RKL: „Nun ist das Landesgericht Eisenstadt am Wort“
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nun hat das Landesgericht Eisenstadt über den Fall zu entscheiden. News-VfGH-Klagsoffensive-adoption-060109.pdf
Dieser Tage stehen wieder die alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei auch an das RKL, das für seine Arbeit keine öffentliche Unterstützung erhält. Um in den nächsten Jahren ebenso erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit kämpfen zu können wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL ausschliesslich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mit Deiner Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und anderen sondern vor allem auch Dir selbst.
Weihnachtsspendenkonto des RKL: Erste Bank 28019653400 (BLZ 20111)Die Erfolgsstory RKL
- Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig
- Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und dem Zivilpakt
- Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
- Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus
JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 | JUS AMANDI Archiv
"Sehr geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu äußern..."
Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.
News-VfGH-Klagsoffensive-Erfolg-051110.pdf
Erkenntnis des VfGH im Wortlaut
Am 1. Juli 2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf „typisch nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Desweiteren wurde „sexuelle Orientierung“ als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits, hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder
Anfrage an die Justizministerin
Anfrage an die Sozialministerin
Das Rechtskomitee LAMBDA begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat eingebrachten Antrag der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen Parteien auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen.
Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,- Schenkungssteuer. Der Unabhängige Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle.
Plattform gegen § 209 dankt Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209 zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Justizministerin Gastinger sich schlussendlich der moralischen Autorität des Herrn Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die Plattform weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse der Ministerin zu kurz greifen und nicht alle Opfer erfassen.
Die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits hat am 20.09.2005 im Justizausschuss des Nationalrates den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines „Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes“ (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und BZÖ/FPÖ stimmten den Antrag nieder. Stoisits wird das AREG nun als Initiativantrag im Parlament einbringen.