Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird am 03.10.2012 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abhalten.
Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander seit vielen Jahren in einer homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert.