anmutendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt. Während sich alle Opfer von Grundrechtsverletzungen in der Strafjustiz künftig direkt an den OGH wenden können, gilt dies für die § 209-Opfer nicht. Ihre Verurteilungen bleiben weiterhin als Vorstrafen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) angerufen.

News-de-grundrechtsschutz_PA-070814.pdf