Die Justizministerin hat einen Entwurf für ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 vorgelegt, das noch vor den Wahlen beschlossen werden soll. Mit diesem Gesetz soll die nichteheliche Lebensgemeinschaft erstmals gesetzlich definiert werden. Umfassende Gleichbehandlung für homosexuelle Paare bringt auch dieses Gesetz nicht. Das RKL hat im Zuge des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die wir hier zum Download bereitstellen.
- Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich beschlossenn
- RKL begrüsst Forderung der SPÖ Wien nach Öffnung der Ehe
- Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“ im Parlament
- Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren
JUS AMANDI Ausgabe 2/2006 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA: Keine Rechtsghettos sondern Gleiches Recht für Alle! Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die am Wochenende vom Landesparteitag der Wiener SPÖ erhobene Forderung nach Öffnung der Zivilehe und vollem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Das RKL fordert die Regierungsparteien auf, ihren Widerstand gegen gleiche Rechte endlich aufzugeben.
RKL: "Nun ist der Oberste Gerichtshof am Wort". Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Das Landesgericht Eisenstadt hat dies bestätigt. Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Wort.
Die Plattform gegen § 209 zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten, wie bereits der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140), nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VfGH 15.12.2005, B 1590/03).
News-209-Polizeidaten-PA-060125.pdf
Erkenntnis des VfGH im Wortlaut
- Pararagraph 209: Höchstgerichte ordnen die Vernichtung manueller Daten an
- Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall
- Scheidungszwang: VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein
- RKL-Klagsoffensive: Landesgericht Eisenstadt gegen Stiefkind Adoption
JUS AMANDI Ausgabe 1/2006 | JUS AMANDI Archiv
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme: homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!
News-Anfrage-JM-050929-Anerkennungsgesetz-PA.pdf
Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin
Antworten der Justizministerin bzw. der Sozialministerin
Plattform gegen § 209: „Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden“
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik muss nun EUR 44.000,– Schadenersatz bezahlen. News-209-Rehabilitationsgesetz-PA-060119.pdf
Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140). News-209-Polizeidaten-PA-060113.pdf
Erkenntnis des VwGH im Wortlaut
Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem die Verfassungsrichter Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).News-Transsexuellenerlass-PA-060112.pdf
Beschluß des VfGH im Wortlaut