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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft habendie rechtliche Anerkennung

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt habennicht-binärer Personen erkämpft haben

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Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme: homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!




News-Anfrage-JM-050929-Anerkennungsgesetz-PA.pdf

Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin

Antworten der Justizministerin bzw. der Sozialministerin


Wieder Schlag für die Bundesregierung - Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall

Plattform gegen § 209: „Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden“
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik muss nun EUR 44.000,– Schadenersatz bezahlen.

News-209-Rehabilitationsgesetz-PA-060119.pdf

Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an – Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer

Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).

News-209-Polizeidaten-PA-060113.pdf

Erkenntnis des VwGH im Wortlaut

Scheidungszwang – VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein

Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem die Verfassungsrichter Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).

News-Transsexuellenerlass-PA-060112.pdf

Beschluß des VfGH im Wortlaut

RKL-Klagsoffensive geht weiter: Bezirksgericht Neusiedl gegen Stiefkind-Adoption

RKL: „Nun ist das Landesgericht Eisenstadt am Wort“
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nun hat das Landesgericht Eisenstadt über den Fall zu entscheiden.


News-VfGH-Klagsoffensive-adoption-060109.pdf

RKL-Spendenaufruf

Dieser Tage stehen wieder die alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei auch an das RKL, das für seine Arbeit keine öffentliche Unterstützung erhält. Um in den nächsten Jahren ebenso erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit kämpfen zu können wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL ausschliesslich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mit Deiner Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und anderen sondern vor allem auch Dir selbst.

Weihnachtsspendenkonto des RKL: Erste Bank 28019653400 (BLZ 20111)

Die Erfolgsstory RKL

JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 erschienen

- Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig
- Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und dem Zivilpakt
- Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
- Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Offener Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes

"Sehr geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu äußern..."


News-Offener_Brief_Poppmeier_051122.pdf

VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig

Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.


News-VfGH-Klagsoffensive-Erfolg-051110.pdf

Erkenntnis des VfGH im Wortlaut

Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

Am 1. Juli 2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf „typisch nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Desweiteren wurde „sexuelle Orientierung“ als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits, hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder


Anfrage an die Justizministerin

Anfrage an die Sozialministerin