Landesgericht für Strafsachen Wien. Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Zwei Jahre nach Aufhebung des anti-homosexuellen § 209 stand heute wieder ein Mann wegen dieses Sonderstrafgesetzes vor dem Richter. Vor sieben Jahren war der damals 29jährige Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, weil er mit einem 15jährigen jungen Mann im beiderseitigen Einverständnis Sex hatte. Er erhob Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm am 9. Jänner des Vorjahres Recht gegeben und die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlungen verurteilt hat (L. & V. vs. Austria).
Plattform gegen § 209: „Die Rechnung der Regierung ist voll aufgegangen“. Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung von Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 2020/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, immer noch nahezu ausschließlich gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Mehr als drei Viertel (78%) der im ersten Halbjahr 2004 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren erfolgten wegen männlich-homosexueller Beziehungen. Inhaftiert wurden nach dem § 209-Ersatzgesetz ausschließlich homosexuelle Männer.
Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch
News-PA-Anfrage-JM-Stat-040914.pdf
Anfrage
Beantwortung im Wortlaut
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In ihrer soeben eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage lehnt es Justizministerin Mag. Karin Miklautsch dezidiert ab, Schritte zur Einführung einer registrierten Partnerschaft oder einer Ehe gleichgeschlechtlicher PartnerInnen in die Wege zu leiten. Es handle sich dabei um keine justizpolitische Frage. Für das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, hat Miklautsch mit dieser Aussage als Justizministerin abgedankt. Wenn die familienrechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare keine eminent justizpolitische Angelegenheit ist, dann ist nichts mehr eine justizpolitische Frage.
Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch
News-PA-040913-Miklautsch.pdf
Anfrage
Beantwortung im Wortlaut
Opfer sollen sich melden.
Aufruf der Wiener Polizei und des Rechtskomitees LAMBDA.
Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und die Wiener Polizei haben in vorbildlicher Zusammenarbeit einer Erpresserbande das Handwerk gelegt, die seit Monaten zum Nachteil homo- und bisexueller Männer in Wien ihr Unwesen getrieben hat. Der Erpresser wurde in allen Fällen gleich beschrieben. Südländischer Typ. Vom Eindruck her etwa 18-20 Jahre alt. Meist mit Kappe und/oder Seeräubertuch, Trainingshose und Trägerleibchen bekleidet. Gab als Name mitunter „Giovanni“ an.
Polizei und RKL rufen nun weitere Opfer dazu auf, sich zu melden.
Rechtskomitee LAMBDA: 0676/30947 37 (Dr. Graupner) Wiener Polizei: 01/31310/36150 (Hr. Pripfl)
Gleichgeschlechtliche Familien. Rechtskomitee LAMBDA fordert Einbeziehung homosexueller Frauen und Männer in die geplante VP-Arbeitsgruppe. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüßt die Ankündigung der ÖVP, eine Arbeitsgruppe zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Familien einzusetzen und ruft die Kanzlerpartei auf, nicht nur über sondern auch mit homo- und bisexuellen Frauen und Männern reden. Die geplante Arbeitsgruppe sollte daher auch die Interessenverbände gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer hören, und es müssen, will die Arbeitsgruppe ernsthaft arbeiten, homo- und bisexuelle Frauen und Männer in ihr angemessen vertreten sein. „Heterosexuelle würden es nicht gerne sehen, würden ausschließlich Homosexuelle ihr Familienrecht gestalten“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA, „Ebensowenig werden die homo- und bisexuellen BürgerInnen unseres Landes Entscheidungen über ihre Lebensmodelle akzeptieren, die gönnerhaft ausschließlich von Heterosexuellen gefällt werden".
Rechtskomitee LAMBDA kritisiert grüne Forderung. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA lehnt den heute in der aktuellen Debatte präsentierten Vorschlag der Grünen für einen „Zivilpakt“ („ZIP“) ab und erneuert ihre Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.
Kinder in Regenbogenfamilien haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Enttäuscht zeigt sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, über die heute präsentierten Vorschläge der großen Oppositionspartei zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Nach den präsentierten Vorstellungen der SPÖ soll das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufrecht bleiben. Stattdessen soll eine eingetragene Partnerschaft Gleichstellung im Wohn-, Erb-, Steuer- und Sozialrecht bringen, nicht aber für Kinder in Regenbogenfamilien.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In einem Gespräch mit VertreterInnen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) hat Justizministerin Mag. Karin Miklautsch gestern die Einrichtung einer interministeriellen ExpertInnenarbeitsgruppe zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Aussicht gestellt. Die RKL-VertreterInnen haben diese Arbeitsgruppe vorgeschlagen, um die derzeitige öffentliche Diskussion in eine fundierte fachliche Prüfung münden zu lassen, welche Partnerschaftsmodelle in Österreich sinnvoll und möglich sind. Die Ministerin hat die Anregung des RKL wohlwollend aufgenommen und wird in diesem Sinne nun ihre Regierungskollegen von FPÖ und ÖVP kontaktieren.
Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch
St. Pöltner Priesterseminar: „Kein Sex- sondern Heuchlerskandal!“ Mit scharfen Worten verurteilt die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) die mediale Berichterstattung über sexuelle Kontakte zwischen Angehörigen des St. Pöltner Priesterseminars. Die dabei an den Tag gelegte Heuchelei liberaler Medien sei ebenso unerträglich wie die Scheinheiligkeit der konservativen Geistlichkeit. „Nicht die sexuellen Beziehungen sind der Skandal, sondern die Heuchelei der katholischen Kirchenmänner, die exzessiv betreiben, was sie nach außen verdammen“, sagt der Wiener Psychotherapeut und Vorsitzende der ÖGS, Mag. Johannes Wahala, vor einigen Jahren selbst von Erzbischof Schönborn wegen seines Eintretens für die Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen seiner Pfarren enthoben.
Bild: St.Pöltner Diözesanbischof Kurt Krenn
§207b: Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung der neuen Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 1696/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, nach wie vor unverhältnismäßig oft gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Einem Drittel der im zweiten Halbjahr 2003 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren lagen homo- oder bisexuelle Sachverhalte zu Grunde. Und während die Hälfte der Freiheitsstrafen wegen homosexueller Beziehungen verhängt wurden, betrafen die Freisprüche ausschließlich heterosexuelle Kontakte. Ein Mann wurde gar verurteilt, obwohl dem Gericht nichts über die Kontakte zu seinen Partnern bekannt war; das Gericht kannte nicht einmal deren Identität oder ihr Alter (!).
Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch