NRAbg. Dr. Irmgard Griss
vorm. Verfassungsrichterin, vorm. Präsidentin des Obersten Gerichtshofs
Die Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte auch für die homo- und bisexuellen und transidenten Frauen und Männer, insbesondere deren Recht auf Gleichbehandlung und deren Recht auf Achtung des Privatlebens, welches das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einschließt, ist mir ein Anliegen.