Wieder Schlag für die Bundesregierung. Plattform gegen § 209: „Jetzt muss es endlich auch die Bundesregierung verstanden haben“. Wie soeben bekannt wurde, hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern in einem sensationellen Urteil (H.G. & G.B. gg. Österreich) Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und zwei Opfern des § 209 eine Rekordentschädigungssumme zugesprochen: EUR 106.532,27. Die beiden Beschwerdeführer wurden auf Grund des § 209 zu Freiheitsstrafen verurteilt. G.B. 2000 vom Landesgericht Wels zu drei Monaten bedingter Haft; H.G. 2001 vom Landesgericht Innsbruck zu 1 ½ Jahren unbedingter Haft, von der er ein Jahr auch verbüssen musste.News-209-Rekordentschaedigung-PA-050603.pdf
Rechtskomitee LAMBDA: „Man nimmt uns aus und hält uns rechtlos“. Scharf zurückgewiesen hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, die heutigen Versuche der ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, die anhaltende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien zu rechtfertigen. Es ist lächerlich und eine Verhöhnung denkender Menschen, wenn die ÖVP uns weismachen will, dass sie die Aufhebung der von ihr bereits vor einem ¾ Jahr ganz konkret aufgelisteten diskriminierenden Bestimmungen nicht in Gesetzesform zu giessen vermag. Bereits seit Jahren liegt ein vom Rechtskomitee LAMBDA ausformulierter Gesetzentwurf zur Gleichstellung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille.News-OVP-Wegelagerer-050526.pdf
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof. Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden. Plattform gegen § 209: „Schwerer Schlag für die Bundesregierung“. In einem aufsehenerregenden Urteil (Thomas Wolfmeyer gg. Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und entschieden, dass nicht nur Verurteilte sondern auch freigesprochene Opfer des § 209 entschädigt werden müssen.News-EG-PA-050526.pdf
Gefangenenhilfeorganisation kritisiert neuerlich Diskriminierung homosexueller Männer. Plattform gegen § 209: „Bundesregierung macht Homosexuelle zweites Mal zu Opfern“. In ihrem heute vorgestellten Jahresbericht 2005 kritisiert Amnesty International zum fünften Mal in Folge den Umgang der Republik mit homo- und bisexuellen Männern und fordert die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer des § 209 Strafgesetzbuch. Das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, dennoch erfolgte keine Entschädigung und Rehabiliterung der zahlreichen Opfer sondern sind ihre Verurteilungen sogar nach wie vor im österreichweiten Strafregister vorgemerkt. Begnadigungen werden beharrlich verweigert. Aus diesem Grund wird Österreich auch weiterhin laufend durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.News-Amnesty-209-PA-050525.pdf
Rechtskomitee LAMBDA: Quantensprung im Kampf um Gleichberechtigung. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die heute vorgestellte Forderung der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und hofft auf entsprechende konkrete Initiativen im Parlament. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt.News-Gruene-Ehe-PA-050524.pdf
Schwule und Lesben im Wien des 20. Jahrhunderts. Das erste österreichische Ausstellungsprojekt will das unsichtbare schwule und lesbische Leben im Wien des 20. Jahrhunderts sichtbar machen und dem historisch-gesellschaftlichen Diskurs nachgehen. Die Ausstellung findet in der Neustifthalle, einem ehemaligen Industrieobjekt in der Neustiftgasse, statt. Und zwar in der Zeit: 26. Oktober 2005 bis 8. Januar 2006. Es wird ein Rahmenprogramm geben, einen umfassenden Katalog, Museumspädagogik und eine begleitende wissenschaftliche Dokumentation des Projekts.
Wir brauchen Eure Mithilfe rund um Privatobjekte bzw. Gegenstände, die thematisch in die Ausstellung passen bzw. wir suchen auch noch Interview- und GesprächspartnerInnen.
'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda (RKL) für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi "After work" über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda in Freizeitatmosphäre zu plaudern.
Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats
ab 19 Uhr im Café X-Bar (Wien 6., Mariahilfer Straße 45, im Hof, Raimundpassage 2)
Im März 2005 lud die Asia-Europe Foundation (ASEF) zur Tagung Coming out in Dialogue: Policies and Perceptions of Sexual Minority Groups in Asia & Europe. Unter den geladenen ExpertInnen war auch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner. Der Abschlußbericht der Tagung findet sich hier.
RKL erörtert Klagen gegen die Republik heute mit Bundespräsident Fischer. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften startet das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer nun eine umfassende Klagsoffensive. Das RKL wird die Klagen gegen die Republik bei seinem heutigen Termin mit Bundespräsident Dr. Heinz Fischer erörtern. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Spanien und Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor.
Opfer dank Bundesregierung schutzlos. Rechtskomitee LAMBDA fordert ordentliches Antidiskriminierungsgesetz. Ein eklatanter Fall von offener Homosexuellendiskriminierung wurde soeben aus Niederösterreich bekannt. Die Zeitschrift NÖN weigert sich brüsk, eine Kleinanzeige einer Homosexuellenvereinigung zu schalten. Einen gesetzlichen Schutz gegen solche Diskriminierung gibt es nur bei rassischer und ethnischer Diskriminierung. Die seit 1995 bestehende SchwuLesbische Gruppe in Krems an der Donau wollte, so wie zahllose andere Initiativen, mit einer Kleinanzeige in der NÖN auf ihre Existenz und ihre Treffen hinweisen. Die Anzeigenabteilung lehnte ab: „Der Text Ihres Inserates entspricht leider nicht den Richtlinien unserer Zeitung und kann deshalb nicht geschalten werden“ hieß es lapidar.